Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Petitionsausschuss behauptet – wo bleiben die Belege?!

Petitionsausschuss behauptet nur – ein zweiter Beschlussempfehlungsbericht ohne fundierte Gründe, Belege und Quellen?! Deshalb habe ich heute ein weitere Schreiben an den Petitionsausschuss im Landtag BW versendet:

Das Schreiben von der Frau Nullschwelle vom 27.01.20 an den Petittionsausschuss im Landtag BW als pdf: Ulrike Jocham_die Frau Nullschwelle-Anfrage Petitionsausschuss BW_27.01.20_ff

Und hier das betreffende Schreiben vom 27.01.20 direkt im  Blogbeitrag:

Ein offenes Schreiben an die Vorsitzende Petra Krebs und die ehemals Vorsitzende Beate Böhlen des Petitionsausschusses im Landtag BW, an die Petitionsausschussmitglieder Konrad Epple und Stephen Brauer und alle weiteren Mitglieder des Petitionsausschusses im Landtag Baden-Württemberg

 

Fehlende Belege in den Beschlussempfehlungsberichten der Landtagsabgeordneten Epple und Brauer zu den Petitionen 16/2100 und 16/3244:Bitte setzen Sie zeitnah die Nullschwellen-Stellungnahme, den Nullschwellen-Runderlass und den § 39 der LBO BW in den Ihnen bekannten Gebäuden (Petitionen 16/2100 und 16/3244) um!

Sehr geehrte Vorsitzende des Petitionsausschusses BW Petra Krebs, sehr geehrte vorhergehende Vorsitzende des Petitionsausschusses Beate Böhlen, sehr geehrter Herr Konrad Epple, sehr geehrter Herr Stephan Brauer und sehr geehrte weitere Mitglieder des Petitionsausschusses im Landtag Baden-Württemberg!

hiermit bitte ich Sie zu meiner laufenden Nullschwellen-Petition 16/2534 und zu den Petitionen 16/2100 und 16/3244 meine folgenden Ausführungen mit in die laufenden Prüfungen aufzunehmen. Es fehlen bis heute Belege für weitreichende Tatsachenbehauptungen in den Beschlussempfehlungsberichten der Landtagsabgeordneten Konrad Epple und Stephen Brauer zu den Petitionen 16/2100und 16/3244. Beide wiederholen zum einen lediglich Behauptungen von der Ministerialdirigentin Kristin Keßler (siehe Schreiben vom 04.10.17)und der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut (siehe Schreiben vom 14.12.17), ohne durch Prüfungen fundierte Quellen für diese Behauptungen nennen zu können. Wo steht, dass im Betreuten Wohnen sturzgefährdende und ausgrenzende Barrieren zulässig sein sollen? Wo steht, dass die Kriterien „Betreutes Whnen“, „selbstständige Haushaltsführung“ oder „kein Heim oder keine heimähnliche Einrichtung“ die Anwendung des § 39 der LBO BW ausschließen sollen? Bis heute wurden keine Quellen und fundierte Begründungen genannt. Wo bleiben fundierte Prüfungen der Recht- und Zweckmäßigkeit? Zum anderen glauben beide Landtagsabgeordnete, ihre Position erlaube ihnen die DIN 18040 auszulegen, obwohl der Arbeitsausschuss der DIN 18040 bereits 2013 in der Nullschwellen-Stellungnahme(von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in einem Artikel von mir öffentlich gemacht) das Gegenteil dargestellt hat. Zusätzlich behaupten beide, dass es immer noch technische Gründe für bis zu 2 cm hohe Türschwellen an Balkontüren geben soll, obwohl Prof. Lothar Marx als Mitglied des Arbeitsausschusses der DIN 18040 bereits 2009 in der DBZ veröffentlicht hat, dass Türschwellen weder an Hauseingängen, noch an Terrassen- und Balkontüren noch notwendig seien. Und selbst der Institutsleiter vom ift Rosenheim, Prof. Sieberrath, hat im Sommer 2019 von den eigenen gewagten Behauptungen im ift-Forschungsbericht aus dem Jahr 2018 Abstand genommen, nachdem ich zahlreiche widerlegende Fakten in ausführlichen Stellungnahmen u.a. an das fördergeldgebende Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung gesendet habe. So ein Widerspruch ist doch erstaunlich?! Im öffentlich geförderten Forschungsbericht vom ift wird nämlich auf Seite 133 behauptet, dass die Leistungskriterien wie z.B. Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Einbruchschutz einer Schwellenlosigkeit nach DIN 18040 „teils konträr gegenüber“ stünden. Im Sommer 2019 hingegen äußert der ift-Institutsleiter Prof. Sieberath das Gegenteil, nämlich dass Nullschwellen im Neubau doch sehr gut umsetzbar sind: „Wir wollen an den gesetzlichen Vorgaben nicht rütteln, die Nullschwelle ist an sich die beste Lösung“, so Sieberath und erklärt, dass die Umsetzung dieser im Neubau gut klappt! Umso erstaunlicher, gewagter und für die oberste Schutzzielgruppe der älteren und behinderten Menschen weitreichend schädlicher sind die Behauptungen der beiden Landtagsabgeordneten Epple und Brauer in ihren Beschlussempfehlungsberichten zu den Petitionen 16/2100 und 16/3244. Für den Landtagsabgeordneten Stephen Brauer kommt erschwerend hinzu, dass aufgrund der Ablehnung meiner Petition 16/2100 ich laut den Landtagsabgeordneten Beate Böhlen und Petra Krebs aufgrund meiner fachlichen Argumente eine weitere Prüfung dieser und sogar eine Anfrage in der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit erreichen konnte. Trotzdem ignoriert Stephen Brauer diese andauernden Prüfungen und behauptet im Herbst 2019 das gleiche Unbelegte und Widerlegbare wie Konrad Epple bereits im Sommer 2018. Wie kann so etwas passieren?

Durch diese Missstände haben Sie als Petitionsausschuss nicht nur Ihre auf den Internetseiten des Landtags beschriebenen Aufgaben– nämlich die Prüfung der Rechtsmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit – nicht erfüllt. Sie fördern zusätzlich den Bau von gefährlichen Barrieren, die laut der Nullschwellen-Stellungnahmevom Arbeitsausschuss der DIN 18040, dem Nullschwellen-Runderlassder obersten Baurechtsbehörde BW und dem § 39 der LBO BW nicht zulässig sind. Solange der Bau von unzulässigen Türschwellen keine spürbaren Konsequenzen nach sich zieht, bauen Unternehmen, die die Augen vor dem Bedarf aufgrund des längst bekannten demografischen Wandels verschließen, weiterhin unzulässige Türschwellen. Weshalb scheuen Sie die Konsequenzen, die längst gefordert sind?

Bitte verlassen Sie als Petitionsausschuss BW nach 2 Jahren fragwürdiger Behauptungen Ihre ebenfalls fragwürdige Komfortzone (siehe Beschlussempfehlungsberichte von Epple und Brauer). Die notwendige Veränderung in Richtung Nullschwellen an Außentüren zu blockieren mag vielleicht für Sie bequemer erscheinen, kann jedoch im Zeitalter von demografischem Wandel und Inklusion nicht die Lösung sein. Nicht nur die Nullschwellen-Stellungnahme, der Nullschwellen-Runderlass und der § 39 der LBO BW fordern konsequente Barrierefreiheit. Für ältere Menschen stellen 1 – 2 cm hohe Türschwellen nicht nur eine immense Barriere dar. Sie sind aufgrund von Sturzgefahren zusätzlich grundlegend ungeeignet und sogar lebensgefährlich. Auch Prof. Dr. med. Klaus Hager, Chefarzt des Zentrums für Medizin im Alter im Diakoniekrankenhaus der Henriettenstitung in Hannover, fordert ebenfalls die Vermeidung von Sturzrisiken: „Stürze und deren Folgen können auch eine Todesursache darstellen“ (siehe Zitat Klaus Hager aus meinem Artikel „Barrierefreiheit in denkmalgeschützten Gebäuden“).In der Profession Pflege steht Sturzprävention ganz oben. Jedes Kabel und jede Teppichkante gilt es dringend wegzuräumen. Bitte sorgen Sie endlich zeitnah für die Umsetzung der Nullschwellen-Stellungnahme, des § 39 der LBO BW und des baden-württembergischen Nullschwellen-Runderlasse, der mehr als deutlich den Rückbau von unzulässigen Türschwellen fordert: „Die weit verbreitete Annahme, 2 cm hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu. Beim Nachweis der bisherigen unbedingten technischen Erforderlichkeit bzw. der ab 1. Januar 2015 geltenden technischen Unabdingbarkeit sind regelmäßig alle am Markt verfügbaren Produkte zu erwägen. In Fällen, in denen die technische Erforderlichkeit einer Schwelle nur behauptet und nicht substantiiert begründet wird oder in denen die Planung einer schwellenlosen Erschließung gar nur schlicht vergessen wurde, liegen selbstverständlich keine Ausnahmen im Sinne der genannten technischen Regeln vor und es ist auf Herstellung einer schwellenlosen Erschließung zu dringen.“ Bis wann werden Sie in den kritisierten drei Objekten, die ausschließlich für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung gebaut wurden, auf die schwellenlose Erschließung der Freisitze dringen? Da ich aktuell in Kooperation mit der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN eine Publikation verfasse, benötige ich Ihre Antworten und Stellungnahmen bis zum 15.02.20.

Als Mitglieder des Petitionsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg können Sie weder die Nullschwellen-Stellungnahme, noch den Nullschwellen-Runderlass, noch den § 39 der LBO BW als nicht existent vom Tisch fegen. Wo soll stehen, dass für eine betreute Seniorenwohnanlage, die ausschließlich von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt wird, Barrieren erlaubt sein sollen, die eine zweckentsprechende Nutzung ohne fremde Hilfe für viele verhindert und für alle eine massive Gesundheitsgefährdung durch Sturzgefahr darstellt? Wo soll stehen, dass der § 39 der LBO BW nur für Heime oder „heimähnliche Einrichtungen“ gelten soll? Wo soll stehen, dass eine selbstständige Haushaltsführung die Anwendung des § 39 Absatz I der LBO BW ausgrenzt? Wenn Sie keine Quellen nennen können, bitte ich Sie den Rückbau der gefährlichen 1 – 2 cm hohen Türschwellen zeitnah in die Wege zu leiten. Bitte beachten Sie weiterhin das Kleingedruckte im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

 

Das unverzichtbare Kleingedruckte:

Ihr fragwürdiges Wiederholen von Behauptungen und Ihre fehlenden Prüfungen – im § 39 Absatz 1 LBO BW steht das Gegenteil

Nur für „heimähnliche Einrichtungen“ soll der § 39 der LBO BW gelten und eine „selbstständige Haushaltsführung“ soll die Anwendung des § 39 ausschließen? Haben Sie denn den § 39 der LBO BW nicht gelesen? In diesem § steht weder, dass dieser nur für „heimähnliche Einrichtungen“ gilt, noch dass eine „selbstständige Haushaltführung“ ein ausschließendes Kriterium darstellen solle. Bitte lesen Sie endlich nach 2 Jahren Behauptungswiederholungen den § 39 der LBO. Dort steht die klare Forderung nach umfassender Barrierefreiheit für alle baulichen Anlagen, die überwiegend von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden.Es wird sogar der Begriff „Wohnung“ zweimal verwendet, nämlich „Wohnungen für Menschen mit Behinderung“ und „Altenwohnungen“. Nirgends ist in diesem § zu lesen, dass er nur heimähnliche Einrichtungen meine, oder dass eine selbstständige Haushaltsführung in Wohnung, die Anwendung des § 39 der LBO BW ausgrenzen solle. Nur das deutliche Kriterium, nämlich die überwiegende Nutzung von baulichen Anlagen durch ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, wird als anzuwendendes Kriterium auch für Wohnungen aufgeführt. Betreutes Wohnen aus der Altenhilfe sind in der Regel immer bauliche Anlagen als Wohngebäude mit Wohnungen, die zu 100 Prozent von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden. Bitte setzen Sie diese Anforderungen und Kriterien des § 39 der LBO BW um, und stoppen Sie das Wiederholen von Behauptungen, die Sie längst hätten prüfen müssen oder nennen Sie die nach fast 2 Jahren immer noch ausstehenden genauen Quellen für die Behauptungen der Ministerialdirigentin Kristin Keßler und der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut.

Die widerlegbaren Behauptungen von Ministerialdirigentin und Wirtschaftsministerin

Die Ministerialdirigentin Kristin behauptet am 04.10.17 in einem Schreiben an mich Folgendes: Weil „Betreutes Wohnen“ nicht Teil einer „heimähnlichen Einrichtung“ sei, gelte für Betreutes Wohnen nicht die Anforderungen des § 39 der LBO BW und müsse deshalb nicht barrierefrei gebaut werden. Doch für genau diese Behauptung habe ich bis heute keinen Beleg erhalten. Im § 39 der LBO BW steht nicht, dass dieser sich ausschließlich an „heimähnliche“ Einrichtungen richtet. Niemand konnte mir bis heute mitteilen, wo die Behauptung der Ministerialdirigentin in der LBO BW oder in anerkannten Kommentaren zur LBO BW stehen solle. Im § 39 der LBO BW und im Kommentar vom Boorberg Verlag (7. Auflage) zum § 39 der LBO BW steht das Gegenteil. „Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen genutzt werden, wie (…) Wohnungen und Heime für Menschen mit Behinderung (…) Altenwohnungen (…) sind so herzustellen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen).“ Am 14.12.17 behauptet die Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, dass das entscheidende Kriterium, welches die Anforderungen des § 39 der LBO ausgrenzen solle, eine selbstständige Haushaltführung sei:„Erst wenn die eigene Haushaltführung in Frage steht, kann es sich bei der dann vorliegenden Wohnform um eine Einrichtung zur Pflege im Sinne des § 39 Absatz 1 der Landesbauordnung (LBO) handeln.“ Ja hat denn selbst die Wirtschaftsministerin verpasst, den § 39 der LBO BW zu lesen? Und auf welche Quellen bezieht sie sich bei Ihren Behauptungen? Wo sollen diese stehen? Allein der § 39 widerlegt diese fragwürdigen Behauptungen der Wirtschaftsministerin. Es geht im § 39 ausschließlich um die überwiegende Nutzung der Schutzzielgruppe des § 39 Absatz 1 der LBO BW, nicht um die Frage, ob eine selbstständige Haushaltführung noch möglich sei, oder ob es sich um eine „Einrichtung zur Pflege“ handle. Wenn Sie als Petitionsausschuss die Behauptung der Wirtschaftsministerin tatsächlich – entgegen Ihren Aufgaben, die Interessen der „Bittenden“ zu vertreten – als Ziel verfolgen würden, müssten Sie zuerst versuchen, im § 39 der LBO BW die Begriffe „Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen“ zu streichen und mit den Begriffen „Heime und heimähnliche Einrichtungen“ zu ersetzen. Zusätzlich müssten Sie den § 39 der LBO BW mit dem ausgrenzenden Kriterium einer selbstständigen Haushaltsführung ergänzen. Da dem jedoch bis heute nicht so ist und Sie zusätzlich die Interessen der Petenten vertreten sollen (siehe Internetseiten Petitionsausschuss vom Landtag BW) bitte ich Sie, die Anforderungen des § 39 der LBO BW und den dringenden Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Petitionen 16/2534, 16/2100 und 16/3244 zeitnah umzusetzen.

Auch der Kommentar vom Boorberg Verlag (7.Auflage) zum § 39 der LBO BW untermauert nicht Ihre beleglose Argumentation, sondern meine, die ich seit nunmehr schon 2 Jahren beständig wiederhole. Falls Sie andere Kommentare mit gegenteiligen Aussagen gefunden haben, bitte ich Sie diese mir als Quellen zeitnah zu nennen. Im Kommentar vom Boorberg Verlag auf Seite 537 steht hingegen deutlich, dass für alle Gebäude, die schon ab 50 % von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden, die bauordnungsrechtlichen Anforderungen des § 39 der LBO BW gelten. Und dieser anerkannte Kommentar vom Boorberg Verlag geht sogar noch weiter. Laut diesem zählt die Zielgruppe der älteren Menschen und Menschen mit Behinderung zur obersten Schutzzielgruppe, bei der Ausnahmen unzulässig sind. Der § 39 der LBO BW und der Kommentar zum § 39 der LBO widerlegen damit mehr als klar und deutlich die Behauptungen der Ministerialdirigentin Kristin Keßler und die Behauptungen der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Wo soll es andere gegenteilige Quellen geben, die den § 39 der LBO und den Kommentar zum § 39 der LBO entkräften sollen? Weshalb wiederholen Sie Herr Stephen Brauern sogar im Herbst 2019 nur die Behauptungen dieser beiden Amtinhaberinnen, obwohl niemand von Petitionsausschuss bis dahin in der Lage war, diese fragwürdigen Behauptungen auch zu belegen? Die Prüfungen, die ich für Sie übernommen habe, wären Ihre Aufgabe gewesen (siehe u.a. die Aufgabenbeschreibung des Petitionsausschusses auf den Internetseiten des Landtags).

Da Sie bis heute keinen Beleg für die Behauptung von der Ministerialdirigentin Kristin Keßler und für die Behauptungen der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut aufführen konnten, bitte ich Sie zeitnah in den Ihnen allen nun bekannten Gebäuden (die in den Petitonen 16/2534, 16/2100 und 16/3244 bereits kritisiert wurden und die in der Regel ausschließlich von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden) endlich die Anforderungen des § 39 der LBO BW, der Nullschwellen-Stellungnahme und des Nullschwellen-Runderlasses umzusetzen. In Heimen gelten laut den beiden Amtsinhaberinnen die Anforderungen des § 39 Absatz I der LBO BW. Unter den betreffenden Objekten ist ein Heim. Weshalb wurden Sie hier noch nicht tätig?

Weshalb prüfen Sie Behauptungen nicht?

Obwohl die Nullschwellen-Petition 16/2100 laut dem Büro von Frau Petra Krebs bis heute geprüft wird, behauptet der Landtagsabgeordnete Brauer im Jahr 2019 trotzdem das gleiche Widerlegbare, das bereits der Landtagsabgeordnete Epple im Jahr 2018 behauptet hat. Haben Sie Herr Stephen Brauer einfach von Herrn Konrad Epple abgeschrieben? Bitte prüfen Sie Ihr Qualitätsmanagement! Bis heute fehlen zu den fragwürdigen Tatsachenbehauptungen fundierte Belege. Allein Behauptungen, die andere Personen geäußert haben, zu wiederholen, stellen keine Belege und auch keine geforderten Prüfungen dar. Bitte nehmen Sie Stellung Herr Konrad Epple und Herr Stephen Brauer! Weshalb haben Sie beide lediglich die Behauptungen von Vertretern des Wirtschaftsministeriums widerholt und eine entsprechend fundierte Prüfung versäumt?

Prüfungen sind Aufgabe des Petitionsausschusses!

Laut den Internetseiten vom Landtag BW darf der Petitionsausschuss „- im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen, sondern auch deren Zweckmäßigkeit.“ Wo soll denn neben den rechtlichen und normativen Anforderungen aufgrund des „§ 39 Absatz 1 der LBO BW, der Nullschwellen-Stellungnahme und es Nullschwellen-Runderlasses eine Zweckmäßigkeit zu finden sein, wenn wir nicht einmal Betreutes Wohnen barrierefrei bauen, obwohl schon längst im ganz normalen Wohnungsbau barrierefreie Wohnungen fehlen? Wie wollen Sie in Ihren beiden betreffenden Beschlussempfehlungsberichten eine geprüfte Zweckmäßigkeit belegen?

Nullschwellen an Außentüren sind bereits seit 1996 gelöst!

Sie behaupten beide, Herr Konrad Epple und Herr Stephen Brauer, dass bis zu 2 cm hohe Türschwellen „aufgrund der Komplexität des Bauens“ gebaut werden dürften. Doch auch Ihre Behauptungen können weder die Nullschwellen-Stellungnahmevom Arbeitsausschuss der DIN 18040, noch den Nullschwellen-Runderlassder obersten Baurechtsbehörde BW, noch die längst vorhandene technische Lösung der Magnet-Nullschwelle ungeschehen machen. Dass Nullschwellen technisch längst wasserdicht gelöst sind, ist belegt. Immer mehr Best-Practice-Beispielezeigen bereits seit 1996, dass Nullschwellen ohne gefährlichen Türanschlag absolut nachhaltig funktionstauglich sind und zuverlässig abdichten. Sie sind herzlich zu einer Exkursion zu entsprechenden Objekten eingeladen, dann können Sie es mit eigenen Augen sehen und sogar mit Ihren Händen und Füßen fühlen. Außerdem belegen zahlreiche Prüfzeugnisse und Prüfergebnisse zusätzlich, dass alle technischen Leistungsanforderungen an Nullschwellen ebenfalls gelöst sind. Doch selbst diese Sachverhalte haben Sie laut Ihren betreffenden Beschlussempfehlungsberichten nicht geprüft.

Petitionsausschuss als Anwalt der Bürger

Laut deutlicher Formulierungen auf den Internetseiten des baden-württembergischen Landtags muss der Petitionsausschuss folgendes gewährleisten: „Als Anwalt der Bittenden bemüht er sich darum, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden.“Auch diese Aufgabe haben Sie laut Ihren Beschlussempfehlungsberichten zu den Petitionen 16/2100 und 16/3244 nicht erfüllt. Wie können derartig fragwürdige Berichte und Arbeits- sowie Entscheidungsgrundlagen mit Behauptungen, die weder Lösungsvorschläge beinhalten noch den Interessen der Beteiligten gerecht werden, entstehen? Wo bleiben die Erfüllungen von Zielformulierungen, die auf den Landtagsinternetseiten präsentiert werden? Dort steht z.B. auch: „Wer eine Petition beim Landtag einreicht, hat einen Anspruch darauf, dass sein Anliegen sachlich geprüft wird.“ (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/informationsmaterial/RZ_LandtagBW_Flyer_Petitionsrecht_web.pdf, Seite 5)  Als Bausachverständige für Barrierefreiheit, Universal Design, Inklusion und Nullschwellen muss ich betonen, dass Sie Herr Epple und Herr Brauer bis jetzt keine ernstzunehmenden sachlichen Prüfungen vorgelegt haben.

In beiden Petitionen geht es um 1 – 2 cm hohe Barrieren, die den Zugang zu Freisitzen, z.B. Balkone technisch grundlos verbauen. Da es insbesondere im Neubau keine technischen Gründe mehr für diese Barrieren gibt, sind nach der Norm für Barrierefreiheit, der DIN 18040 Teil 1 und 2, diese nicht zulässig. (siehe Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass). Nullschwellen, ohne gefährlichen und hinderlichen 1 – 2 cm hohen Türanschlag sind bereits seit 1996 insbesondere im Neubau technisch gelöst. Die bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus 2013, die Nullschwellen sogar als Regelfall vorschreibt, wurde bereits 2013 von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in einem Artikel von mir öffentlich gemacht. Weshalb ignorieren Sie beide diese bundesweit bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme, vom Arbeitsausschuss der DIN 18040, obwohl ich den Petitionsausschuss im Landtag BW bereits darüber informiert habe? Achtung die DIN 18040 ist nicht nur eine anerkannte Regel der Technik, sondern in der Verwaltungsvorschrift der technischen Baubestimmungen längst eingeführt.

Mangelnde Transparenz der Autoren

Auf jedem Fachartikel und Fachbuch ist der verantwortliche Autor zu finden. Weshalb gewähren Sie diese Transparenz nicht den Bürgern, die eine Petition einreichen? Auf den Berichten, die den Petenten in beiden Fällen als Ergebnis zugesendet wurden, fehlt der Autorennahme. Erst durch Recherchen bin auf den Veröffentlichungen des Landtags im Internet 2018 auf „Berichterstatter Epple“ und 2019 auf „Berichterstatter Brauer“ gestoßen. Doch leider geht diese fragwürdige Intransparenz noch weiter.

Vornamen werden selbst auf Nachfrage nicht genannt

Herr Konrad Epple, weshalb können Sie seit dem 15.01.19 nicht darauf antworten, ob Sie der Berichterstatter Epple vom Beschlussempfehlungsbericht zur Petition 16/2100 sind? Seit einem Jahr warte ich nun schon auf diese Antwort meiner Frage, die ich in einer Mail an Sie und den Petitionsausschuss am 15.01.19 gestellt habe. Ist Ihr Text Ihnen peinlich? Doch einfach nicht zu antworten, stellt für mich eine mehr als erstaunliche Arbeitsqualität dar – insbesondere im Kontext der oben bereits aufgeführten Zielbeschreibungen vom Petitionsausschuss im Landtag BW. Da Sie bis heute mir nicht mitgeteilt haben, ob Sie der Autor sind, muss ich laut meinen bisherigen Recherchen davon ausgehen, dass Sie es sind. Falls Sie es nicht sind, bitte ich Sie mir bis zum 31.01.2020 schriftlich per Mail Bescheid zu geben, wie der Vorname des Berichterstatters Epple lautet. Falls wieder keine Antwort eingeht, muss die Redaktion von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN und ich in allen zukünftigen Publikationen davon ausgehen, dass Sie der Autor des Beschlussempfehlungsberichtes 16/2100 sind. Das Gleiche gilt für Sie Herr Stephen Brauer für Ihren Bericht zur Petition 16/3244.

Fundierte Belege zu Ihren Tatsachenbehauptungen sind gefragt!

Ihr Text Herr Konrad Epple beinhaltet erstaunliche Behauptungen. Bitte beziehen Sie Stellung! Dass Sie im Sachgebiet der Nullschwellen an Außentüren nicht an meinen Wissenstand heranreichen, ist nachvollziehbar. Seit über 14 Jahren forsche und publiziere ich disziplinübergreifend (technisch, rechtlich, normativ, ergonomisch, nutzerorientiert) zum Thema Nullschwellen an Außentüren – so viel wie niemand sonst in diesem äußerst diffizilen und komplexen interdisziplinären Bereich. (Siehe u.a. meine zahlreichen Publikationen). Weshalb haben Sie beide Herr Konrad Epple und Herr Stephen Brauer bis heute meine Einladung zu meinem Nullschwellen-Seminar nicht wahrgenommen, bevor Sie so weitreichende fragwürdige Beschlussempfehlungsberichte verfassen? Als Autoren sind Sie verpflichtet, den Wahrheitsgehalt Ihrer Tatsachenbehauptungen zu belegen. Da die entsprechende Beschlussempfehlung von Ihnen, Herr Konrad Epple, zahlreiche widerlegbare Behauptungen beinhaltet, konnte ich nach mehreren Telefonaten laut der Petitionsausschussvorsitzenden Beate Böhlen im Sommer 2018 eine weitere Prüfung meiner Nullschwelllen-Petiton erreichen, die laut dem Büro von Petra Krebs bis heute andauert. Zusätzlich habe ich den Petitionsausschuss über wichtige Tatsachen aus dem Bausachverständigengebiet von Nullschwellen an Außentüren und Inhalte der LBO BW inkl. Kommentar vom Boorberg Verlag informiert, die Ihre Behauptungen in Ihrem Bericht Herr Berichterstatter Epple widerlegen.Doch von Ihnen kam bis heute keine Stellungnahme. Ist das tatsächlich die Arbeitsqualität, hinter der Sie stehen wollen? Doch stattdessen veröffentlichen Sie Herr Berichterstatter Stephen Brauer im Oktober 2019 nahezu den gleichen Beschlussempfehlungsbericht zu einer anderen Petition – allerdings zum gleichen Thema?! Wie können so qualitativ fragwürdige Arbeitsergebnisse im Petitionsausschuss im Landtag BW entstehen, auf deren Grundlage Sie dann auch noch beschließen: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“

Ein weiterer Mangel in den beiden betreffenden Beschlussempfehlungsberichten

Wenn Sie beide prüfen möchten, was die Aussage in der DIN 18040 Teil 2 unter 4.3.3.1 zu bedeuten hat, dann kommen Sie nicht umhin den Normenausschuss anzuschreiben und entsprechend zu fragen, so wie ich dies bereits im Jahr 2013 gemacht habe. Die aufgrund meiner Anfrage an das DIN e.V. folgende bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 steht Dank der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN und meiner Person seither auf meinen Internetseiten kostenlos für jeden bereit und müsste Ihnen auch aufgrund meiner Informationen an den Petitionsausschuss längstens bekannt sein. Doch einfach selbst als Landtagsabgeordneter die DIN 18040 im Bereich von Türschwellen auszulegen, ist ein Unding. Weshalb ignorieren Sie die bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme? Bitte übernehmen Sie Herr Konrad Epple und Herr Stephen Brauer die Verantwortung für Ihre fragwürdigen Tatsachenbehauptungen wie z.B. dieser: „In Anbetracht der Komplexität des Bauens muss die Möglichkeit einer Schwelle in der Praxis gegeben sein.“ Diese erstaunliche Behauptung trotz Nullschwellen-Stellungnahme aus 2013 und Nullschwellen-Runderlass aus 2014 findet sich wortwörtlich in beiden Berichten.

Sie haben die Verantwortung für Ihre Behauptungen

Auch im Kommentar vom Boorberg Verlag steht, dass für jedes Gebäude, das überwiegend von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt wird (und sogar schon ab einer Nutzung von 50 Prozent) der § 39 gilt. Der Autor Prof. Gerd Hager schreibt in diesem Kommentar zu 39 Absatz I sogar von 5 Schutzzielgruppen für das barrierefreie Bauen.: „Am stringentesten wirken die Regelungen bei Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung und alten Menschen genutzt werden (39 I). Hier stehen die Belange des geschützten Personenkreises ganz im Vordergrund, Ausnahmen sind unzulässig.“Wie wollen Sie beide nun Ihre Tatsachenbehauptungen, Betreutes Wohnen müsse nicht barrierefrei nach § 39 Absatz I gebaut werden, belegen? In zwei von mir aufgeführten Quellen steht das Gegenteil. Ihren beiden Berichten fehlt es an Fakten und an fundierten Quellen. Wo soll stehen, was Sie behaupten?

Schon wieder nur die Wiederholung von Behauptungen, statt diese zu prüfen

Und Herr Stephan Brauer, stellt es für Sie tatsächlich eine Prüfung der technischen Notwendigkeit von Außentürschwellen dar, wenn Sie den Bauherrn, der 1 – 2 cm hohe Türschwellen als absolute Ausnahmefälle verbaut hat, nach deren Begründung befragen, und diese Begründung dann einfach als Beleg aufführen? Auf welchem Niveau arbeiten Sie hier im Petitionsausschuss, der Anwalt der Petenten sein soll? Ich kann nur immer wieder betonen, dass selbst Nullschwellen als Best-Practice-Beispiele sogar an der Ostsee und in den bayerischen Alpen in Stulptüren, seit vielen Jahren zuverlässig funktionieren – und das ohne zusätzliche Rinne und ohne ausreichend großes Vordach. Wenn Sie es nicht glauben, ich veranstalte gerne für Sie eine Exkursion. Viele weitere Best-Practice-Beispiele zeigen zusätzlich, dass Nullschwellen in Außentüren problemlos funktionieren. Weshalb soll dies ausgerechnet in einer baden-württembergischen Stadt in der Nähe von Stuttgart, also in der Windlastzone 1 (nicht Windlastzone 2 und auch nicht Windlastzone 3 oder 4, sondern nur 1!) nicht funktionieren?

Der Bauherr behauptet und das soll reichen?!

Laut Internetseiten des Landtags BW ist der Petitionsausschuss der Anwalt der „Bittenden“, also der Petenten. Nun wurde bereits zweimal in zwei Petitionen die extrem fragwürdige, gefährliche und für ältere Menschen überhaupt nicht geeignete Baupraxis der 1 – 2 cm hohen Türschwellen an Balkontüren im Neubau von insgesamt 3 neuen betreuten Wohnanlagen und sogar in einem neuen Pflegeheim kritisiert. Der baden-württembergische Nullschwellen-Runderlass fordert ebenfalls wie die Nullschwellen-Stellungnahme Nullschwellen – keine technisch überholten 1 – 2 cm hohen Türschwellen und Türanschlagsschwellen wie in dem kritisierten neuen Pflegeheim und in den mittlerweile nun schon drei kritisierten betreuten Wohnanlagen.

Weshalb führen Sie Herr Stephen Brauer allein die Behauptungen des Bauherrn in Ihrem Bericht auf? „Im Übrigen und hilfsweise wurde vonseiten der Bauherrn dargestellt, warum ein schwellenloser Übergang technisch nicht möglich ist: Die technische Unabdingbarkeit wurde somit nachgewiesen, indem er ausführt, dass sich das Gewicht des Türflügels (Zugang zum Freisitz) im Hinblick auf seine Größe und die Anforderungen an den Schallschutz, denen er genügen müsse, im Grenzbereich bewege, sodass aus Sicherheitsgründen (um ein Beschlagsversagen und unkontrolliertes Ablösen des Türflügels zweifelsfrei für die Bewohner ausschließen zu können) Schwerlastbeschläge verwendet werden mussten. Dadurch wiederum sei eine Kombination mit der Alumat-Magnet-Schwelle ausgeschlossen.“

 

  1. Den Schallschutz hat die Technik der Magnet-Nullschwelle mit bis zu 46 dB bereits gelöst.
  2. Was soll diese fragwürdige Behauptung, dass aufgrund von Flügelgröße und Schallschutz Schwerlastbeschläge notwendig gewesen sein sollen, die nicht mit der Alumat-Magnet-Nullschwelle kompatibel seien? Die Beschläge müssen immer sicherstellen, dass ein unkontrolliertes Ablösen des Türflügels nicht passieren wird, egal ob mit oder ohne Nullschwellen. Ein höheres Gewicht des Türflügels wäre z.B. beim Verbau von Sicherheitsglas an den Balkontüren ein Thema gewesen. Gerade bei älteren Menschen über 65 Jahre, die laut dem Deutschen Ärzteblatt zu der Hochrisikozielgruppe für Sturzgefahr zählen, sind frei zugängliche Glasflächen aus Sicherheitsglas, wie z.B. bei Balkontüren, unverzichtbar. Aufgrund der erhöhten Sturzgefahr besteht bei nicht vorhandenen Sicherheitsglas in Balkontüren ebenfalls Lebensgefahr. Bitte lesen Sie hierzu meinen Blogbeitrag zum Thema Sicherheitsglas. Doch selbst bei diesem gefährlichen Thema, hat der verantwortliche Bauherr laut Herrn Werner Frenz, dem Petenten der Petition 16/3244 ebenfalls nicht kundenorientiert gehandelt. „Obwohl in einer Wohnanlage für ältere Menschen Sicherheitsglas in Balkontüren ein bedeutendes Thema darstellen, wurden wir Immobilienkäufer diesbezüglich vom zuständigen Bauträger nicht beraten. Laut meiner vorhandenen Informationen sind die eingebauten Balkontüren in der neuen Seniorenwohnanlage in Öhringen von der AWO nicht mit Sicherheitsglas ausgestattet, obwohl Hineinstürzende laut dem Blogbeitrag von Frau Ulrike Jocham „Sicherheitsglas und Barrierefreiheit – höchste Zeit“ sehr schnell verbluten können“, betont Werner Frenz.

Weshalb wiederholen Sie Herr Stephen Brauer wieder nur die Behauptungen des Bauherrn? Ein Rückbau der zahlreich verbauten ca. 2 cm hohen Türanschlagschwellen, so wie die Nullschwellen-Stellungnahme und der Nullschwellen-Runderlass dies erfordert, würden für ihn große Unannehmlichkeiten und einen großen finanziellen Schaden bedeuten. Die Behauptungen dieses Bauherrn einfach nur zu wiederholen, erfüllt weder die Nullschwellen-Stellungnahme, noch den Nullschwellen-Runderlass, noch Ihre Aufgaben, die auf den Internetseiten des Landtags BW beschrieben werden.  Wo bleiben Ihre Prüfungen, ob diese Behauptungen überhaupt stimmen? Welchem Richter würden alleinige Behauptungen, dass dies nun mal laut Bauherr so sein solle ausreichen? Herr Stehpen Brauer, laut der Aufgabenbeschreibung des Landtags BW haben der Petitionsausschuss und Sie als Mitglied des Petitionsausschusses die Aufgabe, der Anwalt der Petenten zu sein. Diese Aufgabe und die klaren Anforderungen des Nullschwellen-Runderlasses und der Nullschwellen-Stellungnahme verlangen fundierte technische Prüfungen. Doch leider haben Sie auch hier genauso wie bei den Behauptungen der Ministerialdirigentin und der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, die Behauptungen des Bauherrn lediglich wiederholt, ohne diese zu prüfen. Das ist ebenfalls ein Unding. Frau Beate Böhlen, Sie waren zu diesem Zeitpunkt Petitionsausschuss-Vorsitzende. Wie können derartig fragwürdige Arbeitsergebnisse zum 2. Mail dazu führen, dass beschlossen wird: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“, obwohl meine Petition bis heute laut den Aussagen von Ihnen und von Frau Petra Krebs geprüft wird?

Herr Stephen Brauer, weshalb haben Sie meine Einladung zum Nullschwellen-Seminar, die ich ebenfalls dem Petitionsausschuss zukommen ließ, nicht angenommen? Weshalb holen Sie sich nicht vor dem Verfassen eines derartig fragwürdigen Beschlussempfehlungsberichtes nicht vorher ein notwendiges Wissen ein, das ich längst und regelmäßig anbiete? Hier drei Referenzen zu meinen Seminaren:

https://www.die-frau-nullschwelle.de/referenz-zur-interdisziplinaeren-inhouse-schulung/

https://www.die-frau-nullschwelle.de/das-seminar-von-der-frau-nullschwelle-war-der-hammer/

https://www.die-frau-nullschwelle.de/das-erste-nullschwellen-seminar/

Damit jeder einfach nachvollziehen kann, dass Nullschwellen an Außentüren technisch gelöst sind, habe ich den Blogbeitrag „Best-Practice-Beispiele: Nullschwellen an Außentüren“verfasst, in dem Sie zahlreiche Gebäude und Wohnungen finden, die mit Nullschwellen an Außentüren ausgestattet wurden. In diesem Blogbeitrag können Sie auch lesen, dass bereits 2009 Prof. Marx als Mitglied des Arbeitsausschusses der DIN 18040 publizierte, dass Nullschwellen an Hauseingangs- und an Terrassen- und Balkontüren technisch gelöst sind. Sie hätten vom Bauherrn verlangen müssen, dass er darlegt, weshalb z.B. andere in einem viel größeren Stil Nullschwellen realisieren können, und er nicht! Siehe u.a. der Fachartikel von mir aus der GLASWELT

Auch der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter unterstützt mich mittlerweile in meinem Einsatz für Nullschwellen. Bitte lesen Sie hierzu folgenden Artikel: https://www.die-frau-nullschwelle.de/frau-nullschwelle-und-die-luege-vom-mauerbau/

Meine Mail an den Petitionsausschuss vom 15.01.19:

https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/gremien/ausschusse/petitionsausschuss.html

Links zur Ihren Aufgabenbeschreibungen:

https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/parlament/ausschusse/petitionsausschuss.html

https://www.landtagswahl-bw.de/ausschuesse.html

https://www.landtag-bw.de/Petitionen

 

 

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