Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Alarm: Betreutes Wohnen nicht barrierefrei?! Wo steht das?

Alarm: Betreutes Wohnen nicht barrierefrei?! Wo steht das? Wenn betreute Seniorenwohnanlagen tatsächlich nicht barrierefrei hergestellt werden müssen, dann ist das bei der aktuellen Problemlage ein Unding. Doch für die befremdlichen Behauptungen der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin gibt es bis heute keine Belege. Im § 39 der LBO BW steht, dass bauliche Anlagen, die überwiegend von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden, so hergestellt werden müssen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Heute habe ich eine erneute Mail inklusive offenem Schreiben  an den Petitionsausschuss im baden-württembergischen Landtag versendet.

Sehr geehrte Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg Petra Krebs, sehr geehrte vorherige Petitionsaussitzvorsitzende Beate Böhlen, sehr geehrte Landtagsabgeordnete Herr Konrad Epple und Herr Stephen Brauer und sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,

der Beschlussempfehlungsbericht vom Berichterstatter Brauer zur Petition 16/3244 vom Herbst 2019 lässt folgende Frage entstehen: Wissen die Mitglieder des Petitionsausschusses nicht, dass Behauptungen belegt werden müssen? Was passiert tatsächlich, wenn der Petitionsausschuss einem Petenten die Prüfung eines Sachverhaltes zusichert? Dem Output nach zu urteilen handelt es sich um das gebetsmühlenartige Wiederholen von Behauptungen, deren Belege nirgends auffindbar sind. Bitte nehmen Sie mein Schreiben im Anhang zur Kenntnis und berücksichtigen Sie dies bei meiner noch laufenden Nullschwellen-Petition 16/2534 und bei der Überprüfung der Beschlussempfehlungsberichte zu den Petitionen 16/2100 und 16/3244.

Neben meiner Ausbildung und Tätigkeit als Heilerziehungspflegerin und Dipl.-Ing. in Architektur habe ich einige Semester Sozialraumentwicklung und Forschung studiert sowie als Fachjournalistin Weiterbildungen im Presserecht besucht. Im wissenschaftlichen Bereich wurde mir beigebracht, dass jede Behauptung mit fundierten Belegen, Begründungen und genauen Quellen nachgewiesen werden muss, um glaubwürdig zu sein. Und in Presserechtsseminaren habe ich erfahren, dass Tatsachenbehauptungen, die nicht wahr sind, grundsätzlich unzulässig sind. (LG Köln, Urteil 15.03.2017 – 28 O 324/16)

Nachdem ich im Sommer 2018 den Beschlussempfehlungsbericht von Ihnen Herr Epple, gelesen habe, war ich bereits zu diesem Zeitpunkt mehr als befremdet über die darin geschriebenen Behauptungen, die Sie Herr Epple und der Petitionsausschuss bis heute nicht belegt haben. Aufgrund meiner damaligen Argumentation u.a. gegenüber Frau Beate Böhlen, wurde mir zugesichert, dass die betreffende Nullschwellen-Petition 16/2100 nochmals geprüft werde. Laut den mir vorliegenden Informationen vom Büro von Petra Krebs dauert diese Prüfung bis heute an. Doch dass Sie Herr Brauer im Herbst 2019 trotz dieser andauernden Prüfungen nahezu die gleichen Behauptungen von Herrn Epple zu einer themengleichen anderen Petition rund 1,5 Jahre später zum Teil wortwörtlich identisch nochmals veröffentlichen, ist ein Skandal. Wie kann so etwas passieren?

Umfassende Barrierefreiheit für betreute Wohnanlagen ist gefordert

Seit März 2018, also seit nunmehr fast 2 Jahren, sind Sie als Petitionsausschuss nicht in der Lage, Belege für die fragwürdigen Behauptungen der Ministerialdirigentin Kristin Keßler (siehe Schreiben vom 04.10.17) und der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut (siehe Schreiben vom 14.12.17) zu liefern. Niemand konnte mir bis jetzt mit Belegen, fundierten Quellen und entsprechenden Begründungen darlegen, dass Betreutes Wohnen laut Keßler und Hoffmeister-Kraut in BW tatsächlich nicht barrierefrei gebaut werden und der § 39 der LBO nicht gelten solle. Schon allein die Zweckmäßigkeit dieser Behauptungen ist mehr als extrem fraglich. Für wen soll denn barrierefrei gebaut werden, wenn nicht für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung? Doch sogar unsere Landesbauordnung fordert im § 39 das Gegenteil von den Behauptungen der beiden Amtsinhaberinnen, sowie auch der Kommentar vom Boorberg (7. Auflage) zum § 39. Haben Sie diese Quellen überhaupt gelesen? Sie haben bis heute keine Quellen genannt, die belegen, dass die Behauptungen der beiden Amtsinhaberinnen stimmen sollen. Weshalb? Die Behauptungen von Amtsinhaberinnen stellen keine ausreichenden Belege oder Quellen dar. Gerade diese Personen mit hoher Verantwortung müssen belegen können, dass Ihre Aussagen wahr sind. Doch auf den betreffenden Schreiben werden weder Belege noch Quellen aufgeführt. Beide behaupten lediglich, ohne zu benennen wo dies so stehen soll. Weshalb prüfen Sie das nicht? Allein für die Behauptung der Ministerialdirigentin, der § 39 meine nur Heime oder „heimähnliche Einrichtungen“, konnten auch Sie keinen Beleg nennen. Im § 39 der LBO BW steht nicht, dass nur Heime oder „heimähnliche Einrichtungen“ gemeint sein sollen. Und im Kommentar vom Boorberg Verlag 7. Auflage steht sogar, dass eine Nutzung ab 50 % für jedes Gebäude i.S.d. § 1 der LBO BW die Anwendung des § 39 Absatz I begründet. (siehe Seite 537) Allein dies widerlegt mit schriftlichen Quellen die Behauptungen der Ministerialdirigentin und der Wirtschaftsministerin. Wo bleiben derartige Prüfungen von Ihnen in Ihren Berichten?

Was ist bei Ihnen im Petitionsausschuss los? Mit dieser Arbeitsweise können so massive und komplexe Probleme wie z.B. der demografische Wandel nicht gelöst werden.

Ihre Berichte haben dazu geführt, dass sich bis heute in den betreffenden baulichen Anlagen der Petitionen 16/2534, 16/2100 und 16/3244 immer noch gefährliche, diskriminierende und unzulässige Barrieren befinden. (siehe § 39 LBO BW, Kommentar zum § 39 vom Boorberg Verlag, Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass)

Nullschwellen technisch längst gelöst

Als Frau Nullschwelle habe ich zahlreiche fachgerecht eingebaute Einbaubeispiele der Magnet-Nullschwelle, die bereits 1996 auf dem Markt eingeführt wurde, untersucht. Das Märchen, dass Nullschwellen über 20 Jahre nach der Markteinführung technisch nicht möglich sein sollen, kann mir niemand mehr erzählen. Meine zahlreichen Publikationen (siehe z.B. hier) belegen meine fundierten und disziplinübergreifenden Untersuchungen. Doch Sie Herr Berichterstatter Brauer wiederholen schon wieder auch an dieser Stelle lediglich die Behauptungen des Bauherrn, für den der Rückbau von 1 – 2 cm hohen Türanschlagsschwellen mehr als unangenehm wäre. Weshalb soll denn dieser nicht in der Lage sein, Nullschwellen im Neubau einer Seniorenwohnanlage umzusetzen, wenn andere bauausführende Unternehmen das sogar im großen Stil mit über 550 Nullschwellen im Neubau und mit über 150 Nullschwellen im Bestand schaffen?

Weshalb vertreten Sie seit nunmehr fast 2 Jahren weder die Interessen der Petenten, noch die Interessen der älteren Menschen und Menschen mit Behinderung, noch die Interessen aller Bürger, so wie der § 39 der LBO, der demografische Wandel und die Sicherung unserer Pflegeversicherung dies fordern? Weshalb schützen Sie Unternehmen, die trotz des längst bekannten demografischen Wandels, etwas verbauen, was dem Bedarf von älteren Menschen völlig konträr entgegensteht? Laut der Badischen Zeitung hat das Wirtschaftsministerium sogar eine in der 1. Nullschwellen-Petition kritisierte Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten mit rund 4,4 Mio. zinslosem Darlehen gefördert. Das ist ein Unding. Sie wissen dies längst. Und zu den kritisierten 1 -2 cm hohen Türschwellen als Stolperfallen im neuen Pflegeheim in Erligheim hat das Wirtschaftsministerium bis heute keine Stellung bezogen. Weshalb?

Wir brauchen Lösungen für den demografischen Wandel –  keine Pflegeimmobilien, die die Selbstständigkeit von älteren Menschen einschränken und die Arbeit von Pflegefachkräften und pflegenden Angehörigen grundlos erschweren!!!!! Bitte sorgen Sie für Lösungen, die Problemlage ist bereits alarmierend genug.

Ich freue mich auf Ihre Antwort gerne bis zum 28.02.20.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham
Die Frau Nullschwelle

 

Hier geht es zum Schreiben von der Frau Nullschwelle an den Petitionsausschuss BW als Blogbeitrag

Hier geht es zum pdf des betreffenden Schreibens: Anfrage Petitionsausschuss BW_27.01.20_ff

15 Comments, RSS

  1. Hans-Joachim Bäuml

    Da hilft nur eins.
    Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und unterlassener Hilfeleistung stellen. Die muss bearbeitet werden, da es sich um Offizialdelikte handelt.

  2. Silke Habekost

    Wer ein betreutes Wohnen ohne Barrierefreiheit plant,baut und betreibt ist selber Schuld und muss sich nicht wundern,wenn er keine Mitarbeiter in der Pflege halten kann. Schlimm für die Mieter die sich ohne die Folgen zu bedenken dort „einmieten“.Absolut Menschenunwürdig!Unfassbar das darüber überhaupt nachgedacht wird.Ich verstehe die Welt nicht mehr.Wie soll da die Selbstständigkeit erhalten und die Teilnahme der Mieter am gesellschaftlichen Leben gefördert werden?

  3. Ulla Kenntner

    Meine Erfahrungen mit nun drei verschiedenen Betreutes-Wohnen-Anlagen sind ernüchternd: keine der drei ist wirklich barrierefrei. Eingangsbereiche sind statt mit Türantrieben mit Türschließern ausgestattet, Abstellräumlichkeiten sind nur über Treppen erreichbar, Balkontüren sind weder schwellenfrei noch breit genug für Rollstühle, das Bad war nicht barrierefrei als Nasszelle ausgeführt, stattdessen gewöhnliche Duschtassen verbaut…Solcher Murks wurde in zwei Fällen mit Architekturpreisen prämiert.

  4. Gerade in BW, wo das „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen“ einst entwickelt worden ist, sollte eine Diskussion um Barrierefreiheit, Abstandsflächen und weitere wichtige Elemente, die selbständiges Wohnen erleichtern, nicht möglich sein. Ansonsten sollte es nicht so genannt werden.
    Im Jahr 2000 schon habe ich eine Wohnanlage in Mannheim in Betrieb genommen. Wäre das Qualitätssiegel nicht inhaltlich eingehalten worden, wären die Betreuungspauschale und ein Teil der Wohnungen nicht sozialhilfefest geworden. Hinter diese Maßstäbe sollte man nicht zurückfallen.

  5. Anette Ewigleben-Prasad

    Was soll das? Alte Menschen sind oft mit dem Rollator unterwegs, da können Schwellen zur tödlichen Falle werden. Ich selbst lebe in einem schwellenlosen Gebäude und ich kann keinen Kostenfaktor entdecken, Duschen ohne Schwellen sind sicher kostengünstiger, als mit einem Becken, und Schwellen zwischen den Räumen braucht es auch nicht. Wir haben dieses Land mit aufgebaut und zu dem gemacht, das es ist: eines der reichsten Länder dieser Erde! Und da habt ihr nicht einmal dieses bisschen Komfort für uns mehr übrig? Es ist kein Kostenfaktor, es ist politischer Wille, der Sie dazu bewegen sollte, uns dieses bisschen Würde zu gönnen, wenn schon die Renten so würdelos sind!

  6. Margarete Cebular

    Manchmal frage ich mich wirklich ob die Menschen die in ein Amt oder Ministerium richtig besetzt werden. Für was baut man dann Wohnungen für alte Menschen und Behinderte, da können sie ja alle in ihren alten Wohnungen bleiben. Ich finde die Barrierefreiheit sehr wichtig, sie soll man mit betroffen Menschen treffen und sich mit ihnen austauschen. Ganz ehrlich, so einen Blödsinn hab ich schon lange nicht mehr gehört

  7. Bernd Koch

    Die Sozialpolitik versagt in Deutschland seit 1998. Und natürlich ist hiervon auch die Bauwirtschaft betroffen. Die Regierung hat die Verantwortung, für den sozialen Wohnbau, in die Hände der Kommunen gegeben. Diese sind nicht in der Lage barrierefrei zu Bauen. Also haben die Kommunen die Verantwortung weiter gegeben, in dem sie sich Bauträger gesucht haben.
    In Deutschland ist das die Caritas, das rote Kreuz und in sehr geringem Umfang private Bauherren.
    Wohnraum zu einem sozialen Luxusgut verkommen zu lassen zeigt die soziale Verantwortung ALLER Beteiligten. Und dann die Barrierefreiheit nicht umzusetzen setzt dem Verhalten die „Krone“ auf. Barrierefrei zu Bauen bedeute nicht erhöhte Kosten, sondern ein umdenken der Verantwortlichen.

  8. Vielen Dank für den unermüdlichen Einsatz. Wir brauchen viel mehr Menschen mit Behinderungen in der Politik, damit Entscheidungen nicht mehr von Nichtbetroffenen über uns hinweg getroffen werden können.

  9. Herbert Dorfmeister

    Wie Hirnlos kann man eigentlich agieren, ohne dafür bestraft zu werden? Welche Leute sitzen da an den Hebeln? Wahrscheinlich bauen solche Leute demnächst Hochhäuser ohne Lift und ohne Treppenhaus.

  10. Gerhard Bartz

    Fehlende Bewusstseinsbildung im Sinne des Artikels 2 bei Regierung, Parlament und Bürokratie in Baden-Württemberg / Permanente Verletzung des Artikels 3 GG

    Artikel 1 Absatz 3 GG
    Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG
    Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    So weit, so schön. Aber wie stellt man fest, ob man nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv nachvollziehbar benachteiligt wird?

    Grundsätzlich hat dazu das Bundesverfassungsgericht am 10.10.2014 (Az.: 1 BvR 856/13) festgestellt: „Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen.“

    Diese, schon oftmals niedergeschriebene Interpretation des Artikel 3 GG machten sich auch die Fachgerichte zu eigen. So urteilte das Bundessozialgericht am 2.3.2017 (Az.: B 8 SO 2/16 R) in einer KFZ-Angelegenheit: „Wege, die der Kläger mit dem Kfz zurücklegen will, sind damit nur dann für die Beurteilung der Notwendigkeit der Nutzung eines Kfz unbeachtlich, wenn es sich um Wünsche handelt, deren Verwirklichung in der Vergleichsgruppe der nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen in der gleichen Altersgruppe als unangemessen gelten (etwa wegen der damit regelmäßig verbundenen Kosten) und die damit der Teilhabe nicht dienen können; insoweit bestimmen nicht die Vorstellungen des Beklagten und der Beigeladenen oder des Gerichts die Reichweite und Häufigkeit der Teilhabe des behinderten Menschen“ Diese Festlegung aus dem Mobilitätsbereich lässt sich beliebig auf andere Themen übertragen.

    Um so ungeheuerlicher, dass es heute noch Staatsbedienstete gibt, die mit Zähnen und Klauen Barrieren verteidigen. Diese, aber auch Parlamentarier sind der Verfassung und seinen Grundrechten verpflichtet. Statt dessen berauben sie Insassen von Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege noch zusätzlich die Freiheit, Terassen und Balkone eigenständig aufsuchen zu können, wenn sie schlecht zu Fuß sind oder einen Rollstuhl nutzen müssen. Sind Balkone und Terassen nicht für alle Bewohnerinnen und Bewohner da? Vielleicht sogar nur für die Hochglanzprospekte, um Bewohner anzulocken oder der Öffentlichkeit zu suggerieren, wie paradiesisch der Aufenthalt in diesen Einrichtungen sei?

    Anlässlich der Anerkennung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vor mehr als 10 Jahren versprach Deutschland bei der Gesetzwerdung derselben, angemessene Vorkehrungen im Sinne des Artikels 2 zu treffen. Leider wurde es anscheinend versäumt, dies der Landesregierung, dem Parlament und der Verwaltung in Baden-Württemberg mitzuteilen.

    Aber eben jener Personenkreis sei hiermit an unsere Verfassung erinnert, der sie nach Artikel 1 GG ummittelbar verpflichtet sind. Eigentlich mehr als traurig, denn von einem Diener des Staates ist zu erwarten, dass er diese nicht in der Brieftasche, sondern im Herzen trägt.

  11. Klaus D.

    Das zeigt wie die Landesregierung zur Barrierefreiheit steht. Auch die Richtlienienänderung zur Schwerbehindertenabgabeverordnung ist so ein Beispiel.

  12. SylVi

    Liebe Politiker,
    warum schalten Sie nicht ihr Hirn ein? Was soll so ein Mist? Wer nicht schwellenfrei bzw. komplett barrierefrei ein Gebäude für betreutes Wohnen bauen will, der sollte statt Fördermittel bekommen, Straf-Beträge von hohem Wert ( mindestens des doppelte Betrages, den das barriefreie Bauen gekostet hätte.
    Bei uns in Schwarzenbruck wird jetzt in Bezug auf den demografischen Wandels bereits barrierefrei im Ortskern mit Smarthome, großen Parkplätzen in der Tiefgarage, Solardach, moderne Sanitäranlagen,
    ökologisch und weiteren technischen Fortschritten gebaut. Und das als Lückenbebauung. Wo ein ehrlicher Wille ist, ist auch ein Weg. Wer die Ratifizierung der UN- Behindertenkonvention unterschreibt, kann sie nicht danach in den Safe legen und alles verneinen.
    Mein Tipp: Bauherr, Geldgeber und alle Entscheider für 24 Stunden ineinem Rollstuhl festbinden und in solch eine schwellenreichen Wohnung sich selbst zu überlassen.

  13. Dorena

    Ich wollte ganz kurz noch was berichten über die notorische Blindheit von Sozialverwaltungen.
    Das regt mich auf,weil keiner was dran ändern will,kann, weil sich keiner zuständig fühlt und der Betroffene hat keine Kraft zum Kämpfen.
    Es geschah in der schönen Stadt Potsdam, dass nahe dem Stadthaus,was hierzulande als Rathaus funktioniert, ein Wohnhaus gebaut wurde mit 4 Etagen,aber ohne Fahrstuhl.
    Dort hinein zogen um 2006 mehr oder weniger geistig behinderte/lernbehinderte junge und ältere Leute,um zu einer Hausgemeinschaft zu werden. Die Wohnungen als solche sind nicht schlecht, nur beim Bad gibt es aus meiner Sicht Fragezeichen,weil man nicht dran dachte,dass die Leute mal älter werden.
    Nun ist es so, dass unser einer Kumpel nur ein Auge hat und außerdem gehbehindert ist.
    Zudem musste er eines Tages auch noch eine Etage höher ziehen.
    Inzwischen hat er die 60Jahre überschritten und das Laufen wird beschwerlicher.
    Bisher ist nix passiert,aber ich denke oft an ihn und bin etwas in Sorge, er könnte mal auf der Treppe in der eile ausrutschen. Immerhin ist es von Anfang an bekannt,dass er nur auf einem Auge sehen tut. Ich frage mich, wie kann eine Verwaltung soo entscheiden und das Unfallrisiko sehenden Auges in Kauf nehmen,wohl wissend, dass dieser Mann woanders mangels Platz garnicht unterkommt und somit auch keine echte Wahl hat ?
    Ich kann da nur beten,dass er immer ohne Unfall durchkommt.
    Und wahrscheinlich kommen solche ähnlichen Entscheidungen öfter vor, als allgemein bekannt ist,oder ? Und alles schweigt, weil die ,die es sagen müssten,keine Kraft haben.

    Gruss Dorena

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