Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

2010/2011

Die neuen Normen für Barrierefreiheit, die DIN 18040 Teil 1 (für öffentliche Gebäude) und Teil 2 (für das Wohnen), werden veröffentlicht.

Damit alle Türen und alle Duschen von allen Menschen genutzt werden können, sind Nullschwellen unverzichtbar. Auch damit insbesondere für Kinder, verschiedene Menschen mit Behinderung und ältere Menschen eine ausreichende Sturzprävention in der Architektur gewährleistet werden kann, sind Nullschwellen unverzichtbar. Doch gerade in diesen grundlegenden Anforderungen zeigt die DIN 18040 Inkonsequenz. Bei Duschen erlaubt sie generell bis zu 2 cm hohe Duschschwellen und bei Türen führt sie einen Sonderfall von bis zu 2 cm hohen Türschwellen auf, die schon damals technisch nicht mehr notwendig waren. An Thema Nullschwellen und bei weiteren zahlreichen anderen Themen setzt die DIN 18040 die Anforderungen der UN-BRK, die bereits seit 2009 in Kraft gesetzt wurden, nicht um. Weshalb?!

Wichtig: Die Gestaltungsvorschriften der DIN 18040 sind nicht mit den Forderungen der UN-BRK gleichzusetzen!