Am 31.12.2008 wird das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK) und hat seit 2009 in Deutschland Gesetzeskraft. Seitdem fordert die UN-BRK die Anpassung von Normen und Richtlinien im Sinne des darin vorgeschriebenen Universal Designs – also einem Design, das von möglichst allen Menschen genutzt werden kann.
Nullschwellen in Gebäuden und Wohnungen können alle Menschen ergonomisch und komfortabel nutzen, Türschwellen (egal ob 1 cm oder 15 cm hoch), nicht.