
Der Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg fordert neben der Nullschwellen-Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 innerhalb der Barrierefreiheit klar und deutlich Nullschwellen auch an Außentüren. Dieser Nullschwellen-Runderlass ist bundesweit bisher einzigartig und konnte nur mit Interdisziplinarität und Schnittstellenkompetenz zwischen den Professionen Pflege, Pädagogik und Bautechnik/Baukonstruktion entstehen.
Der Nullschwellen-Runderlass: Warum dieser breit kommunizierte Runderlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 16.12.14 bis heute erfahrungsgemäß oftmals nicht bekannt ist, gilt es dringend breit und interdisziplinär zu diskutieren! Ein Einblick in diesen Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW zeigt, wie bedeutend und umfassend seine Forderungen sind: „Die weit verbreitete Annahme, 2 cm hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu. Beim Nachweis der bisherigen unbedingten technischen Erforderlichkeit bzw. der ab 1. Januar 2015 geltenden technischen Unabdingbarkeit sind regelmäßig alle am Markt verfügbaren Produkte zu erwägen. In Fällen, in denen die technische Erforderlichkeit einer Schwelle nur behauptet und nicht substantiiert begründet wird oder in denen die Planung einer schwellenlosen Erschließung gar nur schlicht vergessen wurde, liegen selbstverständlich keine Ausnahmen im Sinne der genannten technischen Regeln vor und es ist auf Herstellung einer schwellenlosen Erschließung zu dringen.“
Auf den Internetseiten unter www.inklusiv-wohnen.de steht der Nullschwellen-Runderlass seit Anfang 2015 als pdf bereit.
http://www.inklusiv-wohnen.de/files/2015-01-15_DIN18040_LTB_Verkehrsministerium.pdf
Außerdem gab es in der Fachpresse mehrere Veröffentlichungen zum Vorreiter-Bundesland Baden-Württemberg mit seinem neuen fortschrittlichen Nullschwellen-Runderlass:
https://www.die-frau-nullschwelle.de/wp-content/uploads/2018/12/2015_BWfordertNullschwellen.pdf
Die bis heute anhaltende Praxis des Schwellenbaus ist vor allem dadurch zu erklären, dass es bisher üblich ist, die verschiedenen Professionsbereiche nebeneinander her arbeiten zu lassen. Eine interdisziplinäre Betrachtung ermöglicht eine grundlegende Verbesserung für alle! Inklusion verlangt eine umfassende Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung. Die Profession Pflege fordert eine ausreichende Sturzprävention auch in der Architektur. Beides geht nur mit Nullschwellen. Hinzu kommt, dass Nullschwellen eine ganz grundsätzliche ergonomische und gestalterische Verbesserung in Immobilien bedeuten.

Auch die Nullschwellen-Stellungnahme fordert bundesweit überall beim Bauen nach DIN 18040 Nullschwellen. Die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN hat die bedeutende Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 in einem Artikel von Ulrike Jocham bereits 2013 öffentlich gemacht
Gibt es auch sowas für Niedersachsen und sind nur Gebäude gemeint?
[…] wie z.B. der Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 und des Nullschwellen-Runderlasses der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg erfüllen – und das bedeutet Nullschwellen, die […]