Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Sachverständigengutachten

Interdisziplinäre Sachverständigengutachten vor Baubeginn oder nach Schadensfällen bzw. auftretenden Baumängeln: 

Als interdisziplinäre Bausachverständige für Barrierefreiheit, Universal Design, Inklusion und Nullschwellen sowie Bausachverständige für Schäden an Gebäuden (durch die DESAG und den BSG e.V. geprüft) erstelle ich Ihnen gerne Gutachten für:

Privatpersonen

Gerichte

Unternehmen

Versicherungen

Schiedsgutachten

 

Achtung: Seit über 20 Jahren werden technisch grundlos Türschwellen und Türanschlagdichtungen verbaut. Es fehlt bis heute ein Nullschwellen-Sachverstand. Als Frau Nullschwelle setze ich mich seit über 14 Jahren disziplinübergreifend für Nullschwellen ein. Ich bin die erste Bausachverständige für Nullschwellen an Außentüren. Bis heute gibt es dafür noch kein Bestellgebiet. Laut ZPO § 4 Abs. 3 dürfen dann auch Sachverständige ohne öffentliche Bestellung und Vereidigung vom Gericht beauftragt werden. Lieber Richterinnen und Richter – ich unterstütze sie gerne! Mehr Infos über mich als Nullschwellen-Sachverständige 

 

Als Heilerziehungspflegerin und Dipl.-Ing. in Architektur bin ich seit über 25 Jahren in den Fachbereichen Barrierefreiheit, Universal Design und Inklusion tätig – im Fachbereich Nullschwellen an Außentüren als unabdingbare Grundvoraussetzung für Barrierefreiheit, Universal Design und Inklusion seit über 12 Jahren.

Meine USPs (Unique Selling Proposition oder Alleinstellungsmerkmal) als Bausachverständige für Barrierefreiheit, Universal Design und Inklusion:

In den Normen für Barrierefreiheit sowie weiteren anerkannten Regeln der Technik bin ich seit über 20 Jahren zu Hause. Weiterhin begleite ich bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Wohnraumanpassungsmaßnahmen und Hilfsmittel- sowie Pflegehilfsmittelversorgungen seit vielen Jahren. 

Seit 2001 führe ich interdisziplinäre Lehraufträge und Weiterbildungsmaßnahmen  für unterschiedliche Professionen aus der Bau-, Pflege- und Sozialbranche im Bereich von Barrierefreiheit und neuer Wohnkonzeptionen durch. Als Expertin für demografietaugliche und inklusive Wohnprojekte bin ich nicht nur baurechtlich sondern auch sozialrechtlich geschult. 

Zugänglichkeit (Accessibility) für alle, Universal Design und Inklusion sind seit über 25 Jahren meine grundlegenden beruflichen Schwerpunkte. Als Expertin für inklusive Wohn-, Schul- und Arbeitsprojekte kenne ich nicht nur die baurechtlichen Anforderungen, sondern auch die sozialrechtlichen. 

Zahlreiche Publikationen untermauern meinen fundierten Sachverstand u.a. in den Fachbereichen Barrierefreiheit, Universal Design, Inklusion, Nullschwellen, Baurecht, Sozialrecht, demografischer Wandel oder Sturzprävention. Hier erhalten Sie einen Einblick in meine Publikationsliste.

Die Inhalte und Anforderungen der Norm für Barrierefreiheit (DIN 18040) sowie die verschiedensten Landesbauordnungen mit ihren unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften der Technischen Baubestimmungen vermittle ich seit 2001 u.a. als Lehrbeauftragte, Referent oder Weiterbildungsleiterin in zahlreichen unterschiedlichen Studien- und Ausbildungsgängen sowie Fortbildungsmaßnahmen (für z.B. Architekten, Handwerker, Behindertenbeauftragte, Experten in eigener Sache, Leistungsanbieter aus der Sozial- und Pflegebranche, Generalunternehmer, Bauträger, Baumärkte, Verbände und Vereine usw.).

Doch das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK) erfordert mehr als nur ein Wissen begrenzt auf die Norm für Barrierefreiheit (DIN 18040 Teil 1, 2 und 3). Die UN-BRK verlangt eine Zugänglichkeit (UN-BRK Artikel 9) für alle Menschen mit Behinderung sowie ein Universal Design (UN-BRK Artikel 2 und 4f), das von möglichst allen Menschen nutzbar ist. Um diese komplexen Ziele erreichen zu können, müssen u.a. alle Menschen mit allen „Behinderungsarten“ berücksichtigt werden. Dafür sind neben den Kenntnissen aus der Architektur interdisziplinäre Qualifikationen aus der Ergonomie, aus der Heil- und Sonderpädagogik sowie aus der Pflege notwendig. All dies bringe ich mit meinen interdisziplinären Qualifikationen und Schnittstellenkompetenzen mit.

Das Universal Design ist ein mittlerweile weltweit anerkanntes Designkonzept mit insgesamt 7 Gestaltungs-Prinzipien. Auch diese 7 Prinzipien des Universal Designs erfordern bei einer immer bunter werdenden Gesellschaft mit immer mehr älteren Menschen, grundlegende Kenntnisse von verschiedenen Zielgruppen, verschiedenen „Behinderungsarten“ und verschiedenen Krankheitsbildern. Und auch eine inklusive Architektur verlangt neben einem bautechnischem Wissen ein fundiertes Wissen aus Pädagogik, Heilpädagogik und Pflege – nur so kann das Ziel einer inklusiven Gestaltung, die möglichst niemanden ausschließt, erreicht werden.