Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

2013: Die Nullschwellen-Stellungnahme

2013: Die Nullschwellen-Stellungnahme aus der Fachzeitschrift Behinderte Menschen vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus 2013, entstanden durch eine Anfrage beim DIN e.V. von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle

Die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN hat die bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 in einem Artikel von Ulrike Jocham öffentlich gemacht.

2013: Die Nullschwellen-Stellungnahme wird von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN öffentlich gemacht. 

Auf Anfrage von der Frau Nullschwelle, Ulrike Jocham, nimmt der Arbeitsausschuss der DIN 18040 im Herbst 2013 endlich Stellung. Diese richtungsweisende Klarstellung wird von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in der Ausgabe 3/4 2013 öffentlich gemacht. 

Die DIN 18040 formuliert die Anforderungen an schwellenfreie Übergänge folgendermaßen: „Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.“

Der zuständige Arbeitsausschuss Barrierefreies Bauen im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erklärt: „Nur eine niveaugleiche, schwellenlose Ausbildung bei Außentüren, das heißt mit einer Schwellenhöhe von null Zentimetern ist barrierefrei.“ Die im zweiten Satz formulierte Höhe von 2 cm stelle lediglich einen Ausnahmefall im begründeten Einzelfall dar. „Ob und wann diese Ausnahmeregelung zum Tragen kommt, ist nur in Verbindung mit einer Begutachtung von einem Sachverständigen vor Ort, der dann die objektbezogenen und konstruktiven Einflussfaktoren berücksichtigt, zu treffen.“