Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

2cm-Kritikerin

Wie niemand anderer kritisiere ich Schwellen in Gebäuden und Wohnungen mit einer Höhe von bis zu 2 cm. Als Heilerziehungspflegerin weiß ich, dass diese für viele Menschen mit Behinderung und für alle 65Plusler (Sturzgefahr!!!) nicht barrierefrei sein können. Als Dipl.-Ing. in Architektur kenne ich längst vorhandene technische Lösungen. Als Expertin für Inklusion sehe ich nicht nur die Exklusionsauswirkungen (Ausgrenzungen) durch Schwellen, sondern auch den Schaden für unsere sozialen Sicherungssysteme (z.B. die Beiträge für die Pflegeversicherung steigen schon wieder…..)

In der Baubranche scheint der Glaube „bis zu 2 cm hohe Schwellen seien barrierefrei“, fest verankert zu sein. Doch bitte Stopp – diese Haltung steht im krassen Widerspruch zum Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, am 31.12.2008. Und bitte weiter Stopp – dieser Irrglaube steht zusätzlich im krassen Widerspruch zu den aktuellen Anforderungen an eine demografietaugliche Architektur, die Sturzprävention verlangt. Der demografische Wandel ist längst bekannt und alle 65Plusler zählen zu der Hochrisikozielgruppe für Sturzgefahr.

Seit über 12 Jahren erlebe ich Bauexperten, die behaupten 1 – 2 cm hohe Schwellen seien barrierefrei. Die Frage ist, woher kommt dieser Glaube?

Die DIN 18040 Teil 1 und 2 führt bei den Türen einen Sonderfall von bis zu 2 cm hohen Türschwellen auf, der im Jahr 2010 und 2011 (bei Veröffentlichung der Normenteile) bei Türen nicht mehr notwendig war. Bei Duschen erlaubt die DIN 18040 Teil 1 und 2 grundsätzlich bis zu 2 cm hohe Duschschwellen – technisch ebenfalls nicht mehr erforderlich.