2014: Nullschwellen-Runderlass: Die oberste Baurechtsbehörde Baden-Württemberg (BW) im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW veröffentlicht am 16.12.14 einen bundesweit beispielhaften Nullschwellen-Runderlass, dem unter anderem folgende Worte zu entnehmen sind: „Die weit verbreitete Annahme, 2 cm hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu.“ Also auch schon zu Zeiten der alten DIN 18024 und 18025! „Beim Nachweis der bisherigen unbedingten technischen Erforderlichkeit bzw. der ab 1. Januar 2015 geltenden technischen Unabdingbarkeit sind regelmäßig alle am Markt verfügbaren Produkte zu erwägen. In Fällen, in denen die technische Erforderlichkeit einer Schwelle nur behauptet und nicht substantiiert begründet wird oder in denen die Planung einer schwellenlosen Erschließung gar nur schlicht vergessen wurde, liegen selbstverständlich keine Ausnahmen im Sinne der genannten technischen Regeln vor und es ist auf Herstellung einer schwellenlosen Erschließung zu dringen.“
Demnach müssen in Baden-Würtemberg innerhalb des sog. barrierefreien Bauens nicht nur seit 2015, sondern schon weit vor der Einführung der DIN 18040, alle Außentüren, egal ob Hauseingangstüren oder Terrassen- und Balkontüren, mit einer tatsächlichen Nullschwelle ausgestattet werden!!!
Damit hat die baden-württembergische Landesregierung als erstes Bundesland die gesellschaftliche Bedeutung der Schwellenfreiheit erkannt. Der Stein ist ins Rollen gekommen, weil Ulrike Jocham, ausgebildete Heilerziehungspflegerin, Dipl.-Ing. in Architektur mit Weiterbildung in Sozialraumentwicklung und Forschung, über Jahre hinweg beharrlich am Ball geblieben ist. Im Herbst 2014 hat sie mehrere Wochen tatkräftige Unterstützung insbesondere von Michael Schima, dem Sprecher des Stadtbehindertenrings Geislingen an der Steige (STeiGle), sowie von verschiedenen Verbänden und Experten in eigener Sache erhalten. Nur so war diese Veränderung möglich.
Mehrere Publikationen verbreiten diese richtungsweisende Veränderung! Hier ein Beispiel.