Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Vereinbarte Beschaffenheit

Vereinbarte Beschaffenheit – Haftungssicherheit und leichte Zugänglichkeit mit der Nullschwellen-Stellungnahme

Vereinbarte Beschaffenheit - statt Türschellen lieber Nullschwellen

Die Nullschwellen-Stellungnahme ermöglicht Architekten, Planern und Handwerkern Nullschwellen an Außentüren als normativen Regelfall umzusetzen. Foto: Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle®

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) e.V. aus Berlin hat mit der Nullschwellen-Stellungnahme im Jahr 2013 ein Beben in der Türen- und Fensterbranche verursacht. „Nur eine niveaugleiche, schwellenlose Ausbildung bei Außentüren, das heißt mit einer Schwellenhöhe von null Zentimetern, ist barrierefrei“, erläutert auf eine Anfrage von mir das DIN e.V. erstmals im Spätsommer des Jahres 2013. Mit dieser Antwort erklärt der verantwortliche Herausgeber der deutschen Norm für barrierefreies Bauen, der DIN 18040, eine bis dahin unisono verbreitete ungeprüfte Behauptung, bis zu 2 cm hohe Türschwellen sollen normativ barrierefrei sein, für unwahr. Eine extrem wichtige und klärende Auslegung, da bis zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich 1 – 2 cm hohe Türschwellen in barrierefreie Außentüren laut DIN e.V. unzulässig verbaut wurden. Diese im Bereich von Türschwellen alles verändernde und verbessernde Nullschwellen-Stellungnahme wurde von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN, Ausgabe 4-5/2013 (heute Fachzeitschrift MENSCHEN) in einem Artikel von mir öffentlich gemacht und ist seither auf meinen Internetseiten für alle kostenfrei zugänglich. Diese längst überfällige Normenklärung hat den Bau von gefährlichen und ausgrenzenden Türschwellen beim barrierefreien Bauen normativ-rechtlich gestoppt und Architekten, Planern und Handwerkern bei der Umsetzung von Nullschwellen eine ganz neue normativ-rechtliche Sicherheit zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Baurechtler fordern die Realisierung von normativen Regelfällen. Und Dank der Nullschwellen-Stellungnahme wurde für alle öffentlich zugänglich korrigiert, dass barrierefreie Nullschwellen kein Sonderfall, sondern den Regelfall darstelleneine bedeutende Klarstellung und eine Erleichterung im nebulösen Normen-Wirr-warr für alle Bauverantwortlichen. Diese klare Auslegung der DIN 18040 als allgemein anerkannte Regel der Technik (aaRdT) war zu diesem Zeitpunkt für alle beteiligten Professionen (Pflege, Pädagogik, Expertentum in eigener Sache, Barrierefreiheit, Inklusion, Universal Design, gutes Design, Architektur, Handwerk, Bauproduktherstellung) dringend notwendig. Doch leider haben nur sehr wenige Medien, wie z.B. die Fachzeitschrift GLASWELT und die Fachzeitschrift MENSCHEN ihre Leser und Kunden über diese maßgebende und im Bereich von Türschwellen alles verändernde Nullschwellen-Stellungnahme kontinuierlich informiert. Bis heute kennen erfahrungsgemäß viel zu viele Haftungsbetroffene diese bedeutende Information nicht.

Vereinbarte Beschaffenheit - statt Nullschwellen lieber Türschwellen

Die Nullschwellen-Stellungnahme hilft Bauherren Nullschwellen zu erhalten und gibt Architekten und Handwerkern die Sicherheit, dass sie Nullschwellen normativ als Regelfall umsetzen können. Leider wurde die Nullschwellen-Stellungnahme zum Nachteil von allen Beteiligten viel zu wenig bekannt gemacht. Deshalb teilen Sie diesen Blogbeitrag reichlich!!! Fotos: Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle®

Vereinbarte Beschaffenheit mit der Nullschwellen-Stellungnahme

Mit der Nullschwellen-Stellungnahme kann ganz einfach eine barrierefreie Beschaffenheit ohne hinderliche und gefährliche Türschwellen vereinbart werden. Die Nullschwellen-Stellungnahme bietet zahlreiche Vorteile für bauplanende und bauausführende Unternehmen genauso wie für Bauherren. Architekten, beteiligten Gewerken und Bauträgern bietet sie eine ganz neue Haftungssicherheit und ermöglicht Bauherren eine ganz neue Zugänglichkeit zu wertsteigernden, ergonomischen und designorientierten Nullschwellen (und damit zu Universal Design!!!). Zusätzlich fördert die Nullschwellen-Stellungnahme als längst überfällige normative Klärung eine nachhaltige Architektur. Sie hat die Fehlannahme, die Norm für Bauwerksabdichtung fordere dringend Türschwellen, bundesweit in ganz Deutschland für immer beendet. Doch bis heute ist diese Kommentierung vom verantwortlichen DIN e.V. viel zu wenig bekannt, deshalb freue ich mich, wenn dieser Blogbeitrag fleißig geteilt und verbreitet wird.

Ein interdisziplinäres Geschenk für Bauherren und für Architekten

Bauherren brauchen nun schon seit fast 9 Jahren die Nullschwellen-Stellungnahme einfach nur ausdrucken und auf den Verhandlungstisch zu legen. Und alle Architekten, Planer und Handwerken können mit der Nullschwellen-Stellungnahme Nullschwellen realisieren, ohne befürchten zu müssen, dass sie eine DIN-Norm dabei nicht einhalten. Denn Nullschwellen sind laut der Nullschwellen-Stellungnahme der Regelfall, nach der Norm für barrierefreies Bauen und nach der Norm für Bauwerksabdichtung. Hier reicht ein Blick in die ursprünglichen Quellen, doch dies wurde ebenfalls zum Nachteil von zahlreichen Bauverantwortlichen bis heute von vielen Autoren und Herausgebern übersehen. Für die Haftungssicherheit und für eine hochwertige Immobilienqualität empfiehlt es sich auf eine fundierte Recherchequalität aller verwendeten Publikationen sowie auf Interdisziplinarität und Schnittstellenkompetenzen zwischen Pflege, Pädagogik und Architektur zu achten – insbesondere im neuen disziplinübergreifenden und hochkomplexen Sachgebiet der Nullschwellen an Außentüren. Die Nullschwellen-Geschichte (siehe u.a. auch die Entstehungsgeschichte vom Nullschwellen-Runderlass) mit dem bis heute entstandenen barrierefreien Mängeln, den brisanten Haftungsrisiken, den fehlerhaft ausgebildeten Nullschwellen, dem schwindelerregend hohen wirtschaftlichem Schaden uvm. zeigt, dass dieses  aufgrund von fragwürdiger Innovationshemmung entstandenem „Wespennest“ nicht von einer Profession in monoprofessioneller Art und Weise allein bewältigt werden kann.

Vereinbarte Beschaffenheit _ Nullschwellen für mehr Designqualität in der Architektur

Türschwellen sind technisch schlichtweg überflüssig. Nullschwellen steigern die Gestaltungsqualität von allen Immobilien. Foto: Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle®

Steigerung der Designqualität für alle Gebäude und Wohnungen mit der Nullschwellen-Stellungnahme 

Türschwellen können schlichtweg an allen Hauseingangstüren und an allen Terrassen- und Balkontüren in allen Gebäuden und Wohnungen insbesondere im Neubau weggelassen werden. Dies ermöglicht für alle Gebäude und Wohnungen, nicht nur für barrierefreie, eine ganz neue Qualität der Erscheinungsbilder an den Übergängen zwischen innen und außen. Gutes Design entsteht durch maximale Reduktion, insbesondere von technisch längst Überflüssigem. Herrlich fließende Übergänge ohne Ecken und Kanten im Boden werden mit der Nullschwellen-Stellungnahme für alle Nutzer ganz leicht erreichbar. Ein Verweis auf die klärende Nullschwellen-Stellungnahme genügt, um als Bauverantwortlicher mit der DIN 18040 als allgemein anerkannte Regel der Technik, die zusätzlich als eine der wenigen Normen sogar bauordnungsrechtlich eingeführt ist, auf der sicheren Regelfall-Seite zu sein! Was für eine Erleichterung für alle, die aufgrund von mangelhaft recherchierten Publikationen bis dahin befürchtet haben, eine DIN-Norm bei der Umsetzung von Nullschwellen nicht ausreichend zu berücksichtigen. Dieses Normen-Märchen hat die Nullschwellen-Stellungnahme ein für allemal mit Gestaltungs- und Nutzungsfreiheit für alle beendet.

Nullschwellen-Know-How ist gefragt

Allerdings ist für die Umsetzung von fachgerecht verbauten Nullschwellen ein komplexes interdisziplinäres Nullschwellen-Wissen gefragt. Als Frau Nullschwelle® unterstütze ich Sie gerne mit meiner einzigartigen Schnittstellenkompetenz meinem interdisziplinären Sachverstand aus Bautechnik, Baukonstruktion, Pflege und Pädagogik und meinen mittlerweile weit über 15-Jährigen disziplinübergreifenden Nullschwellen-Forschungen in meinen individuell angepassten Beratungsangeboten, durch meine Sachverständigengutachten oder in meinen Seminaren und Vorträgen.

Bauverantwortliche sind auf fundiert recherchierte Publikationen angewiesen

Zahlreiche Schlüsselmultiplikatoren haben über 2 Jahrzehnte nicht nur versäumt, sich mit den normativen Forderungen nach Nullschwellen auseinander zu setzen. Allein die Oberste Baurechtsbehörde von Baden-Württemberg untermauert am 16.12.14 in ihrem Nullschwellen-Runderlass nicht nur die Nullschwellen-Stellungnahme von DIN e.V., sondern betont, dass schon bei den Vorgängernormen der DIN 18040-1 und -2 bis zu 2 cm hohe Türschwellen unzulässig waren und Nullschwellen gefordert. Folglich sind barrierefreie Nullschwellen allein in Baden-Württemberg schon seit 1997 bauordnungsrechtlich gefordert. (siehe baden-württembergische Liste der technischen Baubestimmungen 1997) Unglaublich, oder? Allein dies belegt, dass eine neue Recherchequalität und eine neue interdisziplinäre Interessensvertretung insbesondere für Architekten dringend notwendig ist. Schlüsselmultiplikatoren haben auch versäumt, seit den 1990er Jahren die technische Machbarkeit von Nullschwellen zu überprüfen. Diese technische Machbarkeit von Nullschwellen war schon bei der Vorgängernorm unübersehbar eng gekoppelt mit den normativen Anforderungen an barrierefreie öffentlich zugängliche Gebäude und barrierefreie Wohnungen. Es gibt bis heute viel zu viele mangelhafte recherchierte Publikationen, die immense Haftungsgefahren aufgrund von unwahren Aussagen für Architekten, Planer und Handwerker beinhalten. Mir begegneten und begegnen erstaunlicher Weise immer noch in meinen langjährigen Nullschwellen-Forschungen zahlreiche unbelegte Behauptungen, dass bis zu 2 cm hohe Türschwellen technisch noch notwendig sein sollen, obwohl bereits verbaute Nullschwellen schon seit 1996 belegen, dass Türschwellen bzw. Türanschlagdichtungen technisch überflüssig sind.

Meine Leidenschaft für inklusive Wohnprojekte als Wahlalternativen zum Leben im Heim hat mich zum neuen Sachgebiet der Nullschwellen an Außentüren geführt – ohne Nullschwellen ist inklusiv Gestalten in der Architektur nicht möglich!!!

Dank einem meiner Lieblings-Inklusions-Wohnprojekte und Werner Stede (einem der beiden Wohnprojekt-Entwickler des Bielefelder Modells) bin ich 2005 erstmals einer funktionierenden und systemsicheren Nullschwelle begegnet. Ich war begeistert. Warum? Ganz einfach, weil eine echte Nullschwelle von allen Menschen mit allen „Behinderungsarten“ genutzt werden kann. Niemand wird architektonisch ausgegrenzt (keine Exklusion) oder gefährdet (kein Sturzrisiko). Ist das nicht fantastisch? Gleichzeitig verbessern Nullschwellen ohne störende Kanten und lästige Schmutzecken die Designqualität. Für mich war seit dieser ersten Nullschwellen-Begegnung klar, dass eine fachgerecht verbaute Nullschwelle einer eierlegenden Wollmilchsau gleichkommt, sie bietet nur Vorteile, befriedigt alle ergonomischen Bedürfnisse und erfüllt zielgruppenübergreifende Ansprüche. Außerdem ermöglichen derartige Nullschwellen wirtschaftlich nachhaltige Immobilien und gesamtgesellschaftliche Fortschritte und Einsparpotentiale.

Aufgrund der nachhaltig positiven Wirkungen von Nullschwellen und den negativen Langzeitwirkungen von Türschwellen (insbesondere Wirtschafltich!!!) habe ich begonnen, die damals einzig vorhandene Nullschwellen-Technik interdisziplinär zu untersuchen. Dabei wurden mir immer und immer wieder über viele Jahre Behauptungen erzählt, dass diese Technik nicht funktionieren solle. Doch bei meinen interdisziplinären Untersuchungen von zahlreichen fachgerecht verbauten Nullschwellen-Beispielen, konnte ich beständig feststellen, dass diese ungeprüften Behauptungen nicht stimmen. Zum Nachteil insbesondere von Architekten, Planern und Handwerkern wurden meine interdisziplinären und längst veröffentlichten Untersuchungen bei wichtigen Publikationen (z.B. Neuauflagen von betreffenden DIN-Norm, RAL-Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren im Jahr 2020, ) nicht berücksichtigt.

Kritik an der DIN-Norm für Bauwerksabdichtung

Insbesondere für Bauverantwortliche fehlen allein in der im Kontext von Nullschwellen beständig aufgeführten DIN-Normreihe für Bauwerksabdichtung wichtige Informationen, u.a. dass Nullschwellen als Regelfall nach der allgemein anerkannten Regel der Technik für barrierefreies Bauen und nach der allgemein anerkannten Regel der Technik für Bauwerksabdichtung aufzufassen sind. Dies hat das DIN e.V. bereits 2013 selbst durch die Nullschwellen-Stellungnahme aus dem Jahr 2013, die sich auf die schon damals bedeutende DIN 18040 bezieht, klargestellt. Weshalb wurde diese wichtige Info nicht in die DIN-Norm für Bauwerksabdichtung im Jahr 2017 aufgenommen? Nebulös verfasste DIN-Normen können immense Haftungsgefahren für Bauverantwortliche darstellen. Mängel bei barrierefreien Übergängen an Außentüren sind dabei meist technisch und wirtschaftlich fatal.

Deshalb ist interdisziplinär fundierter Nullschwellen-Sachverstand mit Schnittstellenkompetenz unverzichtbar. Fehlen entsprechenden Normenausschüssen, vom Gericht bestellten Sachverständigen und weiteren Schlüsselpublizisten dieser neuartige interdisziplinäre Nullschwellen-Sachverstand mit Schnittstellenkompetenz, hat dies nachteilige Auswirkungen für alle Beteiligten und insbesondere für Bauverantwortliche, denn diese müssen für Mängel an nicht barrierefreien Türschwellen oder bei mangelhaft verbauten barrierefreien Nullschwellen haften.

Vereinbarte Beschaffenheit – Es fehlt Nullschwellen-Sachverstand

Bis heute erlebe ich die abenteuerlichsten Mängel im Sachgebiet der Nullschwellen an Außentüren. Es werden bis heute barrierefreie Wohnungen und barrierefreie Gebäude verkauft, die unzulässige, technisch überflüssige und lebensgefährliche Türschwellen oder mangelhaft verbaute Nullschwellen aufweisen. Immer aufgeklärtere Bauherren beginnen ihr Recht auf fachgerecht verbaute barrierefreie Nullschwellen durchzusetzen.

Je länger die Nullschwellen-Stellungnahme in der Baubranche nicht ausreichend bekannt bleibt, umso größer werden die Haftungsgefahren! Wie es passieren konnte, dass bis heute viele Bauverantwortliche über die Nullschwellen-Stellungnahme nicht informiert sind, ist mir bis heute nicht voll verständlich. Sie verändert zum Thema Türschwellen bereits im Jahr 2013 alles grundlegend.

Holen Sie sich rechtzeitig Ihren Wissensvorsprung im neuen Sachgebiet der Nullschwellen an Außentüren bei Frau Nullschwelle®. Erfahren Sie unter anderem

  • wann ist eine Schwelle eine Nullschwelle
  • was unter Barrierefreiheit, Universal Design und Inklusion zu verstehen ist
  • warum Nullschwellen Interdisziplinarität und Schnittstellenkompetenzen erfordern und wie sie diese entwickeln können
  • welche Veränderungen Interdisziplinarität bewirkt hat
  • welche ergonomischen Anforderungen Nullschwellen erfüllen müssen
  • wie Nullschwellen fachgerecht umgesetzt und wie technisch, ergonomische und normativ-rechtliche Mängel vermieden werden können
  • was bei der vereinbarten Beschaffenheit technisch, normativ und ergonomisch zu beachten ist

Text: Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle® 

 

Weiterführende Infos und Quellen:

https://www.die-frau-nullschwelle.de/die-nullschwellen-stellungnahme/

https://www.die-frau-nullschwelle.de/kein-sonderfall-sondern-regelfall/

https://www.die-frau-nullschwelle.de/best-practice-beispiele/

 

 

 

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