Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Best-Practice-Beispiele – Nullschwellen

Best-Practice-Beispiele – Nullschwellen an Außentüren – eine lange Liste von Einbaubeispielen (siehe weiter unten in diesem Blogbeitrag) zeigt, dass es schon seit Jahrzehnten keinen Zweifel mehr an der technischen Machbarkeit von Nullschwellen an Außentüren bei Eingangstüren und bei sog. Fenstertüren (Terrassen- und Balkontüren) ohne hinderlichen Türanschlag gibt. Bei Innentüren reicht die technische Machbarkeit von Nullschwellen ohne Türanschlagdichtung sogar bis ins Jahr 1945 zurück. 

Nullschwellen-Stulptür in Fassade in den bayerischen Alpen, Foto von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle

Wenn selbst derartig hochbelastete 2-flüglige Nullschwellen-Außentüren ohne zusätzliche Rinne und ohne ausreichend großes Vordach, auf die der Regen direkt auftreffen kann, bereits seit vielen Jahren absolut dicht sind, brauchen wir die technische Machbarkeit von Nullschwellen an Außentüren nicht mehr in Frage zu stellen. Gerade Stulptüren mit Nullschwellen stellen eine große Herausforderung hinsichtlich der Abdichtung ohne einen Türanschlag dar. Diese Nullschwellen-Stulptür ist sogar ohne zusätzliche Rinne bereits seit 2011 zuverlässig dicht. Laut den Normen für barrierefreies Bauen müssen alle technischen Lösungen für Nullschwellen berücksichtigt werden. Bereits bei den Vorgänger-DIN-Normen der DIN 18040 waren 1 – 2 cm hohe Türanschlagdichtungen und -schwellen unzulässig. Dies betont u.a. die Oberste Baurechtsbehörde Baden-Württemberg im bundesweit bisher einzigartigen Nullschwellen-Runderlass bereits im Jahr 2014. Folglich reichen die bauordnungsrechtlichen Forderungen auch Nullschwellen an Innen- und an Außentüren bis in die 90-er Jahre zurück. Und nicht nur gefährliche 1 – 2 cm oder gar 5 – 10 cm hohe Türanschlagdichtungen wurden technisch längst überholt, auch für Hebe-Schiebetüren gibt es Lösungen, die eine max. Höhe von 5 mm aufweisen. Foto: Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle®

Best-Practice-Beispiele (siehe die unten in diesem Blogbeitrag aufgeführten Links) in Immobilien mit Nullschwellen belegen, dass Türanschlagdichtungen mit einer Höhe von 1 – 2 cm schon seit mittlerweile 25 Jahren an Hauseingangstüren, an Wohnungseingangstüren (auch auf Laubengängen) und an Terrassen- und Balkontüren technisch nicht mehr begründbar und folglich nach den DIN-Normen für barrierefreies Bauen unzulässig sind. Insbesondere im Neubau geht es längst ohne Hindernis, Barriere und Stolpergefahr. Bereits 1996 wurde die erste Nullschwelle für Drehflügel-Außentüren auf dem Markt eingeführt. Die zahlreich verbauten Nullschwellen zeigen seither, dass bei einem fachgerechten Einbau Nullschwellen an Außentüren technisch systemsicher und nachhaltig gelöst sind. Leider führte und führt bis heute die unzureichend klar formulierte Anforderung an schwellenlose Innen- und Außentüren der DIN 18024-2, DIN 18025-1 und – 2 sowie der DIN 18040-1 und -2 zu ungeprüften Behauptungen, die den Bau von lebensgefährlichen 1 – 2 cm hohen Türschwellen selbst innerhalb des barrierefreien Bauens  sehr fragwürdig förderten. Achtung: Trotz der unzureichend klaren Formulierungen in den Normen für barrierefreies Bauen sind Türschwellen an Eingangstüren und an Terrassen- und Balkontüren aufgrund der technisch längst vorhandenen Machbarkeit unzulässig! (siehe u.a. Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass)

Allerspätestens bei den Veröffentlichungen der DIN 18040-1 im Jahr 2010 und der DIN 18040-2 im Jahr 2011 hätte folgende Formulierung für die geforderte Umsetzung des § 4 im Behindertengleichstellungsgesetz gesorgt. Weiterhin wäre insbesondere im Sinne von Architekten, Handwerkern und weiteren Bauverantwortlichen durch eine leichtere Verständlichkeit mehr Sicherheit vor Haftungsgefahren entstanden:

„Türschwellen und –anschläge an allen Türen und auch an Hauseingangstüren sowie an Terrassen- und Balkontüren sind unzulässig. Nur in absoluten Ausnahmefällen wie z.B. an Brandschutztüren zu einem Maschinenraum dürfen sie max. 2 cm hoch sein. Bei allen absoluten Ausnahmefällen müssen die technischen Gründe fundiert belegt werden.“ (Formulierungsvorschlag von Ulrike Jocham)

Doch statt dessen lautet die Anforderung in der DIN 18040-1 und -2 lediglich folgendermaßen:

„Untere Türanschläge und Schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.“

Diese Formulierung führt bis heute dazu, dass selbst in vielen Gebäuden, die laut den unterschiedlichen Landesbauordnungen barrierefrei ausgeführt werden müssen, immer noch Barrieren und insbesondere für viele ältere und behinderte Menschen lebensbedrohliche Sturzrisiken mit 1 – 2 cm Höhe im Boden verbaut werden. Selbst bekannte Fachpublikationen und Richtlinien haben versäumt, die technische Machbarkeit von Nullschwellen ohne Türanschlagdichtung zu überprüfen – obwohl die Normen für barrierefreies Bauen dies längst einfordern. Ohne zu überprüfen wurde über viele Jahre unisono behauptet, dass 1 – 2 cm hohe Türanschlagdichtungen und Schwellen an Hauseingangstüren und an Terrassen- und Balkontüren technisch notwendig seien. Um diesen Bedarf an Überprüfungen und Belegen zu erfüllen und damit Menschen mit Behinderung barrierefreie Übergänge an Außentüren zugänglich zu machen, habe ich über viele Jahre wie niemand sonst beständig, umfassen und interdisziplinär die Funktionstauglichkeit von vorhandenen Nullschwellen-Einbauten an Außentüren erforscht und publiziert. Zu vielen dieser Fachveröffentlichungen gelangen Sie über die in diesem Blogbeitrag aufgeführten Links. Während ich die Behauptungen 1 – 2 cm hohe Türschwellen seien unverzichtbar überprüfte und das Gegenteil belegte, haben andere Sachverständige an Türschwellen-Behauptungen ohne Belege festgehalten. Bis heute verstehen viele Verantwortliche aus der Baubranche immer noch nicht, weshalb ich mich so stark und ausdauernd für Nullschwellen einsetze und wie groß die Bedeutung von Nullschwellen an Außen- und Innentüren tatsächlich ist. Kein anderer Bausachverständiger hat sich vor rund 7 Jahren getraut Fachpublikationen zu veröffentlichen, die u.a. die technische Systemsicherheit von Nullschwellen an 2-flügligen Fenstertüren in höchsten Belastungsgebieten und ohne zusätzliche Rinne und ohne zusätzlichen Schutz wie z.B. Vordächer belegen. Bis heute glauben immer noch viele, dass zusätzliche Rinnen und Vordächer unverzichtbar seien – doch glauben reicht nicht, technische Behauptungen müssen fundiert belegt werden, insbesondere wenn es um vermeidbare Kosten und um überflüssige Lebensgefahren durch längst überholte Sturzrisiken geht!

Best-Practice-Beispiele – die in diesem Blogbeitrag aufgeführten Nullschwellen-Untersuchungen zeigen: In der Baubranche wird dringend eine fundierte Kultur der Überprüfung und Belegbarkeit benötigt! 

Erst die Nullschwellen-Stellungnahme in Jahr 2013, die auf Anfrage von mir beim DIN e.V. entstanden ist, hat durch eine deutliche Klarstellung des Arbeitsausschuss der DIN 18040, der fragwürdigen Ausrede, 1 – 2 cm hohe Türschwellen seien nach DIN 18040 zulässig, ein Ende bereitet. Laut dieser bundesweit bedeutenden und branchenverändernden Nullschwellen-Stellungnahme sind nur 0 cm hohe Türanschläge und Türschwellen barrierefrei. Technisch überholte 1 – 2 cm hohe Türanschlagdichtungen können weder diese, noch die Anforderungen des § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erfüllen (siehe Vorwort DIN 18040-1 und -2). Folglich sind Nullschwellen ohne Türanschlagdichtung der Regelfall und 1 – 2 cm hohe Türschwellen der „Ausnahmefall, im begründeten Einzelfall“ (siehe Nullschwellen-Stellungnahme). Da die DIN 18040 mit den jeweils eingeführten Punkten in den unterschiedlichen Landesbauordnungen bindend ist und zusätzlich als anerkannte Regel der Technik gilt, gibt es keinen Grund, Nullschwellen an Eingangstüren und an Terrassen- und Balkontüren nicht umzusetzen oder gar Haftungsentbindungen bei Nullschwellen-Wünschen zu fordern. Nullschwellen sind innerhalb des barrierefreien Bauens der Regelfall und 1 – 2 cm hohe Schwellen der Ausnahmefall, im zu begründenden Einzelfall.

Best-Practice-Beispiele – die technische Machbarkeit von Nullschwellen und die Nullschwellen-Stellungnahme wurde von Schlüsselmuliplikatoren viel zu wenig bekannt gemacht!

In meinen Vorträgen, Seminaren, Beratungen und Publikationen habe ich im Interesse von Architekten, Türen- und Fensterbauern, Bauträgern und weiteren Bauverantwortlichen beständig die bundesweit maßgebende Nullschwellen-Stellungnahme seit deren Erscheinen bekannt gemacht. Doch in den meisten anderen Richtlinien, Informationsbroschüren und weiteren Schlüsselmultiplikationen wurde diese branchenverändernde Stellungnahme nicht aufgeführt – zum Nachteil von bauplanenden und bauumsetzenden Unternehmen aufgrund der beständig zunehmenden Haftungsgefahren (obwohl diese seit Veröffentlichung Dank der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN, heute Fachzeitschrift MENSCHEN, kostenfrei für jeden auf meinen Internetseiten zugänglich ist).

Best-Practice-Beispiele – Nullschwellen sind längst möglich und trotz unzureichend klar formulierter DIN-Norm für barrierefreies Bauen längst gefordert! 

Laut Nullschwellen-Stellungnahme sind Nullschwellen an Eingangstüren und an Terrassen- und Balkontüren aufgrund der technischen Machbarkeit innerhalb des barrierefreien Bauens längst gefordert. Hätte der Arbeitsausschuss der DIN 18040 dies bereits in den Jahren 2010 und 2011 deutlich genug formuliert, wäre eine Nullschwellen-Stellungnahme und deren Verbreitung nicht notwendig gewesen. Weshalb wurde folgende Formulierung nicht bereits bei Veröffentlichung der DIN 18040-1 und -2 umgesetzt?

„Türschwellen und –anschläge an allen Türen und auch an Hauseingangstüren sowie an Terrassen- und Balkontüren sind unzulässig. Nur in absoluten Ausnahmefällen wie z.B. an Brandschutztüren zu einem Maschinenraum dürfen sie max. 2 cm hoch sein. Bei allen absoluten Ausnahmefällen müssen die technischen Gründe fundiert belegt werden.“ (Formulierungsvorschlag von Ulrike Jocham)

Mindestens ein Mitglied des Arbeitsausschusses der DIN 18040 wusste bereits im Jahr 2009, dass Nullschwellen an Eingangstüren und an Terrassen- und Balkontüren technisch gelöst sind. In einem von Prof. Lothar Marx verfassten Fachartikel aus der DBZ in der Ausgabe 7 aus dem Jahr 2009, also schon vor der Veröffentlichung der DIN 18040 Teil 1 und 2, ist bereits zu lesen, dass Türschwellen an Hauseingängen und an Übergängen zu Freisitzen nicht mehr notwendig sind. Marx konnte zu diesem Zeitpunkt als technisch unabdingbaren Sonderfall nur eine Brandschutztür zu einem Maschinenraum aufführen. Und genau diese deutliche und unmissverständliche Formulierung fehlt in der DIN 18040 Teil 1 und 2, obwohl Prof. Lothar Marx im Kommentar zur DIN 18040 Teil 1 vom Beuth Verlag auf Seite 34 als Mitglied vom zuständigen Arbeitsausschuss aufgeführt und das technische Wissen somit im damaligen DIN 18040-Arbeitsausschuss vorhanden gewesen sein müsste. Es war also schon bei Entstehung der DIN 18040-1 und -2 im dafür verantwortlichen Arbeitsausschuss bekannt, dass selbst bei Terrassen- und Balkontüren insbesondere im Neubau keine gefährlichen 1 – 2 cm hohen Türschwellen notwendig sind! 

Doch statt einer klaren Formulierung in der DIN 18040 oder eine breite Bekanntgabe der Nullschwellen-Stellungnahme von allen beteiligten Schlüsselmultiplikatoren in der Baubranche, begegnen mir bis heute immer noch unbelegte Behauptungen, dass 2 cm hohe Türschwellen barrierefrei sein sollen, oder dass diese Barrieren technisch notwendig wären. Beide Behauptungen habe ich längst widerlegt! Die Nullschwellen-Stellungnahme, der Nullschwellen-Runderlass (der ebenfalls aufgrund meiner Beharrlichkeit entstanden ist) und die Regelfall-Stellungnahme zur Norm für Bauwerksabdichtung (DIN 18531-1 und -5 sowie DIN 18533-1, Verlinkungen folgen demnächst) belegen laut den betreffenden anerkannten Regeln der Technik die längst vorhandenen normativen Forderungen nach Nullschwellen.

Die folgenden Best-Practice-Beispiele zeigen zusätzlich die längst vorhandene technische Machbarkeit von Nullschwellen  (bitte die blaue Schrift anklicken):

  1. Best-Practice-Beispiel – eine Dame mit Muskelerkrankung und weitere Experten in eigener Sache berichten von ihren Nullschwellen, auch mit Einblicken wie stark Menschen mit Behinderung um Nullschwellen kämpfen müssen
  2. Best-Practice-Beispiel seit 2005: Das Bielefelder Modell – die erste Begegnung mit der Magnet-Nullschwelle: Bereits seit 2005 recherchiere ich disziplinübergreifend zum inklusiven Wohnkonzept des Bielefelder Modells. Beide Gründer haben mich über Jahre hinweg wohnkonzeptionell, sozialrechtlich und baurechtlich geschult. Durch einen der Gründer aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft konnte ich schon 2005 die Magnet-Nullschwelle kennen lernen, die schon damals in alle Wohnprojekt-Wohnungen, auch in die sozial geförderten, eingebaut wurde.
  3. Best-Practice-Beispiel seit 1999: Die Stiftung Espachstift aus Kaufbeuren hat bereits 1999 Nullschwellen an den Freisitztüren in 14 Wohnungen des Betreuten Wohnens einbauen lassen. Ich habe den verantwortlichen Handwerker, der diese Fenstertüren eingebaut hat für die Fachzeitschrift GLASWELT Ausgabe 3/2018 interviewt
  4. Best-Practice-Beispiel seit 2013: Neubau von der Stiftung Espachstift: Auch im 2013 eröffneten Neubau für Betreutes Wohnen mit insgesamt 44 Wohnungen hat die Stiftung Espachstift wieder auf den Einbau von Nullschwellen an allen Außentüren bestanden.
  5. Best-Practice-Beispiel seit 2007: Die BeneVit-Gruppe aus Mössingen stattet seine Pflegeheime bereits seit 2007 konsequent mit Nullschwellen an Außentüren aus. Diesen Artikel habe ich kurz vor der Entstehung der Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 verfasst, in dem u.a. auch eine Einschätzung vom Immobilienrechtsexperten Dr. Stefan Voß von der Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle zu lesen ist. Auch ihm war damals die Barriere- bzw. Schwellenfreiheit bei Außentüren nicht ausreichend definiert.“ Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine verständliche Übersetzung für die Leistungseigenschaft Schlagregendichtheit der Klasse 9 A nach DIN EN 12208. Ein weiterer Bericht über BeneVit
  6. Best-Practice-Beispiel Nullschwellen-Standard im Pflegeheim: Die BeneVit-Gruppe aus Mössigen hält auch im Jahr 2020 ihren beispielgebenden Vorreiter-Standard
  7. Best-Practice-Beispiel Kita mit ungewöhnlichem Dichtetest und Berichte von Fensterbauern und Nutzern: 2014 konnte ich aufgrund von intensiven Recherchen die Schlagregendichtheit der Klasse 9 A nun endlich für alle verständlich übersetzen: Die Abdichtungsleistung ist extrem hoch, das konnte bis dahin kaum jemand nachvollziehen:  die Magnet-Nullschwelle ist selbst bei Windstärke 11, bei der Bäume ausgerissen, Dächer abgedeckt und Autos aus der Spur geworfen werden, trotz Schwellenlosigkeit zuverlässig dicht. Diese Erläuterung inklusive mehrerer gelungener Einbaubeispiele sowie positiven Erfahrungsberichten von Fensterbauern und Nutzern wurde in einem Artikel von der Glaswelt Ausgabe 7/2014 veröffentlicht.
  8. Best-Practice-Beispiel seit 2015: hilzinger verbaut erstmals über 550 Nullschwellen nach meinem Vortrag auf dem Netzwerk-Partnertag 2014 in Heidenheim – Achtung: 2014 und 2015 gab es immer noch nur einen Hersteller von Nullschwellen für Drehflügel-Außentüren mit Schlagregendichtsheitsprüfungen
  9. Best-Practice-Beispiel seit 2007: Das Haus an der Ostee mit breiten Nullschwellen-Stulptüren ohne ausreichend großes Vordach und ohne Rinne im hochbelasteten Gebiet an der Ostsee absolut dicht – Das Haus an der Ostsee
  10. Best-Practice-Beispiel seit 2011: Hotel Tannerhof, u.a. mit breiten Nullschwellen-Stulptüren ohne ausreichend großes Vordach und ohne Rinne im hochbelasteten Gebiet der bayerischen Alpen, also ebenfalls seit mehreren Jahren, nachhaltig dicht
  11. Best-Practice-Beispiel seit 1996 von Brigitte und Frieder Seiferheld, die nur gute Erfahrungen gesammelt haben: Es muss die echte Nullschwelle sein
  12. Best-Practice-Beispiele von Cureus und Belia: Das Team von Cureus hat die Systempflegeimmobilie vor rund 15 Jahren begonnen zu entwickeln. „Die Magnet-Nullschwelle war von Anfang an Teil unseres hohen Standards, der unsere Seniorenresidenzen heute nachhaltig mit auszeichnet“, freut sich der Geschäftsführer von Cureus, Christian Möhrke.
  13. Best-Practice-Beispiel seit 2021: Der Bastian26 – eine Tourismusimmobilie auf Sylt: Alle Nullschwellen-Außentüren, auch als 2-flüglige Türen ohne zusätzliche Rinne und ohne Vordach, zuverlässig dicht – selbst im höchsten Windlast- und Schlagregen-Belastungsgebiet in Deutschland.

 

Best-Practice-Beispiele für Türschwellen-Rückbauten im Bestand mit dem Renovierungsprofil der Magnet-Nullschwelle:

  1. Best-Practice-Beispiel seit 2014 – Türschwellenrückbau im Rathaus Geislingen an der Steige: Barrierefreiheit in denkmalgeschützten Gebäuden – Fortschrittliche Außentürdichtung ersetzt hinderliche Türschwelle im Baudenkmal in Geislingen
  2. Best-Practice-Beispiele im Pflegezentrum Bürgerheim Nördlingen, in einer Seniorenwohnanlage von den Sozialbetrieben Köln und im Altenpflegeheim St. Paulus in Hildesheim Türschwellenrückbau in bestehenden Gebäuden
  3. Best-Practice-Beispiel in der Carl Amanda Behrs Wohnanlage von der Alida Schmidt Stiftung in Hamburg: Türschwellen-Abbau in mehreren Gebäudeabschnitten von 2019 – 2022

 

Best-Practice-Beispiele mit der Neubaudichtung der Magnet-Nullschwelle im Bestand:

  1. Best-Practice-Beispiel in einem Pflegeheim von der AWO Fürth: zwischen Juli 2010 und Dezember 2013 wurden rund 160 Magnet-Nullschwellen mit Neubauqualität im Bestand eingebaut. Bis heute funktionieren diese Nullschwellen ausgezeichnet und meistern sogar Schlagregenbelastungen bei Sturm ohne zusätzliche Rinnen.

 

Einbau-Untersuchungen auch von Nullschwellen mit Absenkdichtung folgen. 

5 Comments, RSS

  1. A. Tittel-Evers

    So gute Recherchen dürfen nicht umsonst durchgeführt worden sein. Bei uns wurde nachträglich eine Nullschwelle auf Kosten der Krankenkasse eingebaut. Diese Kosten hätten der Krankenkasse erspart werden können. Aber sie hat uns das Leben erleichtert.
    Liebe Politiker wacht endlich auf und packt das Thema an!

  2. Es sind vor allem Schwellen des Denkens, die praktische Hindernisse bewirken, weil sie nicht richtig zu Handeln wissen. Ich bin buddhistisch darauf vorbereitet, provozierende Situationen sind offenbar das einzige Mittel, Geduld zu lehren. Gruss Georg

  3. Sabine Schenk

    Vielen Dank für diesen wichtigen Beitrag.
    Gerade auch für Menschen wie mich, die ( noch) nicht selbst betroffen sind, ist es sehr wichtig über das Thema Nullschwellen informiert zu werden.
    Ich selbst habe keine Behinderung und bin aber doch durch meine Tochter mit Down Syndrom tagtäglich zum Thema Inklusion unterwegs.
    So erlebe ich in meinem Alltag keine wirklich gelebte Inklusion, weder schulisch oder im Beruf und Freizeit.
    Und wenn man sich dann mit dem Thema Nullschwellen auseinandersetzt, erfährt, was auch da von der UN BRK gefordert wird, dann schlägt man die Hände über den Kopf zusammen wenn man liest wie der Staat nicht seiner Pflicht nachkommt und die Nullschwellen endlich umsetzt.
    Es ist möglich, in diesem Beitrag wird es deutlich.
    Wann wird denn nun endlich die Politik aktiv zum Thema Inklusion in allen Bereichen?

  4. Irene Ehret

    Eine sehr gelungene Zusammenstellung der verschiedensten Anwendungsfälle, die noch viel breiter bekannt gemacht werden sollte.
    Wer das nicht versteht, will es nicht verstehen !
    Und Letzteres dürfte das größte Problem sein, weil unsere Politik nicht mehr die Bürger unterstützt sondern lieber die Industrie.
    Es zeigt sich einmal wieder, dass die größten Barrieren in den Köpfen sind.

  5. Ich wusste nicht, dass die Türschwelle bei Brandschutztüren höher sein dürfen. Das kann für Rollstühle etwas schwieriger werden. Trotzdem ist das für Feuerschutztüren wahrscheinlich notwendig.

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