Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Käufer einer neuen Pflegeimmobilie wehrt sich gegen Türschwellen 

Bedeuten für Käufer einer neuen Pflegeimmobilie: Der bedeutende Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW, der nur entstanden ist, weil Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle über Jahre hinweg beharrlich am Ball geblieben ist

Der Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg fordert neben der Nullschwellen-Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 innerhalb der Barrierefreiheit klar und deutlich Nullschwellen. Demnach sind technisch überholte bis zu 2 cm hohe Anschlagsschwellen unzulässig.

Ein Käufer einer neuen Pflegeimmobilie hat ganz aktuell eine Petition an den Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg gesendet, um sich für tatsächlich barrierefreie Altenwohnungen und gegen gefährliche 2 cm hohe Balkontürschwellen einzusetzen. 

Diese Petition von Werner Frenz vom 03.04.2019 fordert nun ebenfalls Nullschwellen in einem Betreuten Wohnen auch zum Balkon. Der Petitionsverfasser hat sich mit seiner Frau eine Wohnung in einer Seniorenwohnanlage in Öhringen gekauft, die von der AWO betreut werden soll. Laut Herrn Frenz wurden die Wohnungen als barrierefrei beschrieben. „In unserer Familie haben wir zwei Personen, die auf einen Rollstuhl bzw. Rollator angewiesen sind, wir kennen somit das Problem von Türschwellen und wollten aus diesem Grund nur eine absolut schwellenfreie Wohnung erwerben“, erklärt Herr Frenz.

Doch die Türen zum Balkon sind in dieser neu gekauften Wohnung nicht barrierefrei: „Mitte August 2018, die Fenster waren in den Bau eingesetzt und der Estrich verlegt, wurden wir bei einer zufälligen Baustellenbesichtigung auf die Türschwellen an den Schlagtüren vom Schlaf- und Wohnzimmer zum Balkon aufmerksam. Die Schwellenhöhen betrugen jeweils 2,3 cm“, berichtet der Käufer. Aufgrund von Anfragen bei der Bauüberwachung der Stadt Öhringen erhielt Werner Frenz eine Mehrfertigung eines Schreibens von der Bauüberwachung der Stadt an den zuständigen Bauträger, mit der Aufforderung, die verbauten rund 2 cm hohen Türschwellen zurückzubauen, da diese nicht der DIN 18040 entsprechen würden.

Bei der Wohnungsabnahme im Februar 2019 standen die Türschwellen auf der Mängelliste von Herrn Frenz. Laut seinen Angaben sind die Türschwellen aktuell innen 2,3 cm und außen 1,5 cm hoch. „Bereits seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland rechtsgültig“, betont der Erwerber dieser Seniorenimmobilie und zitiert u.a. auch den Schlusssatz des Nullschwellen-Runderlasses der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg in seiner Petition: „In Fällen, in denen die technische Erforderlichkeit einer Schwelle nur behauptet und nicht substantiiert begründet wird oder in denen die Planung einer schwellenlosen Erschließung gar schlicht vergessen wurde, liegen selbstverständlich keine Ausnahmen im Sinne der genannten technischen Regeln vor und es ist auf Herstellung einer schwellenlosen Erschließung zu dringen“.

Laut der Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 bereits aus dem Jahr 2013 sind nur 0 cm hohe Türschwellen barrierefrei. Doch weshalb werden dann trotzdem betreute Seniorenwohnungen als barrierefrei beschrieben, obwohl sie rund 2 cm hohe Barrieren am Boden aufweisen? Auch der demografische Wandel, der Fachkräftemangel in der Pflege und die steigenden Pflegekosten erfordern anderes. 

Dies bemängelt auch Werner Frenz. Hier noch ein Einblick in seine abschließenden Worte aus der betreffenden Petition BARRIEREFREIE ALTENWOHNUNG, die dem Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg seit dem 10.04.19 vorliegt: „In Zeiten aktuellen Pflegenotstands und einer zunehmenden Überalterung der Bevölkerung, die die Pflegekosten in nicht absehbare Höhen treiben werden, werden jetzt und in Zukunft dringend mehr barrierefreie Altenwohnungen benötigt.Barrierefreie Wohnungen dienen der Sturzprävention und verhelfen den Bewohnern zu einem möglichst langen selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden.Diese Erkenntnisse scheinen bei der Baubranche und manchen Wohlfahrtsverbänden bisher noch nicht angekommen zu sein.Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Böhlen, als Vorsitzende des Petitionsausschusses und Ihre sehr geehrten stellvertretenden Mitglieder, um Aufklärung der Umstände, die zu diesem Missstand in Öhringen geführt haben. (…)Sollte dieser Mangel nicht beseitigt werden können, stellt sich mir auch die Haftungsfrage bei eventuellen späteren Unfällen von Bewohnern der Seniorenwohnungen, hervorgerufen durch die Türschwellen.Barrierefreiheit stellt im Wohnungsbau auch einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert dar, den es zu beachten gilt.Wirken Sie bitte über die zuständigen Ministerien darauf hin, dass der Bau von barrierefreien Anlagen durch die Baubehörden konsequenter überwacht wird und zukünftige private Investitionen oder angedachte öffentliche Förderprogramme nicht ins Leere laufen. Barrierefreiheit im Wohnungsbau darf keine Illusion bleiben.“

1 – 2 cm hohe Türschwellen in Außentüren wie z.B. Balkon- und Terrassentüren mindern den Wert von Immobilien, ganz besonders von Pflegeimmobilien oder weiteren Immobilien für die Alten- und Behindertenhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe. Türschwellen stellen ein enorm hohes Sturzrisiko dar, insbesondere für Kinder, 65Plusler und Menschen mit Behinderung. Türschwellen passen nicht mehr in die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an Architektur im Zeitalter von Inklusion und demografischem Wandel. Türschwellen, einmal eingebaut, können nur extrem kosten-, material- und arbeitsintensiv zurückgebaut werden. Leider gibt es auch Türschwelleneinbauten, die überhaupt nicht mehr oder nur noch mit beachtlichen technischen und nutzerorientierten Nachteilen zurückgebaut werden können. Deshalb empfehle ich Immobilienkäufern sich vorab im Konstruktionsbereich Nullschwellen zu informieren.

Als Bausachverständige für Barrierefreiheit, Universal Design, Inklusion und Nullschwellen berate ich in Einzelgesprächen und ermögliche auch privaten Immobilienkäufern einen Besuch in meinen Nullschwellen-Seminaren. Türschwellen oder mangelhaft eingebaute Nullschwellen erzeugen einen beachtlichen Schaden in der Werthaltigkeit von Pflegeimmobilien. Ausreichendes Wissen vor dem Kauf macht sich bezahlt!

Mehr Infos zur Nullschwellen-Petition gibt es hier:

Nullschwellen-Petition Part 4: Technische Gründe für 1 – 2 cm hohe Schwellen fehlen

Das Nullschwellen-Seminar von der Frau Nullschwelle

Das erste Nullschwellen-Seminar – Referenz

 

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