Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Türschwellenalarm – Änderung der DIN 18040 ?

Die bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme aus der Fachzeitschrift Behinderte Menschen vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus 2013, entstanden durch eine Anfrage beim DIN e.V. von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle

Die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN hat 2013 die bedeutende Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 in einem Artikel von Ulrike Jocham öffentlich gemacht.

Laut der GFF (Fachzeitschrift aus der Türen- und Fensterbranche) will das ift Rosenheim als Mitglied des zuständigen Normenausschusses, eine Änderung der DIN 18040 wieder zurück in Richtung Türschwellen, diesmal „überrollbar“ beantragen. Als Argumentation verwendet das Prüfinstitut seine Ergebnisse aus dem Forschungsbericht „Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“, für welches sie öffentliche Gelder aus der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung verwendet haben. Den Fachartikel, in dem die gff über das Normenänderungsvorhaben vom ift Rosenheim berichtet, können Sie unter diesem Link lesen.

Doch bereits seit mittlerweile über 10 Jahren fordert die UN-Behindertenrechtskonvention etwas ganz anderes: Eine Zugänglichkeit für alle und ein Universal Design, das jeder nutzen kann, insbesondere auch Menschen mit einem intensiveren Unterstützungsbedarf! Beim Übergang zwischen innen und außen ist dieses Universal Design mit Nullschwellen technisch längstens möglich. Die UN-BRK verlangt zusätzlich die Anpassung von Normen und Richtlinien im Sinne des Universal Designs (UN-BRK, Artikel 4f).

Die DIN 18040 erklärt Türschwellen als unzulässig. Seit 2013 konnte durch die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 geklärt werden, dass nur Nullschwellen gefordert sind und 1 – 2 cm hohe Türschwellen lediglich einen absoluten Ausnahmefall im zu begründenden Einzelfall darstellen. Hier gibt es mehr Infos zur Nullschwellen-Stellungnahme.

„Überrollbare“ Türschwellen entsprechen weder den aktuellen Anforderungen der DIN 18040 Teil 1 und 2, noch den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Nur Nullschwellen können von allen Menschen genutzt werden, Türschwellen nicht. Weshalb sollen im Zeitalter von Inklusion durch technische Rückschritte z.B. Menschen mit einem intensiveren Pflege- und Assistenzbedarf wieder ausgeschlossen werden können? Weshalb sollen im Zeitalter von demogrfischem Wandel bei immer mehr älteren Menschen wieder Sturzrisiken gebaut werden dürfen? Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt seit 10 Jahren die Anpassung aller Normen und Richtlinien im Sinne des Universal Designs. Im Türschwellenbereich bedeutet dies Nullschwellen, keine „überrollbaren“ Türschwellen.

Interdisziplinarität ist gefragt

Die Autoren des ift-Forschungsberichts kommen als Ingenieure aus dem technischen Bereich. Mit ihren Forderungen „zurück zur Türschwelle – diesmal überrollbar“ dringen sie allerdings in Fachbereiche vor, für die es ganz spezielle Ausbildungen und Studiengänge gibt. Welche Raumgestaltungen für ältere Menschen Sturzrisiken darstellen, können z.B. Pflegefachkräfte beurteilen, die jeden Tag mit dieser Zielgruppe arbeiten. Welche Schwellenausführungen für Menschen mit Behinderung ein Sturzrisikio oder eine Ausgrenzung und Diskriminierung darstellen, können z.B. Heilerziehungspfleger beschreiben, die ebenfalls im Alltag mit diesen Nutzern arbeiten. Und auch zu einer Befragung von Experten in eigener Sache gehören entsprechende fachliche Grundvoraussetzungen. Bevor z.B. Menschen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung befragt werden, ist eine umfassende Aufklärung der vorhandenen Möglichkeiten unabdingbar. Weshalb hat das ift Menschen mit Behinderung befragt, welche Türschwelle besser oder schlechter überrollbar ist, wenn Nullschwellen bereits seit über 20 Jahren technisch möglich sind?

Mehr Infos zum Forschungsvorhaben vom ift Rosenheim

Forschungsvorhaben hemmt Barrierefreiheit, Inklusion und Innovation

 

 

 

 

 

 

 

One Comment, RSS

  1. S.Baumgart

    Jeder, der einmal versucht hat ein Getränk im Rollstuhl sitzend auf den Knien oder in einer Hand über eine Schwelle von 2 cm zu bekommen, weiß, dass das keine barrierefreie Lösung ist.
    Und es gibt auch Menschen, die eine Schwelle von 2 cm mit dem Rollstuhl nicht mehr überwinden können oder in Gefahr laufen zu stolpern.

    Als kommunale Behindertenbeauftragte kann ich diese Rückschritte nicht nachvollziehen. 2 cm als Türschwelle stellen für viele Menschen eine ernstzunehmende Barriere dar oder hindern am selbstständigen und gleichwertigen teilhaben in Gebäuden oder der Wohnung.
    In der BRD ist die UN-BRK eingeführt.
    Die technischen Lösungen sind vorhanden.
    Es könnte so einfach sein.

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