Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Die Nullschwellen-Stellungnahme

Die Nullschwellen-Stellungnahme: Bereits im Sommer 2013 konnte durch meine Anfrage beim Deutschen Institut für Normung e.V. geklärt werden, dass 1 – 2 cm hohe Türschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens unzulässig sind. Die im Bereich von Türschwellen alles verändernde Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 im DIN e.V. wurde direkt im Anschluss von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN (heute Fachzeitschrift MENSCHEN) Ausgabe 4-5, 2013 in einem Artikel von mir öffentlich gemacht. Der für die DIN 18040 verantwortliche Arbeitsausschuss im DIN e.V. hat mit dieser maßgebenden Nullschwellen-Stellungnahme die bis dahin weit verbreitete Annahme, 1 – 2 cm hohe Schwellen seien barrierefrei, widerlegt. Technische Abdichtungslösungen, ohne derartige Barrieren gibt es für Eingangstüren und für Terrassen- und Balkontüren schon längst.

Jede Tür, die die Anforderungen der DIN 18040 Teil 1 oder 2 erfüllen muss, ist folglich mit einer Nullschwelle auszustatten!!! Da in jedem Bundesland die Anforderungen an das barrierefreie Bauen unterschiedlich gestaltet sind, ist es für alle Beteiligten sehr schwer zugänglich, welche Türen nun tatsächlich barrierefrei auszuführen sind. Jedoch eines ist klar: es sind bundesweit sehr, sehr viele. Für alle, die gerne wissen möchten, welche Türen in ihrem Bundesland barrierefrei auszuführen sind, ist herzlich zu meinen Nullschwellen-Seminaren eingeladen!

 

Nachteilige Verbreitung von ungeprüften Behauptungen 

Bis zum Sommer 2013 wurde erfahrungsgemäß nahezu unisono behauptet, dass bis zu 2 cm hohe Türschwellen nach DIN 18040-1 und -2 erlaubt sein sollen und dass Nullschwellen nach der Norm für Bauwerksabdichtung im Widerspruch stehen würden. Zahlreiche Schlüsselmultiplikatoren haben mit nachteiligen Auswirkungen auch auf Architekten, Bauträger und weitere Bauverantwortliche versäumt, entsprechende Behauptunngen vor Veröffentlichung und Verbreitung fundiert zu überprüfen.

 

Die Nullschwellen-Stellungnahme Die alles verändernde Nullschwellen-Stellungnahme

Die klärende und längst überfällige Anfrage von mir beim Deutschen Institut für Normen e.V. führte zu einer Widerlegung der bis dahin verbreiteten ungeprüften Behauptungen:

„Nur eine niveaugleiche, schwellenlose Ausbildung bei Außentüren, das heißt mit einer Schwellenhöhe von null Zentimetern, ist barrierefrei.“ Die im zweiten Satz formulierte Höhe von 2 cm stelle lediglich einen Ausnahmefall im begründeten Einzelfall dar. „Ob und wann diese Ausnahmeregelung zum Tragen kommt, ist nur in Verbindung mit einer Begutachtung von einem Sachverständigen vor Ort, der dann die objektbezogenen und konstruktiven Einflussfaktoren berücksichtigt, zu treffen.“ (Arbeitsausschuss DIN 18040 im DIN e.V.)

Laut dieser Nullschwellen-Stellungnahme sind 1 – 2 cm hohe Türschwellen und Türanschlagdichtungen nach der DIN 18040 unzulässig. Es gibt für Hauseingänge und für Terrassen- und Balkontüren seit 1996 keine technischen Gründe mehr, die diese Gefahren insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung rechtfertigen können. Nullschwellen sind der Regelfall innerhalb des barrierefreien Bauens.

 

Cover Nullschellen-StellungnahmeDiese bahnbrechende, einschneidende und bundesweit insbesondere in der Türen- und Fensterbranche alles verändernde Nullschwellen-Stellungnahme hat die Fachzeitschrift BEHINDERTE  MENSCHEN (heute Fachzeitschrift MENSCHEN) in einem Artikel von mir in der Ausgabe 4-5/2013 öffentlich gemacht.

 

Die Auswirkungen der Nullschwellen-Stellungnahme

Alle gefährlichen rund 1 – 2 cm hohen Stolpergefahren müssen technisch begründet werden können, und diese technischen Gründe gibt es insbesondere im Neubau längstens nicht mehr. Laut dem Arbeitsausschuss der DIN 18040 sind Nullschwellen der Regelfall und jede Türschwelle stellt einen absoluten Sonderfall dar, der technisch fundiert zu begründen ist. Dafür muss sogar ein Sachverständiger vor Ort kommen und die technische Notwendigkeit bezeugen. Dabei gilt es zu beachten, dass Sachverständige einen Sachverstand im Bereich Nullschwellen belegen können müssen – das neue Sachgebiet der Nullschwellen an Außentüren ist äußerst komplex! Und technische Gründe für die hinderlichen kleinen Türanschlagschwellen gibt es im Zeitalter von demografischem Wandel und Inklusion schon längst nicht mehr! (siehe meine zahlreichen Publikationen und meine disziplinübergreifenden Einbau-Untersuchungen)

 

Es bleibt spannend, bis heute sind selbst in neuen Pflegeimmobilien diese unzulässigen Sturzgefahren anzutreffen. Meist werden diese Sonderimmobilien trotzdem als barrierefrei beschrieben. Dabei weiß jeder, was alles passieren kann, wenn ältere Menschen stürzen. Auch für viele Menschen mit Behinderung sind diese unergonomischen Barrieren gebrauchsuntauglich und für zahlreiche pflegende Angehörige und Fachkräfte aus Pflege und Pädagogik stellen diese grundlos eine Arbeitserschwernis dar. Nach der DIN 18040 sind alle Türschwellen, die technisch nicht begründet werden können, unzulässig. Erste Nullschwellen-Lösungen gab es sogar für die herausfordernden sog. Fenstertüren, also den Terrassen- und Balkontüren, schon 1996 (für Drehflügel-Außentüren). Einblicke in die dafür verantwortlichen innovations- und inklusionshemmenden Strukturen und in die möglichen disziplinübergreifenden Lösungsansätze gibt es in meinen Nullschwellen-Seminaren.

Die Haftungsgefahr für Bauverantwortliche, egal ob Fensterbauer, Architekten, Bauträger, Projektentwickler uvw. steigt kontinuierlich. Müssen Außentürschwellen zurückgebaut werden, ist der Schaden immens. Fast immer müssen dafür ganze Türen erneuert und im Worstcase sogar Fußbodenhöhen ausgeglichen werden. Immer mehr Baurechtsbehörden räumen ein, dass Nullschwellen an Außentüren und sogar an Terrassen- und Balkontüren gefordert waren: https://www.die-frau-nullschwelle.de/ludwigsburger-kreiszeitung-stolperfallen-im-pflegeheim/

 

Die Entstehung der Nullschwellen-Stellungnahme

Bis zum Sommer 2013 konnte ich viele Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und pflegende Angehörige kennen lernen, die eine Nullschwelle an ihren Außentüren haben wollten und die entweder keine bekamen oder nur unter großem Kampf . Obwohl ich bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreiche gelungene Einbaubeispiele kannte, erzählten mir die Nullschwellen-Interessenten, dass ihnen der Einbau verweigert wurde. U.a. wurde den Menschen mit Behinderung gegenüber einfach behauptet, dass ohne Türanschlagschwelle Wasser ins Gebäude liefe. Schon damals wusste ich, dass dies bei einem fachgerechten Einbau von bewährten Nullschwellen-Lösungen nicht stimmt. Menschen mit Behinderung und älteren Menschen etwas zu verwehren, was sie unabdingbar brauchen, stellt eine grundlose Benachteiligung dar. Im Sommer 2013 hat sich dann ein Vater bei mir gemeldet, der extra für seinen Sohn ein barrierefreies Haus bauen lies und bereits im Bauvertrag barrierefreie Türen – also Türen mit Nullschwellen – vereinbarte. Und was hat er bekommen? Gefährliche, ausgrenzende, unergonomische und unschöne Türanschlagschwellen, von denen ich wusste, dass sein Sohn sich tagtäglich über diese Barrieren jahrelang ärgern wird. Im Sinne von allen Beteiligten egal ob Endkunde oder Bauverantwortliche musste eine Klärung erreicht werden . Auch für ältere Menschen sind diese kleinen Türschwellen schädlich. Für diese Zielgruppe stellen 1 – 2 cm hohe Schwellen eine große Sturzgefahr dar. Schon damals war klar, dass der Bau dieser Stolperfallen nicht zum Bedarf im Zeitalter des demografischem Wandels passt. Es musste dringend etwas geschehen!!!

 

Achtung: Selbst aktuelle Publikationen von Verbänden oder gar von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen führen die bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme nicht auf. Hier ein Beispiel vom DStGB.

 

Die Nullschwellen-Stellungnahme als pdf mit Cover: Nullschwellen-Stellungnahme aus 2013_markiert

 

Die Nullschwellen-Stellungnahme als pdf ohne Cover: Nullschwellen-Stelllungnahme_BEHINDERTE MENSCHEN Ausgabe 3 -4_2013_Artikel von Ulrike Jocham_markiert

 

Bedeuten für Käufer einer neuen Pflegeimmobilie: Der bedeutende Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW, der nur entstanden ist, weil Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle über Jahre hinweg beharrlich am Ball geblieben ist

Auch der Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg fordert neben der Nullschwellen-Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 innerhalb der barrierefreien Bauens klar und deutlich Nullschwellen. Weiterhin haben laut diesem Nullschwellen-Runderlass die Vorgängernormen der DIN 18040-1 und -2 bereits barrierefreie Nullschwellen vorgeschrieben. Damit reichen vorhandene bauordnungsrechtliche Anforderungen nach Nullschwellen innerhalb der Barrierefreiheit bis in die 90er Jahre zurück.

4 Comments, RSS

  1. […] Allerspätestens seit 2013 ist klar, dass ein bis zwei Zentimeter hohe Türanschlagdichtungen innerhalb des barrierefreien Bauens unzulässig sind. Die bundesweit bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme hat dies erreicht. Aufgrund der Anfrage von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, im Sommer 2013 an das DIN e.V. hat der Arbeitsausschuss der DIN 18040 endlich klargestellt, dass Nullschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens konsequent umzusetzen sind und sogar den Regelfall darstellen. Die DIN 18040 gilt als anerkannte Regel der Technik, die zusätzlich bauordnungsrechtlich in fast allen Bundesländern eingeführt ist. Wer Nullschwellen an seiner Haustür und an seinen Terrassen- und Balkontüren möchte, braucht nur diese für Inklusion, Sturzprävention und Designqualität bahnbrechende Nullschwellen-Stellungnahme auf den Tisch legen, falls mangelhaft informierte Bauverantwortliche immer noch behaupten, sie müssten immer noch nach über 20 Jahren technisch gelösten Nullschwellen gefährliche, ausgrenzende und ästhetisch fragwürdige Türschwellen bauen. Die wichtige Nullschwellen-Stellungnahme mit Infos zur Entstehungsgeschichte kann unter diesem Link kostenfrei heruntergeladen werden:www.die-frau-nullschwelle.de […]

  2. […] Allerspätestens seit 2013 ist klar, dass 1 – 2 cm hohe Türanschlagdichtungen innerhalb des barrierefreien Bauens unzulässig sind. Die bundesweit bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme hat dies erreicht. Aufgrund der Anfrage von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, im Sommer 2013 an das DIN e.V. hat der Arbeitsausschuss der DIN 18040 endlich klargestellt, dass Nullschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens konsequent umzusetzen sind und sogar den Regelfall darstellen. Die DIN 18040 gilt als anerkannte Regel der Technik, die zusätzlich bauordnungsrechtlich in fast allen Bundesländern eingeführt ist. Wer Nullschwellen an seiner Haustür und an seinen Terrassen- und Balkontüren möchte, braucht nur diese für Inklusion, Sturzprävention und Designqualität bahnbrechende Nullschwellen-Stellungnahme auf den Tisch legen, falls mangelhaft informierte Bauverantwortliche immer noch behaupten, sie müssten weiterhin nach über 20 Jahren technisch gelösten Nullschwellen gefährliche, ausgrenzende und ästhetisch fragwürdige Türschwellen bauen. Die wichtige Nullschwellen-Stellungnahme mit Infos zur Entstehungsgeschichte kann unter diesem Link kostenfrei heruntergeladen werden: http://www.die-frau-nullschwelle.de […]

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