Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

DStGB und Terragon: Unbelegte Behauptungen in „Studie“

In der Studie „Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich – Eine Analyse notwendiger Mehrausgaben gegenüber konventionellen Bauweisen“ vom DStGB und Terragon sind zahlreiche unbelegte Behauptungen zum Thema Barrierefreiheit und Nullschwellen zu finden. Z.B. seien bis zu 2 cm hohe Balkonzugänge (also Türschwellen) auch von „Rollstuhlfahrern“ ohne größere Probleme zu nutzen?! Es gibt nicht den Norm-Menschen und es gibt auch nicht den „Norm-Nutzer von Rollstühlen“. Im Zeitalter von Diversity Management, Inklusion und demografischem Wandel müsste das längst klar sein. Die Verbandsleitung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) wurde bereits am 02.11.18 ausführlich in einem Schreiben von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, über zahlreiche unbelegte Behauptungen von Terragon informiert. Bis heute gibt es dazu noch keine Stellungnahme von der zuständigen Verbandsleitung. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert bereits seit fast 10 Jahren etwas anderes als in dieser „Studie“ zu lesen ist. Mehr Infos dazu gibt es im folgenden Schreiben von Ulrike Jocham:

An die Verbandsleitung des DStGB, Präsident Dr. Uwe Brandl, 1. Vizepräsident Roland Schäfer, Vizepräsidenten Roger Kehle, Bernward Küper, Ralf Spiegler, Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Uwe Zimmermann

Stuttgart, 02.11.18

Unbelegte Behauptungen und fehlende Erläuterungen beachtlicher Einsparpotentiale durch Innovationen in Ihrer „Studie“: Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich – Eine Analyse notwendiger Mehrausgaben gegenüber konventionellen Bauweisen

Sehr geehrte Verbandsleitung und liebe verantwortliche Entscheidungsträger des Deutschen Städte und Gemeindebundes,

als Heilerziehungspflegerin und Dipl.-Ing. in Architektur setze ich mich seit über 25 Jahren für eine demografietaugliche und inklusive Architektur mit entsprechenden Nutzungskonzepten für Menschen mit und ohne Behinderung ein – für Nullschwellen, als unabdingbare Grundvoraussetzung dafür seit über 12 Jahren. Zahlreiche disziplinübergreifende Publikationen untermauern meine fundierte Auseinandersetzung zu den Themen Nullschwellen, Sturzprävention, Inklusion und Demografietauglichkeit in der Architektur sowie alternative Wohn- und Betreuungskonzeptionen (z.B. Bielefelder Modell, in dem Magnet-Nullschwellen schon im Jahr 2005 selbst insozial geförderten Wohnungen eine Selbstverständlichkeit darstellten). Ihre „Studie“: Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich – Eine Analyse notwendiger Mehrausgaben gegenüber konventionellen Bauweisen enthält mehrere unbelegte Behauptungen zum Thema Nullschwellen. Diese haben leider immens schädliche Auswirkungen für Städte, Gemeinden, die Bürger und die sozialen Sicherungssysteme im Zeitalter von demografischem Wandel und Inklusion.

Städte und Kommunen müssen den demografischen Wandel bewältigen. Die Handlungsempfehlungen in der „Studie“ zum ThemaAußentürschwellen hingegen erzeugen Probleme und Kosten statt Lösungen. Der demografische Wandel erfordert als Querschnittsthema fach- und ressortübergreifendes Wissen und Handeln. Das bedeutet z.B. auch die Bedarfe von älteren Menschenund ambulanten Pflegediensten sowie deren Pflegefachkräften bei einer „Analyse notwendiger Mehrausgaben konventioneller Bauweisen“ im Wohnungsbau zu berücksichtigen.

  1. Die Autoren allerdings behaupten ohne Belege und ohne den Einbezug der Professionen Pflege, Pädagogik und Experten in eigener Sache unter anderem folgende Aussagen, mit welchen sie deutlich aus ihrer eigenen Profession heraustreten:
    1. In der Regel seien bis zu 2 cm hohe Balkonzugänge (also Türschwellen) auch von Rollstuhlfahrern ohne größere Probleme zu nutzen?
  2. Bis zu 2 cm hohe Türschwellen seien tolerabel? Hauseingangstüren sollten entweder ohne oder mit einer maximal 2 cm hohen Schwelle ausgebildet werden?
  3. Vorhandene und in der Praxis bewährte Nullschwellen-Lösungen seinen kostenintensiver, ohne deren tatsächlichen technischen Leistungsumfang mit bedeutenden Einsparpotentialen darzustellen? Neue Lösungen aus der Industrie mit komplett anderen Abdichtungstechniken und anderen Leistungsumfängen seien demnächst kostengünstiger? Die Autoren versuchen an dieser Stelle Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Technisch fundierte Differenzierungen zwischen komplett verschiedenen Technologien fehlen. Sie ermuntern sogar zum Einbau von Sturzgefahr und Ausgrenzung, ohne ausreichend fundierte Belege.

Zu 1.: Diese Behauptung ohne Beleg stellt eine Diskriminierung, eine Benachteiligung und eine Ausgrenzung von zahlreichen Menschen mit entsprechendem Pflege- und Assistenzbedarf sowie eine Professionsüberschreitung gegenüber allen dar, die eine Expertise in eigener Sache sowie Ausbildungen und Studien im Bereich Medizin und Pflege sowie Heil- und Sonderpädagogik vorweisen können. Gibt es einen Regelrollstuhl oder gar einen Regelmenschen, der einen Rollstuhl benutzt?! Nein. Es gibt die verschiedensten Rollstuhlmodelle, wobei die mit den kleinen harten Rädern vorne ergonomisch schwieriger über kleine Schwellen zu rangieren sind. Es gibt verschiedene Standards von Luxusvarianten, über einfache bis zu veralteten Ausführungen, wobei häufig gerade ältere Menschen die eher schwer rangierbaren erhalten. Auch bei Menschen als Rollstuhlnutzer herrscht Vielfalt. Die Notwendigkeit von Diversity Management ist z.B. in der Sonderpädagogik längst eine Selbstverständlichkeit. Die Autoren hingegen ignorieren mit so einer unbelegten und fragwürdig aus ihrer Profession heraustretenden Behauptung nicht nur andere Professionen, sondern auch das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (veröffentlicht am 31.12.2008 im Bundesgesetzblatt, kurz UN- Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK). Dieses Gesetz fordert ganz klar die Teilhabe von allen Menschen, auch derjenigen mit einem intensiveren Unterstützungsbedarf. Die Autoren laden trotz des Widerspruchs zu den Anforderungen der UN-BRK zum Bau von ausgrenzenden Türschwellen ein (siehe Seite 12 Flachschwellen). Diese können viele Menschen mit einem intensiveren Unterstützungsbedarf überhaupt nicht nutzen oder nur unter großer Gefahr. Für die z.B. nicht nutzbaren Freisitze hingegen sollen trotzdem alle bezahlen? Die Autoren ignorieren die bedeutendsten Aufgaben der Behinderten- und Altenhilfe, nämlich die UN-BRK und die Inklusion umzusetzen sowie für Sturzprävention und Sicherheit für Menschen mit Pflege- und Assistenzbedarf zu sorgen. Sie ignorieren den aktuell entscheidenden Paradigmenwechsel, in dem jegliche Separierungen überwunden, Vielfalt wertgeschätzt und eine gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen ermöglicht werden soll. Sie arbeiten gegen Aktionspläne auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zur Umsetzung der UN-BRK sowie gegen jahrzehntelange Bemühungen in der Behindertenhilfe und in der Sozialpolitik. Die Autoren haben laut deren diskriminierenden Behauptungen verpasst, sich mit Inklusion als einen unverzichtbarenWissensbereich bei der Planung von Wohnungen für Menschen mit Behinderung und älteren Menschen zu beschäftigen. „Inklusionbeschreibt das Ziel der Berücksichtigung von Vielfalt und Differenz in einer Kultur der Zugehörigkeit, in der alle Menschen Wertschätzung und Anerkennung erfahren und gleichberechtigt in die Gemeinschaft und Zukunft der Gesellschaft eingebunden werden. (UNESCO) Sehr geehrte Entscheidungsträger beim DStGB, bitte sorgen Sie für eine zeitnahe Streichung dieser diskriminierenden und fachlich unbelegten Behauptung. Die Zielgruppe, die Nullschwellen benötigt wird beständig größer. Laut einer Veröffentlichung des Deutschen Ärzteblattes zählt jeder 65Plusler zu der Hochrisikozielgruppe für Sturzgefahr. https://www.die-frau-nullschwelle.de/deutsches-aerzteblatt-2005-sturzpraevention-bei-senioren-eine-interdisziplinaere-aufgabe/ Werden zu dieser Zielgruppe noch die Kinder und die jüngeren Menschen mit Behinderung mit einkalkuliert, benötigen schon heute über 20 Mio. Bürger schwellenfreie und sturzpräventive Gebäude, Wohnungen und Freisitze.

Zu 2.: In Zeiten von Pflegenotstand und steigenden Beiträgen für die Pflegeversicherungen gilt es die Arbeitsbedingungen von Pflegefachkräften und pflegenden Angehörigen zu erleichtern. Bis zu 2 cm hohe Schwellen erschweren den Pflegealltag und das Leben von Menschen mit Pflegebedarf (Selbstständigkeitseinschränkung und Gefährdung statt Selbstbestimmung). Kleine Türschwellen erschweren auch den Rollstuhlschiebern den Alltag (z.B. bei Rollstuhlnutzern mit hohem Körpergewicht oder bei schwer rangierbaren Rollstühlen). Die Sicht aus der Profession Pflege fehlt in der von Ihnen in Auftrag gegebenen „Studie“ komplett. In der Pflege stehtSturzprävention ganz oben. Der Arbeitsschutz definiert bereits 4 mm als Stolpergefahr.

Ältere Menschen sollen so lange wie möglich in ihren Wohnungen bleiben können. Dafür sind Wohnungen notwendig, die die Selbstständigkeit fördern und nicht den Pflegebedarf erhöhen. Bis zu 2 cm hohe Türschwellen steigern den Pflegebedarf durch notwendige Hilfen unter anderem zum Überwinden dieser Barrieren sowie durch Steigerungen der Pflegegrade nach Stürzen. 1 – 2 cm hohe Türschwellen haben in Gebäuden, die von älteren Menschen genutzt werden sollen, nichts zu suchen. Jedes Kabel und jede Teppichkante und jede Schwelle stellt eine Sturzgefahr dar, doch Türschwellen können nicht einfach weggeräumt werden.

Türschwellen in Außentüren einmal eingebaut wirken extrem schädlich über mehrere Jahrzehnte hinweg. Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Demenz, Fußheberschwächen, Parkinson, Muskelerkrankungen, MS, und Folgen durch Hirnschädigungen führen oft dazu, dass Menschen selbst kleine Schwellen nicht mehr oder nur noch unter großer Sturzgefahr nutzen können. Je älter die Menschen bei Stürzen sind, umso fataler können die Folgen sein. Nullschwellen stellen hier eine Schlüsselinvestition zur Gesundheitsförderung und Sicherstellung unserer sozialen Sicherungssysteme dar. Türschwellen erzeugen Kosten. Und nicht nur medizinische und pflegerische Kosten, nein auch Kosten für die Sozialämter der Städte und Gemeinden. Steigt der Hilfe- und Assistenzbedarf von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen mit Anspruch auf SGB XII, steigen unter anderem auch die Kosten für die Hilfe zur Pflege und für die Eingliederungshilfe, deren Leistungsträger die Sozialämter Ihrer Mitglieder sind. Haben Bürger keinen Anspruch auf SGB XII, können sie persönlich für derartige Hilfeleistungen zur Kasse gebeten werden. Wer für die vermeidbaren Kosten durch technisch überholte Türschwellen nicht zur Kasse gebeten wird, ist die Bauindustrie, die diese verursacht. Als DStGB bitte ich Sie, insbesondere beim barrierefreien Bauen die Interessen von Städten und Gemeinden sowie deren Bürgern zu vertreten. Städte und Gemeinden müssen außerdem für die Daseinsvorsorge von zunehmend mehr älteren Menschen mit Verarmungsrisiko sorgen!

Auch die Kosten für Rückbaumaßnahmen von bis zu 2 cm hohen Außentürschwellen stehen in keiner Relation zu den Anschaffungskosten von Nullschwellen. Häufig müssen ganze Türen dafür ausgebaut und neue angeschafft werden. Der Bewusstseinsmangel bezüglich Stolpergefahren und Ausgrenzungen durch kleine Türschwellen fördert sogar noch größere Fehlplanungen selbst in Neubau-Pflegeimmobilien, die ausschließlich von älteren Menschen genutzt werden. Es gibt Beispiele deren Fußbodenhöhen außen rund 2 cm höher sind als innen, um einen technisch überholten Türanschlag zu ermöglichen. Die Autoren schlagen eine solche nach der DIN 18040 unzulässige Lösung auf Seite 66 (Bild 46) vor. Wie soll hier bei Wohnraumanpassungsmaßnahmen jemals mit dem 2 cm höheren Balkonfußboden ein niveaugleicher Übergang entstehen können, ohne diesen komplett wieder herausreißen zu müssen? Diese 2 cm Höhenunterschied zwischen Fertigfußboden innen und außen sind technisch nicht notwendig, entsprechen u.a. weder der UN-BRK, noch der DIN 18040, noch den Anforderungen einer sicheren Umgebung für ältere Menschen. Der Schaden durch diese Ausführung ist immens. Neubauten werden dadurch zu technisch überholten Altbauten, die den Anforderungen des demografischen Wandels und der Inklusion bereits in den Grundanforderungen nicht gerecht werden. Zusätzlich zeigt das Bild 46 nicht nur eine technisch nicht begründete Türschwelle, es fehlt zusätzlich die nach der DIN 18040 vorgeschriebene visuell kontrastreiche Ausführung dieser immensen Sturzgefahr. Die Kosten für Türschwellen-Rückbauten und Angleichungen von Fußbodenhöhen müssen auch hier nicht nur die Pflegeversicherungen und die einzelnen Bürger tragen, sondern ebenso die Sozialämter, zumindest für die Menschen mit Anspruch auf SGB XII und Eingliederungshilfe, wenn der Zuschuss aus der Pflegeversicherung aufgebraucht ist.

Die Profession Bauwesen alleine ist nicht in der Lage, die komplexen Bedürfnislagen von Menschen mit Pflege- und Assistenzbedarf sowie Pflegefachkräften und pflegenden Angehörigen im Zeitalter von demografischem Wandel und Inklusion zu erfassen! Behauptungen außerhalb der Disziplin müssen dringend und deutlich untersagt werden. Ein Nichtmediziner kann ja auch keine Operationen durchführen. Liebe Entscheidungsträger im DStGB, bitte stoppen Sie die Verbreitung dieser unbelegten Behauptungen, diese Professionsüberschreitungen und diese Diskriminierungen. Das 10-jährige Jubiläum der UN-BRK naht – es wird höchste Zeit endlich das zu tun, was längst möglich ist.

Fehlende Belege und fehlende Grundlagen in der DIN 18040

Allerspätestens seit der Nullschwellen-Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013, die die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in einem Artikel von mir veröffentlicht hat, ist ganz klar, dass jede bis zu 2 cm hohe Türschwelle eine absolute Ausnahme darstellt, die technisch begründet werden muss. Diese technischen Gründe gibt es im Wohnungsneubau für Haustüren, Wohnungseingangstüren (z.B. Laubengangerschließung) und Freisitztüren seit über 20 Jahren nicht mehr. Der Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde aus dem Jahr 2014 wird sogar noch deutlicher: „Die weit verbreitete Annahme, 2 cm hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu.“ Demnach waren 1 – 2 cm hohe Türschwellen auch schon zu Zeiten der DIN 18024 und 18025 nicht zulässig. Auf welcher Grundlage behaupten die Autoren der betreffenden„Analyse“ derartig weitreichende Aussagen? Erschwerend kommt hinzu, dass die DIN 18040 in fast allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt ist. Wo bleiben die Belege für die Behauptung bis zu 2 cm hohe Schwellen seien tolerabel und z.B. in Hauseingangstüren im Geschosswohnungsbau zulässig?

Zu 3.: Auch für die Behauptung, die Technik der Magnet-Nullschwellen sei grundsätzlich kostenintensiver als die mit sog. Flachschwellen (1 –2 cm hohe Türschwellen) fehlen ähnlich wie bei den Behauptungen zu 1. und 2. Differenzierungen und Belege.

Die Autoren versuchen hier Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Die Technik der Magnet-Nullschwelle ist, anders als bei Flachschwellen, ein vorgefertigtes Abdichtungssystem inklusive Entwässerung mit einem umfassenderen Liefer- und Leistungsumfang (Schrauben, Wetterschenkel, Unterbau mit Dämmung usw.), welches sogar die Einsparung ganzer Rinnen und Vordächer ermöglicht. Einbaubeispiele in der Baupraxis zeigen seit mehreren Jahren, dass diese Einsparungen selbst bei Stulptürausführungen in hoch belasteten Gebieten realisierbar sind. Dieses Einsparpotential findet in der Mehrkosten-Analyse der Terragon-Autoren leider keine Beachtung. Es fehlen Berechnungen die diese möglichen Einsparungen mit einkalkulieren.

Auch die Betrachtung von nachhaltigen Systemsicherheiten fehlen in der Analyse von Terragon. Bei Nullschwellen und bei Flachschwellen stellt die Schlagregensicherheit ein zentrales Thema hinsichtlich Abdichtungssicherheit und Bauschadensfreiheit dar. Allein die Dichteleistung von den Flachschwellen (1 – 2 cm hohe Außentürschwellen) ist laut einer Veröffentlichung vom ift-Rosenheim aus dem Jahr 2016 eine schlechtere als die der Magnet-Nullschwellen-Technik: Bis zu 2 cm hohe Außentürschwellen würden ohne zusätzliche Maßnahmen maximal die Schlagregensicherheit der Klasse 5 A erreichen. Diese Klasse ist insgesamt 4 Dichte-Klassen schlechter als die bereits im Jahr 2001 erreichte Schlagregensicherheitsklasse 9 A der Magnet-Nullschwelle. Laut dem ift-Rosenheim könnten zusätzliche Maßnahmen wie z.B. in der Schwelle integrierte Entwässerungsmöglichkeiten und größere besondere Wetterschenkel sein. Weiterhin bekäme in diesem Zusammenhang die Anordnung von Entwässerungsrinnen direkt vor dem Schwellenprofil eine besonders große Bedeutung. Doch diese niedrigeren technischen Leitungen und die entstehenden Mehrkosten, umdiese Leistungen zu verbessern, werden in der „Studie“ nicht aufgeführt. Auch bei Stulptüren sind die technischen Abdichtungsleistungen hinsichtlich Schlagregendichtheit laut dieser Veröffentlichung vom ift Rosenheim in der Klasse für Schlagregendichtheit niedriger als die Technik der Magnet-Nullschwelle. Lediglich nur mit Zusatzmaßnahmen sei hier eine Schlagregensicherheit von max. 7 A zu erreichen. Die Technik der Magnet-Nullschwelle hat bereits im Jahr 2002 (14 Jahre früher) als zweiflügelige Stulptürausführung erstmals die Schlagregensicherheit der Klasse 9 A aufgezeigt. Wieder ohne Rinne und ohne Vordach. Auch Einbaubeispiele in hochbelasteten Einbaugebieten untermauern diese Leistung seit Jahren in der Baupraxis.

Es mangelt an Transparenz und tatsächlichen Leistungsvergleichen, nicht nur in der betreffenden Veröffentlichung von Terragon. Prüfzeugnisse mit den erreichten Dichteklassifizierungen gibt es von der Technik der Magnet-Nullschwelle im Internet für alle frei zugänglich. Doch wo sind die Prüfzeugnisse von den bis zu 2 cm hohen Flachschwellen zu finden? Wann haben welche 1 – 2 cm hohen Flachschwellen welche Dichtheitsklassen erreicht? So könnten zumindest im Bereich der Dichtheit Leistungsvergleiche wie die Höhe der Luftdurchlässigkeitsklasse nach DIN EN 12207, Zeitpunkt der Prüfung, zusätzliche Schutzmaßnahmen usw. für alle Professionen zugänglich sein.

In dem vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschungsbericht „Schadensfreieniveaugleiche Türschwellen“ vom Aachener Institut für Bauschadensforschung und Bauphysik (AIBau) aus dem Jahr 2010 ist die einzige echte niveaugleiche Türschwelle die Magnet-Nullschwelle. Alle anderen darin aufgeführten Türdichtungen sind Schwellendichtungen. Schadensfälle gab es nur bei den Schwellendichtungen zwischen 2 und 5 cm. Leider bezeichnet das AIBau in dieser Publikation alle Dichtungen egal ob Nullschwelle, Flachschwelle oder höhere Schwelle als niveaugleiche Schwelle. Aus rein logischen Gründen müsste klar sein, dass nur 0 cm niveaugleich ist, und 2 cm oder gar 5 cm nicht niveaugleich, sondern 2 cm bzw. 5 cm Höhenunterschied aufweisen. Die niedrigen Schwellendichtungen führten laut dem Forschungsbericht und einer Umfrage im Jahr 2008 unter Sachverständigen für Schäden an Gebäuden immer noch zu erheblichen Schäden. In diesem Zusammenhang wird eine besonders hohe Schadenquote dargestellt (Seite 155). „In den Leibungsbereichen der Türen (…) fehlen nach der Befragung ebenfalls jegliche Anschlussmöglichkeiten für eine Abdichtung, auch hier kann der Abdichtungsrand hinterlaufen werden. Bei den Außenschwellen wird diese Problemstelle in 104 von 139 genannten Schadensfällen als Schadensursache genannt.“ (siehe Seite 155) Nur die einzigeNullschwelle weist laut diesem Forschungsbericht zwischen Tür/Fenstertür und Leibung eine industriell vorgefertigteBauwerksabdichtung auf, die sogar explizit hervorgehoben wird. Auch der Leibungsbereich könne damit „sorgfältig abgedichtet werden. Diese Lösung für Übergang Tür/Fenstertür und Leibung beruhe auf sehr detaillierten Überlegungen des Herstellers. (siehe Seiten 5 und 35) Bis heute kenne ich derartig untersuchte und empfohlene Leistungsmerkmale nur von der Technik der Magnet-Nullschwelle. Diese Leistungspotential mit zusätzlicher Abdichtungssicherheit erwähnen die Autoren bei ihrem Versuch die Flachschwellen mit der vorgefertigten Technologie der Magnet-Nullschwelle zu vergleichen leider nicht. Die aufgeführte Schadensquote aufgrund von bis heute fehlenden industriell vorgefertigten Bauwerksabdichtungen bei Schwellendichtungen zwischen 2 und 5 cm aus dem Forschungsbericht vom AIBau ist für Ihre Mitglieder jedoch bedeutend. Schadensrisiken können bei Eintritt extrem kostenintensiv werden.

Neue kostengünstigere schwellenlose Lösungen?

Auch zu dieser Behauptung, dass die Industrie gegenwärtig an kostengünstigeren Lösungen arbeite, die in naher Zukunft Marktreife erlangen würden, fehlen tatsächliche Belege und differenzierte Hintergründe. Alle neuen Nullschwellen, die auf der FENSTERBAU FRONTALE 2018 für Drehflügel-Außentüren vorgestellt wurden, weisen eine grundlegend andere Abdichtungstechnik auf, als die Magnet-Nullschwelle. Alle neuen Lösungen werden mit absenkbaren Dichtungen abgedichtet und alle benötigen direkt angrenzende Rinnen um höhere Dichteklassifizierungen zu erreichen. Derartige Rinnen haben oben Löcher, die leicht Schmutz durchlassen und deshalb extra Reinigungsarbeiten benötigen. Weiterhin gibt es Beispiele von direkt angrenzenden Rinnen, die sich in der Praxis aufgrund mangelhafter Anschlüsse nach Jahren abgesenkt und deshalb zusätzliche ungewollte Höhenunterschiede und Sturzgefahren ausgebildet haben. Dies auszugleichen kostet später. Die Technik der Magnet-Nullschwelle bietet nachhaltig fest verbundene Übergänge zwischen Nullschwelle und Umgebung, auch dieser hohe Standard an Universal Design nach der UN-BRK führen die Autoren nicht auf. Die Technik der Magnet-Nullschwelle bringt noch einen weiteren Vorteil mit. Auf die Zugkraft der Magnete, also auf die Funktionstauglichkeit der Dichtungen, gibt es laut Hersteller eine 20-jährige Garantie. Wie lange lautet die Dichtegarantie der absenkbaren Dichtungen? Auch diese entscheidenden technischen Unterschiede haben die Autoren nicht aufgeführt. Es mangelt auch an dieser Stelle an einer umfassenden Darstellung aller Leistungskomponenten. Wo sind Prüfzeugnisse mit den erreichten Dichtewerten in anerkannten Prüfinstituten barrierefrei zugänglich für alle im Internet zu finden? Wer hat wann welche Leistungen erreicht? Wo gibt es Beschreibungen von Einbaubeispielen und Adressateninterviews von Nutzern? Welche Lösung bietet auch bei den Bauwerksanschlüssen das beste Universal Design mit der höchsten Nutzer- und Systemsicherheit? Genauso wie bei den Flachschwellen gibt es noch keine industriell vorgefertigten Bauwerksanschlüsse und Bauwerksabdichtungen, obwohl dies von Experten der Bauwerksabdichtung längstens empfohlen wird. Wer kann in der Baupraxis für wie viele Jahre zeigen, dass die herausfordernde Abdichtungsleistung bei Nullschwellenauch noch nach 5, 10 oder gar 15 Jahren ohne großen Wartungsaufwand noch funktioniert? Nachdem sich außer einem Hersteller alle anderen fast 20 Jahre Zeit gelassen haben, ebenfalls Nullschwellen zu entwickeln, kann dies im Moment nur ein Hersteller. Dafür kann jedoch weder dieser einzige Vorreiter noch die Immobiliennutzer verantwortlich gemacht werden. Treten nach Jahren Feuchteschäden durch Undichtheiten auf, können immense Folgekosten entstehen.

Leider haben im Bereich Nullschwellen und Flachschwellen intransparente innovations- und inklusionshemmende Strukturen über Jahre hinweg schädlich gewirkt. Wie konnte es passieren, dass nur ein Hersteller fast 2 Jahrzehnte als einziger Vorreiter im Bereich Nullschwellen aktiv war, jedoch die technisch überholten und aufgrund vom demografischem Wandel und Inklusion kostenerzeugenden Schwellendichtungen vorwiegend bis heute den Nutzern, den Investoren, den Bürgern und den sozialen Sicherungssystemen zugemutet werden?

Mit meiner zusätzlichen Schnittstellenkompetenz zwischen Architektur und dem sozialen und pflegerischen Bereich, kenne ich nicht nur technische Lösungen und menschliche Bedarfe, sondern auch DIN-Normen und Richtlinien, die technisch grundlos bis heute Türschwellen fördern, statt technisch seit über 20 Jahren mögliche Nullschwellen klar und deutlich zu fordern. Die Professionen Pflege und Pädagogik werden leider bis heute viel zu wenig bezüglich DIN-Normen ausgebildet und geschult. Dies erfordert ein entsprechendes Change-Management. Nach der UN-BRK müssen seit nunmehr schon fast 10 Jahren alle Normen und Richtlinien im Sinne des geforderten Universal Designs geändert werden. Auch die Barrierefreiheit wird nach diesem Universal Design generell gefordert. Bei Nullschwellen gibt es jedoch allerspätestens seit der Nullschwellen-Stellungnahme aus 2013 selbst bei der Norm für Barrierefreiheit Klarheit: nur 0 cm hohe Türschwellen sind barrierefrei. Trotz klarer Forderungen auch in den Landesbauordnungen nach Nullschwellen, z.B. an Hauseingängen im Geschosswohnungsbau, fehlen bis heute Kontrollen und Konsequenzen.

Bertrand Piccard hat es bereits auf den Punkt gebracht: „Wenn du Innovationen willst, musst du aus dem System heraustreten!“ Genaudiese Perspektive fehlt in Ihrer „Studie“ Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich – Eine Analyse notwendiger Mehrausgaben gegenüber konventionellen Bauweisen. Es gibt Innovationen, die das barrierefreie und das universell designte Bauen von Wohnungen wirtschaftlich realisierbar machen. Als Expertin für alternative Wohn- und Betreuungskonzepte, wie z.B. dem Bielefelder Modell, kenne ich die Grundrissanforderungen derartiger Wohnprojekte. Diese eignen sich für eine Standardisierung von z.B. 10 gleichzeitig startenden Wohnprojekten. Deren Gestaltungsanforderungen lassen sich auf die neue Bauweise mit Modulen übertragen. Die neu gegründete Firma LF ModulBau aus Ladenburg nimmt sich genau diesem Thema an. „Wenn 10 Geschosswohnungsbauten diegleichen Grundrisse und die gleiche technische Ausstattung aufweisen, können von den Gesamtkosten zwischen 10 – 20 Prozenteingespart werden“, erklärt Simon Lube, der Geschäftsführer von LF ModulBau. „Dabei handelt es sich lediglich um die gleicheGestaltung in den jeweiligen Wohngebäuden innen, für die Fassaden gibt es pro Geschosswohnungsbau die unterschiedlichstenGestaltungsvarianten in verschiedenen Materialien und Farben“, betont Lube. Es muss somit keine Monotonie entstehen. DieEinsparpotentiale sind jedoch extrem spannend. Wenn der Bau eines Wohnprojektes mit 60 Wohnungen rund 10 Mio. Euro kostet, lautet die Einsparung pro Wohnprojekt umgerechnet rund 1 – 2 Mio. Euro. Laut Simon Lube kommen noch weitere wirtschaftliche Vorteile durch eine schnellere Bauzeit hinzu. Einer tatsächlichen Barrierefreiheit und sogar einem Universal Design nach der UN-BRK stehtsomit aus Kostengrüden nichts mehr im Wege. Weitblicke „out of the box“ lohnen sich! Einsparpotentiale dieser Dimension sind zusätzlich wesentlich besser als die errechneten Mehrkosten von einem Prozent durch die Autoren von Terragon für eine fehlerhafte,ausgrenzende und gefährdende „Barrierefreiheit“.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

 

Auf den Internetseiten von Terragon ist über die Broschüre folgendes zu lesen, mehr Infos

Die komplette Broschüre „Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich – Eine Analyse notwendiger Mehrausgaben gegenüber konventionellen Bauweisen“ von Terragon Wohnbau und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) gibt es auf den Seiten vom DStGB unter folgendem Link: Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich von Terragon als pdf 

 

Weshalb sind 1 – 2 cm hohe Türschwellen nicht tolerabel? In einem Artikel von Ulrike Jocham, der in der GLASWELT erschienen ist, gibt Einblicke in die Bedarfe aus Sicht der Altenpflege sowie verschiedenen Experten in eigener Sache.

 

One Comment, RSS

  1. Reiner Schneck

    Sehr geehrte Damen u. Herren,
    mit grossem Interesse habe ich die Terragon-Studie „Kostenvergleich-barrierefreis-Bauen“ gelesen.
    Zunächst einmal Lob, dass die „Mehrkosten“ realistisch dargesellt sind.
    Die Mehrkosten lagen in meinem Fall, inkl. Rampe, Aufzug, schwellenfreiem Balkonübrrgang, breiteren Zimmertüren u. niveaugleichem Duschboden, bei 3,5%. bei nur 16 Wohneinheiten.

    Wenn man die Kosten für Rampe u. Aufzug was die beiden grössten Kostenpositionen sind herausrechnen würde, weil man es unter dem Aspekt „Komfort“ bewertet, so wären es nur ca. 1,5% reine Mehrkosten für das rollstuhlgerechte Bauen.

    Es ist für mich als direkt Betroffener Rollstuhlfahrer nicht nachvollziehbar, dass Türschwellen mit bis zu 2cm Schwellenhöhe als „tolerierbar“ bezeichnet werden.
    Eine Schwellenhöhe von 2cm ist auch für einen erfahrenen Rollstuhlnutzer ein völlig vermeidbares Problem. Auch Rollstuhlfahrer werden älter u. die Fähigkeit Kanten/Türschwellen mit sehr viel Geschick zu überwinden sinkt gegen null. Selbst mit voller Handfunktion bleibe ich immer wieder an meiner 1cm hohen Schwelle an der Haustüre hängen, wohin ich auf meinen Balkon völlig ohne Probleme rollen kann. Wie ist das möglich?
    Mit Unterstützung unseres Architekten war es selbst für ein kleines Architekturbüro möglich schon vor 11 Jahren einen schwellenfreien Balkonübergang mit einer zweifachen Magnetdichtung einzubauen. Die Balkontür ist absolut dicht, auch wenn das Wasser direkt bei einem starken Schlagregen dagegen prasselt. Es gibt keinerlei komplizierte Hebe-/senkmechanik die kaputt gehen könnte. Man spart auch die Extrakosten für eine Regenrinne. Die Bezeichnung „Flachschwelle“ für Schwellen mit bis zu 2cm Bauhöhe finde ich, ist eine Irreführung des Verbrauchers. Für jeden der auf den Rollstuhl oder den Rollator angewiesen ist sollte es sich wirklich sehr gut überlegen, ob er sich eine sogennante Flachschwelle einbauen lässt und er sich dann jedesmal ärgert, dass er das Risiko eingeht mit den Vorderrädern daran hängenzubleiben u. eventuell noch aus dem Rollstuhl herausfällt.
    Mfg
    Reiner Schneck

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