Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Mail an Landesbehindertenbeauftragte – Barrierealarm in BW

Mail an Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Nicht einmal Betreutes Wohnen soll in Baden-Württemberg barrierefrei gebaut werden?! Hier meine Mail dazu an die Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner. Wie mir der Vorsitzende von Mobil mit Behinderung e.V. Heinrich Buschmann bereits mitteilte, hat auch er die Landesbehindertenbeauftragte Aeffner um eine Stellungnahme hierzu gebeten.

Sehr geehrte Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner,

nun ist es fast ein ganzes Jahr her, dass unser Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel Sie auf der Regionalkonferenz „Inklusiv gestalten“ am 08.02.19 öffentlich gebeten hat, dringend mit der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut zu sprechen, nachdem ich ebenfalls öffentlich meine Kritik anbringen konnte, dass Betreutes Wohnen aus der Altenhilfe laut Dr. Hoffmeister-Kraut hier in BW nicht barrierefrei gebaut werden müsse.

Der § 39 Absatz I der LBO BW fordert klar und deutlich: Bauliche Anlagen, die überwiegend von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden, müssen so hergestellt werden, „dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen).“ Betreutes Wohnen wird in der Regel zu 100 % von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt. Auch laut dem Kommentar vom Boorberg Verlag zum § 39 Absatz I der LBO BW muss Betreutes Wohnen barrierefrei gebaut werden. Denn hier steht, dass jedes Gebäude gemeint ist, das überwiegend von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt wird. Eine Nutzung der „Schutzzielgruppe“ von 50 % reiche schon aus, damit der § 39 Absatz I anzuwenden ist (ebd.). Einen anderen gegenteiligen Kommentar zum § 39 Absatz I der LBO BW konnte mir bis heute keiner nennen.

Doch die Wirtschaftsministerin behauptet, dass „erst wenn die eigene Haushaltsführung in Frage“ stünde, der § 39 der LBO BW umzusetzen sei. (siehe Schreiben an Poreski und Bay vom 14.12.20) Die Ministerialdirigentin Kristin Keßler behauptet, dass der § 39 der LBO BW nur „heimähnliche Einrichtungen“ meine. (siehe Schreiben an mich vom 04.10.17) Doch wo steht das???? Bis heute konnte mir niemand eine Quelle im Gesetz oder in Kommentaren nennen, die klar belegt, dass diese zwei Kriterien die Anwendung des § 39 ausgrenzen würden.

Mit Zweckmäßigkeit hat das Ganze nichts zu tun. Barrierefreiheit wird benötigt, damit ein selbstständiges Wohnen auch im Alter so lange wie möglich überhaupt umsetzbar ist.

Leider habe ich seit dem 08.02.19 diesbezüglich nichts mehr von Ihnen gehört. Haben Sie wie von Herrn Jürgen Dusel gebeten, unsere Wirtschaftsministerin auf ihre Behauptungen angesprochen?

Laut dem Petitionsausschuss hat das Wirtschaftsministerium bis heute seine Meinung nicht geändert. Bis heute hat der Petitionsausschuss bereits zweimal versäumt diese Behauptungen von Hoffmeister-Kraut zu prüfen und entsprechende Quellen dafür zu nennen. Die Berichterstatter Epple und Brauer wiederholen lediglich die Behauptungen – ebenfalls ohne aufzuführen, wo dies steht.

Weitere Infos und die dazugehörigen Quellen dazu gibt es unter diesem Link: https://www.die-frau-nullschwelle.de/alarm-betreutes-wohnen-nicht-barrierefrei-wo-steht-das/

Obwohl im § 39 Absatz I der LBO BW und im Kommentar vom Boorberg Verlag zum § 39 Absatz I das Gegenteil steht, hat bis heute keiner eine fundierte Quelle genannt, auf die sich die weitreichenden Aussagen der Wirtschaftsministerin und der Ministerialdirigentin beruhen sollen. In den Wissenschaften und im Presserecht sind für eine ernstzunehmende und glaubhafte Darstellung fundierte Quellen gefordert. Tatsachenbehauptungen, die nicht wahr sind, sind grundsätzlich unzulässig. (LG Köln, Urteil 15.03.2017 – 28 O 324/16) Bitte reichen Sie als Landesbehindertenbeauftragte im Interesse von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen Quellen nach, die belegen, dass die Aussagen der beiden Amtsinhaberinnen stimmen.

Mit einer seit über 10 Jahren geforderten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat dieser ganze befremdliche Ablauf, der nun schon Jahre andauert, nichts zu tun. Wenn wir es hier in BW trotz eines deutlichen § 39 Absatz I der LBO BW nicht schaffen, zumindest Seniorenwohnanlagen barrierefrei zu bauen, dann ist dies ein Unding. Wie sollen denn komplexe Probleme wie der demografische Wandel so gelöst werden können? Und von Inklusion sind wir bei diesen Geschehnissen ganz weit entfernt. Die UN-BRK fordert längst die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf „dem ganz normalen Wohnungsmarkt“. Und das Wirtschaftsministerium und der Petitionsausschuss im Landtag BW erlaubt bis heute den Bau von Barrieren in neuen betreuten Seniorenwohnanlagen, die die nächsten Monate, Jahre und Jahrzehnte auf Kosten der Bürger (z.B. Pflegeversicherung, Sozialamt) zurückgebaut werden müssen?! Wie stehen Sie dazu? Warum wird der §39 nicht konsequent angewandt? Was haben Sie bis jetzt getan, dass zumindest betreute Seniorenwohnungen barrierefrei gebaut werden?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham
Die Frau Nullschwelle

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

5 Comments, RSS

  1. Fröhlich

    Wenn Einrichtungen neu gebaut werden, muss eine Barrierefreiheit definitiv geschaffen werden. Ich kann garnicht verstehen, dass etwas anderes geduldet wird. Tatsächlich müssen doch Planungen vorliegen und Baumaßnahmen angezeigt werden.
    In unserer Einrichtung wurden selbst Türenbreiten bemessen.
    Ich bin schockiert darüber, dass soetwas noch immer diskutiert werden muss.
    Ich hoffe, dass soetwas bald selbstverständlich ist!

  2. Klaus

    Fr Aeffner wird sich hier genausowenig einsetzen. Genauso wie bei der Verschlechterung der Vergaberegeln zur Änderung zur Vergaberichtlinie des IA zur Vergabe der Leistungen nach§27 der Scwerbehindertenabgabeverordnung.

    • Ulrike Jocham

      Ist so ein wertvolles Feedback wie von Ihnen bei Frau Stephanie Aeffner und ihren Mitarbeitern nicht gefragt? Nur durch konstruktive Rückmeldungen sind Verbesserungen möglich! Es müsste doch eine Möglichkeit geben, Bewertungen und Feedbackbögen abzugeben, damit der Einsatz für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen sich auch von derartigen Stellen verbessern kann?!

  3. Hallo zusammen!

    In meinem Leben habe ich in Sachen Barrierefreiheit, speziell zum Thema Wohnen und Wohnformen vieles gelesen. Die hier aufgeführten Aussagen zum Thema Bauen und Wohnen (Barrierefreiem) machen mich sprachlos, ich bleibe erschrocken zurück und hoffe auf breite Unterstützung solche Aussagen und Missstände aufzuzeigen. Meine Unterstützung in der Sache ist hiermit dokumentiert. Mehr noch, ich möchte aufrufen dies in der Onlinewelt zu teilen, aktiv zu verlinken sowie vieles mehr.

    Persönlich nehme ich dies in meinem Blog mit auf und verlinke diese Aktivität mehr als gerne!

    Hoffnungsvolle Grüße
    Frank F. König

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