Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass – nahezu flächendeckende Missachtung

In der Fachzeitschrift behinderte menschen ist in Ausgabe 3-4/2013 in einem Artikel von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle die bedeutende und Türschwellen beendende Nullschwellen-Stellungnahme der Arbeitsausschusses der DIN 18040 erschienen.

In der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN Ausgabe 3-4/2013 ist in dem Artikel von Ulrike Jocham „Barrierefrei nicht immer barrierefrei“ die bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 erschienen.

Die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013 und der Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg aus dem Jahr 2014 werden fast überall ignoriert. Beide Veröffentlichungen haben schon vor 5 bzw. 4 Jahren den wirtschaftlich schädlichen und menschlich gefährlichen Schwellenbau zumindest innerhalb des barrierefreien Bauens beendet. Doch trotzdem werden bis heute selbst Pflegeimmobilien und öffentliche Gebäude wie z.B. Schulen und Kindertageseinrichtungen (Achtung auch Kinder gehören zur Hochrisikozielgruppe für Sturzgefahr!!!!!) mit Außentürschwellen als immense Stolpergefahren ausgestattet. Technisch notwendig sind Außentürschwellen insbesondere im Neubau schon lange nicht mehr.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verlangt die Anpassung und Änderung von Gesetzen, Vorschriften und insbesondere auch von DIN-Normen im Sinne einer Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle. Die UN-BRK fordert außerdem ein Universal Design, das von allen genutzt werden kann. Weshalb die DIN-18040 überhaupt selbst nach Inkrafttreten der UN-BRK im Jahr 2009 einen Sonderfall der bis zu 2 cm hohen Türschwellen aufgenommen hat, bleibt bis heute ungeklärt. Wie die bis heute zu beobachtende Baupraxis jedoch zeigt, hat die Baubranche aus dem 2 cm hohen absoluten Türschwellen-Ausnahmefall (der technisch begründet werden muss – was schon lange nicht mehr möglich ist) unzulässigen „Regelfall“ gemacht. Der vorgeschriebene Regelfall innerhalb des barrierefreien Bauens an Außentüren, egal ob Eingangs-, Balkon- oder Terrassentür, lautet Nullschwelle. Es gibt keine technischen Gründe mehr, die gefährliche, ausgrenzende und sturzgefährdende Türschwellen rechtfertigen.

Erfahrungsgemäß wird die Nullschwellen-Stellungnahme bundesweit überall beim Bauen nach DIN 18040 ignoriert, es gibt nur wenige erfreuliche Positivbeispiele.

In Baden-Württemberg zeigen viele Ergebnisse der Baupraxis, dass nicht nur die Nullschwellen-Stellungnahme, sondern auch der Nullschwellen-Runderlass missachtet werden.

Die bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040

 

 

Der Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg vom 16.12.14

 

 

 

 

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