Die erstmalige und schon damals längst überfällige Nullschwellen-Stellungnahme des Arbeitsausschusses der DIN 18040 hat die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN bereits 2013 in einem Artikel von mir (Barrierefrei nicht immer barrierefrei: Ausgabe 4/5 2013) im Jahr öffentlich gemacht.
Diese besagt bereits seit 2013 deutlich, dass nur 0 cm hohe Türschwellen barrierefrei sind. Demnach stellen Nullschwellen beim barrierefreien Bauen den Regelfall und Schwellen den absoluten Sonderfall dar! Alle 1 – 2 cm hohen Außentürschwellen, insbesondere im Neubau sind nach der DIN 18040 unzulässig, da es keine technischen Gründe mehr dafür gibt. Bei meinen Beratungen und in meinem Seminaren stoße ich beständig und erschreckend häufig auf die vorherrschende Fehlannahme, bis zu 2 cm hohe Schwellen seien barrierefrei. Leider fehlt auch in wichtigen Broschüren wie z.B. in „Barrierefrei Bauen“ vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg diese wichtige Quelle. Nicht irgendjemand hat gesagt, dass nur 0 cm hohe Schwellen barrierefrei sind, sondern der Arbeitsausschuss der DIN 18040 im DIN e.V. und das bereits im Jahr 2013 (siehe BEHINDERTE MENSCHEN, 4/5 2013: 77). Noch kurz vor dieser Veröffentlichung hat der Immobilienrechtsexperte von der Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle Dr. Stefan Voß in meinem Artikel in der CAREkonkret „Sichere Raumgestaltung für alle“ vom 14.06.2013 betont, dass die gängigen DIN-Normen barrierefrei bzw. schwellenfrei nicht ausreichend definierten und in den Verträgen deshalb, wenn Nullschwellen gewünscht seien, auf eine spezielle eindeutige Formulierung zu achten sei! Doch seit dieser Nullschwellen-Stellungnahme ist klar, dass nur Nullschwellen als barrierefrei nach der DIN 18040 definiert werden, nicht 1 cm und auch nicht 2 cm hohe. Jede Türschwelle, egal ob 1 oder 2 cm hoch muss innerhalb des barrierefreien Bauens technisch begründet werden können. Es wird höchste Zeit zumindest innerhalb der Barrierefreiheit den Bau von technisch überholten Türschwellen zu verhindern und den Rückbau unzulässiger Türschwellen einzufordern. Den Folgeschaden durch vermeidbare Rückbauten, Mehrbedarf an Assistenz und Pflege, medizinische Behandlungskosten und höhere Pflegegrade nach Stürzen uvm. müssen bis heute die sozialen Sicherungssysteme wie z.B. die Pflegeversicherung und die einzelnen Bürger bezahlen. Das muss sich ändern. Was sollen denn die folgenden Generationen später an Pflegeversicherungsbeiträgen entrichten, wenn wir so weiter machen? Wo bleibt die Verantwortung von Politikern und Baurechtsbehörden?!
Bitte leiten Sie diese Information weiter! Selbst 5 Jahre nach Veröffentlichung dieser bedeutenden Nullschwellen-Stellungnahme gehen immer noch ganz viele davon aus, dass bis zu 2 cm hohe Türschwellen barrierefrei seien. Lassen Sie uns diesen wirtschaftlich schädlichen Irrglauben beenden! Bei immer mehr älteren Menschen, die zur Hochrisikozielgruppe hinsichtlich Sturzgefahr zählen, können wir uns derartige „fest eingemeiselte“ Bausünden mit extremen Folgekosten nicht mehr leisten.
Ich freue mich über zahlreiche Kommentare zu diesem Beitrag hier. Vor allem Stimmen von Experten in eigener Sache, die Nullschwellen beim Passieren von Türen brauchen, sind gefragt. Ihre lauten Stimmen können für Verbesserung sorgen.
Hier geht es zu weiterführenden Fachartikeln zum Thema Nullschwellen:
Grundlose und teure Inklusionshindernisse – die unendliche Geschichte von bis zu zwei Zentimeter hohen Türschwellen erschienen in der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN Ausgabe 3/2017
Wir bleiben dran! Schwellenfreie Verbesserung für alle im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist möglich erschienen in der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN Ausgabe 4-5/2017
Es muss die echte Nullschwelle sein – Türschwellen gefährden, grenzen aus und benachteiligen erschienen in der Fachzeitschrift GLASWELT Ausgabe 10/2017