Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Die Regelfall-Stellungnahme zur DIN 18531

Die Regelfall-Stellungnahme zu den DIN-Normen 18531-1 und 18531-5 habe ich auf Anfrage von mir vom Deutschen Institut für Normung (DIN e.V.)  am 06.07.2018 im Rahmen meiner aktuellen Recherchen für den Fachartikel in der Fachzeitschrift Freiräume 2018 – 2020 erhalten.

In diesem Blogbeitrag können Sie die komplette Regelfall-Stellungnahme zur DIN 18531, die im Bereich von Nullschwellen an Außentüren z.B. Balkontüren und Dachterrassen-Türen betrifft, lesen. Wichtig: Nach dieser Stellungnahme sind Nullschwellen als Regelfall aufzufassen. Oder anders ausgedrückt: Nullschwellen stellen keinen Sonderfall dar, sie sind die Norm nach der DIN 18531 und nach der DIN 18040 (Norm für barrierefreies Bauen).

Die Regelfall-Stellungnahme vom DIN e.V. zur 18531-1 und -5:

„Wie bereits erwähnt ist die Anwendung von DIN-Normen grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Letzteres ist im Falle der bauaufsichtlichen Einführung einer Norm gegeben.

Die Normenreihe DIN 18531 legt Anforderungen an die Abdichtung von nicht genutzten und genutzten Dächern gegen Niederschlagswasser fest. Es benennt die zu berücksichtigenden Einwirkungen und legt Planungs- und Ausführungsgrundsätze fest.

Die Normenreihe DIN 18531 ordnet den Begriff Sonderlösung oder -konstruktion nicht besonders gefährdenden Techniken zu, vielmehr versteht er sich als Synonym für solche, die nicht in der Norm (abschließend) geregelt sind. Sie sind daher nicht von vorneherein von einer Zuordnung zu den anerkannten Regeln der Technik ausgeschlossen und/oder als „riskante“ Konstruktionen einzustufen. 

Da niveaugleiche Übergänge mit unterschiedlichen Maßnahmen zuverlässig hergestellt werden können, soll in der Norm für Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien und Laubengängen nicht eine von diesen herausgestellt und damit andere benachteiligt werden. Die vorgenommene Formulierung in der Norm soll jedoch die Baubeteiligten sensibilisieren, besondere Sorgfalt bei Planung und Ausführung walten zu lassen. Die Norm schließt daher niveaugleiche Schwellen nicht aus, im Gegenteil, durch ihre Benennung sind sie als Regelfall aufzufassen, der aber nicht abschließend normativ regelbar ist“, so das DIN e.V.

Dass Nullschwellen an Haustüren und an Terrassen- und Balkontüren einen Regelfall, also die Norm auch nach der Norm für Bauwerksabdichtung, darstellen, wurde erstmals in diese Fachbeitrag von mir veröffentlicht.

 

Die Nullschwellen-Stellungnahme aus 2013

Die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 im DIN e.V. wurde von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in der Ausgabe 3/4 2013 in einem Artikel von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, öffentlich gemacht. Diese besagt, dass nur 0 cm hohe Türschwellen barrierefrei sind.

Normative Planungssicherheit für Architekten, Fensterbauer und Bauträger: Nullschwellen sind der Regelfall nach der Nullschwellen-Stellungnahme aus 2013 und nach der Regelfall-Stellungnahme aus 2018

Auch nach der Norm für barrierefreies Bauen sind Nullschwellen als Regelfall zu verstehen. Bereits 2013 konnte ich für alle Bauverantwortlichen normative Klarheit durch die bundesweit maßgebende Nullschwellen-Stellungnahme erreichen. Auf meine Anfrage beim DIN e.V. hat der Arbeitsausschuss der DIN 18040 deutlich Stellung bezogen: Nullschwellen sind beim barrierefreien Bauen erforderlich und als Regelfall aufzufassen. Türschwellen hingegen seinen ein Ausnahmefall, der im Einzelfall sogar von einem Sachverständigen technisch begründet werden muss. Da die Bedeutung von Nullschwellen im Zeitalter von demografischem Wandel und Inklusion von Schlüsselmultiplikatoren seit über 20 Jahren nicht erkannt wurde, existiert ein beachtlicher Mangel an tatsächlichem Sachverstand zum komplexen und interdisziplinären Sachgebiet der Nullschwellen an Außentüren. Ein neues Bestellgebiet ist dringend erforderlich: Bausachverständige für Nullschwellen.

 

Die DIN 18531-1 können Sie unter diesem Link erhalten.

Die DIN 18531-5 können Sie unter diesem Link erhalten.

 

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