Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Ein neues Bestellgebiet für Sachverständige: Nullschwellen

Ein neues Bestellgebiet zur Überprüfung von technisch überholten Türanschlagdichtungen, ist im Zeitalter von demographischem Wandel, Inklusion und Universal Design gefragt. Das Thema Nullschwellen (Türdichtungen ohne Türanschlag) an Außentüren wird seit über 20 Jahren in der Baubranche unterschätzt und fehlgedeutet. Ein Grund dafür könnte sein, dass das Thema Sturzprävention in Immobilien nicht ausreichend geschult wird und bereits als Inhalt in entsprechenden Studiengängen fehlt. Obwohl die erste wasserdichte Nullschwelle bereits 1996 auf dem Markt eingeführt wurde, werden bis heute technisch grundlos Türanschlagdichtungen verbaut, selbst innerhalb des barrierefreien Bauens. Hier sind Türschwellen nach der Norm für Barrierefreiheit, der DIN 18040 Teil 1 und 2 unzulässig. Aufgrund meiner interdisziplinären Qualifikationen habe ich 2005, als ich innerhalb einer inklusiven Wohnkonzeption das erste Mal diese Nullschwellen-Technik kennen lernen konnte, erkannt, wie bedeutend und unverzichtbar Nullschwellen als Lösung für den demographischen Wandel und die Inklusion sind. Doch in der Baubranche begegnete ich nahezu nur Behauptungen, dass diese nicht funktionieren würden. Deshalb habe ich begonnen, von da an Nullschwellen-Einbauten interdisziplinär zu untersuchen und habe festgestellt, dass alle fachgerecht eingebauten und schlagregendicht geprüften Nullschwellen systemsicher abdichten. Als nächsten Schritt begann ich alle beteiligten Normen und Richtlinien zu untersuchen und insbesondere die innovations- und inklusionshememnden Aspekte in den Fokus zu rücken. 
 
Aufgrund meiner disziplinübergreifenden Untersuchungen ist mir dann 2013 durch eine Anfrage beim DIN e.V. die bundesweit bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 gelungen. Seither sind Nullschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens sogar als Regelfall gefordert. 2014 konnte ich dann durch eine beachtliche Beharrlichkeit und meine Vernetzung mit Verbänden und Vereinen aus der Selbsthilfe den baden-württembergischen Nullschwellen-Runderlass erreichen. Die interdisziplinäre Entstehungsgeschichte fasse ich aktuell unter diesem Link zusammen.
 
Weiterhin konnte ich mittlerweile auch eine Stellungnahme vom DIN e.V. zur Norm für Bauwerksabdichtung erwirken, die ebenfalls Nullschwellen als einen Regelfall erklärt!!!! 
 
Sachverständige für Nullschwellen werden benötigt
Doch das Wissen über diese Inklusionserfolge fehlt im Bausachverständigenwesen, das belegen zahlreiche Fachartikel und Gutachten. Das Thema Nullschwellen an Außentüren ist ein interdisziplinäres Schnittstellenthema. Es erfordert neben einem umfassenden neuen technischen Sachverstand einen neuen Sachverstand u.a. im Bereich von Behinderungsarten und Krankheitsbildern im Alter, ergonomischen Fragestellungen, neuen rechtlichen Fragestellungen aufgrund des Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), Inklusion, umfassende Teilhabe und einer längst geforderte Anpassung von Normen und Richtlinien im Sinne des Universal Designs (UN-BRK Artikel 2 und 4f) Regelmäßige interdisziplinäre Weiterbildungen von Bausachverständigen gewinnen aufgrund der seit 2 Jahrzehnten andauernden unterschätzten Bedeutung von Nullschwellen und der bisher in Studien und Ausbildungen fehlenden Sturzprävention in der Architektur beständig an Bedeutung. Doch dies allein reicht nicht aus. Nullschwellen an Außentüren erfordern einen umfassenden Sachverstand, der ein eigenes neues Bestellgebiet verlangt. 
 
In Baden-Württemberg ist die DIN 18040, deren Arbeitsausschuss laut der von mir erreichten Nullschwellen-Stellungnahme für Türen nur 0 cm hohe Türschwellen als Regelfall fordert, in der Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen eingeführt. Und laut den baden-württembergischen Nullschwellen-Runderlass vom 16.12.14 muss in Gebäuden nach § 39 der LBO und im Sinne der Verwaltungsvorschrift technischen Baubestimmungen zur  DIN 18040 Teil 1 und 2 eine schwellenlose Erschließung umgesetzt werden. Doch erfahrungsgemäß wird der Nullschwellen-Runderlass bis heute in der Regel fast überall ignoriert – sogar im Neubau des baden-Württembergischen Landtags. Es fehlt Nullschwellen-Sachverstand, der dringend ein neues Bestellgebiet erforderlich macht!
 
Erste Sachverständige für Nullschwellen an Außentüren
Nicht ohne Grund kann ich heute sagen, dass ich die einzige Bausachverständige für Nullschwellen an Außentüren bin. Ich kann einen umfassend interdiszilinär  technischen, pflegerisch-sozial-ergonomischen sowie eine normativ-rechtlichen Sachverstand zum Thema Nullschwellen an Außentüren vorweisen. Neben meinen Inklusionserfolgen aufgrund der Nullschwellen-Stellungnahme und dem Nullschwellen-Runderlass, die beide zu grundlegenden Veränderungen beim barrierefreien Planen, Bauen und Umbauen geführt haben, konnte ich die ganze Türen- und Fensterbranche im Nullschwellen-Bereich verändern. Bis 2013/2014 gab es für Hersteller von Türen erstaunlicherweise keinen Handlungsdruck Nullschwellen-Türen herzustellen, obwohl die Bedarfe nach sturzpräventiven und barrierefreien Türen schon seit Jahrzehnten bekannt und Nullschwellen schon seit 1996 gelöst sind. Durch einen Vortrag habe ich es dann 2014 geschafft, dass einer der führenden Hersteller von Fenster und Türen ein Jahr später erstmals über 550 Nullschwellen in zwei Geschosswohnungsbauten verbaute und das erstmals in einem automatisierten Herstellungsprozess mit Nullschwellen. Für diese Überzeugungsarbeit war überdurchschnittlich hoher interdisziplinärer Nullschwellen-Sachverstand erforderlich. Mehr Infos dazu gibt es unter diesem Link unter dem Absatz „Ein Vortrag auf dem Netzwerkpartnertag in Heidenheim“. Weiterhin unterstreichen meine jahrelangen zahlreichen Publikationen zum Thema Nullschwellen meinen neuen Nullschwellen-Sachverstand, den bis heute kein anderer Sachverständiger soviele vorweisen kann. 
Nullschwellen-Sachverstand für die Gerichte
In der Zivilprozessordnung § 404 Abs. 3 steht Folgendes: „Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern.“ Diese Umstände sind im Bereich von Nullschwellen erforderlich. Zwei Jahrzehnte werden bis heute statt längst möglicher Nullschwellen selbst innerhalb des barrierefreien Bauens technisch umbegründbare und überholte Türanschlagdichtungen verbaut. Es fehlt ein dringend benötigter Nullschwellen-Sachverstand. Da es noch kein Bestellgebiet für Nullschwellen an Außentüren und daher auch noch keine öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt, stehe ich sehr gerne auch allen Gerichten mit meinen bisher einmaligen Nullschwellen-Sachverstand und meinen interdisziplinären Qualifikationen und Schnittstellenkompetenzen zur Verfügung.  
 
Langandauernde negative Auswirkungen von Türanschlagdichtungen
Technisch überholte Türschwellen und Türanschlagdichtugnen bewirken leider, auch wenn sie nur 1 – 2 cm hoch sind, über mehrere Jahrzehnt grundlose Ausgrenzung, Gewährung und Benachteiligungen insbesondere für viele Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Müssen diese technisch umbegründbaren Türschwellen zurückgebaut werden, passiert dies häufig auf Kosten der Pflegeversicherungen und der Steuerzahler. Der grundlose Bau von Türschwellen betrifft somit jeden Bürger. 
Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Diese kann laut Monitoringstelle im Deutschen Institut für Menschenrechte direkt vor Gericht angewendet werden. Der bisherig grundlose Bau von Türschwellen-Ausgrenzungen und Türschwellen-Gefahren zeigt: Es ist dringend ein neues Bestellgebiet für Nullschwellen und interdisziplinärer Sachverstand für Nullschwellen an Außentüren gefragt.
Liebe Richterinnen und Richter – ich unterstütze Sie gerne!

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*