Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

UN-Behindertenrechtskomitee – Individualbeschwerde

Cover und Link zur Broschüre: "Auf dem Weg zu inklusiver Gleichheit" vorgestellt im Blogbeitrag von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle zum UN-Behindertenrechtskomitee - Individualbeschwerde

Die Broschüre „Auf dem Weg zu inklusiver Gleichheit“ von den Autorinnen Marine Uldry und Theresia Degener erscheint passend zum 10-jährigen Jubiläum der UN-BRK. Mit einem Klick auf das Cover gelangen Sie automatisch zum pdf der gesamten Broschüre – viel Spaß, Freude und Wissensbereicherung beim Lesen wünscht Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle 🙂

Beim UN-Behindertenrechtskomitee ist eine Beschwerde möglich. Es gibt Verfahren für Individualbeschwerden beim Ausschuss in Genf.

Die wesentlichen Punkte sind laut dem Büro von Theresia Degener (Komitee-Mitglied bis 2018) folgende:

  1. Die Beschwerde darf nicht anonym erfolgen und sie muss zu den Themen/Aufgaben der UN-BRK passen.
  2. Voraussetzung für die Annahme der Beschwerde ist, dass zunächst alle Instanzen der nationalen Gerichtsbarkeit angerufen wurden. Das muss mit dem Einreichen der Beschwerde nachgewiesen werden.
  3. Die Beschwerde ist schriftlich und auf Englisch (oder einer anderen UN-Sprache) einzureichen.
  4. Bitte ergänzen Sie das Formular um alle weiteren Informationen, die für die Entscheidung hilfreich sein könnten.

Allgemeine Informationen zu Beschwerdeverfahren vor den Menschenrechtsausschüssen finden Sie hier: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx

Deutschland hat derzeit laut Theresia Degener kein Mitglied in dem Komitee. Anfragen aus der Zivilgesellschaft können an das Sekretariat des Ausschusses gerichtet werden (crpd@ohchr.org ) oder an die Monitoringstelle im Deutschen Institut für Menschenrechte (un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de).

 

Über einen beachtlichen Erfolg durch eine Beschwerde beim Ausschuss in Genf informiert dieser Blogbeitrag!

One Comment, RSS

  1. Luitgard Demmler

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich möchte Sie sehr darüber Aufmerksam machen, das Barrieren insbesondere in Bayern, dem Menschenrecht Inklusion, das heißt, in erster Linie eine Haltungsfrage im Bezug auf ein positives Menschenbild, widersprechen. Sihe Link.
    https://kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/39286/Bayern-f%C3%B6rdert-Behindertenwerkst%C3%A4tten-weiter.htm
    Das ist eine Diskriminierung an Menschen, die eigentlich nur als Einzigartige Mensch in unserer Gesellschaft, akzeptiert und anerkannt möchten so wie jeder Mensch in unserer Gesellschaft Respektiert sein möchte . Es ist ein Verstoß der UN Behindertenrechtskonvension in Deutschland. Und ein Verstos gegen die Demokratie, Menschenrechte, Diskriminierungen usw. Bitte sehr daß zu unterbinden. Denn die Würde jedes Menschen in unserer Gesellschaft, ist unantastbar. Und hier ist die Würde des Menschen antastbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Luitgard Demmler

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