
Die Broschüre „Auf dem Weg zu inklusiver Gleichheit“ von den Autorinnen Marine Uldry und Theresia Degener erscheint passend zum 10-jährigen Jubiläum der UN-BRK. Mit einem Klick auf das Cover gelangen Sie automatisch zum pdf der gesamten Broschüre – viel Spaß, Freude und Wissensbereicherung beim Lesen wünscht Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle 🙂
Beim UN-Behindertenrechtskomitee ist eine Beschwerde möglich. Es gibt Verfahren für Individualbeschwerden beim Ausschuss in Genf.
Die wesentlichen Punkte sind laut dem Büro von Theresia Degener (Komitee-Mitglied bis 2018) folgende:
- Die Beschwerde darf nicht anonym erfolgen und sie muss zu den Themen/Aufgaben der UN-BRK passen.
- Voraussetzung für die Annahme der Beschwerde ist, dass zunächst alle Instanzen der nationalen Gerichtsbarkeit angerufen wurden. Das muss mit dem Einreichen der Beschwerde nachgewiesen werden.
- Die Beschwerde ist schriftlich und auf Englisch (oder einer anderen UN-Sprache) einzureichen.
- Bitte ergänzen Sie das Formular um alle weiteren Informationen, die für die Entscheidung hilfreich sein könnten.
Allgemeine Informationen zu Beschwerdeverfahren vor den Menschenrechtsausschüssen finden Sie hier: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx
Deutschland hat derzeit laut Theresia Degener kein Mitglied in dem Komitee. Anfragen aus der Zivilgesellschaft können an das Sekretariat des Ausschusses gerichtet werden (crpd@ohchr.org ) oder an die Monitoringstelle im Deutschen Institut für Menschenrechte (un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de).
Über einen beachtlichen Erfolg durch eine Beschwerde beim Ausschuss in Genf informiert dieser Blogbeitrag!
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