Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

„Demokratie braucht Inklusion“

„Demokratie braucht Inklusion“, so lautet das Motto von Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, für seine Amtszeit in der 19. Legislaturperiode. Er sieht die Grundlage für eine funktionierende Demokratie in Themen wie Gleichberechtigung, Chancengleichheit, umfassende Mitbestimmung und selbstbestimmte Teilhabe. Doch als dies ist in der Architektur nur mit einem Universal Design möglich, das jeder nutzen kann. Dass dies kein unerreichbar hohes Ziel ist, zeigen Nullschwellen an Außentüren seit über 2 Jahrzehnten schon in zahlreichen Einbaubeispielen.  Doch leider ist dieses längst mögliche Universal Design noch kein Standard.

Jürgen Dusels Vorwort aus der neuen Broschüre „Demokratie braucht Inklusion – Die UN-Behindertenrechtskonvention: Übereinkommen über die Reche von Menschen mit Behinderungen“ ist unter anderem folgende zu entnehmen:

Erst wenn die in der UN-Behindertenrechtskonvention beschriebenen umfassenden Rechte wirklich für alle umgesetzt seien, könnten wir laut Jürgen Dusel von einer wirklich guten Demokratie sprechen. „Es ist die Aufgabe des Staates, diese in der UN-BRK formulierten Rechte so umzusetzen, dass sie auch tatsächlich im Alltag gelebt werden und Menschen mit Behinderungen sich erfolgreich darauf berufen können. Durch die Ratifizierung von Bundestag und Bundesrat ist die Konvention im Jahr 2009 zu geltendem deutschen Recht geworden. Meine Aufgabe als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist es, die Bundesregierung bei der Umsetzung der Konvention zu unterstützen und zu beraten – und sie hierzu auch aufzufordern, wenn es notwendig ist“, so der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel im betreffenden Vorwort.

Die neue Broschüre gibt es als pdf unter folgendem Link:

https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile&v=43

Bei Nullschwellen an Außentüren kann der Bundesbehindertenbeauftragte ganz einfach die Ziele der UN-BRK erreichen: Es gibt Lösungen, welche lediglich nur genutzt werden müssen!

Wenn die UN-BRK nicht eingehalten wird, kann auch eine Beschwerde beim UN-Behindertenrechtskomitee etwas bewirken!

 

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