Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Beschwerde beim UN-Behindertenrechtskomitee kann helfen!

Eine Beschwerde beim UN-Behindertenrechtskomitee hat einen Erfolg in Österreich bewirkt. Beim Ausbau einer Straßenbahnlinie fehlte die akustische Sprachansage, was statt Teilhabe Ausgrenzung und Benachteiligung zur Folge hatte. Nachdem der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft war, blieb dem Kläger nur noch das UN-Behindertenrechtskomitee mit folgender Frage einzubinden: Hält sich Österreich an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)? Das Ergebnis lies lange auf sich warten, war aber eindeutig. Gesetzliche Mindeststandard für barrierefreie Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr gilt es einzuführen. Das Ergebnis ist ein großer Erfolg: die Novelle der Straßenbahnverordnung mit umfassender Barrierefreiheit und damit mit besseren Teilhabebedingungen für Menschen mit Behinderung in Österreich!

Mehr dazu hier: https://www.klagsverband.at/archives/13342

Mehr zur UN-BRK: https://www.die-frau-nullschwelle.de/demokratie-braucht-inklusion/

 

„Demokratie braucht Inklusion“

 

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