Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Veröffentlichung der Stellungsnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040: „Nur schwellenfrei ist barrierefrei“

Endlich Klarheit: 1 – 2 cm hohe Schwellen sind laut DIN e.V. nicht barrierefrei:
„Nur eine niveaugleiche, schwellenlose Ausbildung bei Außentüren, das heißt mit einer Schwellenhöhe von null Zentimetern, ist barrierefrei.“ Die im zweiten Satz formulierte Höhe von zwei Zentimetern stelle lediglich einen Ausnahmefall im begründeten Einzelfall dar. „Ob und wann diese Ausnahmeregelung zum Tragen kommt, ist nur in Verbindung mit einer Begutachtung von einem Sachverständigen vor Ort, der dann die objektbezogenen und konstruktiven Einflussfaktoren berücksichtigt, zu treffen.“

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