Barrierefreie Übergänge bei Außentüren – die aktuell möglichen Gestaltungsvarianten genauer betrachtet
Dieser Artikel von Ulrike Jocham ist im Sommer 2014 kurz vor der bedeutenden Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 erschienen. In diesem Artikel hier berichtet Ulrike Jocham sogar von einem Immobilienkäufer, der barrierefreie Türschwellen im Kaufvertrag vereinbart hat, und trotzdem 1 – 2 cm hohe Türschwellen erhalten hat. Mit der Nullschwellen-Stellungnahme vom Herbst 2013 ist Ulrike Jocham bundesweit eine inklusive Klarstellung hinsichtlich Nullschwellen gelungen! Aber jetzt erstmal zur Vorgeschichte von der bedeutenden Nullschwellen-Stellungnahme:
Schwellen an Türen haben eine lange Tradition und Geschichte. Bis heute werden Türschwellen an Außentüren bis zu 15 Zentimeter Höhe eingebaut. Die Norm für barrierefreies Wohnen (DIN 18040 Teil 2) stuft Türschwellen als grundsätzlich unzulässig ein, erlaubt aber bei technischer Unabdingbarkeit eine Schwellenhöhe von insgesamt zwei Zentimetern. Doch sind heute Türschwellen bei Außentüren technisch noch notwendig.
Türschwellen im konventionellen Wohnungsneubau
Da die Norm für Bauwerksabdichtung (DIN 18195 Teil 9 aus dem Jahr 2010) und die Flachdachrichtlinie bestimmte Aufkantungshöhen als Schutz vor Wasser fordert, werden zahlreiche Neubauwohnungen bis heute mit Schwellen zwischen rund fünf und 15 Zentimetern ausgestattet. Diese Art der Abdichtung stellt jedoch für immer mehr Menschen aufgrund der demographischen Entwicklungen eine beachtliche Hürde dar. Doch viele Immobilienkunden werden diesbezüglich nicht am individuellen Bedarf orientiert beraten wie z.B. bei Horst Riplinger aus Emmendingen: „Beim Kauf unserer Wohnung im Jahr 2007 habe ich nicht an mögliche schwellenlose Balkontüren gedacht. Doch im Nachhinein konnte ich bei uns im Haus in einer anderen Wohnung eine schwellenfreie Lösung kennen lernen. Von der Maklerin wäre es daher wünschenswert gewesen, dass sie uns beim Verkauf auf den nicht barrierefreien Zugang zum Balkon aufmerksam gemacht hätte.“, berichtet der 65-Plusler und betont: „Im Moment macht mir die Türschwelle von rund 15 Zentimetern Höhe noch keine Probleme, aber wer weiß wie das in einigen Jahren oder vielleicht sogar schon morgen aussehen wird?!“ Eine schwellenfreie Lösung sei schon jetzt komfortabler und besser aussehen täte der Übergang ohne Schwelle auch, so Riplinger. Barrierefreie Schwellen gehören noch nicht zum Standard und müssen von Kundenseite meist eingefordert werden.
Schwellenfrei oder barrierefrei – aktuell fehlt eine klare Definition
Doch auch wenn Immobilienkäufer barrierefreie Übergänge bei Außentüren vertraglich festhalten, kann es sein, dass sie eine andere Konstruktion erhalten, als sie sich vorgestellt haben. So ging es z.B. F. Geisen aus Hofheim: „Im Kaufvertrag unseres Einfamilienhauses habe ich für den Übergang an der Haustüre und an der Terrassentüre eine barrierefreie Lösung schriftlich vereinbart. Nach Baufertigstellung weist die Haustüre allerdings eine Schwelle von mehr als einem Zentimeter und die Terrassentüre sogar eine Schwelle von zwei Zentimetern Höhe auf.“, berichtet der Familienvater und betont: „Mein dreijähriger Sohn ist körperlich behindert und benötigt für das selbstständige Passieren von Außentüren absolut schwellenfreie Übergänge.“ Dass auch zwei Zentimeter hohe Türschwellen als grundsätzlich barrierefrei interpretiert werden, habe er bei Vertragsabschluss nicht gewusst, so Geisen und fordert: „Kunden und Nutzer von Immobilien benötigen eine an ihren Bedürfnissen orientierte Beratung und die betreffenden Normen und Richtlinien sollten bei der Gestaltung von Außentüren für alle verständlich sein – vor allem hinsichtlich der Definition von Barrierefreiheit.“
Türschwellen mit einer Höhe von ein bis zwei Zentimetern
Da die DIN 18040 „technisch unabdingbaren Schwellen“ eine mögliche Höhe von insgesamt zwei Zentimetern einräumt, werden ein bis zwei Zentimeter hohe Außentürschwellen vielfach dem Begriff der Barrierefreiheit zugeordnet. Doch dieser Höhenunterschied bedeutet für immer mehr Menschen eine echte Barriere wie beispielsweise für zahlreiche Rollator- und Rollstuhlnutzer, Beinprothesenträger, Kinder mit Spielgeräten uvm. Für Dr. med. Stefanie Gurk von der MEDICAL CONSULTING in Krefeld stellen ein bis zwei Zentimeter hohe Türschwellen für alle Menschen eine Stolpergefahr dar, sie sieht aber insbesondere für ältere Menschen eine Gefahr: „Stürze können mit zunehmendem Alter Einschränkungen der motorischen Fähigkeiten nach sich ziehen und dadurch die zuvor gewohnte selbstständige Lebensführung beachtlich beeinträchtigen.“ Die Medizinerin fordert daher eine absolut schwellenfreie Gestaltung und betont: „Die Zielgruppe der Menschen, die dies benötigt ist riesengroß!“.
Da beim barrierefreien Bauen die entsprechenden DIN-Normen barrierefreie und schwellenfreie Außentüren nicht eindeutig gleich definieren, empfiehlt der Immobilienrechtsexperte Dr. Stefan Voß von der Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle: „Wenn beispielsweise Betreibergesellschaften von Pflegeheimen oder andere Immobiliennutzer und –käufer auf tatsächlich schwellenfreie Übergänge nicht verzichten möchten, sollte im Kauf- oder Pachtvertrag auf eine eindeutige Formulierung unter Nennung des gewünschten Produktnamens oder eines gleichwertigen Produkts geachtet werden. Barriere- bzw. Schwellenfreiheit bei Außentüren ist derzeit in den gängigen Normen und Richtlinien nicht ausreichend definiert.“
Tatsächlich schwellenfreie Übergänge an Außentüren
Bauwerke an dieser Stelle schwellenfrei und zuverlässig abzudichten ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Für Immobilienkunden ist es deshalb empfehlenswert neben der absoluten Schwellenfreiheit auf eine geprüfte Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 und eine geprüfte Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 zu achten. Bei der Schlagregendichtheit gibt es unter anderem für eine ungeschützte Lage von Außentüren z.B. ohne Vordach das Verfahren A mit den dazugehörigen Klassen 1A bis 9A (je höher die Zahl, desto höher der Prüfdruck), sowie die Klasse E mit noch höheren Druckbelastungen. Laut Knut Junge, dem Experten für barrierefreies Bauen vom Institut für Fenstertechnik e.V., ift Rosenheim, bietet 9A bereits ausreichend Sicherheit: „Die Schlagregendichtheit der Klasse 9A reicht für die Mehrzahl der Bauvorhaben in Deutschland vollkommen aus. Die Klasse E wird bundesweit für die Abdichtung gegen Schlagregen nur bei extremen Rahmenbedingungen benötigt, beispielsweise bei Hochhäusern in exponierten Windlagen. Für die Luftdurchlässigkeit gibt es die Klassen 1 bis 4, wobei die Klasse 4 dem größten Prüfdruck unter den vier Klassen standhält.
Die beachtliche Schlagregendichtheit der Klasse 9A und die bis heute beste Luftdurchlässigkeitsklasse 4 konnte bereits vor über 15 Jahren mit der sogenannten Magnet-Doppeldichtung erreicht werden, einer Türdichtung, deren Magnet-Dichtungsprofile bei geschlossenem Türzustand magnetisch hochgezogen und bei offener Türe plan im Boden liegen. Laut dem Kommentar zu der DIN 18040-1 aus dem Jahr 2011 vom Beuth Verlag „wird der schwellenfreie Übergang durch zwei Komponenten geprägt, wie sie nach DIN 18195-5 als Ausnahmefall zulässig sind: die dem Eingang vorgelagerte Entwässerungsrinne mit Abdeckrost und die Magnetdichtung gewährleisten den schwellenfreien Übergang.“ (Loeschcke, Marx, Pourat 2011:94) Dadurch wird klar, dass Türübergänge bei Außentüren ohne Stolperfalle technisch realisierbar sind.
Die Art der Abdichtung an Türen ist neben der Schwellenfreiheit auch von der Türart abhängig. Vorwiegend gibt es einfache Drehflügeltüren, Stulptüren (doppelte Drehflügeltüren, die sich mittig ohne Pfosten verschließen lassen, und als Drehflügeltüren großzügige Öffnungsmaße ermöglichen) sowie Hebeschiebetüren. Mit der Magnet-Doppeldichtung können alle aufgeführten Türarten tatsächlich schwellenfrei abgedichtet werden. Zusätzlich gibt es weitere Abdichtungsmöglichkeiten, die kontinuierlich aufgrund der steigenden Nachfrage immer mehr ausgebaut werden. Doch diese technischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten aufgrund der gesellschaftlichen Veränderung werden aktuell noch nicht ausreichend umgesetzt, wodurch später bei eventuell notwendigen Umbaumaßnahmen unverhältnismäßig mehr Kosten entstehen können.
Text: Ulrike Jocham
Literaturverzeichnis
Loeschcke, Gerhard; Marx, Lothar; Pourat, Daniela: Barrierefreies Bauen Band 1 – Kommentar zu DIN 18040-1, Beuth Verlag, Berlin: 2011
Den kompletten Artikel als pdf gibt es hier:
Artikel_Barrierefreie Übergänge in FreiRäume 2013-2014 von Ulrike Jocham