Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg: Part 1

Auf den Seiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg gibt es eine neue Meldung zur Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg:

Umweltminister Franz Untersteller begrüßt die Ankündigung der Wirtschaftsministerin, den Ressorts jetzt einen Entwurf vorzulegen, wie sie sich die Novelle der Landesbauordnung vorstellt. „Es ist eine gute und längst überfällige Idee, erstmal eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, auf der man über eine Novelle reden kann. Bisher liegt dazu nichts Schriftliches vor.“

Untersteller betonte, man könne selbstverständlich alles diskutieren, aber am Ende gehe es stets darum, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen. „Und in Zeiten der Energiewende und des Klimawandels kann billiger Wohnraum nicht das einzige Interesse einer Landesregierung sein.“

letzter Zugriff am 25.06.18

Landesbauordnung Baden-Württemberg im Bild: Praktische Anwendung für den Architekten
  • Alfred Reutzsch, Dirk Richelmann
  • Herausgeber: Müller, Rudolf
  • Auflage Nr. 2 (08.09.2015)
  • Gebundene Ausgabe: 168 Seiten

Kommentar dazu von der Frau Nullschwelle

Da kann ich unserem Umweltminister nur Recht geben! Wie die Wirtschaftsministerin in ihrem Entwurf einer neuen Landesbauordnung für BW wohl ihre großen Worte in der Broschüre „Barrierefreies Bauen“ vom WM BW umsetzten wird, bleibt spannend. Diese lauten nämlich folgendermaßen: „Liebe Leserin, lieber Leser, wir wollen in Baden-Württemberg für alle Menschen bauen. Wir wollen niemanden außen vor lassen, sondern alle mitnehmen. Inklusion ist der Begriff dafür.“ (siehe Seite 3)

Die Broschüre gibt es hier

Beim Thema Nullschwellen ist auf jeden Fall noch eine große Kluft zwischen diesen Aussagen und der aktuellen Baupraxis vorhanden. Von einer nachhaltigen Bauweise mal ganz zu schweigen. Auf fast alle neuen Balkone und Terrassen kann im Moment leider nicht jeder Mensch mit Behinderung und auch nicht jeder 65Plusler! Selbst in neuen Pflegeheimen und in neuen Betreuten Wohnanlagen ganz speziell nur für diese Zielgruppen, verbauen 1 – 2 cm hohe Türschwellen den Zugang zu diesen beliebten Sonnenplätzen der Häuser erfahrungsgemäß bis heute fast überall! Besonders in den sog. Fenstertüren und in den ganz normalen Hauseingangstüren im Geschosswohnungsbau sind diese Ausgrenzungen und Stolpergefahren noch Standard. Liebe Wirtschaftsministerin, alle technisch überflüssigen Schwellen erzeugen Probleme und Kosten über viele Jahre hinweg. Sie können auf Kosten der Bürger und unserer sozialen Sicherungssysteme wieder zurückgebaut werden. Oder die Stolperfallen bleiben und die daraus folgenden Kosten durch Sturzfolgen tragen dann auch die Bürger und unsere sozialen Sicherungssysteme. Beim teuren Rückbau entstehen zusätzliche Kosten, denn die Schwellen können meist nur abgebaut werden, wenn die ganzen Türen und Türrahmen erneuert werden. Das ist weder wirtschaftlich, noch ressourceneffizient, noch umweltfreundlich und schon gar nicht demografietauglich oder gar inklusiv! Außerdem steht der exkludierende, benachteiligende und gefährliche Schwellenbau im krassen Widerspruch zum bundesweit einzigartigen Nullschwellen-Runderlass  der obersten Baurechtsbehörde BW. Darin werden klar und deutlich Nullschwellen zumindest innerhalb des sog. barrierefreien Bauens vorgeschrieben. Liebe Frau Dr. Hoffmeister-Kraut, ich freue mich nicht nur auf Ihren neuen inklusiven Entwurf der Landesbauordnungs-Novelle für Baden-Württemberg, sondern auch auf Ihr jetzt schon mögliches und gefordertes Handeln für Inkluison! Gestaltungstipp für die neue LBO BW gibt es übrigens in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Artikel 2! Inklusion beinhaltet weit mehr als ledig die DIN 18040 zu beachten (siehe UN-BRK Artikel 4f). Ich bin gespannt!

Sonnige Nullschwellen-Grüße an alle

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