Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

ift und Nullschwellen: Widerlegte Behauptungen?!

ift und Nullschwellen: In dem geförderten Forschungsvorhaben vom ift Rosenheim mit dem Titel „Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“ vom Juni 2018 behaupten die verfassenden ift-Autoren zum Thema barrierefreie   Nullschwelle technisch längst Überholtes, ohne dies im Forschungsbericht überhaupt untersucht zu haben: „In den deutschen Normen zum barrierefreien Bauen DIN 18040 Teil 1 und 2 werden die Schutzziele Erkennbarkeit, Erreichbarkeit, Bedienbarkeit und Passierbarkeit definiert. Um diese Ziele zu erreichen sind Planungsgrundsätze gegeben. Bei Fenstern und Türen stehen diesen Planungsgrundsätzen wie z. B. Schwellenlosigkeit, niedrige Bedienkräfte etc. jedoch zahlreiche Leistungseigenschaften wie z. B. Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit, Einbruchhemmung teils konträr gegenüber.“

Nachdem ich über viele Jahre derartige erstaunliche Fehlannahmen hinsichtlich des technischen Leistungsvermögens von Nullschwellen an Hauseingängen und an Terrassen- und Balkontüren mit Zahlen, Daten und Fakten u.a. in zahlreichen Fachartikeln widerlegt habe, befremdeten mich diese ift-Behauptungen. Die Autoren behaupten dies 2018, ohne sich überhaupt zu bemühen, ihre sich weit verteilenden Informationen mit fundierten Quellen, Recherchen und Forschungen zu belegen?! Fast zeitgleich nimmt das DIN e.V. am 06.07.2018 auf Anfrage von mir zum Thema Nullschwellen im Kontext der Norm für Bauwerksabdichtung Stellung und betont, dass niveaugleiche Übergänge mit unterschiedlichen Maßnahmen zuverlässig hergestellt werden können. Schon seit über 24 Jahren gibt es technische keine Gründe mehr, die gefährliche 1 – 2 cm hohe Türschwellen als Gefahren für Leib und Leben insbesondere von älteren und behinderten Menschen rechtfertigen.

Leider hat das ift auf meine Anfragen zu ihren Behauptungen mir gegenüber nicht Stellung bezogen. Da der Forschungsbericht vom ift Rosenheim mit dem Titel „Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“ vom Juni 2018 sich wie ein Lauffeuer in der Türen- und Fensterbranche verbreitete, habe ich daraufhin das BMUB angeschrieben. Jeder möchte doch, dass Menschen mit Behinderung und ältere Menschen sicher und ohne Sturzgefahr auf ihren Freisitz gelangen, oder? Niemand möchte, dass Menschen mit Pflege- und Assistenzbedarf durch einen Türschwellen-Sturz auf den Balkon bettlägerig werden oder gar sterben?!

Hier meine komplette Stellungnahme an das BBSR vom 08.04.19 (Durch einen Klick auf die blaue Schrift gelangen Sie zum pdf mit der kompletten Stellungnahme.)

Hier geht es zum Blogbeitrag mit meiner kompletten Stellungnahme an das BBSR

Hier eine weitere Stellungnahme zum ift-Forschungsvorhaben

Meine ausführlichen Stellungnahmen mit fundierten Quellen u.a. an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (verantwortlich für Förderung) zeigten Wirkung.

Prof. Sieberrath korrigiert seine ift-Autoren

Der zuständige Institutsleiter Prof. Sieberath vom ift Rosenheim musste im Sommer 2019 die widerlegten Behauptungen seiner ift-Autoren auf Seite 133 des betreffenden Forschungsberichtes („Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“, Juni 2018) öffentlich korrigieren. Die darin aufgeführten Behauptungen (ohne zuvor die technische Machbarkeit von Nullschwellen genau untersucht zu haben), dass die Leistungskriterien wie z.B. Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Einbruchschutz einer Schwellenlosigkeit nach den Anforderungen der DIN 18040 „teils konträr gegenüber“ stünden, sind technisch längst überholt. Achtung: Da die DIN 18040 Teil 1 und 2 für Neubauten gilt und lediglich sinngemäß im Bestand umgesetzt werden soll bzw. kann, ist die Behauptung vom ift auf Seite 133 des Forschungsberichts für den Neubau betreffend zu verstehen.

Der damals zuständige Institutsleiter Prof. Sieberath stellt im August 2019 öffentlich laut einem Bericht von GFF richtig: „Wir wollen an den gesetzlichen Vorgaben nicht rütteln. Die Nullschwelle ist an sich die beste Lösung.“ Das Institut spreche sich grundsätzlich sehr wohl für die Umsetzung niveaugleicher Schwellen aus, insbesondere im Neubau. Die Umsetzung im Neubau solle laut Sieberath gut klappen. (Quelle)

 

 

 

 

Quelle der Richtigstellung: Prof. Sieberath muss die Behauptungen seiner ift-Autoren richtig stellen, Nullschwellen sind technisch machbar. Die im Rahmen der Behauptungen aufgeführte DIN-Norm (DIN 18040) richtet sich an den Neubau. Mehr zur Richtigstellung von Prof. Sieberath: https://www.gff-magazin.de/was-es-mit-dem-kriterium-der-ueberrollbarkeit-auf-sich-hat/150/4609/391910

 

 

 

 

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