Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Forschungsvorhaben hemmt Barrierefreiheit, Inklusion und Innovation

In dem geförderten Forschungsvorhaben „Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“ (Juni 2018) vom ift Rosenheim untersucht das Prüfinstitut für Fenster und Türen auch 1 – 2 cm hohe Türschwellen, obwohl diese nicht barrierefrei sind. Die neue Variante des ift lautet diesmal „überrollbare“ Türschwellen für Außentüren wie Hauseingangstüren oder Terrassen- und Balkontüren. Doch allein der Titel des Forschungsberichts verlangt ausschließlich die Untersuchung von tatsächlich barrierefreien Nullschwellen. Lösungen dafür gibt es längst. Damit missachtet das Prüfinstitut nicht nur die Forderungen der UN-BRK nach einem Universal Design für alle, sondern auch die Anforderungen der Norm für Barrierefreiheit, der DIN 18040.

 

  1. Forschungsvorhaben steht im Widerspruch zur DIN 18040

Die DIN 18040 fordert Nullschwellen. Jede 1 cm oder gar 2 cm hohe Türschwelle muss technisch begründet werden können. Siehe Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013: Nur 0 cm hohe Übergänge sind barrierefrei. Nach dieser Nullschwellen-Stellungnahme müssen alle 1 – 2 cm hohen Türschwellen technisch begründet werden können. Doch es gibt keine technischen Gründe mehr, die derartige Ausgrenzungen und Sturzrisiken rechtfertigen! Die vom ift vorgeschlagenen „überrollbaren“ Türschwellen, entsprechen damit nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit nach der DIN 18040. Weshalb das ift in seinem Bericht, welcher die Barrierefreiheit bewerten soll, überhaupt bis zu 2 cm hohe Türschwellen aufführt und deren „Überrollbarkeit“ untersucht, bleibt offen.

 

  1. Es gibt keine Gründe mehr für Türschwellen – alle technischen Leistungsanforderungen an Nullschwellen sind gelöst

Mittlerweile hat sogar erstmals eine Nullschwelle weltweit die erste Passivhaus-Zertifizierung erreicht. Und auch Dichteklassifizierungen wie die Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 und die Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 haben Nullschwellen selbst ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Vordächer oder direkt angrenzende Rinnen schon längst mit Bravour gemeistert. Sogar für den Einbruchschutz gibt es Nullschwellen-Lösungen. Weiterhin haben die Nullschwellen-Stellungnahme und der Nullschwellen-Runderlass die Nullschwellen-Entwicklungen verbessert. Neben der Magnet-Nullschwellen-Technik bieten nun auch 20 Jahre nach der Markteinführung der ersten Nullschwelle für Drehflügel-Außentüren auch andere Hersteller Nullschwellen für Drehflügel-Außentürdichtungen an – allerdings alle mit Absenkdichtungen. Seit 2016 gibt es dafür erste Prüfzeugnisse, die ebenfalls eine geprüfte Schlagregensicherheit der Klasse 9 A aufzeigen. Dass diese hohe Dichteklassifizierung mit einer Nullschwelle für Drehflügel-Außentür bereits im Jahr 2001 erreicht wurde, zeigt ein Prüfzeugnis am Ende dieses Blogbeitrags.

Im Forschungsbericht vom ift wird hingegen bei der Zusammenfassung auf Seite 133 behauptet, dass die Leistungskriterien wie z.B. Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Einbruchschutz einer Schwellenlosigkeit „teils konträr gegenüber“ stünden.

Weitere Prüfzeugnisse und Zertifikate am Ende dieses Blogbeitrags belegen, dass auch diese Leistungskriterien bei Nullschwellen längst gelöst sind (Schlagregendichtheit mit der Klasse 9 A und höher, Luftdurchlässigkeit mit der Klasse 4, Einbruchschutz mit RC 2, Passivhauszertifizierung). Der Nullschwellen-Hersteller, der seit über 20 Jahren schon Nullschwellen selbst an den herausfordernden Fenstertüren, also Terrassen- und Balkontüren, ermöglicht, hat diese Prüfzeugnisse zur Verfügung gestellt. Mein herzliches Dankeschön dafür möchte ich an dieser Stelle der ALUMAT Frey GmbH zum Ausdruck bringen. Das ist nicht selbstverständlich. Prüfzeugnisse sind leider oft nicht barrierefrei zugänglich. Nur wenige Deckblätter können im Internet gefunden werden. Eine barrierefreie und leichte Zugänglichkeit branchenübergreifend für alle wäre hier dringend notwendig, um mehr Transparenz zu schaffen.

Ergänzung zu Prüfzeugnissen: Laut einer anderen Veröffentlichung vom ift sind die bis zu 2 cm hohen Außentürdichtungen sogar technisch schlechter, als die Nullschwellen-Dichtung, die bereits 2001 die Schlagregensicherheit der Klasse 9 A erreicht hat. Der betreffenden ift Veröffentlichung aus dem Jahr 2016  ist zu entnehmen, dass die bis zu 2 cm hohen Türschwellen ohne zusätzlichen Schutz maximal die Schlagregensicherheit 5 A erreichen würden. Diese Leistung ist 4 Klassen schlechter als die Leistung der geprüften Nullschwelle bereits im Jahr 2001 mit der Schlagregensicherheitsklasse 9 A. (siehe Prüfzeugnis unten)

 

  1. Missachtung der UN-BRK

Die Autoren des ift Forschungsberichtes führen unter den Gesetzen zwar die UN-Behindertenrechtskonvention als ein von ihnen recherchiertes Gesetz auf, erfüllen jedoch nicht die grundsätzlichen Anforderungen dieses Gesetzes, welches am 31.12.2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. In Kraft getreten ist die UN-BRK am 26.03.2009.

a) Dieses Gesetz fordert die Teilhabe von allen Menschen, auch von denjenigen mit einem intensiveren Unterstützungsbedarf. Gerade die Zielgruppe der Menschen, die einen intensiveren Unterstützungsbedarf aufweisen, können zumeist nicht über kleine Schwellen gelangen, auch nicht über „besser überrollbar gestaltete“ Schwellen. Eine Kategorisierung, wie vom ift in einer PM angestrebt, spricht ebenfalls gegen ganz grundsätzliche Anforderungen der UN-BRK.

b) Weiterhin fordert die UN-BRK eine Zugänglichkeit (Accessibility) für alle. Dies ist bei Außentüren nur möglich, wenn sie Nullschwellen vorweisen. Auch „besser überrollbare“ können von vielen Menschen mit Behinderung nicht genutzt werden. Sie verhindern eine Zugänglichkeit für alle und entsprechen deshalb nicht den Anforderungen der UN-BRK.

c) Zusätzlich verlangt die UN-BRK ein Universal Design, das jeder nutzen kann. Die vom ift angestrebte „Überrollbarkeit“ von Türschwellen entspricht nicht dem geforderten Universal Design.

 

  1. Verwendung von öffentlichen Fördergeldern für ein Forschungsvorhaben, das weder die Norm für Barrierefreiheit (DIN 18040) noch die Anforderungen der UN-BRK, noch die Ziele der betreffenden Förderrichtlinien umsetzt?!

Das ift hat für dieses Forschungsvorhaben im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung öffentliche Gelder in Anspruch genommen. Doch neben der DIN 18040 und der UN-BRK sind auch laut der betreffenden Förderrichtlinie Nullschwellen gefordert. Diese verlangt Innovation. Türschwellen hingegen, egal ob „überrollbar“ oder nicht, bedeuten einen Rückschritt. Die Förderrichtlinien fordern weiterhin unter anderem: nutzerorientiertes Bauen, innovative Konzepte, bediener- und nutzerfreundliche Ausstattung von Gebäuden, Lösungen für „altersgerechte“ Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben, innovative Konzepte für das Betreute Wohnen, Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse, Chancengleichheit, robuste Raumkonzepte. All dies ist nur mit Nullschwellen möglich!

Wollen wir nach 10 Jahren UN-BRK Wege finden, um diese umzusetzen, oder wollen wir weiterhin Wege akzeptieren, die versuchen die UN-BRK zu umgehen?!

Den betreffenden Forschungsbericht vom ift können Sie unter folgendem Link finden: http://www.irbnet.de/daten/rswb/18109012572.pdf

 

Hier für Sie ein paar technische Prüfzeugnisse, Kurzberichte und Zertifikate: Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Einbruchschutz sowie Passivhauszertifizierung (Weltneuheit) sind mit Nullschwellen möglich!

Passivhauszertifikat_ersteNullschwelle_weltweit

Kurzbericht RC 2 mit PVC-Profilen

Deckblatt eines Prüfzeugnisses, eine Nullschwelle hat in einer Stulptürausführung die Extraklasse E 750 für Schlagregendichtheit erreicht

Schlagregendichtheit ist auch ohne störende Türschwellen erreichbar, und das nicht nur bei einflügligen Drehflügel-Außentüren, sondern auch bei Stulptüren. Dieses Prüfzeugnis zeigt sogar bei einer 2-flügligen Fenstertür eine noch höhere Klasse für Schlagregendichtheit als die Klasse 9 A – die Extraklasse E 750.

RC 2 Einbruchschutz mit Nullschwelle ist möglich

Auch ein ausreichender Einbruchschutz ist möglich.

Prüfzeugnis aus 2001_Nullschwelle erreicht Schlagregendichtheit 9A

Bereits 2001 hat die Technik der Magnet-Nullschwelle die beachtliche Schlagregendichtheit der Klasse 9 A gemeistert. Diese hohe Klasse wird erreicht, wenn Wasser ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen mit der Windstärke 11 direkt auf der Nullschwellen-Dichtung aufkommt und trotzdem kein Wasser durch die Türe durchdringt. Bei Windstärke 11 werden Dächer abgedeckt, Autos aus der Spur geworfen und Bäume entwurzelt.

15 Comments, RSS

  1. Schenk Sabine

    Inklusion heißt Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft in allen Bereichen des Lebens.
    Für diese Teilhabe braucht es Barrierefreiheit, denn alle Menschen sollen sich überall ( innerhalb und außerhalb von Gebäuden) ohne fremde Hilfe frei bewegen können.
    So schlussfolger ich als Laie: das bedeutet Nullschwellen, auch keine “ überrollbare “ Türschwellen .
    Und genau das fordert die UN-BRK und es ist auch umsetzbar, wie man im Artikel lesen kann.
    Warum mißachtet das Prüfinstitut dann doch die Forderung der UN-BRK und die Anforderung der Norm für Barrierefreiheit?
    Auch noch mit unseren Steuergeldern?

  2. Sebastian Freyer

    Ich finde es traurig dass der Fortschritt eher zum Rückschritt genommen wird und neue alte Barrieren wieder aufgebaut werden. Das ist Exklusion pur

  3. Ich habe ein Körperbehindertes Kind und finde Barrierefreiheit & Rollstuhlgerecht sollte kein Widerspruch, sondern beides Hand in Hand genutzt und möglich gemacht werden. Ich bin für die Integration aller Menschen. Und wir Unternehmer haben die Verantwortung allen Menschen eine berufliche Chance zu geben und sich in der Gesellschaft beruflich und Privat integrieren zu können. Manchmal sind die „normalen Menschen“ die behinderten, weil Sie sich selber im Weg stehen um eine Lösung für ein Problem zu finden. Und das größte Problem was wir haben sind unsere „Gesetze“, hier wird Querdenken und Fortschritt verhindert.
    Fortschritt heißt vorwärts gehen und nicht nach Hinten – Rückschritt. Die Zukunft liegt im vorwärts gehen und denken.

  4. Dr. Ilja Seifert

    Allmählich müßte ich es leid sein, immer wieder beim ABC anzufangen. Dieser Blog-Eintrag erinnert mich daran, daß auch Andere verweifelt aufzuklären versuchen. Jedes dort vorgetragene Argument für schwellen- und absatzlose Türen und sonstige Zugänge ist seit Jahrzehnten bekannt. Dutzende Aktive trugen sie seitdem tausendfach vor.
    Und trotzdem scheint es so, als wüchsen nicht nur die Ignoranz sondern auch die Ignorant*innen nach. Immer wieder kommen sie uns mit den aberwitzigsten Begründungen, warum diese oder jene Schwelle „doch nicht so schlimm“ bzw. „leicht überwindbar“ und eigentlich „unerläßlich“ sei.
    Also: Offensichtlich sind es weder Dummheit noch Unwissen, die immer wieder Barrieren errichten (oder sie pseudowissenschaftlich „begründen“), sondern es stehen handfeste ökonomische Interessen dahinter. Offensichtlich wollen einige Hersteller ihr veraltetes Zeug einfach weiter verkaufen. Und sie nehmen dabei billigend in Kauf, daß Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen weiterhin und dauerhaft ausgegenzt, gedemütigt und für weniger wertvoll betrachtet werden.

  5. H. Smikac

    Auch in meiner Tätigkeit kommt es immer noch vor, dass erst einmal die Grundlagen von Barrierefreiheit beschrieben und erklärt werden müssen. Vor fast 17 Jahren wurde das Bundesgleichstellungsgesetz beschlossen, welches auch die Definition für Barrierefreiheit enthält. Das scheint aber noch nicht im Denken angekommen oder schon längst wieder vergessen zu sein. Wenn nun daran „geforscht“ werden soll, wie man Schwellen „leichter überwindbar“ machen kann, dann wird man sicherlich bald einmal „wissenschaftlich“ nachrechnen wollen, ob tatsächlich ein Gefälle von sechs Prozent hinnehmbar sein sollte, oder ob es auch acht Prozent sein können.
    Aus meiner Sicht sollten Politik, Wissenschaft und Entscheidungsträger endlich wirklich zu den Kernpunkten kommen und damit real verbundene Schwierigkeiten und Probleme lösen – und wer die nicht kennt – wie wär es damit, auch mal einen von Barrieren Betroffenen zu fragen, statt im „Studierkämmerlein“ darüber zu sinnieren.

  6. Reiner Schneck

    Kommentar zur Studie des Ift-Rosenheim 141Seiten:
    Meine Erfahrung zum Thema Barrierefreiheit: selbst seit 28 Jahren aufgrund einer Querschnittslähmung vollständig auf den Rollstuhl angewiesen, beschäftige ich mich zwangsläufig immer wieder mit dem Thema: Schwellen u.a. an Balkonen, Terrassen, Haus-/Wohungseingangstüren.
    Mit großem Erstaunen habe ich die Ergebnisse des Forschungsberichtes des Institutes gelesen. Zunächst möchte ich positiv hervorheben, dass sich das Prüfinstitut mit dem Thema beschäftigt hat. Es wurde sehr viel Aufwand betrieben: Besuche in Pflegeheimen, Befragung von Betroffenen, Aufbau von Prüfkonstruktionen etc..
    Meine große Hoffnung nach dem Lesen der Überschrift, war, dass nun endlich die Abschaffung der 1-2cm Schwellen vorangetrieben werden würde. Da wurde ich schnell enttäuscht. Trotz der UN-Behindertenrechtskonvention und der Bauprodukteverordnung BauPVO 305/2011 EU sehe ich bei den Initiatoren der Studie keine Tendenz endlich auch der Aussage des Arbeitsausschusses der DIN e.V. (Stand: Mai 2013) zu folgen, nachdem sinngemäß, zwei Zentimeter Schwellen nur im Ausnahmefall und mit einer Begutachtung eines Sachverständigen im Zusammenhang stehen. Technisch gibt es im Neu-/u. Altbau keine Gründe mehr, sich eine Schwelle von 1-2cm einbauen zu lassen.
    Es wundert mich, dass die Schreiber der Studie dies ebenso wenig erwähnen, wie dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg seit Dezember 2014 von den Planern fordert, dass „…regelmäßig alle am Markt verfügbaren Produkte zu erwägen“ Quelle: https://www.inklusiv-wohnen.de/files/2015-01-15_DIN18040_LTB_Verkehrsministerium.pdf Stand: 08.04.2019, sind, die eine schwellenfreie Erschließung ermöglichen.
    Man kann ja Steuergelder für eine Studie, die sich mit Barrierefreiheit von Bauelementen beschäftigt ausgeben doch wenn wie hier im Beispiel der Türschwellen, dann lediglich ein Rollwagen mit nur ca. 57kg Gesamtgewicht (17kg Rollwagen + 40kg Zusatzgewicht) als Maßstab genommen wird, um die maximale Kraft zu messen, die im Versuchsaufbau benötigt wird, um die Schwelle zu überwinden, dann finde ich das nicht nachvollziehbar.
    Ich kenne keinen im Altersheim der nur 40 kg wiegt und im Rollstuhl sitzt. Die ganze Studie scheint mir in wesentlichen Punkten nur einem Zweck zu dienen dem, dass man in Zukunft einfach nur abgerundete oder angeschrägte Schwellen einbaut, anstatt wirkliche 0cm Schwellen.
    Es scheint mir so, als dass nur ein neues Marketing-Label gesucht wird, um mit wenig Aufwand einen scheinbar barrierefreien Übergang vermarkten zu können.
    Warum hat man den extra konstruierten Rollwagen nicht mit einem 80kg Dummy getestet? Der Versuchsaufbau mit dem 80kg schweren Rollstuhl mit Dummy konnte nicht für einen Vergleich mit Rolllatornutzern genommen werden, weil der Rolli vorher umgekippt wäre. Grund: Die Kraft, die man benötigt um ungekippt über eine Schwelle fahren zu können, hätte zu extrem großen Kräften geführt. Um eine Schwelle mit 1-2 cm zu überfahren zu können muss man im richtigen Augenblick den Rollstuhl nach hinten anzukippen, das weiß jeder der es schon einmal machen musste. Diese Fähigkeit, den Rolli im richtigen Moment anzukippen, wird mit zunehmendem Alter und der damit verbundenen nachlassenden Kraft in den Händen, sowie der schlechteren Sehleistung immer schwieriger. Das ist auch ein Grund warum ich für niveaugleiche Schwellen für alle Nutzergruppen bin. In der Studie wird auch erwähnt, dass das Überrollen der Schwellen mit Magnetdoppeldichtung meist als gut bewertet wird. Leider gibt es in der Studie nur Einbaubeispiele mit Magnetdoppeldichtungen, wo ich mich Frage: „Was hat der Planer da eigentlich gedacht, als er vor einen Schwellenfreien Türeingang ein um ca. 2 cm abgesenktes Entwässerungsgitter eingebaut hat?“ Oder ein Entwässerungsgitter, das mit einem Höhenunterschied von 5cm eingebaut wird? Vermutlich sind es „nur“ 5mm, aber in der Studie steht 5cm. So kann man die Vorteile, die leichte Überfahrbarkeit einer Schwelle auch wieder komplett zunichte machen.

    Bei mir habe ich seit 11 Jahren insgesamt 3 Balkonschwellen, leider war mein Fensterbauer damals nur sehr schwer von einem Schwellensystem mit solch einer Magnetdoppeldichtung zu überzeugen. Deshalb habe ich nur eine Balkonschwelle, die mit 2 Magneten + Wetterschenkel (außen) u. Lippendichtung (innen) und einem integrierten Wasserablauf einbauen lassen können. Diese hat schon jedem Schlagregen standgehalten hat. Diese Schwelle ist mit sehr wenig Kraft, ohne anzukippen, zu überfahren. Die anderen beiden Schwellen habe 2cm und würde ich auf keinen Fall mehr einbauen lassen.
    Wenn wie in der Studie dann ein „Vorschlag zu Klassen der Überrollbarkeit“ gemacht wird, dann kommt mir das so vor, wie bei der Bewertung der Energieverbrauchswerte bei Kühlschränken, fast alle haben eine super Bewertung A+++. Wenn der Vorschlag so aussieht, dass bereits eine Schwellenkonstruktion, die mit immer noch 89 Newton (= 8,9kg) Kraft überfahren werden muss, bereits in die beste Klasse, die „Klasse 1“ eingestuft werden kann und im Vergleich eine Schwelle mit 0 cm nur 17N auch die Klasse 1 erhält, dann finde ich das nicht hilfreich, wenn ich die Hersteller zu neuen innovativeren Produkten animieren möchte.
    Noch einmal zum Vergleich, eine eckig ausgebildete Schwelle, wie sie bei den meisten 1-2cm Schwellen Standard ist, muss mit einer Kraft von 322 Newton überfahren werden und das mit einem Rollwagen mit nur 57kg Gesamtgewicht.

    Mit dieser Art des Produkt-Label kann man auch die Innovationskraft der deutschen Industrie bewusst mindern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Reiner Schneck

  7. Anneliese Tittel-Evers

    Kommentarentwurf: Nullschwellen sind ein zentrales und wichtiges Thema, das noch viel zu wenig bekannt ist.
    Viele Pflegedienste, pflegende Angehörige und Menschen mit Pflegebedarf kennen die Nullschwellen-Lösungen noch gar nicht.
    Ich selber hatte an der Haustür eine rund 2 cm hohe Schwelle. Das war furchtbar. Ich musste jedes Mal den schweren Rollstuhl meines Mannes anheben, um über die Schwelle zu gelangen.
    Ich hatte zum Glück einen Tischler, der die Magnet-Nullschwellen kannte. Unsere alte rund 2 cm hohe Stahlschwelle wurde herausgeflext und mit einer Magnet-Nullschwelle für die Renovierung ersetzt. Technisch ist keine Tür in unserem Haus so dicht wie diese. Und für uns ist die Erleichterung beim Rein- und Rausgehen jeden Tag fantastisch. Und genau das wissen bis heute leider zu wenige!
    Bevor ich auf die medizinische Trinkflasche gestoßen bin, war unser Alltag ebenfalls grundlos mühevoller. Heute kann mein Mann mit der medizinischen Trinkflasche selbstständig auch im Liegen trinken.
    Das ist für ihn und für mich wesentlich einfacher und gesünder. Aber auch diese Lösung kennen ganz viele Ärzte und Pflegedienste noch nicht.
    Doch der Schaden, den bereits verbaute Türschwellen anrichten, ist wirtschaftlich wesentlich größer. Für den Türschwellen-Abbau musste unsere ganze Tür inklusive Rahmen erneuert werden. Zum Glück hat die Pflegekasse den Umbau und die Materialkosten bezahlt. Doch bei immer mehr älteren und pflegebedürftigen Menschen, viel zu wenig Pflegefachkräften, überlasteten pflegenden Angehörigen und kontinuierlich steigenden Pflegekosten können wir technisch überholte Türschwellen definitiv nicht mehr gebrauchen! Auch keine überrollbaren Türschwellen, insbesondere im Neubau!
    Jeder Neubau muss mit Nullschwellen ausgestattet werden!
    Weshalb untersucht ein Institut mit öffentlichen Geldern die Überrollbarkeit von 1 – 2 cm hohen Anschlagsschwellen, wenn Nullschwellen technisch längst gelöst sind?
    Jede Erhöhung im Boden, insbesondere im Neubau, ist bei immer mehr älteren Menschen nicht vertretbar. Wer soll den Rückbau dieser vielen bis heute verbauten Türschwellen bezahlen? Nullschwellen müssen zum Standard werden, nicht überrollbare Schwellen!

  8. Irene Ehret

    Wer entscheidet darüber, dass Schwellen von ca. 2 cm für niemanden ein Problem darstellen?
    Das sind Leute, die keine Ahnung haben oder noch schlimmer, denen andere Menschen egal sind.
    Ich bin Betroffene. Durch meine rechtsseitige Lähmung kann ich mich nur mit dem Rollator fortbewegen. Ich bin gegen eine solche Schwelle gestossen und das Tablett meines Rollators mit dem Inhalt fiel mir auf den Fuß. Das Ergebnis davon war, dass ich 2 Wochen lang in keine Schuhe gepasst habe und also auch nicht laufen konnte.
    Ich musste mit ansehen, wie eine junge Frau mit dem Buggy gegen eine Türschwelle stieß und nur durch das schnelle Zugreifen verhindern konnte, dass ihr Kind herausfiel.
    Diese unsäglichen Schwellen sind leider überall zu finden. In Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen. Wann hört das endlich auf? Wir haben bereits 10 Jahre die UN-BRK !!!
    Es werden immer mehr ältere Menschen. Diese Anzahl sollte man aber nicht dadurch reduzieren, in dem man diese Stürzen aussetzt und sie nach Brüchen sterben. Ich würde gerne einmal solch einen Entscheider persönlich kennenlernen, damit ich ihm direkt sagen kann, wie hirnlos und intolerant so etwas ist.
    Martin Luther King sagte einmal: „I have a Dream“. Auch ich habe einen Traum: Barrierefreiheit für alle Menschen sollte eine Selbstverständlichkeit sein und nicht ein lange währender Kampf darum. Ein Gedanke würde reichen: ich werde auch einmal alt.

  9. Michal Schima

    1949: Grundgesetz Art.1 schützt die Würde des Menschen. Sie ist unantastbar.
    26. März 2009: Die UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK ist in Deutschland in Kraft getreten.
    Das Leitbild ist die Inklusion, Niemand darf ausgegrenzt werden.
    Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, sondern alle gesellschaftlichen Bereiche müssen seinen Bedürfnissen entsprechend anpasst werden. Ziel ist die umfassende Teilhabe und Zugänglichkeit ohne Barrieren.
    Dafür gibt es Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Technik.
    Art. 3 Abs. III GG, UN-BRK, Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss DIN 18040 von 2013 und dem Nullschwellen-Runderlass BW 2014.
    Nur NULLSCHWELLEN sind BARRIEREFREI.
    2019: 10 Jahre nach in Kraft treten der UN-BRK:
    Wie kann es sein, dass Steuergelder für eine Forschungsarbeit mit dem Titel „Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“ verwendet werden, welche die „Überrollbarkeit“ auch von 1 – 2 cm hohen Türschwellen untersucht?
    Unter dem Titel Bewertung der Barrierefreiheit dürfen nur Nullschwellen untersucht werden und keinesfalls 1-2 cm Schwellen.
    Diese sind nicht barrierefrei nach DIN 18040 Teil 1 und 2: Punkt 4.3.3.1 „Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig.“ Allein der Titel des Forschungsberichtes passt nicht zum Inhalt.
    Dieser berücksichtigt nicht die Anforderungen der UN-BRK nach umfassender Teilhabe, Zugänglichkeit und universal design im Bereich Nullschwellen.
    Bitte überprüfen Sie den Forschungsbericht vom ift Rosenheim auf Umsetzung der UN-BRK, der Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 und des Nullschwellen-Runderlasses der obersten Baurechtsbehörde BW 2014.
    Trotz umfassender umfangreicher Rechtsgrundlagen werden ausgrenzende Barrieren und Türschwellen geplant, verbaut, bezuschusst und unkontrolliert hingenommen. Aus Unwissenheit, aus Desinteresse, aus Ignoranz, fahrlässig oder ganz bewusst. Als Betroffener gibt es keinerlei Verständnis für derartiges Fehlverhalten. Jede Türschwelle muss überprüft und gegebenenfalls zurück gebaut werden, aber nicht auf Kosten der Pflegeversicherung, der KFW, sonstiger öffentlicher Fördermittel und der einzelnen Bürger. Wer Stolperfallen einbaut muss für die Folgekosten haften.
    Die Haftung für entstehende Schäden in Millionenhöhe durch Mehrbedarf an Pflege zum Überwinden der Schwellen, durch Stürze mit gesundheitlichen Folgekosten und höherem Pflegebedarf und durch Kosten für material- und arbeitsintensive Rückbauten dürfen zukünftig nicht wie bisher zu Lasten der Allgemeinheit umgelegt werden. Fördermittel nur für Nullschwellen. Neue Türschwellen müssen verhindert werden.
    Ziel ist die umfassende Teilhabe und Zugänglichkeit ohne Barrieren.in allen gesellschaftlichen Bereichen.

  10. Gerhard Bartz

    Warum nur müssen wir im Jahre 10 der Behindertenrechtskonvention und mehr als 20 Jahre nach dem Zusatz zum Artikel 3 GG „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, solche Selbstverständlichkeiten immer und immer wieder fordern? Wem gefällt es, behinderten, alten und anderen Menschen das Leben zu erschweren? Warum kann man schwellenlos nicht zum Standard machen, der sich nach und nach durchsetzt? Es ist unrichtig, wenn sich diese Forderung nur bei „Sonder“-Bauten festmacht. Zur Inklusion gehört, dass ich als Mensch, der einen Rollstuhl nutzt, zunehmend Umgebungen vorfinde, in denen ich mich unbehindert bewegen kann. Auch bei Verwandten und Freunden. Ich glaube, viele Sachverständige und Professoren und sonstige „Hüter des Bewährten“ kümmern sich nicht darum, wie sich die Gesellschaft um sie herum weiterentwickelt. Sie bleiben in ihrer „Blase“, in der sie sich trefflich eingerichtet haben. Da werden sogar öffentliche Mittel dazu missbraucht, Gutachten zu erlangen, die deren Autoren ebenfalls Bestandteil dieser Blase zu sein scheinen. Zum Nachteil vieler Menschen, die darauf angewiesen sind, dass sich das Bewusstsein auch im Betonsektor ändert.

  11. Antonio Florio

    Es ist traurig, dass Gesetze und Richtlinien, welche die Nullschwellen fordern, in der Realität mit nicht korrekten Fakten umgangen werden können. Hier stellt sich die Frage, ob wir tatsächlich Barrierefreiheit schaffen wollen oder nur „Barrierefreiheit- freundlich“ sein möchten. Es fällt mir schwer, diplomatisch zu bleiben, doch wenn ich das nicht bin, werde ich als engstirnig und Egoist bezeichnet. Doch es ist Tatsache, dass Barrierefreiheit und Nullschwellen alle Menschen betreffen, sogar diejenigen, die für die Baubranche zuständig sind. Schade finde ich, dass die Politik, sei es auf Bundesebene, Landesebene oder Kommunalebene, nicht den Mut hat, Tatsachen zu schaffen, welche den „Flickenteppich“ bezüglich der Auslegung von Nullschwellen schließen. Die Zeit für die Umsetzung von Barrierefreiheit und Nullschwellen ist längst überfällig und darf nicht weiter aufgeschoben werden!
    Geschrieben vom Vorsitzenden des Vereins Selbstbestimmt Leben im Landkreis Ludwigsburg e.V.

  12. Hesse Rainer

    Der Grad der Überrollbarkeit ist ein Maß, mit dem vielleicht dem Fahrer eines motorgetriebenen Fahrzeuges gedient ist, wenn er dazu noch weiß, wie stark sein Motor ist und wie schnell er drüberfahren darf, ohne durchgeschüttelt oder aus der Bahn geworfen zu werden. Ein technisches Maß also. Für Gehbehinderte oder Leute mit handbedienten Gehhilfen bzw. Fahrzeugen läuft alles, was nicht echt bei Null ist, auf ein Hindernis hinaus. Der Aufwand zu seiner Überwindung ist nicht notwendigerweise proportional zur Überrollbarkeit, sondern eine Vermeidensstrategie, nicht zuletzt wegen Stolper- und Sturzrisiko, das sich nach meinem Erachten überhaupt noch nicht richtig messen lässt. Es hängt ja vermutlich irgendwie mit der Höhe, Formgebung und Sichtbarkeit der Schwelle zusammen. Hierzu müssten wir wohl auf den auf unterschiedliche Fortbewegungsfähigkeiten programmierbaren Gehroboter warten, dessen Stürze wir bei verschiedenen Versuchsbedingungen wir dann abzählen können.
    Zur vorbeugenden Risikovermeidung wird es freilich das Einfachste sein, Nullschwellen wo immer möglich einzubauen und wo es gar nicht geht, die unvermeidliche Schwelle oder Stufe mit den bestmöglichen Warn- und Schutzvorrichtungen auszustatten.

  13. Danke, dass hier auch darauf hingewiesen wird, dass es keine Gründe mehr für Türschwellen gibt. Ich ärgere mich auch jedesmal, wenn es heißt, ein Gebäude sei barrierefrei, aber wenn ich dort ankomme, sind da trotzdem Türschwellen. Wie hier schon steht: Und wenn es nur 1 cm ist, es ist trotzdem nicht mehr barrierefrei.

    • Ulrike Jocham

      Vielen Dank für Ihren Kommentar Frau Krause!!! Ja, Türschwellen und Türanschlagdichtungen sind an Eingangstüren und an Terrassen- und Balkontüren technisch schon seit 1996 insbesondere im Neubau nicht mehr notwendig. Bewegliche Nullschwellen mit Magnetdichtungen für Außentüren haben diese vor 25 Jahren überholt!!!! Nullschwellen ermöglichen eine gestalterische und eine ergonomische Qualitätssteigerung inklusive Barrierefreiheit, Universal Design und Sturzprävention! Niveaugleiche Übergänge sind für alle besser!

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