Menschen mit Vollerblindung brauchen keine Türschwelle

Menschen mit Vollerblindung brauchen keine Türschwelle zur Orientierung in Gebäuden, Wohnungen und Außenfassaden. Doch das ift Rosenheim behauptet in seiner ift-Richtlinie BA-01/1 „Ermittlung und Klassifizierung der Überrollbarkeit von Türschwellen“ vom Oktober 2018 auf Seite 4 das Gegenteil. Für blinde Menschen solle eine Schwelle der Orientierung dienen, wenn diese eine gut ertastbare Mindesthöhe habe. Das stimmt nicht. Bereits bei meinen … Menschen mit Vollerblindung brauchen keine Türschwelle weiterlesen