Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Zugänglichkeit auf Terrassen und Balkone für alle

Vom Schlafzimmer auf den Freisitz selbst mit Stehbrett oder Pflegebett – Prestige und Immobilienqualität in der Pflege mit der Original-Nullschwelle

von Ulrike Jocham (Frau Nullschwelle®, www.die-Frau-Nullschwelle.de)

Barrierefreies Planen und Bauen, insbesondere von Ein- richtungen für ältere Menschen und Menschen mit Be- hinderung, erfordert einen multiprofessionellen Sach- verstand, einen architektonischen Sachverstand und einen Sachverstand aus Pflege und Pädagogik. Ein Wissen zu vor- handenen Behinderungs- und Krankheitsbildern ist unver- zichtbar, um zu entscheiden, was die vielfältigen Zielgruppen jeweils benötigen, damit Immobilien eine freie und sichere Zugänglichkeit und eine Teilhabe am gemeinsamen Leben für alle gewährleisten können. Im Widerspruch dazu ist be- reits im Vorwort der DIN-Norm für barrierefreies Bauen (DIN 18040-1 und -2) zu entnehmen, dass diese Norm nicht alle Behinderungsbilder berücksichtigt. So sollen die Gestaltungs- anforderungen z. B. für ältere Menschen nach der DIN 18040 erstaunlicherweise nur teilweise zu einer Erleichterung füh- ren. (ebd.) Die Autoren des Kommentars zur DIN 18040-1 vom Beuth Verlag mit monoprofessionellem Sachverstand aus dem Sachgebiet Architektur behaupten, dass es leider nicht möglich sei, eine Nutzbarkeit für alle nach dem § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu erreichen (Kommentar DIN 18040-1, Beuth Verlag 2011, Seite 35), ob- wohl die DIN 18040 dies bereits im Vorwort als gesetzliches Ziel deutlich formuliert. Diese weitreichende Annahme „es sei nicht für alle möglich“ kann heute mit interdisziplinären Forschungsergebnissen für mindestens einen grundlegenden Gestaltungsbereich widerlegt werden: mit barrierefreien und langzeiterprobten Nullschwellen an Außentüren.

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