Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Wohnungsnot bei Senioren – trotz 10-jährigem Jubiläum der UN-BRK

Wohnungsnot bei Senioren – zeitgemäße Strukturen erforderlich: Dieser Artikel von mir aus der Fachzeitschrift Fassade und Ausbau ist zwar schon über 3 Jahre alt, jedoch immer noch brandaktuell!  

Bald feiern wir das 10-jährige Jubiläum der UN-BRK, 2009 ist dieses  Gesetze zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (veröffentlicht am 31.12.2008 im Bundesgesetzblatt) Inkraft getreten. Engagierte Inklusionsaktivisten und die Behindertenhilfe nehmen die daraus entstehenden Aufgabe aus meiner Erfahrung häufig bewundernswert ernst. Mehr als dringender Handlungsbedarf besteht jedoch bei DIN-Normen. Diese und weitere Normen und Richtlinien müssten bereits seit 2009 im Sinne des in der UN-BRK geforderten Universal Designs angepasst werden (siehe UN-BRK Artikel 4f). Trotzdem veröffentlicht das DIN e.V. im Jahr 2010 und 2011 in der DIN 18040 Teil 1 und 2 die grundsätzliche Erlaubnis zwischen Sanitärfußboden und Dusche eine Absenkung, also eine Schwelle von max. 2 cm auszubilden. Derartige Schwellen „sollten“ (müssen nicht?!) vorzugsweise als geneigte Flächen“ gestaltet werden. Im Neubau sind längstens absolut niveaugleiche Duschen ohne jegliche Stolperfallen, Sturzgefahren und Hindernisse möglich. Nullschwellen-Duschen kann jeder nutzen, mit bis zu 2 cm hohen Duschschwellen jedoch nicht. Weshalb wurde beim Verfassen der DIN 18040 an dieser Stelle nicht die Forderung der UN-BRK nach einem Universal Design, das von allen nutzbar ist, umgesetzt? Seither wurden einige Duschen mit Schwellen zwischen Badboden und Dusche gebaut. Die in den Gebäuden „fest eingemeistelten“ Folgeschäden wirken über Jahrzehnte hinweg schädlich. Die Anpassung aller Normen im Sinne des Universal Design könnte schon seit über 9 Jahren inklusionseffizient wirken. Wie lange wollen wir noch diese Chancen verpassen?

Alle Landesbauordnungen könnten und müssten nach der UN-BRK ebenfalls schon längst überall Nullschwellen im Bad und bei Außentüren vorschreiben. Auch die Baurechtsbehörden müssten schon längst Konsequenzen zeigen. Selbst bei bereits bauordnungsrechtlich Verlangtem und nicht Eingehaltenem fehlen mancherorts Konsequenzen. Deshalb müssen wir leider immer noch über bis zu 2 cm hohe Schwellen, egal ob bei Duschen oder bei Türen reden. Dabei verpassen wir nicht nur diese Chancen auf Inklusion, Demografietauglichkeit und ästhetischere Erscheinungsbilder, sondern weitere Verbesserungen nach dem geforderten Universal Design der UN-BRK. Denn selbst die Stärke der Neigungen in der Dusche kann für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen ein Hindernis und eine Sturzgefahr darstellten. Flacher als üblich wäre schon längst möglich (siehe im oben erwähnten Artikel!). Wie lange wollen wir noch über bis zu 2 cm hohe Schwellen reden?

Gerade barrierefreie Badumbauten im Bestand sind extrem kostenintensiv. Wie lange wollen wir noch demografieuntaugliche, ausgrenzende (exkludierende) und sturzgefährdende Bäder im Neubau zulassen? Wir bleiben dran!

Viele Nullschwellen-Grüße

 

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