Neben der Gestaltung von Gebäuden und Umfeldern fordert die UN-Behindertenrechts-konvention (BRK) auch ein Universal-Design bei Dienstleistungen. Diese sollen „von allen Men-schen im größtmöglichen Umfang genutzt werden können, ohne dass eine Anpassung oder ein spezielles Design erforderlich ist.“ Genau derselbe Ansatz wurde innerhalb des Bielefelder Modells lange vor dem Inkrafttreten der BRK umgesetzt.