Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Die fragwürdige Einführung des Nullschwellen-Runderlasses

Die fragwürdige Einführung des Nullschwellen-Runderlasses seitens des Verkehrsministeriums BW und des Wirtschaftsministeriums BW erzeugt nicht nur Schaden für die Nutzer und die Steuerzahler sondern auch beachtliche Haftungsgefahren für Architekten, Bauträger und Handwerker. Es muss etwas passieren. Deshalb habe ich den Verkehrsminister aus BW angeschrieben. Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten des Nullschwellen-Runderlasses, der mehr als zahlreiche Gebäude und Wohnungsbauten betrifft, muss dringend etwas passieren – das Problem für alle Beteiligten wird täglich größer!

Hier mein Schreiben an Minister Winfried Hermann vom 19.04.17:

Eine Rückmeldung aus der Praxis zum Runderlass vom MVI BW vom 16.12.14 – unser kurzes Kennenlernen am 06.12.14

Sehr geehrter Herr Minister für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Winfried Hermann,

am 06.12.14 haben wir uns auf einer Veranstaltung Ihrer Partei in Bad Cannstatt zuletzt gesehen, können Sie sich erinnern? Sie haben erzählt, dass eine U-Bahnstation hier in Stuttgart erhebliche Kosten verursache, die vermeidbar gewesen wären, hätte man vor über 20 Jahren gleich barrierefrei gebaut. Ich erzählte Ihnen von einer Betreuten Neubauwohnanlage hier in BW, die bei allen Freisitztüren Türschwellen von 1 – 2 cm Höhe aufweisen. Rund 80 Türen, die inklusive der Türschwellen auf Kosten unserer sozialen Sicherungssysteme und zum Schaden unserer Umwelt (Materialverschwendung) wieder herausgerissen werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt behaupteten Mitarbeiter Ihres Ministeriums, dass diese Türschwellen technisch notwendig seien und blockierten zahlreiche Schreiben von mir. Doch am 06.12.14 durfte ich Sie über den längst vorhandenen Stand der Technik aufklären und Ihr Ministerium hat mit dem bundesweit einzigartigen Schreiben vom 16.12.14 Geschichte im Bereich Schwellenfreiheit geschrieben.

Diese Woche im April 2017 hatte ich ein Déjà-vu. Ich war wieder in einer Betreuten Neubau-Wohnanlage und wieder weisen alle Freisitztüren und sogar die Hauseingangstüren Schwellen zwischen 1 – 2 cm Höhe auf. Eine technische Notwendigkeit dafür liegt nicht vor. Laut Ihrem Schreiben müssen in Gebäuden nach § 39 LBO alle Türen, auch die Terrassen- und Balkontüren schwellenfrei sein. Doch trotzdem ist diese Schwellenbauweise in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe in BW bis heute der Regelfall. (…)

Das komplette Schreiben von Ulrike Jocham an Verkehrsminister Winfried Hermann vom 19.04.17

Die Anhänge zum Schreiben gibt es hier:

Rezension zum Sachverständigen-Fachbuch Balkone, Loggien und Terrassen vom Rudolf-Müller Verlag

Programm Karlsruher Sachverständigen Forum 2017

 

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