Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Wir bleiben dran! Schwellenfreiheit ist möglich

Wir bleiben dran! Schwellenfreie Verbesserung für alle im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist möglich

Ein Erfahrungsbericht von Ulrike Jocham

Endlich gibt es Reaktionen von deutschen Baurechtsbehörden, nachdem seit 2009 zunehmend mehr Gesetze und Vorschriften bezüglich 1-2 cm hoher Schwellen an Außentüren missachtet werden. Die untere Baurechtsbehörde im Landratsamt Ludwigsburg in Baden-Württemberg (BW) hat nun zugesichert „zukünftig verstärkt ein Augenmerk auf die 0-Schwelle’“ zu legen. Eine Entwicklung vor millionenschwerem Hintergrund.

Was ist in Baden-Württemberg passiert?

Vor ein paar Wochen hatte ich ein Déjà-vu. Ich stand wieder in einer ganz neuen Wohnanlage des Betreuten Wohnens speziell für ältere Menschen errichtet und wieder sehe ich Außentüren (z.B. Hauseingang- und Terrassentüren), die mit 1 – 2 cm hohen Stolperschwellen, Sturzgefahren und Barrieren verbaut sind. Es ist die genau gleiche Geschichte, die ich im Dezember 2014  Verkehrsminister Winfried Hermann, der damals für das barrierefreie Bauen zuständig war, erzählte. Und wieder werden im Jahr 2017 über 30 Außentüren eingebaut, die auf Kosten der sozialen Sicherungssysteme komplett herausgerissen und durch neue schwellenfreie ersetzt werden können?! Nur diesmal mit einem entscheidenden Unterschied: 1 – 2 cm hohe Türschwellen sind seit 2015 in derartigen Gebäuden verboten! Eine Woche nach meinem Kurzvortrag vor Minister Hermann im Dezember 2014 hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW (MVI BW) einen entsprechenden Runderlass veröffentlicht, der klar Nullschwellen fordert. Doch das wird ignoriert. „Von 10 neuen Wohnanlagen des Betreuten Wohnens sind mindestens neun wenn nicht gar alle zehn ohne jeglichen technischen Bedarf mit 1 – 2 cm hohen Außentürschwellen verbaut“, mit diesen Worten habe ich Minister Winfried Hermann und die heute zuständige Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut eingeladen, die Baupraxis gemeinsam zu überprüfen. Leider gab es bis heute keine Rückmeldung zu meiner Überprüfungsaufforderung weder von der heute zuständigen Ministerin noch von der obersten Baurechtsbehörde in BW. Mittlerweile habe ich fünf Stichproben im Großraum Stuttgart durchgeführt, die alle mein Erfahrungswissen untermauern.

Die Selbsthilfe und die Presse sind gefragt

Doch was tun, wenn von allen Seiten gemauert wird? Meine geleistete Aufklärungsarbeit hinsichtlich der rechtlich vorgeschriebenen und menschlich dringend benötigten Nullschwelle durch zahlreiche Publikationen, Vorträge und Beratungen in der Baubranche über viele Jahre hinweg haben zu keiner Veränderung geführt. Ein Veränderungsdruck von außen ist notwendig. Ich suchte mir unter meinen bereits durchgeführten Stichproben die auffälligste aus. In Erligheim im Landkreis Ludwigsburg wurde ganz aktuell ein Bauvorhaben eröffnet, das nicht nur Seniorenwohnungen des Betreuten Wohnens sondern zusätzlich ein Pflegeheim umfasst. Im Auftrag der Zeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN organisierte ich einen offiziellen Pressebesuch bei Kleeblatt, dem neuen Träger des Erligheimer Pflegeheims. Mir war klar, hier geht es um teure Planungsfehler mit entsprechenden Haftungsfragen. Der Inklusionsaktivist und erster Vorsitzender von Selbstbestimmt Leben im Landkreis Ludwigsburg e.V. sowie Experte in eigener Sache Antonio Florio war sofort bereit, mich bei diesem Besuch zur Überprüfung der Barrierefreiheit zu begleiten. Zu den vorgefundenen 1 – 2 cm hohen Türschwellen im Pflegeheim und im Betreuten Wohnen sagt Antonio Florio folgendes: „Aus meiner Sicht geht das gar nicht, vor allem wenn es auch noch eine Vorgabe wie den breit kommunizierten Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg vom 16.12.14 gibt, der Nullschwellen klar vorschreibt. Viele Rollstuhlnutzer und vor allem immer mehr ältere Menschen haben enorme Probleme, da drüber zu kommen und es ist eine Sturzgefahr. Es ärgert mich, wenn Planer und Bauträger wie in Erligheim diese Vorgabe schlichtweg ignorieren. Dann brauchen wir nicht mehr über Inklusion zu sprechen.“ Die zuständige untere Baurechtsbehörde schätzt den Schwellenbau in Erligheim neben ihrer Absicht bei zukünftigen Bauvorhaben verstärkt auf die Nullschwelle zu achten, folgendermaßen ein: „Grundsätzlich gilt im Zusammenhang mit Bauvorhaben auch eine Eigenverantwortung des Bauherren. Die Baurechtsbehörde kann aufgrund der Vielzahl der Regelungen auch im Rahmen ihrer Überwachung nicht für die Einhaltung aller Details garantieren. Wesentlich ist, dass Vorschriften, die bei ihrer Verletzung zu einer unmittelbaren Gefahr führen können, eingehalten sind. Dies gilt ganz besonders für die Bestimmungen zum Brandschutz. (…) Da wir die Schwellenfreiheit in unserer Baugenehmigung gefordert haben, werden wir nun prüfen, ob ein Einschreiten im vorliegenden Fall in Erligheim in Betracht kommt.

Unzulässige Sturzgefahren mit öffentlichen Geldern bezuschusst?

Doch fehlten die letzten Jahre nicht nur die Konsequenzen für verbotene, überholte und gefährliche Türschwellen, wurden diese zusätzlich auch noch mit öffentlichen Geldern bezuschusst? Neben der Fragestellung, wo welche unzulässigen Türschwellenhöhen anzutreffen sind, habe ich meine Stichproben auch nach den öffentlichen Zuschüssen ausgesucht. Im Erligheimer Pflegeheim z.B. stecken laut einem Bericht vom 29.07.16 der Bietigheimer Zeitung ganze 1,11 Mio. Euro, die die Gemeinde von der gesamten Investionssumme (3,7 Mio. Euro) übernommen hat. In Freiburg im Breisgau ist mir eine noch erstaunlichere Stichprobe begegnet: Eine Senioren-Neubauwohnanlage der Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit 32 betreuten Wohnungen wurde laut einem Bericht der Badischen Zeitung vom 08.03.16 hauptsächlich mit einem Darlehen aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes Baden-Württemberg finanziert. Demnach gab es 4,4 Mio. Euro von der L-Bank für 25 Jahre als zinsloses Darlehen und lediglich 1,1 Mio. Euro seien von der AWO als Eigenmittel aufgebracht worden. Bei einem gemeinsamen Besuch mit Brigitte Seiferheld als Expertin in eigener Sache und erfolgreiche Beraterin für Barrierefreiheit und Frieder Seiferheld, dem Schatzmeister der Fördergemeinschaft der Querschnittsgelähmten in Deutschland e.V. haben wir dort gemeinsam in diesem Betreuten Wohnen von der AWO bei den Balkonen wieder eine Türschwelle mit rund 1 – 2 cm Höhe vorgefunden. „Da komme ich nicht drüber“, betont Brigitte Seiferheld beim Versuch mit ihrem Rollstuhl in der neuen geförderten AWO-Wohnanlage auf einen Balkon zu gelangen. Brigitte und Frieder Seiferheld sind sich einig: „Wir finden diese Türschwellen untragbar!“ Brigitte Seiferheld denkt dabei an Rollstuhlnutzer mit einer höheren Lähmung, die haben wie sie Probleme diese Schwellen überwinden zu können. „Und Menschen mit Schlaganfall, Polio, Fußheberschwäche, Gelenkverschleiß, Parkinson und vielen weiteren Krankheitsbildern ebenfalls“, ergänzt Frieder Seiferheld. „Diese Schwellen müssen raus und mit Nullschwellen ersetzt werden“, fordern beide Seiferhelds.

Hier geht es zum Artikel „Wir bleiben dran!“ von Ulrike Jocham aus der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN als pdf

Hier geht es zum 1. Artikel dieser Artikelreihe: https://www.die-frau-nullschwelle.de/grundlose-und-teure-inklusionshindernisse/

 

Mehr über die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN: www.behindertemenschen.at

 

 

 

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  1. Reiner Schneck

    Sehr geehrte Damen u. Herren,
    soweit mir die Baupraxis es bisher gezeigt hat, entsprechen die Fakten, die Frau Jocham nennt, leider der Realität.
    Auch mich verwundert es sehr, dass von sogenannten Fachleuten immer noch erzählt wird, man benötige Schwellen bis zu 2cm um das Wasser aus der Wohnung zu halten. Bin selbst seit fast 30 Jahren Rollstuhlfahrer und helfe Menschen, die wirklich barrierefrei bauen möchten/müssen, bei der Planung.
    Wenn barrierefrei gebaut werden muss/soll, dann gibt es mind. zwei Hersteller, die „bautechnische Sonderlösungen“, die Schlagregendicht sind, auch ohne Vordächer also mind. die Klasse 9A erreichen.
    Mir scheint es so, als haben die etablierten in der Bauindustrie leider kein Interesse aus diesen sogenannten „bautechnischen Sonderlösungen“, die Regel werden zu lassen, sprich es zum Stand der Technik, werden zu lassen. Denn mit den bisherigen alten Türschwellen mit bis zu 2cm Schwellenhöhe wird man ja vom Staat noch mit Fördergeldern belohnt, obwohl sie nicht barrierefrei im Sinne der DIN 18040 DIN-Norm für barrierefreies Bauen, sind. Siehe Stellungnahme des DIN-Fachausschusses Bericht von Fr. Jocham Zeitschrift behinderte Menschen Ausgabe 4/5/2013.
    Es ist für alle Eigentümer oder auch Besucher, Pflegepersonal ein großer Vorteil, wenn man ohne um fremde Hilfe bitten zu müssen auf seinen Balkon/Terrasse rollen kann. Ganz gleich ob man einen Schlaganfall hatte, oder mit einem Rollator geht/fährt.
    Für unsere Wohnung haben wir uns vor 11 Jahren für ein System entschieden, das mit 2 Magneten u. Runddichtung sowie einer Lippendichtung funktioniert. Als zusätzlichen Schutz gibt es noch eine integrierte Wasserabführung, die bei sehr starkem Regenschauer, das wenige noch eventuell anfallende Wasser kontrolliert nach außen ableitet.
    Auch bei extremen Regenschauern in das System in den vergangen 11 Jahren immer absolut dicht gewesen. Die Magnete funktionieren tadellos.
    Der von Kritikern häufig genannte Vorwand, das System nicht einzubauen, bezieht sich hauptsächlich auf die Schlagregendichtigkeit. Hierzu kann ich nur sagen, dass die Abdichtung am Bauwerk (System mit den Magneten) auch nicht komplexer ist, als die Montage eines WDVS (Wärmedämmverbundsystems). Zudem bietet die Herstellerfirma eine bereits angeschweißte Bitumenbahn ab Werk an, um es den Handwerkern einfacher zu machen.
    Ein Fachmann der z.B. Flachdächer abdichten kann, der kann auch eine sogenannte „bautechnische Sonderlösung“ abdichten, das ist keine Raketenwissenschaft.
    Wenn man WDVS auch wegen der angeblichen schwierigen Montage nicht umgesetzt hätte, dann wären die Häuser heute noch nicht gedämmt. Aber da ist auch noch viel mehr Geld für die Bauträger/Architekten zu verdienen.
    Den 2. Punkt den Kritiker noch aufführen, sei die Reinigung der Magnetschwelle. Dazu ist zu sagen, dass man kann die Magnete sehr leicht mit einem Schraubenzieher herausnehmen kann und dann mit einem feuchten Tuch die Vertiefung der Schwelle reinigen kann. Zeitaufwand: 1x pro Jahr 10min. Dafür hat man einen wirklich schwellenfreien Übergang.
    Jede Silikonfuge in der Dusche muss regelmässig überprüft werden.
    Konkrete Forderung:
    a. § 39 öffentliche Gebäude: bemaßte Querschnittszeichnungen anfordern u. kontrollieren auf wirklich schwellenfreiem Übergang.
    b. Abändern von § 35 Wohnungen: Freisitz (Balkon, Terrasse, Loggia) mit aufnehmen
    c. bemaßte Skizzen für Bauämter automatisch vom Bauträger/Architekten erhalten.
    i. Erklärung: häufig sind diese Angaben für den Sachbearbeiter auf dem Bauamt gar nicht ersichtlich. Falls es eine Schwellenhöhe von 2cm muss diese sofort ersichtlich sein, damit der Sachbearbeiter die Bauanfrage ablehnt.
    Begründung: nicht förder-/bzw. genehmigungsfähig, da nicht barrierefrei in Sinne der DIN 18040.
    d. § 35 Wohnungen
    (1) In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische, Freisitz wie z.B. Balkon, Terrasse, Loggia (falls der Wohnung zugeordnet), Wasch-/Trockenräume, Kellerraum, Garagenstellplatz (falls der Wohnung zugeordnet), der barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Anforderungen insbesondere wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand er-füllt werden können.

    Warum den Freisitz direkt mit in die Landesbauordnung § 35 Wohnungen u. § 39 barrierefreie Anlagen mit aufnehmen? Ich habe den Eindruck, dass mancher Architekt die Liste der Technischen Baubestimmungen gar nicht durchliest oder sie „missversteht“. Beim Neubau ist das Herstellen eines schwellenfreien Zugangs (Schwellenhöhe 0cm) für den Wasch-/Trockenplatz, Fahrradraum und den privaten Keller ohne Mehrkosten möglich. Selbstverständlich müssen die neuen Inhalte der LBO dann auch mit in die neue Verwaltungsvorschrift (VwV TB) Anlage A 4.2/2 u. Anlage A 4.2/3.
    Es ist mir völlig unverständlich, wie Herr Epple (Berichterstatter Landtag BW) wie man u.a. einen Neubau einer Seniorenwohnanlage im Jahr 2016 der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Freiburg, nicht in § 39 barrierefreie Anlagen einordnen kann. Aber klar, wenn man eine Seniorenwohnanlage nur nach § 35 einstuft, dann interpretiert der Bauträger das so, als ob er den Freisitz nicht barrierefrei bauen muss. So kann man das alt gewohnte weiterbauen. Obwohl generell gilt, das nach Bauprodukteverordnung BauPVO 305/2011 „… weder …die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Bewohnern oder Anwohnern gefährdet…“. Eine Schwelle von 2cm ist eine Stolperstelle und somit als Gefahr auszuschließen sprich zu vermeiden.
    Man kann ja auch einmal über den Tellerrand hinausschauen und sich am Beispiel Bayern orientieren. Dort wurde der Freisitz bereits seit Juli 2013 über die DIN 18040-1 u. 2 eingeführt. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Freisitz sogar direkt in der LBO mit aufgeführt u. das schon seit vielen Jahren.
    Wenn bei den verantwortlichen Stellen aber immer mehr Personal eingespart wird, dann kann keiner genau hinschauen u. kontrollieren. Bei der Bauindustrie sind in den letzten 10 Jahren die Baukosten um ca. 50% gestiegen. Die Ausrede, seitens der Bauindustrie, man müsse Kostengünstig bauen unterstütze ich voll, doch im Gesamtvolkswirtschaftlichen Sinne. Man spart langfristig viel Geld, wenn man Schwellen nicht erst einbaut und sie dann mit einem Zuschuss der Pflegekasse wieder für den 4fachen Preis entfernen muss, damit Menschen im Alter länger in ihrer Wohnung bleiben können. Ich dachte immer wir Schwaben können rechnen?
    Dass man die Bauvorschriften „entschlacken“ sollte, sehe ich sehr kritisch.

    Mit freundlichen Grüßen
    Reiner Schneck

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