Vortrag: Wahlalternativen zum Leben in einem Heim sind für alle, auch für Menschen mit einem 24-stündigen Pflege- und Assistenzbedarf, längst möglich. Inklusive, gleichberechtigte und demografietaugliche Wohnkonzepte bieten bei einer interdisziplinären Umsetzung sogar höchstspannende Einsparpotentiale mit Qualitätssteigerungen für die Fachbereiche Pädagogik, Pflege und Architektur. Auch Wohnungen, die nach einem wirtschaftlichen Mindeststandard an Universal Design nach der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet sind und von allen Menschen genutzt werden können, bieten räumliche Rahmenbedingungen für umfassende Teilhabe. Innovative Lösungsansätze zeigen bereits, dass disziplinübergreifende Gleichberechtigung und Empowerment von Menschen mit Behinderung sich für alle Beteiligten lohnen. Greift die Interdisziplinarität in die Behindertenhilfe, in die Altenhilfe und eventuell sogar in die Kinder- und Jugendhilfe, können die Konzeptvorteile bei einer fachgerechten Umsetzung zusätzlich steigen. Die Stellschrauben dafür bieten interdisziplinäres Change-Management und Schnittstellenkompetenzen. Am Beispiel von Nullschwellen an Außentüren erklärt die Frau Nullschwelle® was darunter zu verstehen ist und welche vorhandenen Stellschrauben für die Umsetzung von Inklusion und Gleichberechtigung beim Wohnen dringend genutzt werden müssen. Das Ziel ist eindeutig: Jeder, unabhängig von seinem Pflege- und Assistenzbedarf, soll selber bestimmen können, ob er oder sie in einem Heim oder in einer eigenen Wohnung leben möchte. Wir können diese Wahlmöglichkeiten bieten – bundesweit!
Die Speakerin Frau Nullschwelle®: Wahlalternativen zum Leben im Heim ist seit mittlerweile über 30 Jahren mein Herzensthema. Bereits in jungen Jahren konnte ich hautnah erleben, dass es Menschen gibt, die nicht in einem Heim, sondern selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben möchten. Diese Erfahrungen stellen den Ursprung meiner interdisziplinären beruflichen Vita dar.
Die Zielgruppen für diesen Vortrag:
U.a. Architekten, Bauträger, Projektentwickler, Wohnungsunternehmen, Investoren, Makler, Immobilienwertermittler, Berufsgenossenschaften, Träger der Alten- und Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenbeauftragte, Städte und Kommunen, Politiker sowie Kranken- und Pflegekassen mit jeweils angepassten verschiedenen Schwerpunkten: Welche Konzeptionskriterien müssen inklusive, gleichberechtigte und interdisziplinäre Wohnkonzeptionen aufweisen?Welche Gestaltungsanforderungen gibt es bei inklusiven Wohnungen und Wohnprojekten? Wie können die Anforderungen an ein Universal Design nach der UN-BRK umgesetzt werden?
Weitere Vortragsthemen von Frau Nullschwelle®
Wahlalternativen zum Leben in einem Heim
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert: Menschen mit Behinderung müssen „gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben (…)“ (siehe Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Bundesgesetzblatt 31.112.2008, Artikel 19)
Text in diesem Blogbeitrag Vortrag: Wahlalternativen zum Leben in einem Heim: Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle®