Weshalb gibt es in Baden-Württemberg öffentliche Gelder für die Missachtung der UN-BRK?!
Ein offenes Schreiben von Frau Nullschwelle an Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann, nachdem er bis heute keine Stellung zu erstaunlichen Missständen in seiner Landesregierung bezogen hat.
10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – Schluss mit grundloser Verhinderung von Inklusion, umfassender Teilhabe und wirtschaftlichen Schäden?!
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,
mit der Bitte um Ihre persönliche Stellungnahme und Unterstützung zur Umsetzung der UN- BRK, sende ich Ihnen eine zusammenfassende Analyse im Umgang mit der UN-BRK, der Nullschwellen-Stellungnahme aus 2013 und dem Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW aus 2014 zu. Laut unserer Landesverfassung bestimmen Sie die Leitlinien der Politik und tragen dafür Verantwortung. Doch leider fehlt bis heute von Ihnen eine klare Positionierung und eine Reaktion zu dieser fragwürdigen Nichtumsetzung aller drei Rechtsgrundlagen. Sie wurden bereits mehrfach von mir und von Experten in eigener Sache über diese befremdlichen Missstände in Ihrer Landesregierung informiert. Wo bleibt Ihre Verantwortung für die Bürger und die folgenden Generationen? Die Zeit drängt, es gibt immer mehr ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, die immer mehr Assistenz und Pflege benötigen! Stattdessen genehmigen und fördern Sie mit öffentlichen Geldern den Bau von pflegeerzeugenden, selbstständigkeitseinschränkenden und gefährlichen Immobilien, die im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, zur Nullschwellen-Stellungnahme und zum Nullschwellen-Runderlass stehen? Weshalb wird seit Jahren eine Verhinderungspolitik ermöglicht, statt zukunftsfähige Lösungen beim Bauen und Wohnen für die Bürger zu schaffen?
Unzulässige Schwellen sogar im eigenen Landtag
Der Neubau im Landtag BW, der 2017 eröffnet wurde, beginnt bereits bei der Eingangstür mit einer gefährlichen, ausgrenzenden und unzulässigen Türschwelle. Frau Corinne Mennillo, die als Expertin in eigener Sache einen Rollstuhl benutzt, berichtet folgende persönliche Erfahrung mit dieser Barriere: „Ich wollte mit einer Freundin das neue Besucher- und Kongresszentrum in unserem Landtag besuchen. Sogar am Eingang für Menschen mit Behinderung führte eine Türschwelle dazu, dass meine Freundin drei Anläufe mit mir und meinem Rollstuhl benötigte, um über diese hinderliche Türschwelle zu gelangen. Auch bei kleinen Türschwellen muss der Rollstuhl immer genau im rechten Winkel zu Schwelle positioniert sein und ich stehe bei solchen gefährlichen Schwellen immer unter Gefahr, aus dem Rollstuhl zu fallen, was für mich und meine Gesundheit eine Katastrophe bedeuten würde.“
Nahezu landesweite Ignoranz und Missachtung
Herr Ministerpräsident, diese Schwelle in Ihrem Regierungshaus ist nicht die einzige Stelle, an der die UN-BRK, die DIN 18040 und der Nullschwellen-Runderlass grundlos nicht umgesetzt werden. In zahlreichen weiteren Außentüren, egal ob öffentliche Gebäude oder Wohngebäude, sind unzulässige 1 – 2 cm hohe Türschwellen anzutreffen. Weshalb? In der UN-BRK wird deutlich ein Universal Design vorgeschrieben. Das erfüllen nur Nullschwellen. Auch laut Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 müssen Nullschwellen sogar als Regelfall umgesetzt werden. Und im Nullschwellen-Runderlass steht deutlich: „Die Annahme bis zu 2 cm hohe Türschwellen seien zulässig, traf schon bisher nicht zu.“
Reichen Ihnen reine Behauptungen ohne fachliche Grundlage?
Bereits Monate vor dem Erscheinen des Nullschwellen-Runderlasses 2014, habe ich Antworten der obersten Baurechtsbehörde erhalten, die einen erstaunlichen Wissensmangel im Bereich Nullschwellen und Barrierefreiheit aufzeigten. Die Verantwortlichen waren zu diesem Zeitpunkt noch im Ministerium von Winfried Hermann verortet. Wie auch z.B. Herr Dr. Reutzsch, der leider im Herbst nicht die Gelegenheit nutzte, mit der bereits vorhandenen Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus 2013 die UN-BRK konsequent durch längst mögliche Nullschwellen umzusetzen. In seinem Schreiben vom 14.11.2014 an mich widerspricht er sogar dem Arbeitsausschuss der DIN 18040 und behauptet ohne Beleg es gäbe technische Notwendigkeiten, die Schwellen rechtfertigen würden, wie z.B. die Entwässerung. Dass jedoch gerade die Technik der Magnet-Nullschwelle bei der Abdichtung gegen Wasser mit ihrer Abdichtungsleistung schon zu diesem Zeitpunkt wesentlich besser war, als 1 – 2 cm hohe Türschwellen, hat er nicht aufgeführt (siehe ift Rosenheim und AIBAU weiter unten).Erst als ich am 06.12.14 auf der LAG Behindertenpolitik Herrn Minister Winfried Hermann über die fragwürdigen Antworten aus seinem Ministerium und über die längst vorhandenen technischen Leistungseigenschaften von Magnet-Nullschwellen aufklären konnte, kam 10 Tage später der Nullschwellen Runderlass heraus. Doch bis heute fehlt Wissen! Weshalb sonst haben fast überall oberste, mittlere und untere Baurechtsbehörden nichts gegen die mehr als zahlreichen aber technisch schlechteren 1-2 cm Schwellen unternommen? Weshalb wird diese rückständige Qualität bis heute den Bürgern zugemutet? Laut einer Veröffentlichung vom ift Rosenheim aus dem Jahr 2016 erreichen bis zu 2 cm hohe Türschwellen maximal die Klasse 5 A für Schlagregendichtheit. (ift 2016: 10) Die Magnet-Nullschwelle erreichte bereits 2001 ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen wie z.B. angrenzende Rinnen und Vordächer die damals höchste Klasse für Schlagregendichtheit nämlich 9 A – also schon damals 4 Klassen höher. Auch der öffentlich geförderte Forschungsbericht „Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen“ vom AIBAU aus dem Jahr 2010 unterstreicht nochmals das viel höhere Leistungspotential der Magnet-Nullschwellen plus deren explizit darin hervorgehobenen Bauwerksabdichtungen. Allein diese Dichteergebnisse zeigen, wie fragwürdig bereits 2014 der Wissensstand von verantwortlichen Beamten in Ihren Ministerien war.
Mangelnde Konsequenzen trotz Verschwendung öffentlicher Gelder
Seit fast 10 Jahren nun schon ist die UN-BRK in Kraft getreten. Weshalb gibt es keine Konsequenzen in Ihrer Landesregierung, wenn Verantwortliche ohne ausreichende Belege behaupten oder gar öffentliche Gelder vergeben, die das Gegenteil, nämlich Ausgrenzung und Benachteiligung, statt die geforderte umfassende Teilhabe und Inklusion zu erzeugen? Im Frühjahr 2016 hat Ihr damaliger Wirtschaftsminister Nils Schmid auf einer Wahlkampftour einen Fördergeldbescheid von rund 4,4 Mio. zinslosem Darlehen an die AWO Freiburg-Weingarten für eine Seniorenwohnanlage übergeben (siehe Badische Zeitung: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/spatenstich-fuer-neue-seniorenwohnungen-in-weingarten–119315764.html). 2017 habe ich gemeinsam mit Experten in eigener Sache Sie und Ihre Regierung mehrfach darauf hingewiesen, dass mit dieser öffentlichen Förderung technisch überholte Türschwellen an den Balkonen gebaut wurden, die ausgrenzen und gefährden, statt eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen. Außerdem haben derartige Sturzgefahren in Wohnungen für Senioren nichts zu suchen! Weshalb werden Sie nicht tätig, wenn öffentliche Gelder im Widerspruch zur UN-BRK so verschwendet und damit sogar Gefahren für Leib und Leben gebaut werden? Diese Türschwellen wurden zusätzlich auch noch so gebaut, dass beim Rückbau auf Kosten der Pflegeversicherung und der Bürger die ganzen Balkonböden wieder herausgerissen werden müssen, sonst ist Niveaugleichheit innen und außen nicht möglich. Diesen Schaden müssen bis heute nicht die Verantwortlichen bezahlen, sondern die Pflegekassen und die Bürger! Können Sie diesen Missstand mit einer gleichzeitig anstehenden Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge und einer längst geltenden UN-BRK tatsächlich verantworten?
Behauptungen ohne fachliche Grundlagen häufen sich weiter
Mein Fass des Erstaunens kam zum Überlaufen, als ich folgende Behauptung bzw. persönliche Auslegung der DIN 18040 Teil 1 und 2 des Berichterstatters Epple auch wieder ohne fachliche Grundlagen gelesen habe, auf deren Grundlagen wiederum Sie und Ihre Landtagsabgeordneten Entscheidungen treffen (Beschlussempfehlung, Drucksache 16/4347): Schwellenlosigkeit sei wegen der DIN 18040 daher mit den technischen Baubestimmungen nicht absolut gesetzt. In Anbetracht der Komplexität des Bauens müsse die Möglichkeit einer Schwelle in der Praxis gegeben sein. Damit stellt der Berichterstatter Epple sich ohne belegende Grundlagen über den Arbeitsausschuss der DIN 18040, der bereits 2013 deutlich klarstellte, dass nur 0 cm hohe Türschwellen barrierefrei und bis zu 2 cm hohe Türschwellen eine absolute Ausnahme im zu begründenden Einzelfall sind. Der Berichterstatter Epple hat Ihnen allen die technischen Begründungen von den Schwellen z.B. zu den Balkonen der geförderten AWO- Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten und den Schwellen im Pflegeheim Erligheim vorenthalten. Als einzige Bausachverständige, die seit über 12 Jahren disziplinübergreifend zum Thema Nullschwellen forscht, kann ich nur betonen: Es gibt keine technischen Gründemehr insbesondere im Neubau, die diese Gefahren, Diskriminierungen und wirtschaftliche Schäden rechtfertigen!
In Anbetracht der geschilderten Umstände bitte ich Sie um Unterstützung! Die UN-BRK muss seit fast 10 Jahren nun schon umgesetzt werden. Die Nullschwellen-Stellungnahme und der Nullschwellen-Runderlass sind wichtige Schritte in diese Richtung, Fragwürdige persönliche Auslegungen und Rückschritte wie flexiblere Gestaltungen von Zugängen zu Wohnungen (siehe: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wohnungsmangel-in-baden-wuerttemberg-gruen-schwarz-will-regeln-fuer-neubauten-entschlacken.b5f9860c-be9e-4863-9663-001dded595c0.html) stehen im Widerspruch zur UN-BRK!!! Ich freue mich auf Ihre zeitnahe Stellungnahme noch vor der abschließenden Novelle der LBO, denn auch hier gibt es neben dem Thema Nullschwellen weitere massive Wissenslücken und Anpassungsbedarf im Sinne der UN-BRK. Die Belege und Rechtsgrundlagen, weshalb in BW Betreute Seniorenwohnanlagen nicht barrierefrei gebaut werden müssen, fehlen leider immer noch.
Mit freundlichen Grüßen
Hier gibt es das Schreiben im Original als pdf:
Schreiben_an_WinfriedKretschmann_UlrikeJocham_03.12.18
Sehr geehrte Damen u. Herren,
soweit mir die Baupraxis es bisher gezeigt hat, entsprechen die Fakten, die Frau Jocham nennt, leider der Realität.
Auch mich verwundert es sehr, dass von sogenannten Fachleuten immer noch erzählt wird, man benötige Schwellen bis zu 2cm um das Wasser aus der Wohnung zu halten. Bin selbst seit fast 30 Jahren Rollstuhlfahrer und helfe Menschen, die wirklich barrierefrei bauen möchten/müssen, bei der Planung.
Wenn barrierefrei gebaut werden muss/soll, dann gibt es mind. zwei Hersteller, die „bautechnische Sonderlösungen“, die Schlagregendicht sind, auch ohne Vordächer also mind. die Klasse 9A erreichen.
Mir scheint es so, als haben die etablierten in der Bauindustrie leider kein Interesse aus diesen sogenannten „bautechnischen Sonderlösungen“, die Regel werden zu lassen, sprich es zum Stand der Technik, werden zu lassen. Denn mit den bisherigen alten Türschwellen mit bis zu 2cm Schwellenhöhe wird man ja vom Staat noch mit Fördergeldern belohnt, obwohl sie nicht barrierefrei im Sinne der DIN 18040 DIN-Norm für barrierefreies Bauen, sind. Siehe Stellungnahme des DIN-Fachausschusses Bericht von Fr. Jocham Zeitschrift behinderte Menschen Ausgabe 4/5/2013.
Es ist für alle Eigentümer oder auch Besucher, Pflegepersonal ein großer Vorteil, wenn man ohne um fremde Hilfe bitten zu müssen auf seinen Balkon/Terrasse rollen kann. Ganz gleich ob man einen Schlaganfall hatte, oder mit einem Rollator geht/fährt.
Für unsere Wohnung haben wir uns vor 11 Jahren für ein System entschieden, das mit 2 Magneten u. Runddichtung sowie einer Lippendichtung funktioniert. Als zusätzlichen Schutz gibt es noch eine integrierte Wasserabführung, die bei sehr starkem Regenschauer, das wenige noch eventuell anfallende Wasser kontrolliert nach außen ableitet.
Auch bei extremen Regenschauern in das System in den vergangen 11 Jahren immer absolut dicht gewesen. Die Magnete funktionieren tadellos.
Der von Kritikern häufig genannte Vorwand, das System nicht einzubauen, bezieht sich hauptsächlich auf die Schlagregendichtigkeit. Hierzu kann ich nur sagen, dass die Abdichtung am Bauwerk (System mit den Magneten) auch nicht komplexer ist, als die Montage eines WDVS (Wärmedämmverbundsystems). Zudem bietet die Herstellerfirma eine bereits angeschweißte Bitumenbahn ab Werk an, um es den Handwerkern einfacher zu machen.
Ein Fachmann der z.B. Flachdächer abdichten kann, der kann auch eine sogenannte „bautechnische Sonderlösung“ abdichten, das ist keine Raketenwissenschaft.
Wenn man WDVS auch wegen der angeblichen schwierigen Montage nicht umgesetzt hätte, dann wären die Häuser heute noch nicht gedämmt. Aber da ist auch noch viel mehr Geld für die Bauträger/Architekten zu verdienen.
Den 2. Punkt den Kritiker noch aufführen, sei die Reinigung der Magnetschwelle. Dazu ist zu sagen, dass man kann die Magnete sehr leicht mit einem Schraubenzieher herausnehmen kann und dann mit einem feuchten Tuch die Vertiefung der Schwelle reinigen kann. Zeitaufwand: 1x pro Jahr 10min. Dafür hat man einen wirklich schwellenfreien Übergang.
Jede Silikonfuge in der Dusche muss regelmässig überprüft werden.
Konkrete Forderung:
a. § 39 öffentliche Gebäude: bemaßte Querschnittszeichnungen anfordern u. kontrollieren auf wirklich schwellenfreiem Übergang.
b. Abändern von § 35 Wohnungen: Freisitz (Balkon, Terrasse, Loggia) mit aufnehmen
c. bemaßte Skizzen für Bauämter automatisch vom Bauträger/Architekten erhalten.
i. Erklärung: häufig sind diese Angaben für den Sachbearbeiter auf dem Bauamt gar nicht ersichtlich. Falls es eine Schwellenhöhe von 2cm muss diese sofort ersichtlich sein, damit der Sachbearbeiter die Bauanfrage ablehnt.
Begründung: nicht förder-/bzw. genehmigungsfähig, da nicht barrierefrei in Sinne der DIN 18040.
d. § 35 Wohnungen
(1) In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische, Freisitz wie z.B. Balkon, Terrasse, Loggia (falls der Wohnung zugeordnet), Wasch-/Trockenräume, Kellerraum, Garagenstellplatz (falls der Wohnung zugeordnet), der barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Anforderungen insbesondere wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand er-füllt werden können.
Warum den Freisitz direkt mit in die Landesbauordnung § 35 Wohnungen u. § 39 barrierefreie Anlagen mit aufnehmen? Ich habe den Eindruck, dass mancher Architekt die Liste der Technischen Baubestimmungen gar nicht durchliest oder sie „missversteht“. Beim Neubau ist das Herstellen eines schwellenfreien Zugangs (Schwellenhöhe 0cm) für den Wasch-/Trockenplatz, Fahrradraum und den privaten Keller ohne Mehrkosten möglich. Selbstverständlich müssen die neuen Inhalte der LBO dann auch mit in die neue Verwaltungsvorschrift (VwV TB) Anlage A 4.2/2 u. Anlage A 4.2/3.
Es ist mir völlig unverständlich, wie Herr Epple (Berichterstatter Landtag BW) wie man u.a. einen Neubau einer Seniorenwohnanlage im Jahr 2016 der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Freiburg, nicht in § 39 barrierefreie Anlagen einordnen kann. Aber klar, wenn man eine Seniorenwohnanlage nur nach § 35 einstuft, dann interpretiert der Bauträger das so, als ob er den Freisitz nicht barrierefrei bauen muss. So kann man das alt gewohnte weiterbauen. Obwohl generell gilt, das nach Bauprodukteverordnung BauPVO 305/2011 „… weder …die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Bewohnern oder Anwohnern gefährdet…“. Eine Schwelle von 2cm ist eine Stolperstelle und somit als Gefahr auszuschließen sprich zu vermeiden.
Man kann ja auch einmal über den Tellerrand hinausschauen und sich am Beispiel Bayern orientieren. Dort wurde der Freisitz bereits seit Juli 2013 über die DIN 18040-1 u. 2 eingeführt. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Freisitz sogar direkt in der LBO mit aufgeführt u. das schon seit vielen Jahren.
Wenn bei den verantwortlichen Stellen aber immer mehr Personal eingespart wird, dann kann keiner genau hinschauen u. kontrollieren. Bei der Bauindustrie sind in den letzten 10 Jahren die Baukosten um ca. 50% gestiegen. Die Ausrede, seitens der Bauindustrie, man müsse Kostengünstig bauen unterstütze ich voll, doch im Gesamtvolkswirtschaftlichen Sinne. Man spart langfristig viel Geld, wenn man Schwellen nicht erst einbaut und sie dann mit einem Zuschuss der Pflegekasse wieder für den 4fachen Preis entfernen muss, damit Menschen im Alter länger in ihrer Wohnung bleiben können. Ich dachte immer wir Schwaben können rechnen?
Dass man die Bauvorschriften „entschlacken“ sollte, sehe ich sehr kritisch.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Schneck
Sorry, kleiner Fehler von mir. Es handelt sich um eine PVC-Bahn und nicht um eine Bitumenbahn. Mfg Schneck