Teure Türschwellen-Rückbauten in Neubauten könnten längst vermieden werden. Doch das Wirtschaftsminiterium BW hat laut Badischer Zeitung im Jahr 2017 „Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich – Eine Analyse notwendiger Mehrausgaben gegenüber konventionellen Bauweisen“sogar mit rund 4,4 Mio. zinslosem Darlehen eine Seniorenwohnanlage gefördert, die 1 – 2 cm hohe Türschwellen zu Balkonen im Neubau aufweist (mehr dazu siehe Artikel „Wir bleiben dran!“aus BEHINDERTE MENSCHEN 4/5-2017). Ein Blick aus der Profession Pflege reicht, um die Gebrauchsuntauglichkeit dieser Stolperfallen und Barrieren zu erkennen. Die nächsten Jahre und Jahrzehnte müssen diese längst überholten und nach der DIN 18040 unzulässigen Barrieren zurückgebaut werden. Hier ein Beispiel:
Der Verein Lebensraum für alle e.V. aus dem baden-württembergischen Freiburg setzt sich für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen ein. Herr Gernot Wolfgang ist der 1. Vorsitzende des Vereins. Als ehrenamtlicher Wohnberater unterstützt er u.a. ältere Menschen und Menschen mit Behinderung beim Erhalt von barrierefreien Wohnungen. Seine Erfahrungen sind im Zeitalter von Inklusion und demografischem Wandel erstaunlich: „Ich erlebe sogar neue Pflegeheime, die nicht barrierefrei gebaut werden. Auch barrierefreie Wohnungen gibt viel zu wenig“, betont Gernot Wolfgang. Und wenn welche gebaut und als barrierefrei beschrieben werden, seien sie nicht barrierefrei: „Bei all meinen zahlreichen Besichtigungen begegne ich sehr vielen Barrieren, u.a. in Aufzügen, bei Türen, in Bädern usw.“ Außerdem würden die rund 1 – 2 cm hohen Türschwellen fast überall innerhalb des barrierefreien Bauens verbaut. „Aktuell war ich mit einer Dame mit Behinderung in einer ganz neuen Wohnung von der Stadtbau Freiburg, die laut den Bauverantwortlichen rollstuhlgerecht nach den erhöhten Anforderungen der DIN 18040 R sein soll“, betont der Wohnberater. “Doch selbst in derartigen Neubauwohnungen würden keine Nullschwellen, sondern rund 2 cm hohe Türschwellen zum Freisitz eingebaut. „Das ist eine Katastrophe! Die Dame mit Behinderung, die diese Wohnung bekommen soll, ist auf Nullschwellen angewiesen. Bei unserer Besichtigung mit 4 Mitarbeitern von der Stadtbau Freiburg haben wir den Verantwortlichen vorgeführt, wie unmöglich sich der Transport von Getränken und Speisen mit einem Geschirrwagen über eine rund 2 cm hohe Türschwelle gestaltet.“ Jetzt muss wegen der untauglichen 2 cm hohen Türschwelle die ganze Loggia-Türe mit zwei Türflügeln wieder herausgerissen, die Türschwelle abgebaut, der Loggia-Boden auf Höhe des Fertigfußbodens innen angepasst und mit einer komplett neuen zweiflügligen Nullschwellen-Außentür ersetzt werden. „Das ist ja ein Wahnsinn“, betont der Wohnraumberater und fügt hinzu, dass dieser Vorgang auch für die Nachhaltigkeit schädlich sei. „Die Zuständigen von der Stadtbau Freiburg haben behauptet, dass es Nullschwellen erst seit ca. 6 Jahren gebe, aber das stimmt nicht! Nullschwellen gibt es seit über 20 Jahren“, erklärt Gernot Wolfgang. Auch die Hauseingangstüre in dem betreffenden neuen Geschosswohnungsbau habe eine Türschwelle von rund 2 cm Höhe.
Und wer soll den Rückbau bezahlen? Der Steuerzahler in Rahmen des KFW-Programms „Altersgerecht umbauen“ und der Sozialversicherungsbeitragszahler über die Wohnraumanpassung durch die Pflegeversicherung (bei Pflegegrad, bis zu 4000 Euro). Der Rückbau wird um ein vielfaches kostenintensiver, von Ressourceneffizienz ganz zu Schweigen: Ganze Türen inkl. Türflügel müssen herausgerissen und erneuert werden. Ist der Balkon 1 – 2 cm höher, dann muss auch dieser angepasst werden.
Bereits 2017 hat die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN zwei Artikel von mir zu genau diesem Thema veröffentlicht, in welchen u.a. die Untauglichkeit von 1 – 2 cm hohen Türschwellen sowie die immens hohen wirtschaftlichen Folgeschäden dargelegt werden. Weiterhin zeigen die bereits zu diesen Zeitpunkt durchgeführten Recherchen, dass die Nullschwellen-Stellungnahme und der Nullschwellen-Runderlass in Baden-Württemberg nicht umgesetzt werden:
Der Schaden durch den Bau von überholten Türschwellen kann und darf nicht bei den Steuerzahlern, bei den Sozialversicherungsbeitrragszahlern, bei den Nutzern, bei den Pflegefachkräften und bei den pflegenden Angehörigen bleiben!
Der Petitionsausschuss im Landtag BW, die Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner und der Demografiebeauftragte des Landes BW Thaddäus Kunzmann sind gefordert jetzt zum Wohle der Allgemeinheit zu handeln!
Wir richten bald eine neue Filiale ein. Vorher ist der Ladenrückbau dran und auch der Rückbau der Schwellen. Wir möchten, dass uns alle Menschen erreichen können. Danke, dass Sie sich für die Belange behinderter Menschen einsetzten!
Sehr geehrte Frau Moosfeld, dass Nullschwellen schon längst an zahlreichen Außentüren vorgeschrieben sind, wurde leider von Schlüsselmultiplikatoren nicht ausreichend bekannt gemacht. Für Planer und Handwerker sind dadurch immense Haftungsgefahren und für Menschen mit Behinderung beachtliche Benachteiligungen/Gefährdungen entstanden. Es fehlen aktuell laut zahlreicher Bauergebnisse grundlegende Nullschwellen-Kenntnisse im Neubau und im Bestand. Gerne unterstütze und berate ich Sie – bei Bedarf einfach melden!
Schön, dass Sie für eine Zugänglichkeit und für eine Nutzbarkeit für ALLE einstehen 🙂 Beim Thema Türschwellen ist dies längst möglich und davon brauchen wir mehr!!!!
Meine Eltern sind bald auch nicht mehr die Jüngsten. Es ist gut zu wissen, dass man mit dem Alter möglichst wenig Barrieren im eigenen Wohnungsraum vorfinden haben sollte. So werde ich mich beispielsweise beraten lassen, ob sich ein Aufzugsbau lohnen würde.