Türschwellen sind innerhalb des barrierefreien Bauens nicht mehr zulässig – Nach wie vor werden im barrierefreien Bauen Türschwellen mit einer Stolperkante von bis zu 2 cm eingebaut. Die Autorin dieses Beitrags, Ulrike Jocham, erstaunt diese Baupraxis – schließlich berge das beachtliche Haftungsgefahren für Handwerker, Architekten und Bauträger. Der Bau von Türschwellen entspricht schon lange nicht mehr dem Stand der Technik.