Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Stolperfallen im Pflegeheim

30.08.17: Stellunganhme von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle zur Behauptungen der Kleeblatt-Gesellschaft, die Magnet-Nullschwelle würde nicht funktionierenStolperfallen im Pflegeheim – trotz bauseitigen längst vorhandenen Lösungen

Am 30.08.17 hat Ulrike Jocham u.a. an das baden-württembergische Wirtschaftsministerium und an das Sozialministerium folgende Stellungnahme zu den Behauptungen Magnet-Nullschwellen würden nicht funktionieren verfasst:

Betreff: Kleeblatt-Gesellschaft weist Kritik zurück – Veröffentlichungen in der Ludwigsburger Kreiszeitung vom 23.08.17

Sehr geehrte Frau Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, sehr geehrter Herr Minister für Soziales und Integration Manne Lucha, sehr geehrte Verantwortliche in den zuständigen Baurechtsbehörden, Heimaufsichten, bei den zuständigen Leitungsträgern und weiteren Kontrollinstanzen sowie Entscheidungsträgern für eine demografietaugliche und inklusive Architektur!

Seit über 20 Jahren gibt es nun schon Nullschwellen für Außentüren und trotzdem wurden ganz aktuell 1 – 2 cm hohe technisch überholte Türschwellen im gerade eröffneten Erligheimer Pflegeheim eingebaut. Das haben Antonio Florio, dererste Vorsitzende von „Selbstbestimmt leben“ im Landkreis Ludwigsburg e.V., Inklusionsaktivist und Experte in eigenerSache und ich bei einer Besichtigung vor Ort im Rahmen meiner Publikationstätigkeit für die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN festgestellt (mehr Infos dazu unter: https://www.lkz.de/home_artikel,-Stolperfallen-im-Pflegeheim-_arid,437398.html). Antonio Florio und viele andere Menschen mit Behinderung und insbesondere zahlreiche „Pflegeheimbewohner“ können 1 – 2 cm hohe Türschwellen nicht überwinden. (siehe auch Leserbrief von Antonio Florio im Anhang!) Doch das Ziel lautet anders: „Wir wollen in Baden-Württemberg für alle Menschen bauen. Wir wollen niemanden außen vor lassen, sondern alle mitnehmen.“ Ich habemich sehr gefreut, diese klare Ansage gleich zweimal von Ihnen Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut lesen zu können und bin mir sicher, dass folgende Informationen für Sie von besonders großem Interesse sind.

1 – 2 cm hohe Türschwellen stellen nicht nur eine Ausgrenzung (Exklusion) und Benachteiligung für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen dar, sondern zusätzlich eine große unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Seniorengehören zur Hochrisikozielgruppe für Sturzgefahr. Das ist unter anderem auch dem Fachartikel „Sturzprävention beiSenioren – eine interdisziplinäre Aufgabe“ des Deutschen Ärzteblattes bereits aus dem Jahr 2005 zu entnehmen: „Pflegeheimbewohner haben ein besonders hohes Sturzrisiko, hier stürzt mehr als die Hälfte mindestens einmal im Jahr.“(Icks, Andrea; Becker, Clemens; Kunstmann Wilfried: A2150) Pflegefachkräfte lernen demzufolge alle Sturzgefahren zu verhindern. Folgerichtig achtet diese Profession z.B. sehr darauf, dass gefährliche am Boden liegende Kabel und Teppiche weggeräumt werden. Fest eingebaute 1 – 2 cm hohe Türschwellen hingegen können nicht einfach weggeräumt werden. Entweder sie sind gleich über mehrere Jahrzehnte bei der Benutzung mehrmals täglich eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung oder sie können nur sehr kosten-, zeit- und materialintensiv zurückgebaut werden.

Zu dem erschienenen Bericht „Kleeblatt-Gesellschaft weist Kritik zurück“ vom 23.08.17 in der Ludwigsburger Kreiszeitung(zu lesen unter: https://www.lkz.de/home_artikel,-Kleeblatt-Gesellschaft-weist-Kritik-zurueck-_arid,437588.html) bitte ich Sie im Rahmen meiner aktuellen Artikelreihe, die ich für die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN verfasse, dringend Stellung zu beziehen. Die Aussagen in diesem Bericht von der Kleeblatt-Gesellschaft und der Paulus Wohnbau müssen dringend überprüft werden. Hiermit sende ich Ihnen meine interdisziplinäre Gegendarstellung zu diesen Aussagen von Kleeblatt und Paulus Wohnbau, mit der Bitte um Unterstützung. Ich wende mich an Sie als Brückenbauerin zwischen den Professionen, damit die erstaunlich große Kluft zwischen einem eklatant hohen Bedarf an schwellenfreien Gebäuden und einem mehr als erstaunlich geringen demografietauglichen Angebot endlich überwunden werden kann. Meine aktuell durchgeführten Stichproben in Einrichtungen der Altenhilfe unterstreichen meine Branchenerfahrung seit über 12 Jahren: 1 – 2 cm hohe Außentürschwellen sind bis heute grundlos Standard – trotz Sturzgefährdung. Als Dipl.-Ing. in Architektur weiß ich, dass die Technik der Nullschwellen bis ins letzte Detail seit weit über 15 Jahren gelöst ist. Meine jahrelangen disziplinübergreifenden Recherchen, Befragungen sowie meine diesbezüglichen Veröffentlichungen untermauern diese Aussage zusätzlich. Weiterhin veranlasst mich mein praktisches und theoretisches Wissen aus der Sozial- und Pflegebranche seit Jahren bezüglich der herrschenden Schwellenbaupraxis Alarm zu schlagen – es geht um grundlose Gefahren für Leib und Leben, Ausgrenzung und Benachteiligung. 1 – 2 cm hohe Türschwellen schaden allerdings nicht nur den Bürgern, sondern auch den sozialen Sicherungssystemen und unserer Umwelt.

Weiterhin stehen 1 – 2 cm hohe Türschwellen im krassen Widerspruch zu gleich mehreren Gesetzen und Vorschriften: 1. UN-BRK 2009: Das Gesetz zum Übereinkommen der vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, veröffentlicht am 31.12.2008 im Bundesgesetzblatt (siehe insb. Artikel 2 und 4f, Download unter http://www.un.org/depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf), auch laut Bundesverfassungsgericht hat die UN-BRK Gesetzeskraft BvR 856/13

2. BauPVO 2011: laut der europäischen Bauproduktenverordnung gleich zu Beginn müssen Bauwerke so entworfen und ausgeführt werden, dass sie die Sicherheit von Menschen nicht gefährden, siehe auch Grundanforderungen an Bauwerke: keine Rutsch-, Sturz- und Aufprallgefahren (Download unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0005:0043:DE:PDF)
3. Landesbauordnung BW, Bauwerke dürfen Leib und Leben nicht gefährden, § 3: Leben und Gesundheit dürfen nicht bedroht werden

4. Landesbauordnung BW, §§ 35 und 39: Terrassen und Balkone sind nur in Gebäuden nach § 35 von der Barrierefreiheit ausgenommen, nicht in Gebäuden nach § 39 wie z.B. „Altenwohnungen“ und „Altenheime“
5. 2013: Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040, die die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN öffentlich gemacht hat: nur 0 ist barrierefrei, wichtig: auch die alte DIN 18024 und 18025 forderte bereits die Vermeidung von Türschwellen!

6. 2015: Runderlass der obersten Baurechtbehörde BW, wichtig: „Die weit verbreitete Annahme 2 cm hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu“ – also auch schon zu Zeiten der DIN 18024 und 18025! auch wichtig: in Pflegeheimen und in anderen Gebäuden nach § 39 sind alle Bereiche barrierefrei bzw. schwellenfrei zu erschließen

Überdies betont das Landratsamt Ludwigsburg als untere Bauaufsichtsbehörde: „Da wir die Schwellenfreiheit in unserer Baugenehmigung gefordert haben, werden wir nun prüfen, ob ein Einschreiten im vorliegenden Fall inErligheim in Betracht kommt.“ Grundsätzlich gelte im Zusammenhang mit Bauvorhaben auch eine Eigenverantwortungdes Bauherren. „Wesentlich ist, dass Vorschriften, die bei ihrer Verletzung zu einer unmittelbaren Gefahr führen können,eingehalten sind. Dies gilt ganz besonders für die Bestimmungen zum Brandschutz“, so das Landratsamt Ludwigsburg.Insbesondere für ältere Menschen ab 65 Jahren besteht neben der Gefahr durch Brand eine weitere unmittelbare Gefahr: Sturzgefahr durch Schwellen im Boden. Der Arbeitsschutz definiert bereits 4 mm als Stolpergefahr. (ASTA 2013: 3)

Und der neuen Broschüre „Barrierefreies Bauen“ vom Wirtschaftsministerium BW ist im Widerspruch zu den Behauptungen von Kleeblatt und Paulus Wohnbau zu entnehmen, dass Nullschwellen technisch gelöst sind: „Die ausder DIN 18040 bekannte Schwellenhöhe von 2 cm bezieht sich in erster Linie auf Bereiche innerhalb von Gebäuden; dabei wird oft „übersehen“, dass von der ‚Nullschwelle’ nur abgewichen werden darf, wenn dies technisch unabdingbar ist. Das dürfte jedoch an Gebäuden meist gar nicht der Fall sein. Im Freien haben sich (…)“ (WM BW 2016: 29)

Zusätzlich ist in einem aktuellen Schreiben von Ihnen Frau Ministerin Dr. Hoffmeiter-Kraut zu lesen, dass bei schwellenlosen Situationen grundsätzlich eine Nullschwelle gefordert sei und dass die angesprochene Thematik der„Nullschwelle“ im Runderlass der obersten Baurechtsbehörde vom 16.12.14 breit kommuniziert wurde. Zusätzlich beschreiben Sie darin sogar Hinweistätigkeiten Ihres Ministeriums in Fortbildungen und bei Einzelanfragen speziell auf das Thema Nullschwelle. Auch Regierungspräsidien würden als höhere Baurechtsbehörden in diesem Sinne beraten. (mehr unter: http://www.inklusiv-wohnen.de/blog/161/04_07_2017_die_antwort_der_wirtschaftsministerin_bw_auf_die_abgeordnetenanfrage_von_susanne_bay_und_thomas_poreski.html)

Die Technik von Nullschwellen ist längst gelöst!

Doch nun behaupten Valerie Müller (Kleeblatt Pflegeheime gGmbH) und Erwin Paulus (Paulus Wohnbau), dass es nur einschwellenloses „Magnetsystem“ gäbe, das nicht funktioniere und keine befriedigende Lösung darstelle. Die BeneVit Gruppe aus Mössingen hingegen verwendet genau diese Nullschwellen-Technik bereits seit 10 Jahren für alle ihrePflegeheime: „Mittlerweile haben wir 23 Pflegeheime mit der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung ausgestattet,

das 24. wird gerade gebaut“, berichtet Claudia Kanz, die Leiterin der Bauabteilung von BeneVit und betont: „Wir habenkeine Probleme mit dieser Nullschwellen-Technik, sie funktioniert einwandfrei.“ Trotzdem würden Bauschaffenderegelmäßig von der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung abraten. Davon lässt sich allerdings dieses Dienstleistungsunternehmen für ältere Menschen nicht abhalten. Kaspar Pfister und seine Tochter Claudia Kanz habenpersönlich mit dem Rollstuhl die bis zu 2 cm hohen Schwellen ausprobiert. „Auch ich habe es nicht geschafft im Rollstuhlsitzend über diese Barriere zu fahren“, berichtet Claudia Kanz. Damit hat BeneVit als einer der wenigen, vielleicht sogar als einziges Altenhilfe-Unternehmen in Baden-Württemberg, eine besondere Auszeichnung für Kundenorientierung und Sturzprävention in der Architektur verdient! In Bayern setzt das Espachstift aus Kaufbeuren bereits seit 2001 mit der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung Nullschwellen konsequent um – auch im Neubau des Betreuten Wohnens, obwohl die schwellenfreie Erschließung der Balkone und Terrassen in diesem Bundesland im Gegensatz zu Baden-Württemberg „bei Altenwohnungen“ nicht baurechtlich vorgeschrieben sind. Der Geschäftsführer des EspachstiftesMarkus Poppler weiß um die Bedeutung von Sturzprävention in der Pflege, und betont sogar dass alles andere als 0 cm Schwachsinn sei. (siehe Fachartikel unter: http://www.inklusiv-wohnen.de/files/1Beitrag_Frau_Jocham.pdf)

Die Innovationsleistung der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung
Laut einem Prüfbericht vom PTE Rosenheim aus dem Jahr 2001 erreichte die schwellenlose Magnet-Doppeldichtung bereits schon zu diesem frühen Zeitpunkt die hohe Schlagregendichtheit der Klasse 9 A. Das A steht dafür, dass kein zusätzlicher Schutz wie z.B. Vordächer benötigt wird. Diese hohe Dichteklassifizierung besagt, dass die Innovation schon damals so dicht war, das Schlagregen mit der Windstärke 11, bei der Dächer abgedeckt, Bäume entwurzelt und Autos aus der Spur geworfen werden, gegen die schwellenfreie Dichtung gedrückt werden kann, ohne dass Wasser eindringt. Diese Leistung zeigt die Magnet-Doppeldichtung nicht nur auf dem Prüfstand mit der hohen Klasse 9 A in der Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 sondern auch in der Baupraxis (siehe Erfahrungsberichte: Haus an der Ostsee und Aussagen von Kornelia Grundmann). Trotzdem hat sich die Behauptung in der Baubranche erstaunlich massivgehalten: „Ohne Schwelle läuft Wasser rein!“ – das höre ich seit 12 Jahren immer und immer wieder. Doch die„Einsatzempfehlungen für Fenster bei altersgerechtem Bauen und in Pflegeheimen“ vom ift Rosen vom April 2016beinhaltet noch erstaunlichere Informationen. Die bis zu 2 cm hohen Türschwellen würden ohne zusätzliche konstruktive Maßnahmen maximal die Schlagregendichtheit der Klasse 5 A erreichen. (ift 2016:17f) Diese Klassifizierung liegt weit unter der hohen Dichte-Klasse 9 A, die die schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung bereits 2001 erreicht hat. Im Jahr 2016 schaffte sie sogar noch mehr, die Abdichtungsleistung ging bis E 1200.

Auch im Forschungsbericht „Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen“ vom AIBAU wird deutlich, dass die schwellenfreieMagnet-Doppeldichtung funktioniert, und das als einzig tatsächliche niveaugleiche Türschwelle von allen untersuchten.

Bei Schwellen zwischen 1 – 5 cm Höhe hingegen werden in diesem Forschungsbericht Schadensfälle aufgeführt. Die Ergebnisse dieses Forschungsberichts gilt es zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen, denn er wurde mit Mitteln der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung gefördert. Der ganz grundsätzliche Vorteil der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung ist die industrielle Vorfertigung eines ganzen Bauelements inklusive der bereits enthaltenen Entwässerung. Zusätzlich gibt es die speziell entwickelten industriell vorgefertigten Bauwerksabdichtungen der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung. Auch deren Vorbildfunktion wird explizit in demForschungsbericht vom AIBAU hervorgehoben. (AIBAU 2010: 5) Laut einer Veröffentlichung der „deutschen bauzeitung“fordern Experten der Bauwerksabdichtung genau derartige industrielle Vorfertigungen: „Das Risiko von Fehlstellen ließesich deutlich senken, wenn die Schwellenprofile sowie die aufgehenden Blendrahmen bis auf die jeweils erforderliche Höhe mit Bahnenstreifen werkseitig vorgefertigt wären. Da das barrierefreie Bauen zunehmend an Bedeutung gewinnt, sollten Hersteller von Türen und Türschwellenprofilen sich der Aufgabe der industriellen Vorfertigung derAbdichtungsanschlüsse annehmen.“ (Wilmes und Zöller 2011 : 67) „Eine derartige industriell vorgefertigte Nullschwelle inklusive Bauwerksabdichtung kann bis heute nur die schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung vorweisen“, betont derErfinder dieser demografieorientierten und inklusiven Innovation, Harry Frey.

Die Technik der schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung funktioniert längst

Erwin Paulus verrät bei seinen negativen Behauptungen über das schwellenlose „Magnet-System“ nicht, wo genau erdieses einmalig, von wem wie hat einbauen lassen. Seit ich mich für Nullschwellen einsetze, habe ich zahlreiche Einbaubeispiele persönlich besichtigt und überall funktioniert die schwellenfreie Magnet-Dichtung! Wenn sie mal nicht funktionierte, wurde sie falsch eingebaut. Diesbezüglich habe ich die abenteuerlichsten Fehler erlebt, es kam sogar vor, dass die Magnet-Schienen, die laut Einbaurichtlinie frei beweglich im Bodenprofil liegen müssen, festgeklebt wurden oder dass der Ablaufstutzen des Entwässerungssystems der Dichtung komplett zugeklebt wurde. Es ist also unverzichtbar, dass Erwin Paulus genau belegt, wer das von ihm aufgeführte Magnet-System eingebaut hat und ob er vom Hersteller direkt die Einhaltung der Einbaurichtlinie kontrollieren lies. Es ist eine unabdingbare Grundvoraussetzung, dass diese Einbaurichtlinie eingehalten wird. Wenn ein Motor falsch eingebaut ist und das Auto deshalb nicht fährt, käme ja auch niemand auf die Idee zu sagen, der Motor bietet keine zufriedenstellende Technik.

2 cm hohe Schwellen sollen keine Barriere sein?!

Leider begleiten mich ebenfalls seit 12 Jahren immer und immer wieder derartige Aussagen, wie auch von Erwin Paulus im betreffenden Bericht äußert. Es gebe „Rollstuhlfahrer“, die problemlos über 2 cm hohe Schwellen kämen. Erwin Paulus geht sogar noch weiter, auch Menschen, die einen Rollator nutzen, kämen mit den bis zu 2 cm hohen Schwellen klar. Das ist aus meiner Sicht eine Diskriminierung für alle Nutzer von Rollstühlen und Rollatoren, die nicht darüber kommen und die gibt es nun mal ebenfalls. Vor allem in Zeiten von UN-BRK und Landesbehindertengleichstellungsgesetz: Bitte nehmen Sie klar und deutlich zu derartig öffentlich geäußerten Behauptungen Stellung!

Sind Innovationen von Bauschaffenden nicht gefragt? Was ist da los?

Laut Valerie Müller gebe es nur ein schwellenloses Magnetsystem als Möglichkeit. Auch dieses Argument kenne ich seit über 12 Jahren. Weil es über viele Jahre nur einen Hersteller gibt, der aber eine bessere Lösung für die Bürger, für die sozialen Sicherungssysteme und für die Nachhaltigkeit von Gebäuden in Zeiten von Inklusion und einer immer älter werdenden Gesellschaft bietet, ist das Grund genug die anderen Produkte von Herstellern mit 1 – 2 cm hohen Sturzgefahren und Ausgrenzungen (Exklusionen) in Bauwerke fest einzubauen? Bis heute sind die 1 – 2 cm hohenTürschwellen selbst in Sonderbauten der Altenhilfe Standard. Haben Bürger nicht ein Recht auf die „beste erhältlicheTechnik“? Und eine weitere ganz wichtige Frage: Warum haben die anderen Hersteller von Türdichtungen (vor allemDrehflügeltüren) erst seit dem breit kommunizierten Runderlass vom 16.12.14 begonnen Lösungen für Nullschwellen zu entwickeln? Der demografische Wandel, die UN-BRK und die damit verbundene Bedarfsveränderung sind längst bekannt.

Ich freue mich auf Ihre Stellungnahmen für meinen neuen Artikel der speziellen Artikelreihe in der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN bis zum 18.09.17. Falls Ihnen die Zeit dafür nicht reicht, geben Sie mir bitte kurz Bescheid.

Lieber Herr Minister Manne Lucha, die auf der Homepage des Sozialministeriums BW veröffentlichten Adressen von den Behindertenbeauftragten in den Städten, Kommunen und Landkreisen sind leider nicht alle aktuell. Damit auch diese entsprechend informiert werden können, bitte ich Sie, mir eine aktualisierte Adressliste zukommen zu lassen.

Direkt im Anschluss an mein Schreiben befindet sich für Sie zur Information eine Auflistung von Berichten, die ebenso untermauern, dass die von Valerie Müller und Erwin Paulus getätigten öffentlichen Aussagen bezüglich dieser Nullschwellen-Technik dringend nun auch öffentlich geprüft werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Anlagen:

Projektbeispiele aus Deutschland, erfolgreicher Einsatz auch in der Schweiz und Österreich und Leserbrief von Antonio Florio

Projektbeispiele aus Deutschland, die zeigen „die schellenfreie Magnet-Dichtung“ funktioniert zufriedenstellend und nachhaltig:

Espachstift aus Kaufbeuren, Einbau bereits 2001

BeneVit aus dem baden-württembergischen Mössigen, Einbau laut folgendem Bericht bereits seit 2007

Erfahrungsbericht aus dem Bergen Österreichs bei Orkan

Einbaubeispiel „Haus an der Ostsee“

Erfahrungsbericht aus Kindertagesstätte von Tischlermeister Dietmar Hubein, GLASWELT-Artikel Seite 29

Beispiele aus dem Geschosswohungsbau:

Gründer des inklusiven Bielefelder Modells

Bericht aus Berlin – es geht auch im großen Stil

Bitte u.a. auch das Zitat von Schreinermeister Thomas Disl auf Seite 29 von diesem Bericht beachten

Denkmalgeschütztes Rathaus Geislingen

Auch in der Schweiz (seit über 20 Jahren) und in Österreich (seit mehr als 10 Jahren) wird die schwellenfreie Magnet-Dichtung erfolgreich eingebaut:

„Bis zum heutigen Tag zur vollsten Zufriedenheit aller Anwender und Benutzer“, betont Ferdinand Schusser, der für den Vertrieb in der Schweiz und Österreich zuständige Geschäftsführende Gesellschafter der SCHUSSER + SCHMID GmbH aus Rheinfelden und erklärt: „Einzelne Meldungen überFunktionsstörungen waren nach Begutachtung ALLE ausnahmslos der mangelhaften Verarbeitung am Bau, durch den Fensterbauer, Schreiner oder den nachfolgenden Gewerken wie Spengler, Abdichter und Fassadenbauer, sowie nicht durchgeführte Wartung (min. 1 x jährlich) geschuldet.“

Literaturverzeichnis zur Stellungnahme:

AIBAU, Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik: Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen, Aachen: 2010 ASTA, Ausschuss für Arbeitsstätten. Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.5/1,2: Fußböden. Ausgabe: Februar 2013. Siehe unter:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A1-5-1-2.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Datum des letzten Zugriffs: 29.08.17

ift Rosenheim, Einsatzempfehlungen für Fenster bei altersgerechtem Bauen in Pflegeeinrichtungen, ift-Richtlinie FE 17/1, Rosenheim: April 2016, Seite 17 f

Jocham, Ulrike: „Barrierefrei“ nicht immer barrierefrei inkl. Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040, erschienen in behinderte menschen, Ausgabe 4/5-2013, Seite 77, Download unter

MVI BW, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Schreiben vom 16.12.14, Download unter

Hier gibt es das komplette Schreiben als pdf:

interdisziplinaereGegendarstellung_UlrikeJocham_Neckar-Enz-Bote_30.08.17_f

 

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*