Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Schwellenlose Außentüren mit Einsparpotential

Cover von "plan aktuell", Artikel "Schwellenlose Außentüren mit Einsparpotential von Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Schwellenlose Außentüren mit Einsparpotential, ein Artikel von Ulrike Jocham ist in PLAN AKTUELL Ausgabe 2/2017 erschienen. Den Artikel gibt es unter diesem Link.

Hier ein Einblick in den Artikel: „Das Naturhotel „Tannerhof“ in Bayrischzell ermöglicht als Vorreiter in der Hotelbranche seinen Gästen mit der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung absolut barrierefreie, komfortable und sturzpräventive Übergänge von innen nach außen bei Balkonen und zur Terrasse des Buffetraums. Die Firma Fenster- und Türenwerk Josef Vogl GmbH & Co. KG aus Warngau war 2011 für die Herstellung und den Einbau aller Fenster und Türen im Naturhotel Tannerhof zuständig. Schreinermeister Thomas Disl von der Schreinerei Josef Vogl berichtet über seine Erfahrungen: „Unsere Schreinerei baut bereits seit über zehn Jahren die schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung ein. Mit dieser Türdichtung hatten wir noch nie Probleme, noch nie ist ein Tropfen Wasser hindurchgedrungen.“

 

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle erklärt Ende 2016, wie und weshalb der Artikel entstanden ist:

Als Heilerziehungspflegerin, die über viele Jahre an der Basis von Alten-, Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfe tätig war, habe ich gelernt, wie wichtig eine Architektur ist, die jeder benutzen kann. Und eine unabdingbare Grundlage für inklusive Gebäude und Wohnungen sind Nullschwellen, denn was nützen ganze Bauwerke, wenn bereits der Eingang nicht passierbar ist und ganze Terrassen und Balkone ihren Zweck verlieren, wenn Unpässlichkeit die Benutzung verhindern. Seit meinem 16. Lebensjahr lautet mein Ziel: Die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung. Als Dipl.-Ing. in Architektur weiß ich, dass Nullschwellen seit weit über 15 Jahren bis ins letzte Detail mehr als gelöst sind. Mentoren von mir, die bereits in den 90er Jahren gezeigt haben, dass Inklusion beim Wohnen wirtschaftlich möglich ist und gleichzeitig die Lebensqualität von älteren Menschen beachtlich gesteigert werden kann, haben mich bereits 2005 auf die mögliche Nullschwelle aufmerksam gemacht. Seither höre ich beständig von Menschen mit Behinderung und Senioren, wie wertvoll ihnen diese Technik ist und wie enorm Nullschwellen ihren Alltag erleichtern. Als Brückenbauerin zwischen den Professionen erlebe ich allerdings auch, wie vielen Menschen diese Technik seit über 15 Jahren vorenthalten wird und dadurch grundlos so enorm viel Ausgrenzung, Benachteiligung, Schwächung und Sturzgefährdung stattfindet. Erstaunlicherweise haben erst jetzt 20 Jahre später auch andere Hersteller begonnen Nullschwellen anzubieten und nochmals erstaunlicherweise alle mit Absenkdichtungen. Diese Technik gibt es längst und hätte nur für Nullschwellen an Drehflügel-Außentüren angewendet werden müssen.  Dies wäre schon längst möglich gewesen. Es gibt keinen Grund, dies erst jetzt im Jahr 2016 zu beginnen.

Die Aufklärung darüber, dass 1 – 2 cm hohe Türschwellen tatsächlich technisch überflüssig sind, ist mir ein großes Anliegen. Die stellen Diskriminierungen und Sturzrisiken dar. Ich möchte Brücken bauen zwischen den längst vorhandenen technischen Lösungen, dem Bedarf und dem bis heute vorherrschenden Mangelangebot. Doch leider existieren in der Baubranche diesbezüglich erstaunliche Denkfehler, die es im Sinne der Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Pflege- und Assistenzbedarf aufzulösen gilt. Diese Denkfehler lauten u.a.:

1. Nullschwellen seien teurer als Schwellenlösungen – Stopp: Äpfel und Birnen können bekanntlich nicht miteinander verglichen werden!
2. Schwellenlösungen seien technisch sicherer als Nullschwelle – Stopp: Laut einer Veröffentlichung vom ift Rosenheim aus dem Jahr 2016 erreichen die 2 cm-Schwellen ohne zusätzlichen Schutz maximal die Klasse 5 A für Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208. Die Magnet-Nullschwelle hat bereits 2001 die Klasse 9 A erreicht, also 4 Klassen besser!

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Inklusion und der demografische Wandel bieten für alle Beteiligten Entwicklungs- und Optimierungspotential – lassen Sie sich von meiner neuen Publikation inspirieren!

Literaturverzeichnis zum Artikel „Schwellenlose Außentüren mit Einsparpotential“:

Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik, Wilmes, Klaus; Abel, Ruth: Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen; PDF-Download unter www.aibau.de

ASTA, Ausschuss für Arbeitsstätten. Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.5/1,2: Fußböden. Ausgabe: Februar 2013.
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A1-5-1-2.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Datum des letzten Zugriffs: 31.10.16)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Leitfaden Barrierefreies Bauen. Hinweise zum inklusiven Planen von Baumaßnahmen des Bundes, Berlin: Februar 2016

Jocham, Ulrike: Barrierefrei nicht immer barrierefrei; Fachartikel in der Fachzeitschrift behinderte menschen, 4/5/2013

Wilmes, Klaus; Zöller, Matthias: Schwellenlos; Fachartikel in der db deutsche bauzeitung, Leinfelden-Echterdingen: 07.2011

Recht – weiterführende Informationen:

Eine schwellenfreie Architektur ist die Grundvoraussetzung für inklusives Planen und Bauen:
Die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat laut Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft. (Bvr 856/13) Sie fordert u. a. in den Artikeln 2 und 4f ein Universal-Design mit maximaler Nutzbarkeit, möglichst ohne Ausgrenzung und Benachteiligung. Sogar Normen und Richtlinien müssen entsprechend angepasst werden. Die Magnet-Doppeldichtung erfüllt die Forderungen der UN-BRK für alle Nutzer beim Passieren von Türen in jeder Beziehung. Download unter:

Klicke, um auf ar61106-dbgbl.pdf zuzugreifen

Bereits seit 2013 gibt es eine Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040, die klar besagt, dass nur 0 cm hohe Türschwellen zulässig sind. In den absoluten Sonderfällen von 1–2 cm hohen Türschwellen muss sogar ein Sachverständiger kommen, der die technische Notwendigkeit bezeugen kann. (Jocham 2013: 77) Mit den vorhandenen technischen Lösungen, einer in Kraft gesetzten UN-BRK und dem längst bekannten demografischen Wandel rechtfertigt nichts mehr den Einbau von derart enormen Sturzgefahren. Mehr Informationen: http://www.inklusiv-wohnen.de/blog/106/veroeffentlichung_der_stellungsnahme_vom_arbeitsausschuss_der_din_18040:_nur_schwellenfrei_ist_barrierefrei.html

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat bereits Ende 2014 in einem bundesweit einzigartigen Schreiben Türschwellen zumindest innerhalb des barrierefreien Bauens verboten. Download unter:

Klicke, um auf 12015-01-15_DIN18040_LTB_Verkehrsministerium.pdf zuzugreifen

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