Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Schwellenfreie Außentüren in der Altenhilfe

Cover Seniorenheimmagazin 02_2016 mit Artikel von Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle: Schwellenfreie Außentüren in der AltenhilfeSchwellenfreie Außentüren in der Altenhilfe: Das Espachstift – ein Altenhilfeträger mit Leuchtturmwirkung

Dieser Artikel von Ulrike Jocham ist im Seniorenheimmagazin Ausgabe 2/2016 erschienen.

„In der Pflege ist alles andere als 0 cm Schwachsinn“, sagt der Geschäftsführer der Stiftung Espachstift aus Kaufbeuren Markus Poppler. Pflegeexperten wissen in der Regel um die fundamentale Bedeutung von Schwellenfreiheit und Sturzprävention insbesondere für ältere Menschen. Trotzdem stellen 1 – 2 cm hohe Türschwellen immer noch den Status quo beim barrierefreien Bauen dar, beim konventionellen Bauen sogar bis zu 15 cm. Technisch notwendig sind sie seit über 15 Jahren nicht mehr. Das bedeutende Wissen aus der Profession Pflege scheint in der Baubranche noch nicht angekommen zu sein. Denn selbst Neubauten speziell für die Altenhilfe geplant und errichtet, werden bis heute fast alle mit diesen kleinen aber gefährlichen Türschwellen vor allem zu den Terrassen und Balkonen ausgestattet. Unter all den Bauwerken, die die Selbstständigkeit und Gesundheit besonders von älteren Menschen gefährden und wirtschaftlichen Schaden anrichten, gibt es seltene Ausnahmen wie die Stiftung Espachstift aus Kaufbeuren. Dieser Altenhilfeträger spielt hierbei eine ganz besondere Rolle, er war bundesweit wahrscheinlich der erste, der seinen Bewohnern und Mietern konsequent schwellenfreie Außentüren ermöglichte. Nicht nur im Neubau, der 2013 bezogen wurde, sondern auch schon in der 2001 eröffneten Wohnanlage des Betreuten Wohnens setzte das Espachstift diesen sturzpräventiven Qualitätsstandard bei Türen konsequent um, sogar am Übergang zu den Freisitzen. Eine herausragende Leistung, bei den vorhandenen Innovationsbremsen namens DIN-Normen, die die Nutzung von sturzprophylaktischen Erfindungen wie die ebenfalls aus Kaufbeuren stammende schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung von ALUMAT für Außentüren grundlos erschweren.

DIN-Normen als Förderung von Sturzgefahren

Im Kontext von Nullschwellen bei Außentüren wird erfahrungsgemäß in der Baupraxis fast immer die Norm für Bauwerksabdichtung, die DIN 18195 aufgeführt. Diese erklärt „behindertengerechte“ Übergange von innen nach außen zum „Einzelfall“, der Regelfall ist der Bau von Türschwellen. Weiterhin fordert die DIN 18195 bei den „Einzelfällen“ ganz grundsätzlich zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie ausreichend große Vordächer, Fassadenrücksprünge „und/oder unmittelbar entwässerte Rinnen mit Gitterrosten“, um vor „starker Wasserbelastung“ zu schützen. In der Baupraxis hingegen gibt es seit über 15 Jahren die industriell vorgefertigte schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung, die die anspruchsvollen Prüfverfahren mit höchsten Dichteklassifizierungsklassen seit ihrer Geburtsstunde bestanden hat, z.B. die beachtliche Schlagregensicherheitsklasse 9 A (nach DIN EN 12208) und höher. Das A steht dabei für ein Verfahren, das eine ungeschützte Lage der Türe im Bauwerk berücksichtigt, also keinen zusätzlichen Schutz verlangt. Auch die unmittelbar entwässerte Rinne kann die schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung ersetzen: „Mit dem hohen Grad an industrieller Vorfertigung benötigt die schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung keine zusätzlich entwässernde Rinne, da das bereits eingebaute Entwässerungssystem dieses vorkonfektionierten Bauelementes das in die Nullschwelle eindringende Wasser, sicher nach draußen führt und eine zusätzliche Rinne damit ersetzt“, sagt der Bausachverständige und Experte für Bauwerksabdichtung Bernd Brandstetter aus Schwalmstadt.

Der Einbau im Espachstift

„Für uns war es Neuland, auf das wir uns beim Einbau der Türen im Espachstift begeben haben, berichtet der Projektleiter Helmut Rettenmeier von Starz Metallbau aus Aalen. Die Nullschwellen stellten für uns eine Sonderlösung im Bereich von Aluminiumfenstertüren dar, keine Standardlösung. Wenn die Nachfrage steigen würde, könnte diese Sonderlösung in das Systemprogramm aufgenommen werden und laut dem Projektleiter zum Standard werden. „Beim Einbau der Magnet-Doppeldichtung hatten wir keine großen Schwierigkeiten, es hat alles gut funktioniert. Eine entsprechende Änderung der DIN 18195 könnte allerdings die schwellenfreie Türgestaltung maßgeblich fördern, weg vom Einzelfall hin zum Regelfall.“ Bauausführende hätten eine praxisgerechte Lösung an die sie sich halten könnten, um Haftungsgefahren zu vermeiden, so der Technikexperte für Fenster und Türen. „Denn die meisten Bauherren möchten heute keine Türschwellen mehr und das nicht nur beim barrierefreien Bauen“, berichtet Rettenmeier.  Auch der Architekt der neuen Wohnanlage vom Espachstift Ingo Gebauer aus Mindelheim sieht in einer entsprechenden Änderung der DIN 18195 eine wichtige Grundvoraussetzung für Schwellenfreiheit: „Die Umsetzung von Einzel- bzw. Sonderfällen beinhaltet immer Haftungsrisiken für den Architekten. Wenn allerdings die DIN 18195 den barrierefreien Übergang von innen nach außen vom Einzelfall zum Regelfall anpassen und zusätzlich konkrete technische Lösungen aufzeigen würde, hätten viele Architekten wesentlich weniger Schwierigkeiten, schwellenfreie Außentüren in ihren Planungsvorhaben umzusetzen“, erklärt Gebauer und betont dass Türschwellen für Nutzer ein Riesenproblem darstellten, erst recht mit zunehmendem Alter. „Im Neubau des Espachstifts wollte der Bauherr die bessere Lösung für die Bewohner haben.“

Grundlegender Qualitätsstandard Schwellenfreiheit

„Unser Ziel bei den Planungen des Neubaus war es, dass jeder Mieter an alle Stellen im Gebäude möglichst selbstständig und ohne fremde Hilfe kommen kann, dazu gehört natürlich auch die Terrasse und der Balkon, insbesondere wenn dieser als erweiterter Wohnraum zur Wohnung gehört“, sagt Ernst Schönhaar, der Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung Espachstift. Gerade im Neubau sollten dafür alle Möglichkeiten für echte Barrierefreiheit genutzt werden. „Durch unser Betreutes Wohnen im Altbau kannten wir bereits die schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung und wussten, dass Türschwellen schon lange technisch überflüssig sind. Uns war die Sturzgefahr durch bis zu 2 cm hohe Türschwellen einfach zu hoch und wir setzten alles daran alle Türen schwellenfrei und sturzpräventiv zu gestalten. Die Menschen die zu uns kommen und hier wohnen, kommen im betagten Alter und benötigen diesen Standard immer mehr. Die körperlichen Einschränkungen nehmen meist in einem schleichenden Prozess zu. Gestern ging es noch, heute nicht mehr. Gestern aktiv, heute schwach und wenig aufmerksam. Türschwellen werden so häufig einfach nicht mehr erkannt“, erklärt Ernst Schönhaar.

Die Nutzer-Perspektive der Mieter

Der Journalist und Mieter der neuen Wohnanlage Klaus Thiel kann den bis heute standardisierten Bau von Türschwellen als Sturzgefahren in fast allen anderen Sonderbauten speziell für ältere Menschen kaum glauben: „Das gibt es gar nicht.“ Im Espachstift seien die Übergänge von innen nach außen genau richtiggemacht worden, ohne hinderliche Ecken und Kanten als Schwellen. „Gerade die kleinen Türschwellen sind viel kritischer und heimtückischer als die großen. Man übersieht diese leicht, wird überrascht und verliert dann das Gleichgewicht“, erklärt der lebensfrohe Mieter und betont, dass dies für alle Menschen zutreffe, nicht nur für die älteren. „Die alten Leute werden immer gesünder und wollen autark bleiben in jeder Beziehung, da sind solche Stolperfallen Gift!“ Beim Einzug habe seine Frau noch gelebt und zu Beginn einen Rollator verwendet, später einen Rollstuhl. „Bei 1-2 cm hohen Schwellen musste meine Frau den Rollator immer anheben und alle vier Räder über die Schwelle befördern. Nach diesem mühevollen Prozess hatte sie dann das Problem, dass sie selber noch gar nicht über der Schwelle war. Hier habe ich ihr häufig geholfen. Später als Rollstuhlnutzerin konnte meine Frau Schwellen überhaupt nicht mehr selbstständig überfahren, da war sie dann immer auf Hilfe angewiesen“, berichtet Klaus Thiel. Auch die Mieterin im Espachstift-Neubau Rosa Schleich freut sich über ihre schwellenfreie Terrassentüre: „So komme ich bequem und sicher auf meine gemütliche Terrasse. Schwellen, egal ob klein oder groß, sind für mich hinderlich und gefährlich. Ich muss dann immer meinen Rollator anheben und gleichzeitig ohne Stütze und mit der schweren Last des Rollators über die Sturzgefahr laufen. Ohne Türschwelle ist es für mich wesentlich leichter und besser.“

Der Eiertanz mit der DIN-18040

Das bedeutende Wissen und Bewusstsein zum Thema Schwellenfreiheit und Sturzprävention fehlt dem Arbeitsausschuss der Norm für barrierefreies Bauen, der DIN 18040, obwohl diese Norm von Bundes- und Landesregierungen, von Fördergeldgebern, von Qualitätskontrollen und vielen weiteren Institutionen als Grundlage für die bauliche Gestaltung von barrierefreien Bauwerken herangezogen wird.Bereits 2014 erklärte der stellvertretende Obmann im Arbeitsausschuss der DIN 18040 im Deutschen Institut für Normung (DIN) e.V. Dr. Volker Sieger, dass es im Arbeitsausschuss an Interessensvertretungen für Menschen mit Kleinwuchs, für Menschen mit kognitiven Einschränkungen und für ältere Menschen (z.B. Experten in eigener Sache und Professionellen der Pädagogik, Pflege und Medizin) fehle. (Jocham 2014: 12) Dieser Mangel wird bei den Anforderungen der DIN 18040 an die „schwellenfreie“ Gestaltung von Duschen und Türen deutlich. Bei Duschen erlaubt die Norm ganz grundsätzlich 2 cm hohe Schwellen und bei Türen hat sie einen unklaren Sonderfall formuliert: „Sind sie (die Schwellen) technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.“ Diesen Sonderfall nach der DIN 18040 deuten die meisten Baufachleute als Regelfall. Die Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013 besagt nämlich, dass nur 0 cm Schwellenhöhe barrierefrei ist. (Jocham 2013: 77) Diese Klarstellung ist noch nicht zu allen Experten und Entscheidungsträgern durchgedrungen.

Haftungsgefahren durch Stürze

DIN-Normen werden in der Baupraxis erfahrungsgemäß wie Gesetze behandelt, die bei Einhaltung Sicherheit geben sollen. Doch diese Sicherheit gibt es nicht. Laut Bundesgerichtshof stellen DIN-Normen keine „Rechtsnormen“ sondern lediglich „private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter“ dar, die überholt sein können (VII ZR 45/06). Und das DIN e.V. selbst entbindet niemanden von der eigenen professionellen Gewissenhaftigkeit. Niemand könne sich der Verantwortung für das eigene Handeln durch das Anwenden von DIN-Normen entziehen und jeder handle auf eigene Gefahr (DIN 820 Teil 1). „Wenn in unserem Pflegeheim ein Bewohner stürzt, müssen wir uns als Träger gegenüber den Kranken- und Pflegekassen verantworten“, betont der Kuratoriumsvorsitzende Ernst Schönhaar.  Auch ein Architekt steht in der Verantwortung gegenüber Bauherren, die Gebäude speziell für ältere Menschen errichten lassen. Durch technisch überholte Sturzgefahren können für Architekten nach Sturzunfällen schnell hohe Regressforderungen entstehen.

Das Espachstift ist trotz hoher baurechtlicher Hürden, bei der Forderung nach sturzpräventiv schwellenfreien Außentüren geblieben, und das obwohl der Freisitz im Bundesland Bayern wie in den meisten anderen Bundesländern auch nicht barrierefrei sein muss: „Nach den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zählt der Freisitz nicht zu den im Gesetz ausdrücklich benannten Räumen einer Wohnung, die barrierefrei sein müssen (Art. 48 Abs. 1 Satz 3 BayBO).Ein barrierefreier Freisitz ist daher nicht erforderlich, um die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen zum barrierefreien Bauen von Wohnungen zu erfüllen“, so die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Doch dieser hohe Qualitätsstandard hat sich gelohnt. Die Pflegedienstleitung der Ambulanten Pflege vom Espachstift Gabriele Merkt zeigt stolz einen ganzen Schrank voll Ordner mit Anfragen für das Betreutes Wohnen: „Wir sind sehr beliebt und bekommen Anfragen sogar aus Norddeutschland, Österreich und der Schweiz. Ich freue mich für jeden, der hier einziehen kann.“

Text: Ulrike Jocham

 

 

Das Espachstift – ein kurzer Überblick:

1958 – Eröffnung des Pflegeheims

2001 – Start vom Betreuten Wohnens mit 14 Neubauwohnungen

2013 – Bezug der neuen Wohnanlage des Betreuten Wohnens mit 44 Wohnungen, der Servicestation vom ambulanten Pflegedienst und einem öffentlichen Café im Erdgeschoss

 

Achtung: In Baden-Württemberg sind Türschwellen innerhalb des sog. barrierefreien Bauens laut dem Nullschwellen-Runderlass verboten.

 

Nullschwellen sind technisch gelöst: Im Neubau sind heute selbst kleine Türschwellen zwischen 1 und 2 cm Höhe technisch nicht mehr erforderlich, es gibt absolut stolperfreie Lösungen! Dies geht aus der Forschungsarbeit zum Thema „Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen“ hervor, die unter www.aibau.de kostenfrei zum Download bereitsteht.

 

 

Literaturnachweis zum Artikel:

Bundesgerichtshof: Urteil des VII. Zivilsenats vom 14.6.2007 – VII ZR 45/06

Jocham, Ulrike: Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 in barrierefrei nicht immer barrierefrei, Fachartikel aus behinderte menschen 4/5/2013, Seite 77, Download unter: http://www.inklusiv-wohnen.de/images/barrierefrei_nichtimmerbarrierefrei.pdf

Jocham, Ulrike: DIN-Normen und Barrierefreiheit, Fachartikel aus behinderte menschen, Ausgabe 1, 2014

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatministerium des Inneren, Schreiben vom 21.06.13, Download unter: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/erläuterungen_zur_anwendung_der_din_18040-1_und_18040-2.pdf

 

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