Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Nur 0 cm hohe Türschwellen sind barrierefrei nach DIN 18040 – Stellungnahme aus 2013

Die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 im DIN e.V. wurde von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in der Ausgabe 3/4 2013 in einem Artikel von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, öffentlich gemacht. Diese besagt, dass nur 0 cm hohe Türschwellen barrierefrei sind.

Die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 im DIN e.V. wurde von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in der Ausgabe 3/4 2013 in einem Artikel von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, öffentlich gemacht.

0 cm hohe Türschwellen sind gefragt! Bis heute hält sich die erstaunliche Annahme 1 – 2 cm hohe Türschwellen seien barrierefrei. Und das, obwohl längst bekannt ist, dass nur Nullschwellen nach der DIN 18040 Teil 1 und 2, der Norm für Barrierefreiheit, barrierefrei sind.

Selbst in dem in der Fenster- und Türenbranche bedeutenden Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., der bis heute noch gilt, wurde im Jahr 2014 diese einschneidende Stellungnahme nicht mit aufgenommen. Als barrierefreie Lösungen werden darin ausschließlich Türschwellen mit bis zu 2 cm Höhe vorgestellt. Diese Schwellen sind nicht barrierefrei nach der DIN 18040. Auch die positiven technischen Nullschwellen-Ergebnisse aus dem Forschungsbericht „Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen“ vom Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBAU) aus dem Jahr 2010 finden weder in diesem RAL-Leitfaden noch in anderen betreffenden DIN-Normen, technischen Regelungen und Richtlinien Verwendung. Der Forschungsbericht vom AIBAU wurde mit öffentlichen Geldern vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gefördert. Diese mit Steuermitteln finanzierten Ergebnisse kommen beim Bürger bis heute nicht an. Statt möglicher Nullschwellen und nachhaltiger Abdichtungsanschlüsse erhalten nahezu alle Immobiliennutzer Türschwellen.

Das ist erstaunlich, denn die seit Jahrzehnten völlig unnötig gebaute „Türschwelle-Wüste“ erzeugt einen Milliardenschaden. Jeder mit einem Pflegegrad, der in der eigenen Wohnung diese kleinen Türschwellen nicht nutzen kann, hat das Recht, für den Türschwellenabbau einen Antrag bei der Pflegeversicherung auf eine Wohnraumanpassung mit Nullschwellen-Dichtungen zu stellen. Hat jemand Anspruch auf Sozialhilfe sind weitere Zuschüsse möglich. Das bedeutet Architekten und Bauträger planen und bauen Außentürschwellen und die sozialen Sicherungssysteme finanzieren deren Rückbau, der zusätzliche Kosten verursacht. Fast immer müssen ganze Türen dafür herausgerissen und durch neue ersetzt werden.

Allein aufgrund des demografischen Wandels gibt es immer mehr Menschen, die diese kleinen Türschwellen überhaupt nicht oder nur unter großer Gefahr nutzen können. Z.B. haben viele ältere Menschen eine Fußheberschwäche und bleiben deshalb leicht an allen Erhöhungen im Boden hängen. In der Pflege ist bekannt, dass jedes Kabel am Boden sowie jede Teppichkante und jede Türschwelle eine immense Sturzgefahr darstellen. Stürze im Alter können fatale und kostenintensive Gesundheitsschäden nach sich ziehen!

Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt das Recht auf Teilhabe für alle Menschen, auch für diejenigen mit intensiverem Unterstützungsbedarf. Das bedeutet, dass auch Menschen, die 1 – 2 cm hohe Türschwellen nicht überwinden können, ein Recht darauf haben, selbstständig in ein Gebäude und auf einen Balkon, eine Terrasse und eine Dachterrasse gelangen zu können. Sie sollen ja genauso wie alle anderen auch dafür bezahlen, egal ob als Mieter oder als Eigentümer.

Deshalb eine dringende Bitte: Sorgen Sie für die Verbreitung dieser wichtigen Stellungnahme aus der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN, Ausgabe 3/4 2013

Mit 1 – 2 cm hohen oder gar 5 – 15 cm hohen Türschwellen kann weder Inklusion umgesetzt noch der demografische Wandel und der Pflegenotstand bewältigt werden!!!!

Weitere Infos zur Stellungnahme

Im konventionellen Bauen sind die Türschwellen zu den Freisitzen meistens sogar noch höher, nämlich zwischen 5 und 15 cm Höhe?! Auch diese Türschwellen sind technisch längst nicht mehr notwendig und erzeugen Rückbaukosten für die sozialen Sicherungssysteme und die Nutzer!!! Auch der Werterhaltung von Immobilien schaden alle technisch überholten Türschwellen, denn bei einer kontinuierlich steigenden Anzahl älterer Menschen, können diese Gebäude und Wohnungen von immer mehr Menschen mit mehr genutzt werden. Von Inklusion  kann in „Schwellen-Bauwerken“ nicht gesprochen werden, jede Schwelle, egal ob 1 oder 15 cm hoch, stellt eine langanhaltende Ausgrenzung (Exklusion) und Benachteiligung dar.

Dabei sind Nullschwellen für alle besser, insbesondere auch für die designorientierten Planer und Nutzer: Das beste optische Erscheinungsbild bieten nur Nullschwellen – jede Türschwelle stört den ästhetisch fließenden Übergang zwischen innen und außen.

One Comment, RSS

  1. Eine Bekannte nutz auch den Rollstuhl. Sie ärgert sich im öffentlichen Raum auch öfters über Schwellen. Genau wie bei den Automatiktüren die sich langsam durchsetzen, dauert es wohl noch bis die Schwellen verschwinden werden.

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