Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Nullschwellen – Wir bleiben auch 2019 dran!

Cover der Fachzeitschrift behinderte menschen 3-2019 mit einem weiteren Artikel von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, zum Thema Nullschwellen in der Fachzeitschrift behinderte menschen 3-2019: Nullschwellen - was hat sich seit 2017 getan?Nullschwellen an Außentüren sind unverzichtbar, um allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang in alle Gebäude und Wohnungen zu gewährleisten. Aufgrund dieser immens großen Bedeutung von Nullschwellen bleiben wir auch 2019 dran! Die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN hat in Ihrer aktuellen Ausgabe einen Artikel von mir veröffentlich, der u.a. die Umsetzungsentwicklungen von politischen und institutionellen Entscheidungsträgern seit 2017 darstellt. Diesen Artikel gibt es hier zum Download und als Blogbeitrag:

Download vom aktuellen Artikel: behinderte menschen_UlrikeJocham_3-2019

 

 

Nullschwellen: Was geschah seit 2017?

Sogenannte Nullschwellen sind in Deutschland innerhalb des barrierefreien Bauens rechtlich gefordert und technisch schon lange möglich. Trotzdem werden immer noch Türschwellen gebaut, die einen wirtschaftlichen Schaden durch teure Rückbauten für die sozialen Sicherungssysteme, die Bürgerinnen und Bürger und die jüngere Generation nach sich ziehen. Eine Rundschau zum Stand der Dinge.

In der ersten Hälfte des Jahres 2017 hatBehinderte Menschen erstmals über die anscheinend unendliche Geschichte von ein bis zwei Zentimeter hohen Außentür- schwellen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung berichtet. Diese sind aller- spätestens seit der Nullschwellen-Stellung- nahme des Arbeitsausschusses der Norm für Barrierefreiheit, der DIN 18040, aus dem Jahr 2013 (Behinderte Menschen 4–5/2013, Joch- am 77) unzulässig. Technisch gute Lösungen für Nullschwellen gibt es schon seit 1996.

Vom Runderlass zur Petition

2014 verstärkte der Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtshörde Baden- Württemberg den Veränderungsdruck in der Türen- und Fensterbrache, der bereits durch die Nullschwellen-Stellungnahme ausgelöst wurde. Bis dahin konnten fast überall technisch grundlos und ohne ausreichend zu hinterfragen bis zu zwei Zentimeter hohe Türschwellen verbaut werden. Diese Nullschwellen-Veränderung hat es geschafft, dass rund 20 Jahre nach der Markteinführung der ersten Magnet-Nullschwelle von einem Hersteller nun auch andere Hersteller beginnen, Nullschwellen für Drehflügel-Außentüren mit Absenkdichtungen anzubieten. Doch diese Veränderungsbereitschaft war nicht bis zur verantwortlich Unterzeichnenden des Nullschwellen-Runderlasses gedrungen. Ministerialdirigentin Kristin Keßler behauptete nämlich am 4. Oktober 2017, dass Betreute Wohnanlagen für Senioren nicht barrierefrei gebaut werden müssten und der ganz normale Paragraf für den Wohnungsbau ausreichend sei. Allerdings grenzt dieser alle Terrassen und Balkone von der Barriere- freiheit aus. Auch die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut schließt sich dieser Behauptung am 14. Dezember 2017 an, obwohl im § 39 der Landesbauordnung das Gegenteil steht: Gebäude, die überwiegend von älteren Menschen genutzt werden, müssen barrierefrei gebaut werden. Solche fragwürdigen Behauptungen von maßgebenden Entscheidungsträgerinnen waren der Startschuss für die Nullschwellen-Petition im Landtag Baden-Württemberg (BW) im Frühjahr 2018. Diese kritisiert u.a. eine neue Betreute Wohnanlage im badischen Freiburg, die trotz einer beachtlichen öffentlichen Förderung bis zu zwei Zentimeter hohe und extrem schwer rückbaubare Türschwellen zu den Balkonen aufweist. Der für die Petition sachlich zuständige Berichterstatter behauptete im Sommer 2018 in einer Beschlussempfehlung ohne Quellen- angaben das Gleiche wie die Ministerialdirigentin und die Wirtschaftsministerin. Die Petition wurde daraufhin abgelehnt. Aufgrund der Argumentationsstärke der Petentin konnte jedoch weiterhin eine Prüfung der Nullschwellen-Petition erreicht werden, die bis heute läuft. Zusätzlich wurde vom Käufer einer als barrierefrei beschriebenen Wohnung mit rund zwei Zentimeter hohen Türschwellen zum Balkon eine Petition im Landtag BW eingereicht, die ebenfalls Nullschwellen in einem Betreuten Wohnen fordert.

Bauordnungen, Balkone und Menschenrechte

Fast alle Bundesländer grenzen im Wohnungsbau in Bezug auf die wenigen sogenannten „barrierefreien Wohnungen“ die Balkone und Terrassen von der Barrierefreiheit aus. Doch 2018 folgten die Bundes- länder Hessen und Saarland dem beispiel- haften Mecklenburg-Vorpommern, das explizit die barrierefreie Zugänglichkeit mit dem Rollstuhl fordert. Berlin hingegen vollzog einen Inklusionsrückschritt. Der Stadtstaat verlangt nicht mehr die Anforderungen der DIN 18040 aus der Nullschwellen-Stellungnahme, sondern erlaubt seit 2019 außerhalb der Norm wieder bis zu zwei Zentimeter hohe Türschwellen im Wohnungsbau. Als Gründe werden von der zuständigen Berliner Senatsverwaltung Kosteneinsparungen aufgeführt.

Die Nullschwellen-Stellungnahme und der Nullschwellen-Runderlass stellen große Erfolge in der bauordnungsrechtlichen Umsetzung von Inklusion in fast allen Bundesländern dar. Doch die sind bis heute viel zu wenig bekannt. Auf die Bitte, diese beiden wichtigen Anforderungen aus einer bauordnungsrechtlich eingeführten Norm und einem Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW bekannt zu machen, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte folgendermaßen geantwortet: „Aus Gründen der Äquidistanz zu anderen, nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung unserer politischen Unabhängigkeit, können wir Ihrer Bitte, Ihre Hinweise zu veröffentlichen, nicht entsprechen.“

Forschungsinitiative „Zukunft Bau“

Laut Auskunft des Deutschen Institutes für Normung (DIN) e.V. vom 6. August 2018 können niveaugleiche Übergänge an Außentüren mit unterschiedlichen Maßnahmen zuverlässig und sogar als Regelfälle hergestellt werden. Trotzdem verwendet das Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim für seinen Forschungsbericht „Bewertung der Barrierefreiheit vom Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“ vom Juni 2018 öffentliche Zuschüsse im Rahmen der Forschungsinitiative „Zukunft Bau“, um die Überrollbarkeit von technisch überholten Türanschlagsschwellen zwischen ein bis zwei Zentimeter Höhe zu untersuchen. Laut GFF, der Fachzeitschrift für Produktion und Montage, beabsichtigt das ift außerdem im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtekonvention, eine Verschlechterung der DIN 18040 im Bereich Türschwellen zu beantragen. Auf die Frage, mit welchen technischen Gründen dies begründet wird, ist bis Redaktionsschluss keine Antwort eingegangen.

Zum Abschluss ein Lichtblick: Auch im neuen Entwurf der VDI-Richtlinie 6008 Blatt 5 vom Verein Deutscher Ingenieure wird deutlich, dass ein bis zwei Zentimeter hohe Tür- schwellen technisch nicht mehr notwendig sind – lediglich max. 5 mm hohe abgerundete oder angeschrägte Kanten werden hier empfohlen.

Weiterführende Infos sind im Blog auf folgender Internetseite zu finden!

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

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