Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Nullschwellen-Petition Part 3: Handeln ist gefragt!

Liebe Politiker: Handeln ist gefragt! Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit 2009, die Nullschwellen-Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 seit 2013, der Nullschwellen-Runderlass vom Verkehrsministerium BW seit 2015, die Liste meiner Aktivitäten zum Thema Nullschwellen in BW wird immer länger….

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel, sehr geehrte BundesministerInnen Frau Franziska Giffey, Herr Jens Spahn, Herr Hubertus Heil und Herr Horst Seehofer, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sehr geehrte Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag BW Frau Beate Böhlen!

Beginnen möchte ich den Part 3 der Nullschwellen-Petition mit einem Dankeschön an alle, die bis jetzt die Nullschwellen-Petition unterstützt haben. Mein ganz besonderer Dank richtet sich außerdem an Frau Beate Böhlen (MdL), die Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag BW, die mir heute telefonisch zugesichert hat, mein Petitionsanliegen nochmals zu prüfen. Das Thema betrifft nicht nur Baden-Württemberg, sondern ganz Deutschland. Wenn sog. Betreute Wohnanlagen nicht barrierefrei gebaut werden, dann müssen Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige beim Überwinden der Barrieren helfen – es entstehen unnötige Kosten für die Pflege!!!! Weiterhin müssen die Pflegeversicherung und die Bürger den Rückbau dieser Barrieren mit unverhältnismäßig höheren Kosten finanzieren. Weshalb sollen die Bürger bundesweit ab nächstem Jahr mehr Beiträge für die Pflegeversicherung bezahlen, wenn beim Bauen unnötig und technisch grundlos Kosten erzeugt werden?! Wir brauchen bundesweit nicht nur mehr Pflegepersonal, sondern auch Wohnungen, in denen unsere älteren Bürger, die immer mehr werden, möglichst lange möglichst selbstständig wohnen können!!!!!!!!!! Bitte beachten Sie dies, wenn Sie auch auf Bundesebene Lösungen für den Pflegenotstand schaffen möchten und unterstützen Sie alle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und den Abbau unnötiger innovations- und inklusionshemmender Strukturen!!!!

Seit dem 19.04.17 fehlen zu grundlegenden Behauptungen mit schwerwiegenden Folgen konkrete fachliche Belege von der Ministerialdirigentin Kristin Keßler, von der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und nun auch vom Verfasser der aktuellen Beschlussempfehlung im Landtag BW zur Nullschwellen-Petition. Bitte übernehmen Sie Verantwortung und handeln Sie zeitnah im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und für Lösungen in Bezug auf den demografischen Wandel und den Pflegenotstand!!!

Betreutes Wohnen in der Altenhilfe müsse nicht barrierefrei gebaut werden?!

Wo steht im Bauordnungsrecht, dass für das sog. Betreute Wohnen für ältere Menschen lediglich die Anforderungen des § 35 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) gelten sollen? In einfache Sprache übersetzt, bedeutet diese Behauptung, dass Betreute Wohnanlagen nicht barrierefrei sein müssen. Dies hat weitreichende und wirtschaftlich immens schädliche Auswirkung: Hat eine betreute Seniorenwohnanlage insgesamt z.B. 32 Wohnungen in 8 Geschossen verteilt, dann müssen nur 4 Wohnungen barrierefrei sein und auch nur innen, die Terrassen und Balkone dieser wenigen 4 Wohnungen müssen weder barrierefrei zugänglich noch barrierefrei nutzbar sein. 28 Wohnungen müssen überhaupt nicht barrierefrei sein, weder die Bäder noch die jeweiligen Freisitztüren. In welchem Kommentar zur LBO BW, in welchem Gerichtsurteil, in welchen Gerichtsbeschluss oder an welcher anderen Stelle kann so eine nachhaltig gesellschaftlich schädliche Behauptung fachlich untermauert werden? Zum wiederholten Male formuliert nun auch die Beschlussempfehlung des Landtags, dass die eigenständige und selbstständige Lebensführung einen ausreichenden Grund dafür darstellen soll, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung derartige Barrieren und Gefahren im Neubau zuzumuten. Allerdings wieder ohne Beleg oder Verweis auf einen Kommentar zur LBO BW oder ein konkretes Gerichtsurteil oder einen konkreten Gerichtsbeschluss.Wo bleiben die Belege für die Behauptungen in der Beschlussempfehlung??? Nur in einem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 27.10.2008 (2 Bf 53/07.Z), welches im Kommentar vom Boorberg Verlag aufgeführt wird, kann eine ähnliche Argumentation gefunden werden, nämlich dass eine Ansammlung von Einzelwohnungen, die als private eigenständige Haushalte geführt werden würden, nicht den Charakter einer Alteneinrichtung hätte. Doch dieser Beschluss stammt aus einer Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, das bereits am 31.12.1008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Weiterhin geht es in dem betreffenden Gerichtsbeschluss um Eigentumswohnungen. Die mit dem Landeswohnraumförderungsprogramm geförderte betreute Seniorenwohnanlage der AWO in Freiburg-Weingarten verfügt über Mietwohnungen. Dieser Gerichtsbeschluss lässt sich also zusätzlich nicht kategorisch auf alle Anlagen des Betreuten Wohnen übertragen. Weiterhin steht im Kommentar vom Boorberg Verlag, dass im § 39 Absatz 1 alle baulichen Anlagen gemeint sind, Betreute Wohnanlagen sind hier nicht ausgenommen: „§ 39 I schreibt vor, dass alle Anlagen i.S.d. § 1, die überwiegend (d.h. mehr als zur Hälfte) oder sogar ausschließlich von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt (aufgesucht/bewohnt) werden, so herzustellen sind, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können.“ (Boorberg Verlag, 7. Auflage, S: 537) Folgende Aussage in der Beschlussempfehlung vom Landtag steht nicht nur im krassen Widerspruch dazu, sondern auch zur UN-BRK – und es fehlt wieder jeglicher Beleg für folgende Behauptung: „Im Mittelpunkt des Wohnens steht die selbstständige Haushaltsführung, d.h ein auf gewisse Dauer angelegtes, eigenständiges gestaltetes häusliches Wirtschaften. Diese Qualität verfehlen insbesondere Heime. Betreutes Wohnen wird im Bauordnungsrecht daher wie jede andere Wohnungsnutzung betrachtet, da im Betreuten Wohnen jemand –  wenn auch mit Unterstützung – selbstständig seinen Haushalt führt. Erst wenn die eigenständige Haushaltsführung in Frage steht, kann es sich bei der dann vorliegenden Wohnform um eine Altenwohnung oder ein Heim im Sinne des § 39 Absatz 1 LBO handeln.“ Bitte belegen Sie dringend diese Behauptung!!!!!! Wo soll das stehen und die Aussagen des Kommentars vom Boorberg Verlag und die Anforderungen der UN-BRK entkräften???????? Vor allem wie sollen denn ältere Menschen in nicht barrierefreien Wohnungen selbstständig leben?????????????????? Nach einer über 15-monatigen fragwürdigen Argumentationsanreihung bleibt die Frage offen, weshalb kein einziger Beleg aufgeführt wird, bis heute!

Der Hinweis auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 27.10.2008 (2 Bf 53/07.Z) nimmt nur einen ganz kleinen Ausschnitt im Kommentar des Boorberg Verlages ein. Wer überprüft ob derartige Beschlüsse noch passen oder ob diese die Umsetzung der UN-BRK grundlos verhindern?! Sehr viel mehr Raum hingegen beansprucht der Kommentar des Boorberg Verlages für die Darstellung der Rechte und den Schutz von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen und für die Barrierefreiheit und für die Teilhabe: Für die oberste Schutzzielgruppe (ältere Menschen und Menschen mit Behinderung) sind Ausnahmen unzulässig. (Boorberg Verlag, 7. Auflage, S: 536) Was die Frage betrifft, ob nun BETREUTES WOHNEN in der Altenhilfe nach § 35 oder nach § 39 LBO BW ausgeführt werden muss ist auch hier der Kommentar vom Boorberg-Verlag eindeutig, ich wiederhole nochmals: „§ 39 I schreibt vor, dass alle Anlagen i.S.d. § 1,die überwiegend (d.h. mehr als zur Hälfte) oder sogar ausschließlich von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt (aufgesucht/bewohnt) werden, so herzustellen sind, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können.“ (Boorberg Verlag, 7. Auflage, S: 537) Bitte reichen Sie Belege nach, die diese Anforderung und die Anforderungen der UN-BRK entkräften sollen! Weder an dieser Stelle noch im § 1 der LBO gibt es eine Unterscheidung zwischen Heim oder nicht Heim, zwischen einer selbstständigen Lebensführung oder keiner selbstständigen Lebensführung. Die Folgen einer derartig mangelhaft fundierten Argumentation von Amtsinhaberinnen und Beschlussempfehlungen sind bei den derzeitigen Problemanhäufungen wie z.B. Pflegenotstand oder kontinuierlich steigende Kosten für die Pflege für jeden einzelnen Bürger und für die sozialen Sicherungssysteme fatal. In welchen Wohnungen sollen denn ältere Menschen so lange wie möglich wohnen bleiben können, damit die Pflege weiterhin finanzierbar bleibt??????????? Der Rückbau von Barrieren und Schwellen in Bädern und in Außentüren erzeugen extreme Kosten für die Nutzer, die Pflegeversicherung und weitere Sozialkassen. Zusätzlich wird das Pflegepersonal grundlos neben den eh schon vorhandenen Belastungen übermäßig belastet. Wo bleiben hier eine Weitsicht und eine Verantwortung auch für die folgenden Generationen? Nächstes Jahr sollen die Pflegeversicherungsbeiträge massiv ansteigen. Wie viel sollen denn, wenn wir so weitermachen, unsere Kinder später für die Pflegeversicherung bezahlen müssen? Wenn die meisten Bäder selbst im Neubau von Pflegeimmobilien nicht barrierefrei gebaut werden sollen, in welchen Wohnungen sollen die älteren Menschen denn dann wohnen können, wenn der Einzug in Pflegeheime so lange wie möglich hinausgezögert werden können soll, damit die Pflege weiterhin bezahlbar bleibt? Nach einer mittlerweile nun schon fast 10-jährig Inkraft gesetzten UN-BRK bitte ich Sie, zu prüfen, weshalb diese grundlos sogar beim Bauen vom Pflegeimmobilien nicht umgesetzt wird und Menschen grundlos z.B. bis heute in fast jeder Betreuten Wohnanlage und in fast jedem Pflegeheim von der Nutzung ihrer Balkone bzw. Terrasse ausgeschlossen werden oder diese nur unter großer Gefahr zugänglich sind – bezahlen hingegen muss jeder dafür?!

Zu den 1 – 2 cm hohen Türschwellen in der neuen geförderten AWO-Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten und zu den laut der zuständigen unteren Baurechtsbehörde unzulässigen 1 – 2 cm hohen Türschwellen im neuen Kleeblatt-Pflegeheim in Erligheim

Nach meinem Schreiben vom 19.04.17 hat das WM BW kein Handeln gezeigt, um zu prüfen, ob der Nullschwellen-Runderlass umgesetzt wird sowie den weiteren Bau von unnötigen aber gefährlichen 1 – 2 cm hohen Türschwellen zu verhindern. Um überhaupt etwas bewegen zu können, blieb mir nichts Anderes übrig, als mit Experten in eigener Sache konkrete Beispiele zu überprüfen. Doch diese Überprüfung wäre doch Aufgabe von den Baurechtsbehörden gewesen, oder?!  Aus welchen Gründen haben die oberste Baurechtsbehörde und die zuständigen unteren Baurechtsbehörden den Einbau dieser Schwellen nicht im Vorfeld verhindert? Bezahlen die Pflegeversicherungen weiterhin die Beiträge für die Pflegeheimbewohner des Pflegeheims in Erligheim, obwohl sich darin gefährliche 1 – 2 cm hohe Türschwellen befinden? Müssen die Pflegeheimbewohner den gleich hohen Anteil bezahlen, egal ob 1 – 2 cm hohe Türschwellen den selbstständigen und sicheren Zugang zu den Terrassen verhindern oder sichere Nullschwellen vorhanden sind? In der betreffenden Beschlussempfehlung befinden sich zu den Türschwellen ebenfalls Behauptungen ohne jeglichen fachlichen Beleg. Bitte überprüfen Sie dies detailliert!!!!!!! Der bedeutenden Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040, veröffentlicht in einem Artikel von mir in der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN aus dem Jahr 2013 in der Ausgabe ¾, ist mehr als deutlich zu entnehmen, dass jede Türschwelle lediglich einen Ausnahmefall im zu begründenden Einzelfall darstellt. Weshalb wird in der Beschlussempfehlung ohne Beleg ein anderer Sachverhalt behauptet?! Türschwellen stellen eine absolute Ausnahme im zu begründenden Einzelfall dar!!!!!! Weshalb begründet der Verfasser der Beschlussempfehlung nicht die unzulässigen Schwellen im neuen Pflegeheim in Erligheim technisch????????? Für komplexe Sachverhalte hätte auch meine Person befragt können, ich schreibe seit vielen Jahren zu diesem Thema?! Ich gehe davon aus, dass bei Verwendung von öffentlichen Geldern, egal ob für die Versorgung der Menschen bei Pflegegraden in Immobilien, die unnötig Pflegebedarf erzeugen, oder für die Förderung von Neubauten, deren Barrieren ebenfalls einen Mehrbedarf an Pflege erzeugen und einen Rückbau von Barrieren auf Kosten von Pflegeversicherungen und Bürgern nach sich ziehen, die technischen Gründe für den Bau dieser gefährlichen 1 -2 cm hohen Türschwellen mittlerweile erfragt und untersucht wurden? Bitte senden Sie mir diese zeitnah zu! Wenn in der Bauindustrie ein Bewusstseinsmangel zur Intensität von 1 – 2 cm hohen Barrieren vorherrscht, ist dies nochmal ein anderes Thema, Sturzprävention in der Architektur wird in Bauberufen bis heute kaum gelehrt. Doch aus welchen Gründen handeln hier die Politiker und die Landesregierung in Baden-Württemberg nicht? Vielleicht kennen Sie die Zeichnung mit den Tieren (u.a. ein Elefant, ein Hund, ein Fisch, ein Affe) zu denen ein Mann am Schreibtisch sagt, sie sollten den Baum hochklettern. Genauso wie ein Elefant keinen Baum hochklettern kann, so können auch viele Menschen mit Behinderung keine 1 – 2 cm hohe Schwelle passieren. Wenn nun einmal schon eine Teppichkante und ein Kabel eine Sturzgefahr darstellen, dann ist nun mal eine 1 – 2 cm hohe Türschwelle genauso eine Sturzgefahr. Aus welchen Gründen fehlt nun auch in der Beschlussempfehlung jegliche Interessensvertretung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung????????????!

Hausaufgaben der Bauindustrie

Selbst der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. – DEUTSCHE BAUINDUSTRIE, BAUEN UND SERVICES hat erkannt, dass die bauausführende Wirtschaft bei den aktuellen Entwicklungen und den massiven Veränderungen in der Gesellschaft z.B. durch Flüchtingswellen nach Deutschland ihre Hausaufgaben machen muss: „Wir brauchen eine stärkere Industrialisierung des Wohnungsbaus. Wir sehen vor allem in einer Forcierung des seriellen Wohnungsbaus unseren Beitrag zur Lösung der Probleme.“ Eine Lösung können beispielsweise auch industriell vorgefertigte Wohnmodule sein, die zu einer Kostenreduzierung beitragen. Mehr unter: https://www.bauindustrie.de/themen/wirtschaft-und-recht/wohnungsbau/ Es gibt also auch wirtschaftliche Lösungen, die allen gerecht werden. Durch innovative aber mögliche Kostenreduzierungen werden grundlegende Bedarfe für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung realisierbar: Nullschwellen an Außentüren, barrierefreie Bäder mit ausreichend Bewegungsflächen, durchgängige Handläufe an beiden Treppenseiten, Treppenstufenmarkierungen an jeder Treppenstufe, automatische Türantriebe, Aufzüge u.v.m. Liebe Politikerinnen und Politiker, es liegt nun an Ihnen allen – Sie können handeln und notwendige Veränderungen einfordern. Wenn Sie hier nicht handeln, fördern Sie die Akteure der Bauindustrie, die grundlos nicht auf die längst bekannten gesellschaftlichen Veränderungen eingehen möchten und Sie benachteiligen die Akteure der Bauindustrie, die ihre Hausaufgaben bereits gemacht haben sowie die Bürgerinnen und Bürger, die für den wirtschaftlich erzeugten Schaden bezahlen müssen, z.B. durch Erhöhungen der Pflegeversicherungsbeiträge.

Wir brauchen barrierefreie Wohnungen, die von möglichst allen genutzt werden können, im ganz normalen Wohnungsbau!!!!!!!! Barrierefreiheit in Pflegeimmobilien sollte längstens eine Selbstverständlichkeit darstellen. Bitte prüfen Sie noch alle offenen Fragen und dargelegten Widersprüche aus meinen Schreiben vom 21.03.18 und 03.05.18.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

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