Diese Nullschwellen-Infos für den Petitionsausschuss im Landtag Baden-Württembergs inklusive einer offiziellen Einladung zum Nullschwellen-Seminar wurden am 15.01.19 per Mail an alle Mitglieder des Petitionsausschusses von mir versendet:
Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses im Landtag BW!
In der Beschlussempfehlung (siehe Drucksache 16/4347 des Landtags BW Petition 16/2100) vom Verfasser „Epple“ (Vorname nicht veröffentlicht) fehlen sämtliche erforderliche technische Begründungen für den unzulässigen Einbau von Schwellen nach der Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 (https://www.inklusiv-wohnen.de/images/barrierefrei_nichtimmerbarrierefrei.pdf ) und nach dem Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW ( https://www.inklusiv-wohnen.de/files/2015-01-15_DIN18040_LTB_Verkehrsministerium.pdf ). Auch die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (z.B. das geforderte Universal Design) werden nicht beachtet. Haben Sie Herr Konrad Epple diese Beschlussempfehlung verfasst? Liegen Ihnen die Ausschreibungsunterlagen vor?
Expliziert fehlen die technischen Begründungen für die Türschwellen im neuen Kleeblatt-Pflegeheim in Erligheim und in der neuen betreuten AWO-Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten.
Laut der Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013 (siehe: https://www.inklusiv-wohnen.de/images/barrierefrei_nichtimmerbarrierefrei.pdf) stellt jede 1 – 2 cm hohe Türschwelle eine absolute Ausnahme dar, die technisch begründet werden muss. Eine derartige Ausnahme wie im Neubau des Pflegeheims in Erligheim, gilt es also dringend ganz konkret zu prüfen. Welche technischen Gründe rechtfertigen den Einbau dieser Schwellen?
Auch der Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW vom 16.12.14 verlangt genaue Begründungen: „In Fällen, in denen die technische Erforderlichkeit einer Schwelle nur behauptet, und nicht substantiiert begründet wird, oder in denen die Planung einer schwellenlosen Erschließung gar nur schlicht vergessen wurde, liegen selbstverständlich keine Ausnahmen im Sinne der genannten technischen Regeln vor und es ist auf Herstellung einer schwellenlosen Erschließung zu dringen.“ Laut DUDEN bedeutet substantiieren mit Substanz erfüllen, durch Tatsachen belegen.
Der Verfasser „Epple“ behauptet, ohne die geforderten technischen Begründungen der Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 und des Nullschwellen-Runderlasses der obersten Baurechtsbehörde zu liefern, folgendes: „In Anbetracht der Komplexität des Bauens muss die Möglichkeit einer Schwelle in der Praxis gegeben sein. Auch wenn es, wie die Petentin darlegt, technische Systeme gibt, die Schwellen ersetzten können, ist nicht denkgesetzlich zwingend ausgeschlossen, dass in bestimmten Fällen doch Schwellen erforderlich werden, (…).“ In Kenntnis der oben aufgeführten Rechtsgrundlagen sind sämtliche Türschwellen ausgeschlossen. Bitte begründen Sie die im Pflegeheim Erligheim und in der öffentlich geförderten Seniorenwohnanlage Freiburg-Weingarten eingebauten Türschwellen. Derartige absolute Ausnahmen müssen laut Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass technisch begründet werden. Der Berichterstatter „Epple“ geht jedoch einfach davon aus, dass technische Gründe vorhanden sind. (siehe Drucksache 16/4347 des Landtags BW Petition 16/2100) Bitte nennen Sie die geforderten substantiierten technischen Begründungen!
Der zuständige Architekt von der betreuten AWO-Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten behauptet laut der Badischen Zeitung dieses Betreute Wohnen sei barrierefrei und „seniorengerecht“. (siehe Badische Zeitung: http://www.badische-zeitung.de/freiburg-suedwest/die-ersten-sind-schon-eingezogen–141477089.html ) Bitte nennen Sie allein wegen der öffentlichen Aussagen des zuständigen Architekten auch für die 1 – 2 cm hohen Balkontürschwellen (siehe mein Fachartikel aus BEHINDERTE MENSCHEN: https://www.die-frau-nullschwelle.de/wp-content/uploads/2017/10/jocham_4_5_17.pdf ) in der AWO-Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten die technischen Begründungen, die nach der DIN 18040 und nach dem Nullschwellen-Runderlass gefordert sind. Wer kontrolliert die erforderliche Barrierefreiheit (Nullschwelle)?
Seit über 25 Jahren setze ich mich für Barrierefreiheit und inklusive Wohnprojekte ein. Im Bereich Nullschwellen bin ich seit über 12 Jahren disziplinübergreifend tätig und verfüge über umfassendes multiprofessionelles Wissen zum Einbau und Anschluss von Nullschwellen und den entsprechenden maßgebenden Rechtsgrundlagen. Durch meine multiprofessionellen Qualifikationen verfüge ich zusätzlich über die erforderliche Schnittstellen-Kompetenz.
Am 25.01.19 findet das nächste Nullschwellen-Seminar statt. Hierzu möchte ich Sie ganz herzlich einladen.
Alle Infos dazu gibt es hier: https://www.die-frau-nullschwelle.de/das-nullschwellen-seminar-von-der-frau-nullschwelle-ulrike-jocham/
Falls Sie an diesem Termin keine Zeit haben, kann ich Ihnen gerne meine Beratungsleistungen anbieten. Einen neuen Termin für das Nullschwellen-Seminar wird es voraussichtlich im März 2019 geben. Gerne bin ich zu einem persönlichen Gespräch bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Jocham
Die Frau Nullschwelle