Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg: Part 3 – Freisitze für alle

Eine mindestens 15 cm hohe und 10 cm breite Balkon-Türschwelle.

Freisitze wie Terrassen, Balkone und Dachterrassen sollten für alle nutzbar sein! Baden-Württemberg könnte nicht nur die schwellenlosen Freisitze in die „sog. barrierefreien Wohnungen“ nach § 35  der LBO BW mit aufnehmen, sondern auch deren barrierefreie Nutzbarkeit!

Denn Achtung: Der Balkon, die Terrasse oder die Dachterrasse müssen zwar nach der neuen Hessischen Bauordnung mit einer Nullschwelle schwellenfrei erreichbar, aber noch nicht barrierefrei nutzbar sein!!!! In eine leichtere Sprache übersetzt bedeutet dies, dass die Freisitze z.B. auch für Rolli- und Rollatornutzer zugänglich sein müssen, diese jedoch keine ausreichenden Bewegungsflächen haben müssen und auch die Geländer keinen Ausblick für sitzende oder kleinere Personen gewähren müssen. Das geforderte Universal Design der UN-BRK gibt es quasi sogar im Neubau bauordnungsrechtlich nur etappenweise – grundlos. Dies ist fatal, wenn man bedenkt, dass Immobilien keine kurzweiligen Wegwerfgüter darstellen und nur zu unverhältnismäßig höheren Kosten wieder zurückgebaut werden können, im übrigen auf Kosten der sozialen Sicherungssysteme und der Bürger – von Ressourceneffizienz mal ganz zu schweigen…. Insbesondere der Freisitz von den jeweiligen Wohnungen hat für Menschen mit Bewegungseinschränkungen eine ganz besonders hohe Bedeutung, stellt er doch den am kürzesten zu erreichenden Platz an der frischen Luft dar.

Mehr zur Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Part 1 

Part 2

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*