Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg: Part 2

In der neuen Hessischen Bauordnung gibt es Nullschwellen-Fortschritte, Baden-Württemberg kann sich daran ein Beispiel nehmen! Die Freisitze, also die Balkone, Terrassen und Dachterrassen der sog. barrierefreien Wohnungen nach dieser Hessischen Bauordnung müssen doch nun endlich und tatsächlich schwellenlos erreichbar sein! Davon sind wir in Baden-Württemberg noch ganz weit davon entfernt. Laut Ministerialdirigentin Kristin Keßler, Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und ganz aktuell auch laut einer Beschlussempfehlung des Landtags Baden-Württemberg muss kein einziger Balkon der barrierefreien Wohnungen nach § 35 Landesbauordnung Baden-Württemberg mit einer Nullschwelle ausgestattet sein –  nicht einmal beim BETREUTEN WOHNENS in der Altenhilfe: selbst hier muss kein einziger Balkon schwellenfrei zugänglich sein, obwohl alle Wohnungen in der Regel mit 100 % nur von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden???!!!!! Es gibt noch viel zu tun bei der Novelle der LBO BW, denn es gilt das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (veröffentlicht am 31.12.2008 im Bundesgesetzblatt) umzusetzen – im Übrigen bereits nun schon seit fast 10 Jahren.

Hier einen Einblick in das Gesetz zur Neufassung der Hessischen Bauordnung vom 28.05.2018 – wie weit ist Hessen bei der Umsetzung der UN-BRK im Bereich Bauen:

  • 54 Barrierefreies Bauen

(1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen mindestens 20 Prozent der Wohnungen barrierefrei erreichbar und zugänglich sein, höchstens jedoch 20 Wohnungen. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische barrierefrei zugänglich sein. Die Räume nach Satz 2 sind so herzustellen und vorzubereiten, dass sie für eine barrierefreie Nutzung leicht einzurichten und auszustatten sind. Soweit die Wohnung über einen Freisitz verfügt, muss dieser von der Wohnung aus schwellenlos erreichbar sein. § 42 Abs. 5 bleibt unberührt.

Weitere Informationen zur Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg

 

One Comment, RSS

  1. Reiner Schneck

    Sehr geehrte Frau Ministerialdirigentin Keßler,
    sehr geehrte Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut,

    ich hoffe sehr, dass wir in BW auch bald die Freisitze mit in die LBO/LTB aufnehmen, schließlich müssen wir sie ja auch mitbezahlen, wenn wir kaufen oder mieten.

    Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass sowohl bei öffentlichen Bauten nach § 39 aber auch bei privaten Bauten § 35 wirklich schwellenfreie Übergänge mit 0cm (Türschwellen und Freisitze) gebaut werden. Es ist technisch schon längst möglich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Reiner Schneck

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