Menschen mit Sehbehinderung und Vollerblindung benötigen im Straßenraum taktil erfassbare Höhenunterschiede (also eine Art Schwelle) um spüren zu können, wo z.B. Straßen und Schienen von Zug oder U-Bahn beginnen. Kann mit dem Langstock nicht ertastet werden, wo u.a. eine Straße beginnt, besteht Lebensgefahr.
Doch auf der Terrasse und auf dem Balkon ist eine völlig andere Raumsituation mit anderen Bedarfen an Rauminformationen! Und ganz wichtig! In der Regel fährt direkt auf dem Freisitz weder ein Auto, noch eine Straßenbahn, noch ein Fahrrad vorbei.
Leider gibt es immer noch Menschen, die behaupten, dass bei Außentüren für Menschen mit Sehbehinderung und Vollerblindung Türschwellen zur Orientierung notwendig seien. Deshalb habe ich zur Förderung vom Verständnis von Universal Design nach der UN-Behindertenrechtskonvention diese Blogbeiträge und Stellungnahmen u.a. vom Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. zusammen gestellt, die gerne für Inklusion und bessere Immobilien für alle verlinkt und geteilt werden können:
Stellungnahme vom Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden
Türschwellen für blinde und sehbehinderte Menschen – ja oder nein
Was können Türschwellen für Menschen mit Sehbehinderung von Vollerblindung bedeuten?
Aussagen von Experten zum Thema Nullschwellen für die Blinden- und Sehbehindertenpädagogik
Brauchen Menschen mit Erblindung und Sehbehinderung Türschwellen?
Gemeinsam geht Inklusion und das dafür notwendige Change-Management besser! Deshalb bitte dringend diesen Beitrag teilen.