Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Mangelhafte Klarheit der DIN 18040 bei Nullschwellen und fehlende Bekanntheit der vorgeschriebenen Schwellenfreiheit in BW – Stellungnahme von Antonio Florio, Vorsitzender Selbstbestimmt Leben im Landkreis Ludwigsburg e.V.

Als Vorsitzender des Vereins „Selbstbestimmt Leben im Landkreis Ludwigsburg e.V.“ und Experte in eigener Sache, hat das Thema „Wohnen für Menschen mit Behinderung“ einen sehr hohen Stellenwert in der Ausübung meines Ehrenamtes.

In Gesprächen mit Bauträgern stelle ich leider immer noch fest, wie unterschiedlich die DIN 18040 ausgelegt wird. Die Annahme, dass Türschwellen bis zu zwei Zentimeter Höhe als barrierefrei gelten, ist immer noch in der Baubranche sehr weit verbreitet. Die Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040, die die Fachzeitschrift „behinderte menschen“ bereits im Herbst 2013 (Ausgabe 4/5-2013, Seite 77) öffentlich gemacht hat, haben die Bauträger meiner Erfahrung nach leider nicht zur Kenntnis genommen. Hier bleibt die Frage offen, ob das DIN e.V. nur der Fachzeitschrift „behinderte menschen“ gegenüber klargestellt hat, dass nur 0 cm hohe Schwellen barrierefrei sind und sogar ein Sachverständiger die technische Notwendigkeit von 1 – 2 cm hohen Schwellen als absolute Sonderfälle bezeugen muss?

Das Schreiben des MVI BW vom 16.12.14 ist unter den Bauträgern zum Bedauern für uns alle ebenfalls nicht bekannt. Diese Tatsache erlebte ich selbst in Gesprächen mit Bauträgern.

Zudem wird argumentiert, dass bei einer barrierefreien Wohnung vom Beginn an die Miete erhöht ist, weil man hochwertigeres Material benötigt. Der Zeitfaktor wird ebenfalls ins Spiel gebracht, da „angeblich“ barrierefreies Bauen länger dauert.

Bauträger sind momentan nur in Verbindung mit Behinderteneinrichtungen gewillt tatsächlich barrierefrei zu bauen, weil sie hier eine Kooperation eingehen können und die Finanzierung der Wohnungen gesichert ist.
Es muss ein Umdenken in der Baubranche stattfinden und dies auch mit gesetzlichem Druck hinterlegt werden!

Seit min. 3,5 bzw. 2,5 Jahren werden nun schon unnötig 1 – 2 cm hohe Türschwellen gebaut? Die Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013 und das Schreiben des MVI BW vom 16.12.14 muss offensiver verbreitet werden und als Maßstäbe für die Bauträger dienen. Bei nicht Einhaltung dieser Maßstäbe muss es für den entsprechenden Bauträger „wehtun“.

Inklusives und barrierefreies Bauen darf nicht durch versteckte Hintertüren umgangen und Missachtung von vorhandenen Vorschriften belohnt werden.
Diese Vorgehensweise hat mit Inklusion nichts zu tun.

Stärken Sie Ihr Schreiben MVI BW vom 16.12.14 und machen Sie Baden-Württemberg zum Vorreiter des barrierefreien Wohnens!

Antonio Florio, Vorsitzender Selbstbestimmt Leben im Landkreis Ludwigsburg e.V.

Hier geht es zum Schreiben vom MVI BW vom 16.12.14:
http://www.inklusiv-wohnen.de/files/2015-01-15_DIN18040_LTB_Verkehrsministerium.pdf

Hier geht es zur Stellungnahme von Antonio Florio als pdf

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