Landesbehindertenbeauftragte nutzt Nullschwellen-Runderlass nicht?! Weshalb? Aus welchen Gründen macht sie bis heute nichts gegen unzulässige Barrieren in neuen Pflegeimmobilien (mit Steuergeldern bezuschusst?!) und gegen die längst von mir öffentlich kritisierte mangelhafte Umsetzung von Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass? Die beiden verschärften inklusiven Anforderungen müssten nur auf den Tisch gelegt und eingefordert werden – ideale Grundlagen für Inklusion und Sturzprävention.
Die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 und der Nullschwellen-Runderlass von der obersten Baurechtsbehörde BW, die beide aufgrund meines interdisziplinären Einsatzes entstanden sind, stellen bahnbrechende Erfolge für ein inklusives Gestalten dar. Mit Nullschwellen an Außentüren kann jeder teilhaben, niemand wird mehr durch Türschwellen ausgeschlossen oder gefährdet. Das ist das Ziel von Inklusion und der UN-BRK! Nullschwellen zeigen an dieser wichtigen Stelle, dass Inklusion in der Architektur möglich ist. Und nicht nur das. Schwellenlose Übergänge sind für alle besser – selbst für Architekten und Gestalter! Türschwellen stören nicht nur die Nutzer, sondern auch die Erscheinungsbilder.
Doch selbst im Bundesland des Nullschwellen-Runderlasses ist bis heute weder dieser Erfolg, noch die bundesweit bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme ausreichend bekannt. Wie kann das sein? Weshalb wurden diese einschneidenden verschärften Anforderungen so mangelhaft bekannt gemacht? Jeder der Türschwellen nicht mehr haben möchte, braucht diese beiden Inklusionserfolge nur auf den Tisch zu legen und inklusive Übergänge zwischen innen und außen zu fordern. Auch die Frage der technischen Machbarkeit von Nullschwellen habe ich längst interdisziplinär erforscht und publiziert.
Weshalb nutzt eine Landesbehindertenbeauftragte aus dem beispielgebenden Bundesland des Nullschwellen-Runderlasses diese beiden Inklusionserfolge nicht? Das Bewusstsein, was 1 – 2 cm hohe Barrieren bewirken können, ist noch sehr mangelhaft verbreitet. Fehlt auch Experten in eigener Sache ein derartiges Bewusstsein?
Bis 2017 war der baden-württembergische Nullschwellen-Runderlass sogar im eigenen Ländle fast überhaupt nicht bekannt und wurde schon damals folglich mehr als mangelhaft umgesetzt. Hier mein Schreiben an Winfried Hermann, das auch an das Wirtschaftsministerium BW ging.
Wie reagierte das Wirtschaftsministerium BW auf meine Kritik? Dass der Nullschwellen-Runderlass ignoriert werde, sei nicht belegt.
Es musste etwas passieren!
Weshalb hat nicht die Landesbehindertenbeauftragte die Umsetzung von Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass untersucht?
Was blieb anderes übrig???? Ich ging in Absprache mit der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in Einrichtungen und in Betreute Wohnanlagen und das Ergebnis waren Türschwellen. Um das Betreute Wohnen in Freiburg Weingarten, das laut Badischer Zeitung vom WM BW mit rund 4,4 Mio. zinslosem Darlehen gefördert wurde, wird bis heute ein Brimborium gemacht, das nur noch erstaunen lässt. Und was ist mit dem neuen Pflegeheim in Erligheim? Der Nullschwellen-Runderlass fordert im Sinne des § 39 LBO den Rückbau!
Weshalb hat bis heute die Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner nichts getan, damit die gefährlichen Barrieren zurückgebaut und die Nullschwellen-Stellungnahme und der Nullschwellen-Runderlass endlich nach über 5 Jahren umgesetzt werden?
Der Neubau im Landtag BW beginnt bereits am Eingang mit einer Türschwelle. Eine Freundin von mir als Expertin in eigener Sache hat mich darauf aufmerksam gemacht. Auch das habe ich bereits publiziert.
Weshalb unternimmt eine Landesbehindertenbeauftragte bis heute selbst im Neubau eines Landtags nichts gegen unzulässige Türschwellen? Laut Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass muss diese Schwelle zurückgebaut werden.
Die Nullschwellen-Stellungnahme wurde bereits im Herbst 2013 veröffentlicht, der Nullschwellen-Runderlass im Dezember 2014. Heute schreiben wir das Jahr 2020. Mindestens ein halbes Jahrzehnt verschenktes Einsparpotential! Wer haftet für die schädlichen Auswirkungen aller seither gebauten Türschwellen allein in Baden-Württemberg?
Weshalb hat die Behörde, die den Nullschwellen-Runderlass veröffentlicht hat, nicht dafür gesorgt, dass Architekten, Planer und Handwerker ausreichend darüber informiert werden? Wo soll die Pflegeversicherung nun die Kosten zurückholen, wenn ganze Türen wegen Türschwellen-Rückbau erneuert werden müssen?
Seit 2017 drehen sich Verantwortliche im Kreis. (siehe Nullschwellen-Petition) Allerspätestens seit diesem Schreiben hätte das Wirtschaftsministerium BW reagieren müssen. Das mangelhafte Change-Management aller Verantwortlichen im WM, im Landtag und im Petitionsausschuss vergrößert das Problem täglich.